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Glasversicherung

Glasversicherung

Ungetrübte Aussichten genießen

Die ERGO Glasversicherung: Glasklare Vorteile nutzen

Glas ist leicht zerbrechlich. Wenn Verglasungen an Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Mobiliar beschädigt werden, sind oft hohe Rechnungen für den Ersatz die Folge. Schützen Sie sich vor diesen Kosten mit der ERGO Glasversicherung, die Sie auch zusätzlich zur ERGO Hausratversicherung abschließen können. Ihr ERGO Berater berät Sie gerne.

  • Mobiliarverglasung: Versichert sind Bruchschäden an Scheiben aus Glas oder Kunststoff, z. B. von Bildern, Schränken, Vitrinen oder Spiegeln.
  • Gebäudeverglasung: Versichert sind Bruchschäden an Scheiben aus Glas oder Kunststoff, z. B. von Fenstern, Türen, Wintergärten oder Duschkabinen.
  • Weitere Verglasung: Der Versicherungsschutz erstreckt sich beispielsweise auch auf: Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien und das Blindwerden von Isolierverglasungen.

Warum die ERGO Glasversicherung eine gute Wahl ist 

Leistungen

Wiederherstellung oder Reparatur

Die ERGO Glasversicherung übernimmt die Kosten für Wiederherstellung oder Reparaturen an Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Dazu gehören beispielsweise auch Glasbruchschäden an Ihrem Glaskeramik-Kochfeld und Schäden an Kunststoffscheiben.

Kosten für Notverglasung

Nicht nur Glas kann teuer sein. Deshalb übernimmt die ERGO Glasversicherung auch Kosten für eine erforderliche Notverglasung sowie die Kosten für besondere Arbeiten wie z. B. den Einsatz von Gerüsten oder Kränen und einiges mehr.

Grobe Fahrlässigkeit

Die ERGO Glasversicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Somit erhalten Sie z. B. auch Leistungen, wenn Glas aus eigener Unachtsamkeit zu Bruch geht.

Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.

Hausrat-, Glas- und Gebäudeversicherung

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Dann lassen Sie sich helfen.

 

FAQ – das fragen ERGO Kunden

In der Glasversicherung von ERGO sind Bruchschäden von Gebäude- und Mobiliarverglasungen versichert. Dazu gehören Scheiben aus Glas und Kunststoff, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten, Duschkabinen, Photovoltaikanlagen, Bildern, Schränken, Spiegeln (außer Handspiegel), Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien oder auch Tischplatten. Auch Platten aus Naturstein, z. B. Tisch-Marmorplatten, gelten als Mobiliarverglasung und sind abgedeckt.

Bereits bei Antragstellung bestehende Schäden sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen.

Nicht versicherte Gegenstände sind z. B. Bodenplatten, Brillen, Geschirr, Lampen oder Bildschirme. Auch rein oberflächliche Beschädigungen der Glasscheiben, wie Schrammen oder Kratzer, sind nicht abgedeckt.

Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.

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