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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber und Staat helfen bei der Vorsorge

Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer. Durch den Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsumwandlung wird die bAV noch attraktiver. Für Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen ist zusätzlich eine spezielle Förderung vorgesehen.

Fröhliches Paar schaut sich Informationen am Ipad an.

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung: Immer mehr Menschen profitieren von den Vorteilen der neuen Förderung.

Eine junge Frau sitzt entspannt auf einem großen, beigen Sitzsack in einem modernen Büro und lächelt zufrieden.

Direktversicherung

Bauen Sie eine zusätzliche Altersversorgung auf! Und sichern Sie gleichzeitig das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Staat und Arbeitgeber helfen Ihnen dabei.

Älterer Mann sitzt am Laptop und schaut selbstbewusst in die Kamera.

 Andere Formen der bAV

Bei besonderen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung. Als Ergänzung zur Direktversicherung über Direktzusage oder Unterstützungskasse.

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FAQ – das fragen ERGO Kunden

Die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter sicherzustellen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann helfen, diese Versorgungslücke zu schließen. Besonders attraktiv ist eine bAV, wenn der Arbeitgeber sich finanziell beteiligt.

Oft wird die bAV über Entgeltumwandlung aufgebaut: Dabei wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine Altersvorsorge um. Dieser Betrag bleibt bis zu einem Höchstbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei und fließt direkt in die bAV.

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich mit einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu beteiligen. Je höher der Zuschuss, umso eher lohnt sich die bAV für alle Einkommensgruppen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber aufgebaut wird. Die häufigste Form ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt dabei eine Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei. Meist finanziert sie der Arbeitnehmer über Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss oder trägt den Beitrag sogar vollständig selbst.

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (Entgeltumwandlung). In der Regel sparen Arbeitgeber hierdurch Sozialversicherungsbeiträge und sind dann verpflichtet, sich mit einem Zuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts zu beteiligen.

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Unternehmen angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Er kann zwischen verschiedenen Formen, auch Durchführungswege genannt, wählen. Hier die wichtigsten Formen in Kürze:

  • Direktversicherung: Sie ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung zugunsten des Mitarbeiters ab. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber direkt an den Versicherer. Diese können vom Arbeitnehmer und/oder vom Arbeitgeber finanziert werden.
  • Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, der ein Arbeitgeber als Trägerunternehmen beitritt und hierüber Arbeitnehmern eine bAV zusagt. Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Rentenzahlungen aus einer Versorgung über die Unterstützungskasse sind im Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens (Arbeitgeber) durch den Pension-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
  • Direktzusage: Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, wird häufig von großen Unternehmen gewählt. Die Versorgungszusage wird dabei direkt vom Arbeitgeber erteilt, der hierfür Pensionsrückstellungen bilden muss. Zur Finanzierung dieser Verpflichtungen kann er Vermögenswerte aufbauen und z. B. eine Rückdeckungsversicherung nutzen.

Eine Direktversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie

  • Ihre Steuer- und Sozialabgabenersparnis für höhere bAV-Beiträge nutzen wollen
  • einen Arbeitgeberzuschuss erhalten
  • und dafür eine Besteuerung der Betriebsrente in Kauf nehmen, die meist deutlich geringer ist als die Entlastung in der Ansparphase.

So wird aus einem Teil Ihres Bruttogehalts eine effizient geförderte Zusatzrente.

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttolohns direkt vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Da dieser Betrag vom Bruttolohn gezahlt wird, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben ein.

Die spätere Betriebsrente wird zwar grundsätzlich versteuert und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt, die Abgabenlast in der Rentenphase ist im Allgemeinen aber deutlich geringer als die vorherigen Steuer- und Sozialabgabenersparnisse auf Ihre Beiträge.

Eine Entgeltumwandlung ist besonders sinnvoll, wenn Sie

  • eine persönliche Versorgungslücke im Alter schließen möchten,
  • von einem Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung profitieren,
  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen und zugunsten des Aufbaus einer bAV nutzen wollen.

Wie viel Sie in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtige Überlegungen sind:

  • Welches Einkommen benötigen Sie voraussichtlich im Rentenalter und in welcher Höhe wird dies bereits durch die gesetzliche Rente oder andere Anlagen gedeckt?
  • Welche bAV-Lösung bietet Ihr Arbeitgeber an und wie hoch ist sein Zuschuss?
  • Auf welchen Betrag Ihres Einkommens möchten Sie netto zugunsten der bAV verzichten? Ihr Netto-Verzicht wird deutlich geringer sein, als der bAV-Bruttobeitrag, den Sie damit finanzieren können. Lassen Sie sich Ihren bAV-Vorteil und die mögliche Rente einfach mal ausrechnen.

Ziel ist, Ihre Versorgungslücke möglichst zu verkleinern – in einem Umfang, der zu Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihren übrigen Sparzielen passt. Beitragsanpassungen sind jederzeit möglich.

  • Die betriebliche Altersvorsorge ist bei der Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies sollte bei der finanziellen Planung für die Rente berücksichtigt werden.
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen, bei dem Sie eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung erworben haben, können Sie diese entweder privat weiterführen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
  • Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, pausieren die Beitragszahlungen in die Betriebsrente. Diese Beiträge können nachträglich steuerfrei eingezahlt werden, um so die entstandene Lücke zu schließen.

Die bAV ist bei der Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da das Einkommen im Rentenalter aber meist geringer ausfällt, sind auch die Abgaben meist niedriger, als während des Arbeitslebens.

Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie weniger in die gesetzliche Renten- und die Sozialversicherungen ein. Damit verringert sich auch die Leistung der gesetzlichen Rente sowie das Arbeitslosen- und Krankengeld.

Unterm Strich lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung aber aufgrund der Vorteile in der Ansparphase und bei Zuschuss durch den Arbeitgeber nahezu immer.

Arbeitnehmer-Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung können in der Ansparphase bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttoeinkommen geleistet werden. Zudem profitieren Arbeitnehmer vom Zuschuss des Arbeitgebers.
Demgegenüber müssen Beiträge in eine private Altersvorsorge grundsätzlich aus dem bereits versteuerten und verbeitragten Nettoeinkommen finanziert werden.
In der Leistungsphase werden private Rentenversicherungen mit dem Ertragsanteil besteuert, während die Betriebsrenten voll versteuert und mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet sind. Es kommt daher auf die individuelle Situation an. Im Idealfall sichern Sie Ihren Lebensstandard im Rentenalter durch beide Säulen ab.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) macht die betriebliche Altersversorgung durch folgende Maßnahmen attraktiver:

  • Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber in der Regel einen Zuschuss zur bAV zahlen.
  • Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Arbeitgeber erhalten einen speziellen staatlichen Förderbetrag für zusätzliche bAV-Beiträge.
  • Hohe steuerliche Fördergrenzen: Für die meisten Arbeitnehmer reichen die möglichen bAV-Beiträge aus, um ihre Versorgungslücke im Alter gezielt über geförderte Beiträge zu schließen.
  • Freibetrag bei Grundsicherung: Betriebsrenten werden im Alter bei der Grundsicherung teilweise freigestellt und nicht voll angerechnet.
  • Bei ruhendem Arbeitsverhältnis können die Beiträge anschließend steuerfrei nachgezahlt werden.

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt zum Rentenbeginn. Meist haben Sie die Wahl, ob Sie eine monatliche Rente erhalten möchten oder eine Einmalauszahung. Eine frühere Auszahlung ist aufgrund arbeits- und steuerrechtlicher Vorschriften grundsätzlich nicht möglich.

Wird Ihr Arbeitsverhältnis von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber gekündigt, können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre bAV auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Andernfalls können Sie Ihren Vertrag selbst privat fortführen. Ist beides nicht möglich, sollte die bAV beitragsfrei gestellt werden. Die Rentenzahlung fällt dann entsprechend niedriger aus.

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt dann, wenn Sie in Rente gehen oder zum vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit. Idealerweise sollte das Ende der Vertragslaufzeit zeitlich mit dem Renteneintritt übereinstimmen.

Meist ist der Rentenbeginn bei der bAV flexibel gestaltet: Gehen Sie früher oder später in Rente als ursprünglich geplant, kann der Auszahlungszeitpunkt entsprechend vorgezogen oder hinausgeschoben werden – mit angepasster Rentenhöhe.

Hat Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung durch den Versicherer. Bei einer Direktzusage erhalten Sie Ihre Rentenzahlungen von Ihrem Arbeitgeber.

Die Rentenzahlungen, die Sie aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge erhalten, tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage R-AV/bAV, „Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung“, ein. Die Daten hierfür entnehmen Sie Ihrer Leistungsmitteilung.

Dies ist ein Produkt der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG.