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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Wenn es anders kommt als geplant

ab 47,00 € jährlich

Die Vorteile der ERGO Reiserücktrittsversicherung

  • Starke Leistungen
  • Pannen- und Unfallschutz inklusive
  • Kompetente Stornoberatung

Ärgerlich, wenn Sie eine Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Erst recht, wenn das bei teuren Reisen hohe Kosten für Sie verursacht. Für ältere Menschen oder bei Reisen mit Kindern ist die Gefahr einer unerwarteten Krankheit noch höher. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab! Für eine bestimmte Reise – oder gleich für alle Reisen im Jahr. Die Reiserücktrittsversicherung leistet für entstehende Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können.

Der Jahres-Reiseschutz lohnt sich oft schon ab der ersten Reise im Jahr – vergleichen Sie selbst:

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Leistungen

Bei Stornierung

Wenn Sie die Reise z. B. wegen Krankheit absagen müssen, übernimmt die ERGO Reiseversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Reisen Sie verspätet an, werden die Mehrkosten der Hinreise und die Umbuchungsgebühren übernommen.

Telefonische Stornoberatung

Wenn Sie kurz vor der Reise krank werden und nicht wissen, ob Sie stornieren oder noch abwarten sollen: Dann genügt ein Anruf und Sie werden von einem Reisemediziner umfangreich beraten.

Bei Reiseabbruch

Müssen Sie Ihre Reise z. B. wegen Krankheit abbrechen, zahlt die ERGO Reiseversicherung Folgendes: die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts.

Covid-19 Schutz

Abgesichert ist im Rahmen der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung auch die unerwartete schwere Erkrankung bzw. Tod aufgrund Covid-19.

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Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders wichtig?

Reiserücktrittsversicherung für Familien

Für Familien

Stefanies Familie freut sich auf 10 Tage Türkei. Doch kurz vorher bricht sich Sohn Lukas den Fuß. Er wird sofort operiert – an Urlaub ist nicht mehr zu denken. Gut, dass Stefanie bei der Buchung eine ERGO Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Nur wenige Tage nach der Stornierung der Reise hat sie die erstatteten Stornokosten von 1.950 € auf dem Konto.

Reiserücktrittsversicherung für Singles

Für Singles

In Argentinien erfährt Elke: Ihre Mutter ist gestorben. Sie will sofort zurück. Die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung hilft beim Umbuchen. Eine Nacht in Buenos Aires, Transfer zum Airport und Umbuchung des Fluges kosten ca. 2.300 €. Und Elke verpasst 8 Tage ihrer Rundreise. ERGO erstattet ihr die Extrakosten – plus den Wert der nicht genutzten Urlaubstage.

Reiserücktrittsversicherung für Senioren

Für Senioren

Josip möchte seine Schwester in Zagreb besuchen. Doch 3 Tage vor dem Abflug hat er plötzlich schlimme Schmerzen im Knie. Der Arzt stellt fest, dass sich sein künstliches Kniegelenk gelockert hat. Die Reise muss Josip absagen, denn er muss operiert werden. Zum Glück übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für den nicht genutzten Hin- und Rückflug.

FAQ – das fragen ERGO Kunden

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Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem triftigen Grund nicht antreten können. Versichert sind z. B. schwere unerwartete Erkrankungen oder Unfallverletzungen, Tod, Schwangerschaftskomplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum und betriebsbedingte Kündigung.

Mit dieser Versicherung werden Ihnen entstehende Stornierungskosten erstattet. Die sog. Stornogebühren bemessen sich anteilig am Reisepreis und können je nach Zeitpunkt und Anbieter bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Sie sollten Ihre Reiserücktrittsversicherung entweder am Tag der Reisebuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abschließen.

Absichern können Sie sich als Einzelperson, Paar oder Familie. Da das Risiko zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden für Personen über 65 Jahren höher ist als bei jüngeren, ist der Versicherungsbeitrag bei jüngeren Menschen etwas niedriger.

Die Reiserücktrittsversicherung von ERGO enthält einen Stornokosten- sowie einen Reiseabbruchschutz. Sie lohnt sich somit grundsätzlich für alle, die ihren Urlaub im Voraus buchen. Denn es kann immer etwas dazwischenkommen. Vor allem natürlich, wenn Sie als Familie mit Kindern reisen: Dann ist das Risiko einer Stornierung um ein Vielfaches erhöht. Singles haben bei der Reiserücktrittsversicherung im Vergleich zu Familien ein geringeres Risiko, Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Doch auch für sie lohnt sich diese Sicherheit.

Sind Sie wegen eines versicherten Ereignisses nicht in der Lage, die Reise anzutreten, bekommen Sie von der Stornokostenversicherung Geld zurück. Ebenso, wenn Sie umbuchen müssen und später als geplant anreisen.

Müssen Sie die Reise z. B. wegen Krankheit oder Unfall abbrechen, zahlt der Reiseschutz ebenfalls: In diesem Fall greift die Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt die Umbuchungsgebühren bzw. Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.

Allgemein gilt: Je teurer die Reise, desto mehr lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung. Bei einmaligen, außergewöhnlichen Reisen sollten Sie also keinesfalls darauf verzichten. Aber auch, wenn Sie mehrmals im Jahr Urlaub machen, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Am besten schließen Sie dann eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung ab. Im Vergleich ist dies deutlich günstiger als jede Reise einzeln zu versichern.

Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es für Einzelpersonen, Paare und Familien. Denken Sie daran, dass das Risiko bei einer Reise mit Kindern erhöht ist, die Reise nicht antreten zu können oder abbrechen zu müssen. Der Rücktritts-Schutz von ERGO versichert auch einen notwendigen Reiseabbruch, z. B. bei einem Unfall während der Reise oder einer unerwarteten schweren Krankheit. Wenn Sie mehrmals im Jahr und auch gern spontan verreisen, lohnt sich eine Jahrespolice.

Schließen Sie am besten gleich am Tag der Reisebuchung oder spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ab. Auch bei Last-Minute Reisen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung möglich – entweder sofort bei der Buchung oder spätestens 3 Tage danach. Sie können eine Reiserücktrittsversicherung für eine einmalige Reise oder als Jahresversicherung für alle Reisen abschließen. Bei einer Jahresversicherung beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Vertragsbeginn und gilt für die Dauer von einem Jahr. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Fälligkeit gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Die Versicherungssumme Ihrer Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach dem vollen Reisepreis. Zudem können Sie zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung bei der Stornokostenversicherung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person. Dasselbe gilt für die Reiseabbruchversicherung.

In der Reiserücktrittsversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Außerdem alle weiteren mitreisenden Personen, die Sie beim Abschluss der Versicherung angegeben haben.

Wichtig bei der Reiserücktrittsversicherung sind auch die sogenannten Risikopersonen. Das sind alle, deren Erkrankung, Unfall, Tod usw. den Reiserücktritt bzw. Reiseabbruch einer mitreisenden versicherten Person auslösen würden. Als Risikopersonen gelten:

  • Ihre Angehörigen: Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen u. a.
  • Angehörige Ihres Partners
  • Betreuungspersonen, die sich um Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern

Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Sie müssen Ihren Urlaub wegen eines unerwarteten versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall umbuchen? Dann trägt die Versicherung die Umbuchungskosten. Allerdings zahlt sie höchstens so viel, wie eine Stornierung der Reise kosten würde.

Sie treten die Reise wegen eines versicherten Notfalls verspätet an oder müssen früher zurück (Reiseabbruch)? Dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten für die An- bzw. Rückreise. Außerdem erstattet sie Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen wie z. B. Übernachtungen.

Sie müssen Ihre Reise aus einem versicherten Grund ganz absagen? Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wie der Name schon sagt, die Reiserücktrittskosten. Diese werden auch Stornokosten genannt. Stornokosten entstehen, wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können. Im Prinzip handelt es sich um eine Entschädigung an den sogenannten Leistungsträger, also den Anbieter. Das kann sein:

  • der Reiseveranstalter
  • das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, Fähre, …)
  • das Hotel
  • der Vermieter der Ferienwohnung, des Hausboots o. Ä.
  • die Autovermietung, Vermietung des Wohnmobils o. Ä.

Der Grund für die Entschädigung: Der Leistungsträger hatte bereits Aufwand mit Ihrer Buchung. Und er verliert mit Ihrer Stornierung den fest einkalkulierten Gewinn. Am meisten verliert er, wenn Sie sehr kurzfristig von Ihrer Reise zurücktreten. Denn dann kann er z. B. das Ticket oder Hotelzimmer nicht mehr rechtzeitig anderweitig anbieten. Deshalb sind die Stornogebühren meist gestaffelt und i. d. R. umso höher, je kurzfristiger Sie absagen. Oft liegen sie dann sogar bei 100 % des Reisepreises. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich also auf jeden Fall.

Sie sind nicht sicher, ob Sie den Urlaub stornieren sollen? Im Zweifel hilft Ihnen die telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung leistet bei einer unerwarteten, schweren Ersterkrankung. Unerwartet bedeutet, Sie sind erst nach der Buchung der Reise erkrankt. Schwer bedeutet, dass die Krankheit Ihnen die geplante Reise unmöglich macht.

Eine chronische Krankheit hindert Sie daran, die Reise anzutreten? Bei Erkrankungen, die Sie schon zum Zeitpunkt der Buchung hatten, ist eine unerwartete Verschlechterung ausschlaggebend. Die Verschlechterung gilt als unerwartet, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten vor dem Abschluss der Versicherung nicht behandelt werden musste. Für gewöhnlich leistet dann die Reiserücktrittsversicherung.

Achtung: Suchterkrankungen beispielsweise sind nicht in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert.

Neben der Schwere einer Erkrankung muss diese auch „unerwartet“ auftreten, damit eine Leistungsübernahme erfolgt. Denn die Reiserücktrittsversicherung leistet nur bei einer unerwarteten, schweren Ersterkrankung. Unerwartet bedeutet, die Erkrankung ist erst nach der Buchung der Reise aufgetreten. Schwer bedeutet, dass die Krankheit die geplante Reise unmöglich macht.

Sind diese Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 vom Versicherungsschutz gedeckt. Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.

Auch eine nicht erwartete Verschlimmerung eines chronischen Leidens kann einen Reiseantritt ausschließen. Gleiches gilt bei schweren psychischen Erkrankungen, welche ambulanter oder stationärer Behandlung bedürfen. Sollten eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeiten oder Schwangerschaftskomplikationen auftreten, können auch diese Auslöser für das Nichtantreten einer Reise sein.

Wichtig: Alle Krankheiten müssen vor der Stornierung ärztlich attestiert werden.

Eine leichte Durchfallerkrankung, Kopfschmerzen oder eine Erkältung sind kein Fall für einen Reiserücktritt. Ist allerdings für den Betroffenen die Reise wegen eines schweren Infekts nicht mehr zumutbar, muss die Reiserücktrittsversicherung dafür einstehen. Ein ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit bestätigt, ist zur Vorlage bei der Versicherungsgesellschaft notwendig.

Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Sie wird dann als unerwartet eingestuft, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung erfolgte. Bei einem bestehenden Versicherungsvertrag darf in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgt sein. Routineuntersuchungen wirken sich nicht negativ auf den Versicherungsschutz aus.

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, kann aber durchaus Gründe für einen Reiserücktritt liefern. Kommt es während einer bereits bestehenden Schwangerschaft zu Komplikationen, leistet die Reiserücktrittsversicherung. Das gilt auch, wenn eine Schwangere eine Fernreise bzw. einen Langstreckenflug stornieren muss. Was im Einzelfall zumutbar ist und was nicht, entscheidet der Frauenarzt. Übrigens: Hat die schwangere Frau z. B. eine Gruppenreise mit ihrer Familie oder ihrem Partner gebucht, werden die Stornokosten aller Mitversicherten übernommen.

Für Corona gelten die gleichen Bedingungen wie bei anderen Krankheiten. Tritt vor einer geplanten Reise unerwartet eine schwere Corona-Ersterkrankung auf, greift der Versicherungsschutz und die Reiserücktrittsversicherung leistet. Auch wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Covid-19 als Pandemie einstuft, wird nach den Kriterien der unerwarteten, schweren Ersterkrankung bewertet.

Unerwartet bezieht sich darauf, dass die Krankheit erst nach der Buchung der Reise auftritt. Schwere drückt aus, dass die geplante Reise aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist.

Wichtig: Alle Erkrankungen müssen durch ein ärztliches Attest, das vor der Stornierung der Reise erstellt wurde, belegt werden.

Die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur bei unerwarteten, schweren Erkrankungen. Auch wenn Sie aus anderen medizinischen Gründen Ihre Reise nicht antreten können, werden Kosten erstattet. Etwa bei:

  • schwerer Unfallverletzung
  • unerwartetem Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod

Außerdem zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei verschiedenen anderen Gründen, die Sie nicht beeinflussen können, z. B.:

  • Panne oder Unfall des Fahrzeugs, das Sie auf der Reise nutzen möchten, höchstens einen Tag vor oder während der Reise.
  • Verpasster Flug wegen mindestens 2 Stunden Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, wenn Sie das Dokument zwingend für die Reise benötigen. Weitere Voraussetzung: Ein Ersatzdokument kann nicht rechtzeitig beschafft werden.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse und bei Straftat eines Dritten. Voraussetzung: Ihre Anwesenheit vor Ort oder die einer mitreisenden Risikoperson ist aufgrund des Schadens unbedingt erforderlich.
  • Gerichtliche Ladung, z. B. als Zeuge.
  • Arbeitsplatzwechsel (nicht bei Versetzung) oder Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Keinen Schutz durch die Reiserücktrittsversicherung haben Sie z. B.:

  • bei einer Trennung vom Partner
  • bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – außer bei Reisewarnungen wegen Covid-19
  • bei Schäden durch Streik, Krieg, Bürgerkrieg u. Ä. in Ihrem Urlaubsland

Der Versicherungsbeitrag einer Reiserücktrittsversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Reisepreis: Entsprechend des Preises Ihrer Reise bemisst sich der Beitrag für die Reiserücktrittsversicherung – je höher, desto teurer.
  • Alter: Je älter Sie sind, desto höher ist das Risiko, dass Sie erkranken. Deswegen ist der Versicherungsbeitrag mit zunehmendem Alter etwas höher.
  • Selbstbeteiligung: Eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchschutz können Sie mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Durch eine Selbstbeteiligung sinkt der Versicherungsbeitrag.
  • Vertragsart: Sie können die Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung für Alleinreisende, Paare und Familien abschließen. Entweder als Einmal- oder Jahresversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung von ERGO können Sie schon ab 6 € für eine Einmalversicherung und ab 47 € für die Jahresversicherung abschließen.

Am besten schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung gleich ab, wenn Sie die Reise buchen. Bei ERGO ist der letztmögliche Zeitpunkt 30 Tage vor der Reise.

Wenn Sie Ihren Urlaub weniger als 30 Tage vor der Abreise buchen, gilt: Schließen Sie die ERGO Reiserücktrittsversicherung am Tag der Buchung ab – spätestens in den nächsten 3 Werktagen.

Ja, das ist bei ERGO bis zu 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Sollten Sie Ihren Urlaub weniger als 30 Tage vor der Abreise buchen, gilt: Schließen Sie die ERGO Reiserücktrittsversicherung spätestens in den nächsten 3 Werktagen nach der Buchung ab.

Sie können Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten? Dann müssen Sie das der ERGO Reiseversicherung unverzüglich mitteilen. Denn Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Achtung: Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten nur, wenn Sie bereits vor der Stornierung der Reise ein ärztliches Attest hatten.

Tipp: Sie sind nicht sicher, ob Sie Ihre Reise antreten können – z. B. wegen einer unerwarteten Krankheit? Nutzen Sie die telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung, bevor Sie stornieren. Der Beratungsservice hilft Ihnen bei der Entscheidung und prüft, ob Sie mit der Stornierung ohne finanzielles Risiko noch etwas abwarten können.

Ist der Fall des Reiserücktritts eingetreten, müssen Sie das melden. Außerdem müssen Sie verschiedene Unterlagen als Nachweis einreichen. Zur Berechnung der Kostenerstattung benötigt die ERGO Reiseversicherung:

  • Ihren Versicherungsnachweis
  • Ihre Buchungsunterlagen
  • Ein ausgefülltes Schadensformular
  • Einen Nachweis des Schadens, z. B. die Stornokostenrechnung
  • Einen Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt
  • Bei medizinischen Gründen für den Reiserücktritt: ein ärztliches Attest, das die Diagnose und die Behandlungsdaten enthält.

Wichtig: Das ärztliche Attest müssen Sie sich holen, bevor Sie die Reise stornieren. Es darf nicht von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern ausgestellt werden.

  • Eine Bestätigung des Vermieters, dass er wegen der Stornierung die Ferienwohnung, den Mietwagen, das Wohnmobil o. Ä. nicht weitervermieten konnte
  • Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: eine Kopie der Anzeige bei der Polizei
  • Bei anderen versicherten Ereignissen: geeignete Nachweise

Gegebenenfalls fordert ERGO weitere Unterlagen bei Ihnen an, z. B. ein fachärztliches Gutachten.

Wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, bearbeitet ERGO Ihren Fall so schnell wie möglich. Üblicherweise bekommen Sie das Geld von der Reiseversicherung innerhalb einiger Tage.

In der Reiserücktrittsversicherung von ERGO ist eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Diese greift, wenn unterwegs etwas passiert und Sie daher Ihre Reise nicht wie geplant fortsetzen können. Voraussetzung ist, dass der Reiseabbruch aufgrund eines versicherten Ereignisses erfolgt.

Dann werden Ihnen die Leistungen vor Ort erstattet, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Etwa die restlichen Übernachtungen oder Ausflüge. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Reise wegen einer stationären Behandlung unterbrechen müssen.

Diese Gründe für einen Reiseabbruch werden anerkannt bzw. diese Ereignisse sind versichert:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. bei bestehendem Vertrag 6 Monate vor der Buchung ärztlich behandelt wurde.
    Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten nicht als ärztliche Behandlung.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Lockerung implantierter Gelenke
  • Erheblicher Schaden am Eigentum, z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben
  • Gerichtliche Ladung
  • Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises
  • Beginn des Bundesfreiwilligendiensts, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres
  • Wiederholungsprüfungen an einer Schule oder Universität, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen
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