Rechtsfrage des Tages:
Wer schon einmal in eine Fahrzeugkontrolle geraten ist, kennt diese Aufforderung: Führerschein und Fahrzeugschein, bitte! Im ersten Schritt können Sie das jetzt mit dem Smartphone erledigen. Welche Neuerungen gibt es?
Antwort:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss die notwendigen Nachweispapiere dabeihaben. Das sind der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, kurz Fahrzeugschein. Haben Sie diese Dokumente nicht dabei, droht ein Verwarnungsgeld. Künftig werden Sie aber nur noch an Ihr Handy denken müssen. Zumindest, wenn Sie sich die neue App des Verkehrsministeriums geholt haben. Denn die i-Kfz-App ist jetzt nutzbar. Der digitale Führerschein soll dann demnächst folgen.
Muss ich die Papiere vorzeigen?
Die Polizei hat das Recht, in einer Verkehrskontrolle oder auch nach einem Unfall die Vorlage Ihres Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung Teil I zu verlangen. Haben Sie Ihre Brieftasche vergessen und die wichtigen Dokumente auch sonst nicht dabei, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, also den Fahrzeugbrief, sollten Sie stets sicher verwahren. Weder müssen noch sollten Sie diesen bei sich führen.
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Kann ich den Kfz-Schein im Auto lassen?
Manch Autofahrer hat sich angewöhnt, den Fahrzeugschein einfach im Auto zu lassen – zum Beispiel hinter der Sonnenblende. Das ist keine so gute Idee. Wird Ihr Fahrzeug samt Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen, können Sie Probleme mit Ihrer Kaskoversicherung bekommen. Schließlich erleichtern Sie möglichen Dieben die Arbeit.
Reicht eine Kopie aus?
Eine landläufige Meinung vertritt die Ansicht, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto reiche aus und sei im Falle eines Diebstahls unkritisch. Im letzteren Fall mag das zutreffen. Vor einem Verwarnungsgeld schützt das allerdings nicht immer. Denn eigentlich müssen Sie das Original vorzeigen. Wenn Sie Glück haben, begnügt sich der Polizeibeamte mit der Kopie. Eine Garantie gibt es nicht dafür.
Wussten Sie, dass ...
… Sie bei einem verlorenen Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde umgehend einen neuen beantragen sollten? Wurde der Schein zum Beispiel zusammen mit Ihrem Portemonnaie gestohlen, müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Ab jetzt per App
Im April 2025 startete ein Pilotprojekt zur Digitalisierung. Das Verkehrsministerium hat zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei eine App entwickelt, mit der Sie Ihren Fahrzeugschein auf dem Handy digitalisieren können. Diese i-Kfz-App ist jetzt am Start und kann von jedem Fahrzeughalter genutzt werden. Der digitale Fahrzeugschein wird auch bei Polizeikontrollen akzeptiert werden. Außerdem können Sie ihn auch bei einem Werkstattbesuch nutzen. Auf die Digitalisierung des Führerscheins müssen Sie hingegen noch etwas warten. Die App funktioniert zunächst nur für den Fahrzeugschein. Den digitalen Führerschein soll es dann ab Ende 2026 geben und damit deutlich früher, als die Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie fordert. Bis dahin müssen Sie Ihren Führerschein also weiterhin dabeihaben.
Wie funktioniert die App?
Zunächst müssen Sie sich die App auf Ihr Smartphone ziehen. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich dann identifizieren und den digitalen Fahrzeugschein herunterladen. Über einen OR-Code lässt er sich auch bei der Fahrzeugzulassung hinzufügen. Übrigens können Sie über die App künftig auch Ihr Fahrzeug digital zulassen.
Reicht die App auch im Ausland?
Der digitale Fahrzeugschein soll zunächst nur in Deutschland akzeptiert werden. Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I weiterhin in Papierform mitnehmen. Zwar sieht die EU-Führerscheinrichtlinie vor, dass bald in allen EU-Mitgliedsstaaten der digitale Führerschein gelten soll. Bis diese Regelung aber in den Staaten konkret umgesetzt ist, kann es noch etwas dauern.
Stand: 09.11.2025
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