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Jetzt ohne allgemeine Wartezeit. Für Ihre freie Krankenhaus- und Arztwahl, bundesweiter Top-Experten bei bestimmten schweren Erkrankungen und mit vielen weiteren Extras. Schnell sein lohnt sich. Weitere Infos finden Sie hier.

Die Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung

  • Deutschlandweit freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Kostenübernahme für Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
  • Zweitmeinung durch Top-Experten bei bestimmten schweren Erkrankungen
  • Tagegeld für den Krankenhausaufenthalt zur freien Verfügung

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung schaffen Sie als gesetzlich Versicherter die Voraussetzung für die freie Arzt- und Krankenhauswahl – und das bundesweit. So können Sie sich wie ein Privatpatient das Krankenhaus aussuchen, das genau die Behandlung und Therapie bietet, die Sie benötigen. Denn die Erfahrung und Kompetenz der Ärzte und des Pflegepersonals können für Ihre Heilungschancen und Lebensqualität entscheidend sein.

Die DKV Krankenhauszusatzversicherungen

Tarife

Basisschutz im Ein- oder Zweibettzimmer

Garantierte Aufnahme ohne Gesundheitsfragen. Mit dem Basisschutz (Tarif UZ) werden Sie bei Krankheiten und Unfällen in Ruhe im Ein- oder Zweibettzimmer gesund. Oder erhalten ein Tagegeld von 25 bzw. 50 € pro Tag, wenn im Krankenhaus die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer nicht möglich ist. Auch für Kinder.

Komfortschutz nach einem Unfall

Mit dem günstigen Komfortschutz (Tarif KSU) werden Sie zum Privatpatienten mit deutschlandweit freier Arzt- und Krankenhauswahl – ohne Gesundheitsprüfung. Selbstverständlich mit Ruhe und Erholung im Ein- oder Zweitbettzimmer. Inklusive Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung.

Premiumschutz für die optimale Versorgung

Der Premiumschutz bietet vollen Privatpatientenstatus bei Krankheiten und Unfällen. Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Ein- oder Zweitbettzimmer, Chefarztbehandlung. Oder eine Pauschalzahlung von 200 € bei ambulanten Operationen. Auf Wunsch mit günstigem Einstiegsbeitrag (Tarif KS) oder ohne Beitragserhöhungen nach festen Altersgruppen (Tarif KGZ).

Optional

Top-Experten – mit Best Care

Bei bestimmten schweren Erkrankungen können Sie einen bundesweiten Top-Experten einbeziehen, einen Spezialisten in dem Fachgebiet. Etwa bei einer Herz- oder Tumorerkrankung. Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie eine persönliche oder schriftliche Zweitmeinung zu Ihrer Diagnose und zur empfohlenen Behandlung.

Krankenhaustagegeld

Für gesetzlich versicherte Erwachsene beträgt die Zuzahlung im Krankenhaus pro Tag 10 €. Mit einem Krankenhaustagegeld sichern Sie sich dagegen ab. Auch für jeden Tag in der vollstationären Reha gibt es Geld. Das Tagegeld können Sie bis 65 € erhöhen – für mehr Geld zur freien Verfügung. Etwa für Fahrtkosten oder eine Haushaltshilfe, die Ihrer Familie zur Seite steht. Für Kinder verdoppelt die DKV das Tagegeld, wenn sie in Begleitung einer Bezugsperson in die Klinik müssen.

Für wen ist eine Krankenhauszusatzversicherung besonders wichtig? 

Krankenhauszusatzversicherung für Erfahrene

Für Erfahrene wie Arne (41): Basisschutz

Als junger Mann musste Arne ins Krankenhaus. Seither weiß er: Nie wieder möchte er in ein beengtes Mehrbettzimmer. Auf Chefarztbehandlung legt er dagegen keinen Wert. Deshalb hat Arne den günstigen Basisschutz Tarif UZ2 für nur 5,09 € monatlich – ohne Gesundheitsfragen. Von einem akuten Bandscheibenvorfall erholt er sich ganz entspannt im Zweibettzimmer.

Krankenhauszusatzversicherung für Aktive

Für Aktive wie Lea (25), Fitnesstrainerin: Komfortschutz

Zum Glück ist Lea abgesichert: mit dem Tarif KSU für monatlich 6,40 € plus 10 € Krankenhaustagegeld für monatlich 1,86 €. Nach einem Sturz mit dem Rad muss sie an der Schulter operiert werden. Sie wählt eine Spezialklinik für Sportverletzungen, genießt ihr Einbettzimmer und vertraut auf den Chefarzt. Die DKV kommt dafür auf und zahlt Lea zusätzlich 10 € pro Tag. Auch noch, als sie anschließend vollstationär auf Reha ist.

Krankenhauszusatzversicherung für Anspruchsvolle

Für Anspruchsvolle wie Iwona (60): Premiumschutz

Iwona hat rechtzeitig mit dem KGZ2 mit freier Arzt- und Krankenhauswahl und mit Best Care vorgesorgt. Als bei ihr eine Herzerkrankung diagnostiziert wird, hilft ihr die DKV, innerhalb von 5 Tagen die Zweitmeinung eines Experten zu bekommen, und zahlt zusätzlich 500 € pauschal für Spesen. Iwona wird in eine Privatklinik überwiesen, erholt sich im Zweibettzimmer und wird vom Top-Experten behandelt.

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Wissenswertes im Überblick

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung sind ganz unterschiedlich. Sie hängen unter anderem davon ab, welche Leistungen Sie möchten bzw. welchen Tarif Sie wählen.

Hier 2 Berechnungsbeispiele für Krankenhauszusatzversicherungen der DKV, an denen Sie sich orientieren können:

Berechnungsbeispiel 1: Komfortschutz KSU
Monatsbeitrag 6,40 €
Krankenhaustagegeld 10 €/Tag + 1,86 €
Monatlicher Gesamtbeitrag* 8,26 €

* Das liegt der Krankenhauszusatzversicherung zugrunde: Komfortschutz, Tarif KSU für 25-jährige Person. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung bei Unfall. Ohne Gesundheitsfragen.

Berechnungsbeispiel 2: Premiumschutz KGZ2  
Monatlicher Gesamtbeitrag** 30,15 €

** Das liegt der Krankenhauszusatzversicherung zugrunde: Premiumschutz, Tarif KGZ2 für 33-jährige Person. Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, auch Privatklinik, bei allen Krankheiten und bei Unfall.

Tipp: Vergleichen Sie den Beitrag für diese Top-Absicherung mit den Zuzahlungen, die Sie als Kassenpatient für private Zusatzleistungen im Krankenhaus selbst leisten müssen. Bei einem 12-tägigen Krankenhausaufenthalt wegen einer Bypass-Operation z. B. kommen ohne Krankenhauszusatzversicherung Kosten von fast 10.000 € auf Sie zu:

Private Zusatzleistung Ihre Zuzahlung
Chefarztbehandlung 9.000 €
Gesetzliche Zuzahlung 10 €/Tag 120 €
Ihre Gesamtkosten ohne Zusatzversicherung 9.120 €

Bedenken Sie außerdem: Bei einer Krankenhauszusatzversicherung sollten nicht die Kosten im Vordergrund stehen. Sondern die Gewissheit, im Notfall in der Klinik lebensrettende private Zusatzleistungen zu bekommen.

Als Kassenpatient sind Sie bei einem Krankenhausaufenthalt durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Diese übernimmt die Kosten – allerdings nur für den Grundschutz. Damit sind Sie zwar gut versorgt. Aber gut ist manchmal nicht gut genug:

  • Bei der Wahl des Krankenhauses sind Sie eingeschränkt: Die Krankenkasse darf dabei mitentscheiden, um Kosten zu reduzieren.
  • Sie werden nicht von dem für Ihr Krankheitsbild am besten qualifizierten Arzt behandelt, sondern vom diensthabenden Krankenhausarzt. Das kann z. B. der Stationsarzt sein.
  • Diagnostik und Therapie hängen vom ausgewählten und empfohlenen Krankenhaus ab.
  • Sie werden im Mehrbettzimmer untergebracht. Dafür müssen Sie selbst einen Teil der Kosten tragen: Erwachsene zahlen pro vollstationärem Tag im Krankenhaus 10 € (für maximal 28 Tage im Jahr).

Tipp: Möchten Sie mehr Komfort und besseren Service im Krankenhaus? Dann schließen Sie eine Krankenhauszusatzversicherung ab. Diese bezahlt dann bei einem Krankenhausaufenthalt die Kosten für solche Extras.

Mit einer Zusatzversicherung fürs Krankenhaus erweitern Sie Ihren gesetzlichen Schutz um private Zusatzleistungen bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus. Dazu gehören z. B.:

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl bzw. Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Krankenhaustagegeld
  • Top-Experten-Vermittlung

Bei den KombiMed Krankenhaus-Tarifen der DKV können Sie diese Leistungen einzeln abschließen oder kombinieren. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung bekommen Sie also ein Plus an Komfort. Oder sogar den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus.

Es gibt verschiedene Krankenhauszusatzversicherungen und alle funktionieren anders. Doch bei allen geht es darum, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus zu ergänzen. Ganz nach Bedarf mit einem oder mehreren unterschiedlichen Leistungspaketen. Und zwar bis hin zum Rundumschutz wie ein Privatpatient im Krankenhaus.

Bei der DKV können Sie zwischen Basis-, Komfort- und Premiumschutz wählen und diesen Schutz ergänzen:

  • Basisschutz: Mit dem KombiMed Tarif UZ1/2 genießen Sie Ruhe und Erholung im Ein- oder Zweibettzimmer (sofern verfügbar).
  • Komfortschutz: Mit dem KombiMed Unfall Tarif KSU sind Sie nach einem Unfall Privatpatient im Krankenhaus.
  • Premiumschutz: Mit dem KombiMed Tarif KS1/2 bzw. dem KombiMed Tarif KGZ1/2 sind Sie nach einem Unfall und bei Krankheit Privatpatient im Krankenhaus. Die beiden Tarife bieten dieselben Kernleistungen. Die Unterschiede liegen in der Art der Beitragskalkulation. Außerdem ist der Versicherungsschutz im Tarif KS1/2 befristet.
  • Optional hinzubuchbar bei Premium: Mit dem KombiMed Best Care Tarif KBCK sichern Sie sich die Expertise und Erfahrung des bestmöglichen Arztes bei ernsten Diagnosen.
  • Optional hinzubuchbar bei allen KombiMed Tarifen: Mit dem KombiMed Krankenhaustagegeld KKHT bekommen Sie Extrageld für Ihren stationären Aufenthalt – zur freien Verfügung.

Die verschiedenen Krankenhauszusatzversicherungen unterscheiden sich auch hinsichtlich ihres Geltungsbereichs. Grundsätzlich gelten sie in Deutschland, die meisten auch im Ausland, aber nicht überall. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich begrenzt sein.

Bei der DKV können Sie die Versicherung nur abschließen, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ist das der Fall, kommt es darauf an, ob Sie innerhalb oder außerhalb Europas ins Krankenhaus müssen. Je nach Ort gelten für die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV unterschiedliche Regelungen.

Was gilt im europäischen Ausland?

Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz) unterscheiden sich die Regelungen von Tarif zu Tarif:

  • KS1/2, UZ1/2, KSU: Sie genießen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bleibt. Die Leistungen entsprechen maximal denen bei einem Krankenhausaufenthalt in Deutschland.
  • KGZ1/KGZ2: Auch in diesen Tarifen haben Sie zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz.
  • KKHT: Sie haben ebenfalls zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz. Vorausgesetzt, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist weiterhin in Deutschland.
  • KBCK: Es besteht kein Versicherungsschutz – die DKV vermittelt nur Top-Experten in Deutschland.

Was gilt im außereuropäischen Ausland?

Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland gilt Folgendes:

  • KS1/2, UZ1/2, KSU, KBCK: Es besteht kein Versicherungsschutz.
  • KGZ1/2: Abhängig von der Vertragsdauer ist der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt:
    Wenn der Versicherungsschutz noch keine 12 Monate besteht: Sie haben i. d. R. für maximal einen Monat Versicherungsschutz.
    Wenn der Versicherungsschutz bereits 12 Monate besteht: Sie haben i. d. R. für maximal 6 Monate Versicherungsschutz.
  • KKHT: Ihr Versicherungsschutz besteht i. d. R. 6 Monate lang.
  • KBCK: Versicherungsschutz besteht nur in Deutschland.

Für gesetzlich Versicherte ist eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sehr sinnvoll. Die Zahlen sprechen für sich: 16,6 Mio. Patienten wurden 2020 in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das ist fast jeder Vierte. Die häufigsten Gründe für Krankenhausaufenthalte sind dabei:

  • Herzerkrankungen wie Herzinfarkt oder Herzinsuffizienz
  • Schlaganfall bzw. Hirninfarkt
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Rückenschmerzen bzw. Bandscheibenvorfall
  • Lungenentzündung
  • Arthrose des Kniegelenks

Das Risiko, in die Klinik zu müssen, ist also sehr real. Und wer möchte dann nicht bestens behandelt und top versorgt werden? Als Kassenpatient benötigen Sie dafür allerdings eine private stationäre Zusatzversicherung fürs Krankenhaus.

Diese ist auch Voraussetzung dafür, dass Sie Krankenhaus und Arzt frei wählen können. Die freie Wahl wiederum ist die Grundlage für beste Heilungschancen. Denn die haben Sie im richtigen Krankenhaus für Ihre Erkrankung oder Unfallverletzung.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Schwangere?

Geburten sind der häufigste Grund, warum Frauen ins Krankenhaus müssen. Dabei möchten Sie sich natürlich im Krankenhaus wohlfühlen. Genauso wichtig ist es, dass Sie optimal versorgt werden. Idealerweise mit freier Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und mit Chefarztbehandlung. Damit sind Sie Privatpatientin im Krankenhaus (Tarif KGZ1/2).

Wichtig für Schwangere: Grundsätzlich ist die Entbindung im Tarif KGZ1/2 versichert. Aber es gibt eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Seit Versicherungsbeginn müssen mindestens 8 Monate vergangen sein. Erst dann deckt Ihr Versicherungsschutz auch die Entbindung ab.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Babys?

Leider kommt nicht jedes Kind gesund zur Welt. Und nicht jedes Neugeborene kann kurz nach der Geburt nach Hause. Deshalb ist schon für Babys eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll – am besten ab der Geburt.

Hat mindestens ein Elternteil selbst eine Krankenhauszusatzversicherung bei der DKV, und das seit mindestens 3 Monaten? Dann hat auch Ihr Baby Versicherungsschutz. Übrigens: Beim Tarif KSU entfällt die 3-Monats-Regelung.

Der Versicherungsschutz für Ihr Baby gilt ab der Vollendung der Geburt – ohne Wartezeit und ohne Risikozuschläge. Dazu müssen Sie es nur innerhalb von 2 Monaten zur Versicherung anmelden, gerechnet ab dem Tag nach der Geburt. Dabei muss der Versicherungsschutz gleichwertig oder niedriger sein als der eines versicherten Elternteils.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder?

Schwere Erkrankungen kommen nicht erst mit dem Alter. Auch Kinder können betroffen sein. Daher ist auch für sie eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sinnvoll. Dann hat Ihr kleiner Schatz den besten Schutz und bekommt die beste Behandlung. Und das für wenig Geld. Denn je jünger der Versicherte, desto günstiger ist im Regelfall die Krankenhauszusatzversicherung für Kinder der DKV.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Familien?

Sie selbst begnügen sich im Krankenhaus nicht mit dem Grundschutz, den die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen? Dann möchten Sie für Ihre Familie sicher auch eine bessere Versorgung. In diesem Fall ist es sinnvoll, Ihren Partner und Ihre Kinder gleich mit abzusichern. Bei den Krankenhauszusatzversicherungen der DKV ist das möglich. Für nähere Informationen rufen Sie einfach an. Oder wenden Sie sich an Ihren ERGO Berater.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Privatversicherte?

Die stationären Zusatzversicherungen der DKV können nur gesetzlich Versicherte abschließen. Eine Ausnahme sind die Tarife KKHT und KBCK. Diese Tarife der Krankenhauszusatzversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen auch von Privatversicherten abgeschlossen werden.

Darüber hinaus bietet die DKV auch eine private Krankenvollversicherung an. Dabei können Sie Leistungen wählen, die denen der privaten Krankenhauszusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte entsprechen.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Rentner? Gibt es eine Altersgrenze?

Ab dem 60. Lebensjahr steigen die Krankheitskosten. Gleichzeitig häufen sich die Klinikaufenthalte. Deshalb ist auch für Ältere bzw. Rentner eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sehr sinnvoll.

Die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV können Sie grundsätzlich auch noch in höherem Alter abschließen – es gibt keine Altersgrenze.

Aber Achtung: Für Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer (KombiMed Tarif KGZ1/2) müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Sind Sie gesundheitlich beeinträchtigt, kann die DKV Sie womöglich nicht versichern. Deshalb empfiehlt es sich, die Versicherung möglichst schon in jüngeren Jahren abzuschließen.

Informieren Sie sich gründlich und vergleichen Sie Tarife und Leistungen, bevor Sie eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließen. Achten Sie dabei auch auf folgende Punkte:

Was ist wichtig bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen?

Besonders wichtig bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen: Beantworten Sie unbedingt alle Fragen. Und zwar wahrheitsgemäß. Lassen Sie nichts weg und beschönigen Sie nichts, nur um womöglich einen günstigeren Beitrag zu bekommen.

Denn im Leistungsfall wird genau geprüft. Stellt sich dabei heraus, dass Sie die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet haben, hat das Folgen: Der Versicherer kann dann Leistungen kürzen, verweigern oder sogar den Versicherungsvertrag kündigen. Dann müssen Sie bei einem stationären Aufenthalt in der Klinik entweder auf wichtige Leistungen und angenehme Extras verzichten – oder selbst sehr viel Geld dafür aufbringen.

Was ist besser: eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Altersrückstellungen?

Bei der DKV stellt sich diese Frage, wenn Sie Premiumschutz bei Krankheiten und Unfällen möchten. Denn um in diesen Fällen Privatpatient im Krankenhaus zu werden, müssen Sie zwischen dem KombiMed Krankenhaus KGZ1/2 und dem KS1/2 wählen.

Sie möchten gut planbare Beiträge? Dann entscheiden Sie sich für den Tarif KGZ. Denn in dessen Beitrag sind Sparanteile einkalkuliert. Damit finanzieren Sie spätere Krankheitskosten vor, die mit zunehmendem Alter ansteigen.

Sie können sich zurzeit nur niedrige Beiträge leisten, rechnen aber damit, dass Ihr Einkommen steigt? Dann wählen Sie den KombiMed Krankenhaus KS mit günstigem Einstiegsbeitrag ohne Sparanteile. Der Versicherungsschutz im Tarif KS endet zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Sie 44 Jahre alt werden. Dann wird er automatisch auf den Tarif KGZ umgestellt. Dabei gibt es für Sie keine neuen Wartezeiten. Und selbstverständlich erfolgt die Umstellung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung. Allerdings bringt sie eine deutliche Beitragssteigerung mit sich. Dabei richtet sich Ihr Beitrag im Tarif KGZ nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Umstellung.

Natürlich können Sie der Umstellung auch widersprechen. Doch dann endet Ihre Krankenhauszusatzversicherung.

Wichtig: Den Tarif KS können Sie nur zwischen dem 20. und dem 39. Lebensjahr abschließen. Sind Sie jünger oder älter, kommt für Sie nur der Tarif KGZ infrage.

Tipp: Sie sind unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Rufen Sie an oder fragen Sie Ihren ERGO Berater.

Was muss ich bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Wartezeiten beachten?

Krankenhauszusatzversicherung mit Wartezeit bedeutet: Die Versicherung leistet nicht sofort nach dem Vertragsabschluss. Vielmehr müssen Sie eine bestimmte Zeit abwarten, bis Ihnen Leistungen zustehen.

Bei der DKV ist es so: Bei Unfällen gibt es grundsätzlich keine Wartezeit in der stationären Zusatzversicherung. Bei Krankheiten muss eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten vergehen, bis Sie Versicherungsleistungen bekommen. Zusätzlich gelten bei Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz besondere Wartezeiten von 8 Monaten.

Je nach Anbieter und Krankenhauszusatzversicherung können sich die Gesundheitsfragen unterscheiden. Meist werden Fragen nach Größe und Gewicht sowie zu bestimmten Erkrankungen gestellt. Es gibt auch Krankenhauszusatzversicherungen, bei denen gar keine Gesundheitsfragen gestellt werden.

Bei der DKV sind das die Tarife UZ1/2 und KSU. Diese Tarife sind ohne Gesundheitsfragen. Bei den Tarifen KS1/2 und KGZ1/2 dagegen müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Gefragt werden Sie nach chronischen bzw. Vorerkrankungen, z. B. nach:

  • Krebserkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Gefäßerkrankungen
  • Erkrankungen der inneren Organe, z. B. Atmungsorgane, Darm, Leber, Lunge, Nieren
  • Angeborenen Stoffwechselerkrankungen
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Psychischen Erkrankungen oder Störungen
  • Chronischen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
  • Durch einen Unfall bedingten Gelenkerkrankungen wie z. B. Meniskusriss, Kreuzbandriss
  • Wirbelsäulenerkrankungen (z. B. Bandscheibenvorfall) mit stationärem Krankenhausaufenthalt

Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung für die Unterbringung im Einbettzimmer hängen von mehreren Faktoren ab. Etwa von Ihrem Alter und davon, ob Sie noch weitere private Leistungen absichern möchten.

Sie möchten nur ein Einbettzimmer ohne Chefarztbehandlung oder andere Extras? Dann zahlen Sie bei der DKV als 40-Jähriger 17,81 €. Damit sind Sie im Tarif UZ1 bei Krankheiten und Unfällen abgesichert. Sollte eine Unterbringung im Einbettzimmer nicht möglich sein, bekommen Sie 50 € Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ausgleichszahlung.

Bei der DKV können Sie sich die passende Zusatzversicherung fürs Krankenhaus aus verschiedenen KombiMed Tarifen zusammenstellen.

Sie möchten eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Chefarztbehandlung? Dann wählen Sie den Basisschutz (Tarif UZ1/2). Damit werden Sie bei Krankheiten oder Unfällen komfortabel im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Ist das nicht möglich, bekommen Sie eine Ausgleichszahlung. Außerdem können Sie das Krankenhaus frei wählen und bei Bedarf die Zweitmeinung eines Spezialisten einholen.

Eine Krankenhauszusatzversicherung mit Chefarztbehandlung haben Sie mit dem Premiumschutz (Tarif KGZ1/2 oder KS1/2). Damit sind Sie sowohl bei Krankheiten als auch bei Unfällen Privatpatient im Krankenhaus. Sie haben freie Krankenhaus- und Arztwahl, bekommen ein Ein- oder Zweibettzimmer und natürlich Chefarztbehandlung.

Tipp: Ergänzen Sie diesen Schutz mit einem Krankenhaustagegeld (KKHT).

Die Sonderklasse im Krankenhaus gibt es nur in Österreich, nicht in Deutschland. Der Begriff bezeichnet dort eine Versorgungsform im Krankenhaus. In der Sonderklasse können z. B. diese Leistungen enthalten sein:

  • Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
  • Freie Arztwahl
  • Größere Auswahl bei den nicht medizinischen Leistungen

Damit entsprechen die Leistungen in der österreichischen Sonderklasse in etwa denen privater deutscher  Krankenhauszusatzversicherungen.

Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

 

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