In der Glasversicherung von ERGO sind Bruchschäden von Gebäude- und Mobiliarverglasungen versichert. Dazu gehören Scheiben aus Glas und Kunststoff, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten, Duschkabinen, Photovoltaikanlagen, Bildern, Schränken, Spiegeln (außer Handspiegel), Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien oder auch Tischplatten. Auch Platten aus Naturstein, z. B. Tisch-Marmorplatten, gelten als Mobiliarverglasung und sind abgedeckt.
Die ERGO Glasversicherung: Glasklare Vorteile nutzen
Glas ist leicht zerbrechlich. Wenn Verglasungen an Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Mobiliar beschädigt werden, sind oft hohe Rechnungen für den Ersatz die Folge. Schützen Sie sich vor diesen Kosten mit der ERGO Glasversicherung, die Sie auch zusätzlich zur ERGO Hausratversicherung abschließen können. Ihr ERGO Berater berät Sie gerne.
- Mobiliarverglasung: Versichert sind Bruchschäden an Scheiben aus Glas oder Kunststoff, z. B. von Bildern, Schränken, Vitrinen oder Spiegeln.
- Gebäudeverglasung: Versichert sind Bruchschäden an Scheiben aus Glas oder Kunststoff, z. B. von Fenstern, Türen, Wintergärten oder Duschkabinen.
- Weitere Verglasung: Der Versicherungsschutz erstreckt sich beispielsweise auch auf: Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien und das Blindwerden von Isolierverglasungen.
Warum die ERGO Glasversicherung eine gute Wahl ist
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FAQ – das fragen ERGO Kunden
Bereits bei Antragstellung bestehende Schäden sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen.
Nicht versicherte Gegenstände sind z. B. Bodenplatten, Brillen, Geschirr, Lampen oder Bildschirme. Auch rein oberflächliche Beschädigungen der Glasscheiben, wie Schrammen oder Kratzer, sind nicht abgedeckt.
Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.