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Auslandskrankenversicherung
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Auslandskrankenversicherung

Schnell gesund werden – egal wo

Hohe Kosten im Ernstfall: Ein Krankenrücktransport aus Südafrika kostet z. B. 80.000 €. Doch Ihre Absicherung muss nicht teuer sein.

ab 24,80 € jährlich

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können. 

Auf Reisen wollen Sie sich entspannen, einfach mal rauskommen oder ein Abenteuer erleben. Doch nicht alle Abenteuer sind positiv: Wenn Sie im Ausland krank werden, eine ärztliche Behandlung oder gar einen Krankenhausaufenthalt benötigen, handelt es sich um eine kostspielige Privatangelegenheit.

Beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt kostet im Ausland bereits mehrere tausend Euro. Schützen Sie sich daher vor hohen Kosten, mit der DKV Reisekrankenversicherung schon ab 24,80 € pro Jahr.

Die Vorteile der DKV Reisekrankenversicherung

  • Weltweit geschützt auch bei Pandemien und Reisewarnungen
  • 100 % Kostenübernahme für die wichtigsten medizinischen Leistungen
  • 24-Stunden Notrufservice
Kunden bewerten den DKV Auslandskrankenversicherung mit 4,8 von 5 Sternen bei eKomi.

Leistungen der DKV Auslandskrankenversicherung

Leistungen

Ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalt

Sie erkranken während einer Reise im Ausland oder erleiden dort einen Unfall? Dann übernimmt die DKV die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland. Auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie ärztliche Behandlungen in einem Krankenhaus am Aufenthaltsort werden übernommen. Dies gilt auch für die Begleitperson eines mitversicherten minderjährigen Kindes.

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Zu Hause erholt man sich am besten. Deswegen werden Sie zurückgeholt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sind Sie transportfähig, organisiert und bezahlt die DKV für Sie den Rücktransport aus dem Ausland mit dem passenden Transportmittel.

Such- Rettungs- und Bergungskosten

Müssen Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernimmt die DKV die Kosten bis 20.000 €.

24-Stunden Notrufservice

Weil man im Notfall schnell Hilfe erhalten möchte: Mit dem ganzjährigen Telefonservice wird Ihnen schnell geholfen.

Digitale Sprechstunde über die TeleClinic-App

Nutzen Sie die digitale Sprechstunde während einer Auslandsreise per TeleClinic-App. Der ausgewählte Arzt entscheidet, ob in Ihrem Fall nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein digitaler Arztbesuch ausreicht oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt erforderlich ist.

Zusätzlich für Familien

Einmalige Pauschalleistung bei einem Krankenhausaufenthalt

Sie erhalten eine Pauschale von 500 € je bestimmter Erkrankung bei vollstationärer notwendiger Behandlung – unabhängig von einer Auslandsreise.

Für wen lohnt sich die DKV Auslandskrankenversicherung?

Auf die DKV können Sie sich verlassen: Entdecken Sie echte Fälle, in denen die DKV ihren Kunden als verlässlicher Partner zur Seite steht. Hinweis: Die Namen und Graphiken wurden hierbei anonymisiert.

Ärztliche Behandlung

Eine Familie schaut lachend aus dem Autofenster und genießt gemeinsam die Fahrt.

Für Familien: Damit der gemeinsame Urlaub nicht ausfällt

Familie H. macht in Ägypten Urlaub, doch die ganze Familie erkrankt an einem Magen-/Darmvirus. Dank dem 24h-Notrufservice gibt es schnelle Hilfe: Ein Anruf genügt und der Familie werden Ärzte in der Nähe mit deutschen Sprachkenntnissen genannt. Die Behandlung erfolgt sofort und hilft unmittelbar, sodass alle ihren restlichen Urlaub unbeschwert genießen können. Die Kosten von circa 300 € pro Person werden nach Einreichen der Rechnung innerhalb kurzer Zeit vollständig von der DKV erstattet.

Krankenhausaufenthalt

Reiseversicherung für Familien

Für Rentner: Weil man auch im Alter beruhigt verreisen möchte

Margaret G. (74) reist in die USA, um ihre Familie zu besuchen. Unglücklicherweise erleidet sie während des Besuchs einen akuten Herzinfarkt und muss ins Krankenhaus. Dank dem Notrufservice muss sich Margaret keine Sorgen machen: Es erfolgt die Zusage der Kostenübernahme durch die DKV für die dreitägige stationäre Behandlung mit Kosten von rund 200.000 US$. Margaret wird schnell geholfen und ihr Familienbesuch kann beruhigt weitergehen. Durch Verhandlungen kann die Rechnung sogar um rund 65.000 US$ gesenkt werden.

Rettungs- und Bergungskosten

Reiseversicherung für Senioren

Für junge Abenteurer: Damit der Traum einer Reise nicht zum Albtraum wird

Noah M. (31) und seine Freunde erfüllen sich den Traum einer Wanderung im Himalaya. Die Reise endet leider abrupt damit, dass Noah unerwartet unter Höhenkrankheit leidet und in kritischem Zustand mit dem Helikopter ins nächste Krankenhaus gebracht werden muss. Dank Einsatz der Notrufzentrale werden die Kosten der Rettung mit dem Helikopter in Höhe von 5000 US$ sowie der anschließende Krankenhausaufenthalt von der DKV übernommen.

Rücktransport

Reiseversicherung für Senioren

Für Alleinreisende: Damit man im Notfall auf beste Versorgung zählen kann

Armin S. (56) überwintert für ein paar Wochen in Südafrika, da ihm der Winter in Deutschland zu kalt ist. Jedoch erleidet er einen Schlaganfall und muss in das örtliche Krankenhaus gebracht werden. Sein Zustand ist stabil, aber die medizinische Versorgung nicht ausreichend. Damit er wieder gesund werden kann, wird der Rücktransport nach Deutschland organisiert und die Kosten in Höhe von 80.000 € von der DKV übernommen. Zurück in Deutschland angekommen erfolgt eine stationäre Behandlung mit anschließender Reha und Armins Genesung kann gut voranschreiten.

Ganz einfach online abschließen - Ihre DKV Auslandskrankenversicherung

ab 24,80 € jährlich

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Langzeit Auslandskrankenversicherung

Kein Problem – auch für diesen Fall gibt es bei der DKV den passenden Tarif für Sie. Sorgen Sie jetzt vor, damit Sie auch auf Reisen von bis zu 12 Monaten bestmöglich medizinisch betreut werden.

Gut zu wissen

Rechnungen und Kostenübernahme im Kundenportal "Meine Versicherungen" einreichen

Die Rechnung von Ihrem Arzt ist da? Kein Problem: einfach die Rechnung im ERGO Kundenportal hochladen - Sie erhalten die Erstattung nach wenigen Tagen.
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FAQ – das fragen ERGO Kunden

Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die ins außereuropäische Ausland reisen, um unvorherzusehende hohe medizinische Kosten zu decken. Egal, ob Sie Single sind oder Ihre ganze Familie absichern wollen. Denn Medikamente, ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte können auch im Ausland sehr schnell enorm teuer werden. Die Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich für jede einzelne Reise und für jeden Ihrer Mitreisenden.

Wenn Sie im Urlaub krank werden oder sich bei einem Unfall verletzen, leisten die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland nur eingeschränkt – oder gar nicht. Dann werden Sie automatisch als Privatpatient behandelt. Das bedeutet meist, dass Sie die Rechnung sofort bezahlen müssen. Oft wird sogar Vorkasse verlangt.

Selbst in Europa sind Sie davor nicht geschützt. Auch wenn Ihre Krankenversicherungskarte zugleich eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ ist, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht alle Kosten. Normalerweise zahlt sie nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Dann entsteht eine sogenannte Versicherungslücke. Oft ein echtes Problem. Vor allem, wenn es um mehrere Tausend Euro für eine OP oder einen Krankenhausaufenthalt geht.

Außerhalb Europas, z. B. in den USA, Thailand oder Ägypten, haben Sie meist überhaupt keine Chance auf Kostenübernahme. Denn i. d. R. haben solche Länder kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Den teuren Rücktransport in die Heimat können Sie sich dann womöglich nicht leisten. Dagegen sind 24,80 € für die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung der DKV ein Klacks. Auch wenn Sie die ganze Familie versichern wollen, zahlen Sie nur 55,10 €.


Gut zu wissen: Die Auslandskrankenversicherung leistet, wenn Sie während des Urlaubs krank werden. Erkranken Sie schon davor und können deshalb die Reise nicht antreten, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dasselbe gilt, wenn Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfall abbrechen müssen. Für alle Fälle abgesichert sind Sie mit dem RundumSorglos-Schutz. Dieser enthält sowohl die Auslandskranken- als auch die Reiserücktrittsversicherung. Und zusätzlich eine Reisegepäckversicherung, falls Ihr Gepäck unterwegs abhandenkommt.

Wenn Sie für bis zu 10 Wochen am Stück ins Ausland reisen, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Bei der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die Anzahl der Reisen nicht begrenzt.

Auf diese Absicherung sollten Sie nicht verzichten. Schließlich kann auch auf Reisen ein medizinischer Notfall eintreten. Sie müssen sich noch nicht einmal beim Wandern das Bein brechen. Es reicht ja schon, wenn Sie hartnäckige Zahnschmerzen bekommen. Oder sich im Flugzeug einen Infekt einfangen. Wenn Sie keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen Sie oft die kompletten Kosten für die Behandlung selbst tragen.

Achtung: Diese Reiseversicherung der DKV leistet für Reisen, auf denen Sie weniger als 10 Wochen am Stück im Ausland verbringen. Sind Sie länger unterwegs, brauchen Sie einen Reiseschutz für Langzeitaufenthalte.

Die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung der DKV gilt auf der ganzen Welt. Sie sind damit also überall geschützt. Ganz egal, ob Sie in Europa bleiben oder ans andere Ende der Welt reisen – etwa nach Ägypten, Australien, Kuba, Russland, Thailand oder in die USA: Auf die DKV Auslandskrankenversicherung können Sie zählen.

Im Allgemeinen ist die Auslandsreisekrankenversicherung keine gesetzliche Pflicht. Doch es gibt Länder mit besonderen Einreisebestimmungen. Dazu gehört z. B. Kuba. Als Deutscher benötigen Sie dort ein Visum. Das Visum wiederum erhalten Sie nur, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Dass die Auslandskrankenversicherung Pflicht in solchen Ländern ist, ist keine Willkür. Im Gegenteil: Diese Versicherung ist ohnehin ein absolutes Muss. Vor allem, wenn Sie außerhalb Europas Urlaub machen. Das Gesundheitssystem ist in vielen anderen Ländern wesentlich teurer als in Deutschland. Und Patienten werden nur behandelt, wenn sie auch zahlen können. Eine Reisekrankenversicherung gibt Ihnen diese Sicherheit.

Spontan sein ist in diesem Fall erlaubt: Auch kurz vor der Ausreise können Sie die Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Wichtig ist nur, dass Sie noch in Deutschland sind. Vergessen Sie also nicht, die Auslandskrankenversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihre Reise antreten.

Tipp: Bei der Jahres-Auslandskrankenversicherung sind beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Sie brauchen also nicht vor jedem Urlaub an die Reiseversicherung zu denken.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Auslandskrankenversicherung in folgenden Fällen:

  • Für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen
  • Für verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Für verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • Für schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen
  • Für stationäre Krankenhausaufenthalte – alternativ 30 € Krankenhaustagegeld
  • Bei stationären Aufenthalten von Kindern für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte

Ist ein Rücktransport in der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?

Die Auslandskrankenversicherung bezahlt den Krankenrücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Auch die Kosten für den Rücktransport Ihrer Begleitperson übernimmt die Auslandskrankenversicherung. Vorausgesetzt, die Begleitperson ist mitversichert.

Damit Sie rundum abgesichert sind, enthält die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV umfangreiche Assistanceleistungen. Im Todesfall etwa kümmert sich ein Dienstleister der Auslandskrankenversicherung um den Rücktransport des Leichnams. Statt einer Überführung kann auch die Bestattung im Ausland organisiert werden.

Ist eine Zahnbehandlung inbegriffen?

Ja, auch Zahnbehandlungen sind in dieser Auslandskrankenversicherung mitversichert. Damit die Versicherung zahlt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Heilbehandlung muss aus medizinischer Sicht notwendig sein.
  • Ziel der Zahnbehandlung muss es sein, die Schmerzen zu stillen und den Zahn zu konservieren.

Speziell für Zahnersatz gilt weiterhin:

  • Es muss sich um ein einfaches Provisorium handeln.
  • Oder bestehender Zahnersatz wird repariert.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt Ihre Auslandskrankenversicherung die Zahnbehandlung zu 100 %.

Wenn Sie Kinder haben, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung für Familien. Die Kinder sind dann bis zu ihrem 25. Geburtstag darin mitversichert.

Während einer Schwangerschaft sind in der Einzel- und in der Familienversicherung mitversichert:

  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche
  • Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche

Neugeborene sind erst nach der Geburt versichert. In der Einzelversicherung muss das Neugeborene nachgemeldet werden und ist nur für diese eine Reise versichert. In der Familienversicherung ist das Kind mit der Geburt auch bei zukünftigen Reisen mitversichert.

Das Wichtigste ist Ihre Versicherungsnummer. Auch die Nummer des 24-Stunden-Notrufs der Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie parat haben: +49 221 5789 4005

Bei ambulanten Behandlungen bekommen Sie meist eine Rechnung, die Sie sofort bezahlen müssen. Am einfachsten geht das per Kreditkarte. Lassen Sie sich unbedingt eine Rechnung ausstellen, die die folgenden Angaben enthält:

  • Name des Patienten
  • Name und Fachrichtung des behandelnden Arztes
  • Datum der Behandlung
  • Grund der Behandlung
  • Erbrachte Leistungen

Sie haben Arznei- oder Hilfsmittel gekauft? Dann ist die ärztliche Verordnung erforderlich. Legen Sie auch einen Zahlungs- und Reisenachweis bei. Das kann Ihr Flugticket sein, eine bestätigte Hotelreservierung oder Ihr Kontoauszug.

Tipp: Noch einfacher gehts mit der DKV GesundheitsApp.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen: Rufen Sie bitte so schnell wie möglich den 24-Stunden-Notruf der Auslandskrankenversicherung der DKV an. Dasselbe gilt vor einem Rücktransport aus dem Ausland. Unter +49 221 5789 4005 erfahren Sie dann, wie es weitergeht.

Praktisch: Die Kosten für stationäre Aufenthalte zahlt Ihre Auslandskrankenversicherung direkt an das Krankenhaus.

Als private Vorsorgeversicherung können Sie Ihre Reisekrankenversicherung grundsätzlich in der Steuererklärung angeben. Soweit die Theorie. Damit Sie die Beiträge für Ihre private Auslandskrankenversicherung tatsächlich von der Steuer absetzen können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Das klappt in der Praxis selten. Doch die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV ist so günstig, dass Sie das sicher verschmerzen können.

Tragen Sie die Kosten für Ihre private Reiseversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Haben Sie die Auslandskrankenversicherung für eine Geschäftsreise abgeschlossen? Dann vermerken Sie die Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten in Anlage N, als Selbstständiger in Anlage S.

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Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

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