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Zensus 2022: Pflichten bei der Volkszählung

Fragen über Fragen

Müssen Sie am Zensus teilnehmen, wenn Sie angeschrieben werden oder ein Interviewer sich für einen persönlichen Besuch ankündigt?

Ein junger Mann auf dem Sofa lächelt über das, was er im Tablet sieht.

Rechtsfrage des Tages:

In diesem Jahr findet wieder eine Volkszählung statt: der Zensus 2022. Was steckt dahinter und wer muss teilnehmen?

Antwort:

Ursprünglich sollte der Zensus schon im letzten Jahr durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er jedoch in dieses Jahr verschoben. Es handelt sich um eine bundesweite Volkszählung, die alle zehn Jahre stattfindet. Wer bereits einen Fragebogen erhalten hat, muss diesen auch ausfüllen. Und so mancher bekommt demnächst Besuch von einem Erhebungsbeauftragten.

Warum Volkszählung?

Mit dem Zensus werden die Einwohnerzahlen und andere Strukturdaten erhoben. Die Daten spielen zum Beispiel eine Rolle für die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmverteilung der Länder im Bundesrat. Außerdem soll geprüft werden, wo der Staat mehr für den Bürger tun muss, beispielsweise beim Thema Schulen oder Wohnraum.

Wer wird befragt?

Bei einer klassischen Volkszählung werden alle Bürger der Bundesländer befragt. Der Zensus funktioniert etwas anders. Es handelt sich um eine registergestützte Erhebung. Das heißt, dass viele Daten bereits aus Registern gewonnen werden, wie zum Beispiel beim Einwohnermeldeamt. Daneben werden Bürger stichprobenartig befragt. Für die Teilnahme am Zensus müssen Sie nicht aktiv werden. Vielmehr erhalten Betroffene Post vom Statistischen Landesamt und werden über die Teilnahmepflicht informiert.

Persönlich oder online

Für die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Haushaltebefragung reicht es aus, wenn Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen. Im Schreiben des Statistischen Landesamtes finden Sie Zugangsdaten, mit denen Sie sich auf der Internetseite des Zensus anmelden müssen, um zum Fragenkatalog zu gelangen. Haben Sie keinen Zugriff auf das Internet, können Sie auch einen Papierfragebogen erhalten. Bei der Personenerhebung ist zudem ein persönliches Interview notwendig.

Besuch vom Interviewer

Soll bei Ihnen ein persönliches Interview durchgeführt werden, wird sich ein Erhebungsbeauftragter bei Ihnen melden. In Ihre Wohnung lassen müssen Sie ihn aber nicht. Die Fragen können Sie auch an der Haustür beantworten. Allerdings sind Sie verpflichtet, diese Fragen zu beantworten. Dazu gehören die Angabe Ihres Geschlechts und Geburtsdatums, die Zahl der Personen im Haushalt, der vollständige Name sowie Anschrift und Lage Ihrer Wohnung im Gebäude.

Teilnahme ist Pflicht

Sind Sie für die Erhebung ausgewählt, kommen Sie um die Befragung nicht herum. Die Teilnahme am Zensus ist nämlich Pflicht. Ablehnen dürfen Sie nicht. Verweigern Sie trotzdem die Auskunft, müssen Sie mit einem Zwangsgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, variiert zwischen den einzelnen Bundesländern. Es kann durchaus schon mal 300 Euro betragen. Außerdem befreit die Geldbuße nicht von Ihrer Auskunftspflicht. Teilnehmen müssen Sie trotzdem.

Achtung Betrüger!

Wie immer versuchen Trickbetrüger, sich eine groß angelegte öffentliche Aktion zunutze zu machen. Schützen Sie sich daher vor falschen Interviewern. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Befragung den Erhebungsausweis und den Reisepass oder Personalausweis des Beauftragten zeigen. Außerdem sollten Sie skeptisch werden, wenn der Interviewer zu private Fragen stellt. Ihre Bankdaten oder die Sozialversicherungsnummer gehören keinesfalls zu den Angaben, die Sie im Rahmen des Zensus machen müssen.

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