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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber und Staat helfen bei der Vorsorge

Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer. Durch den Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsumwandlung wird die bAV noch attraktiver. Für Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen ist zusätzlich eine spezielle Förderung vorgesehen.

Zwei Männer im Anzug unterhalten sich.

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung: Immer mehr Menschen profitieren von den Vorteilen der neuen Förderung.

Zwei Männer betrachten Fotos, die an der Wand hängen.

Direktversicherung

Bauen Sie eine zusätzliche Altersversorgung auf! Und sichern Sie gleichzeitig das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Staat und Arbeitgeber helfen Ihnen dabei.

Älterer Mann sitzt am Laptop und schaut selbstbewusst in die Kamera.

 Andere Formen der bAV

Bei besonderen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung. Als Ergänzung zur Direktversicherung über Direktzusage oder Unterstützungskasse.

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FAQ – das fragen ERGO Kunden

Die gesetzliche Rente alleine reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter sicherzustellen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt dann sehr gelegen. Der Abschluss lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich finanziell am Aufbau beteiligt. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Unternehmen übrigens seit 2019 dazu verpflichtet, sich mit einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu beteiligen. Je höher der Zuschuss, umso eher lohnt sich die bAV für alle Einkommensschichten. Gerade bei höheren Einkommen spielt auch das Einsparen von Steuern und Sozialabgaben mittels Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber aufgebaut wird. Die häufigste Form ist die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Meist wird dabei mittels Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttolohns in die bAV eingezahlt, wodurch Steuern und Sozialabgaben eingespart werden. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss oder trägt den Beitrag sogar vollständig selbst. Die Beiträge werden direkt vom Unternehmen in die bAV eingezahlt.

Für alle Angestellten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Seit 2019 sind Unternehmen dazu verpflichtet, sich mit einem Zuschuss von 15 % zu beteiligen. Seit 2022 gilt dies auch für schon länger bestehende Verträge. 

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Unternehmen angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Er kann zwischen verschiedenen Formen, auch Durchführungswege genannt, wählen. Hier die wichtigsten Formen in Kürze:

  • Direktversicherung: Die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt eine Renten- oder Lebensversicherung zugunsten des Mitarbeiters ab. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer.
  • Unterstützungskasse: Ein oder mehrere Unternehmen gründen eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Rentenzahlungen aus einer Versorgung über die Unterstützungskasse sind im Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens (Arbeitgeber) durch den Pension-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
  • Direktzusage: Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, wird häufig von großen Unternehmen gewählt. Hier wird die Versorgungszusage direkt vom Arbeitgeber erteilt. Der Arbeitgeber muss selbst Rückstellungen bilden und die Beiträge anlegen. Hierfür kann er sich auch einer Rückdeckungsversicherung bedienen.

Eine Direktversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag leistet. Seit 2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % bei Neuverträgen leisten. Ältere Verträge müssen ab 2022 bezuschusst werden. Der Arbeitgeber kann aber auch mehr dazu zahlen oder sogar die gesamten Beiträge für die Betriebsrente übernehmen. In dem Fall sollten Sie sich das Angebot auf keinen Fall entgehen lassen.

Zahlen Sie selbst mittels Entgeltumwandlung ein, sparen Sie außerdem Steuern und Sozialabgaben

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttolohns direkt vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Da dieser Betrag vom Bruttolohn gezahlt wird, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben ein.

Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom Bruttolohn abgeführt. Es wird also mehr eingezahlt, als Sie von diesem Betrag Netto auf Ihrem Konto als Lohn erhalten würden. Zusätzlich profitieren Sie davon, dass Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss am Aufbau der bAV mittels Entgeltumwandlung beteiligen müssen. So lohnt es sich umso mehr.

Wie viel Sie in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Welche Form der bAV bietet Ihr Arbeitgeber an und wie sind die Konditionen?
  • Wie viel möchten Sie von Ihrem Lohn für die bAV verwenden?
  • Welches Einkommen benötigen Sie voraussichtlich im Rentenalter und in welcher Höhe wird dies bereits durch andere Renten oder Anlagen gedeckt?

Klar ist: Besteht eine Versorgungslücke, sollte diese nach Möglichkeit geschlossen werden.

 

  • Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, pausieren die Beitragszahlungen in die Betriebsrente. Inzwischen ist es möglich, die Beiträge nachträglich steuerfrei einzuzahlen, um so die entstandene Lücke zu schließen.
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist bei der Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies sollte bei der finanziellen Planung für die Rente berücksichtigt werden.
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen, bei dem Sie eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung erworben haben, können Sie diese entweder privat weiterführen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen.

Die bAV ist bei der Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da das Einkommen im Rentenalter aber meist geringer ausfällt, sind auch die Abgaben meist niedriger, als während des Arbeitslebens.

Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie weniger in die gesetzliche Renten- und die Sozialversicherungen ein. Damit verringert sich auch die Leistung der gesetzlichen Rente sowie das Arbeitslosen- und Krankengeld.

Unter dem Strich lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung aber aufgrund der Vorteile in der Ansparphase und bei Zuschuss durch den Arbeitgeber nahezu immer.

Es gibt verschiedene Modelle der betrieblichen und privaten Vorsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) er anbietet und wie die Konditionen sind. Tipp: Umso höher der Zuschuss des Arbeitgebers ausfällt, desto mehr lohnt sich die bAV.

Bei privater Altersvorsorge sind die Möglichkeiten vielfältiger und Sie können die Form wählen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.

Im Idealfall sichern Sie Ihren Lebensstandard im Rentenalter durch mehrere Standbeine ab, die sich gegenseitig perfekt ergänzen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Ziel ist, dass mehr Arbeitnehmer von einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) profitieren. Dies betrifft vor allem Beschäftigte von kleineren und mittelständischen Betrieben sowie Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wird eine bAV durch das BRSG vorteilhafter.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten.
  • Für Beiträge zugunsten von Angestellten mit geringem Einkommen gibt es eine besondere staatliche Förderung für Arbeitgeber.
  • Sie können einen höheren Betrag vor Steuerabzug in die bAV einzahlen.
  • Bei ruhendem Arbeitsverhältnis können Sie die Beiträge für diesen Zeitraum steuerfrei nachzahlen.
  • Erhalten Sie im Rentenalter Grundsicherung, gilt für Ihre Betriebsrente ein Freibetrag, der nicht angerechnet wird. 

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt zum Rentenbeginn. Meist haben Sie die Wahl, ob Sie eine monatliche Rente erhalten möchten oder eine Einmalauszahlung. Eine frühere Auszahlung ist aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich nicht möglich.

Wird Ihr Arbeitsverhältnis von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber gekündigt, können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Im Idealfall wird der Vertrag von Ihrem neuen Arbeitgeber übernommen. Andernfalls können Sie diesen selbst privat fortführen. Ist beides nicht möglich, sollte die bAV beitragsfrei gestellt werden. Die Rentenzahlung fällt dann entsprechend niedriger aus.

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt dann, wenn Sie in Rente gehen oder zum vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit. Idealerweise sollte das Ende der Vertragslaufzeit zeitlich mit dem Renteneintritt übereinstimmen.

Durch das Kapitalwahlrecht entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Betriebsrente als Einmalzahlung oder lebenslange monatliche Rente erhalten möchten. Es ist ebenfalls möglich, sich zu Rentenbeginn einen Teil auszahlen zu lassen und die restlichen Ansprüche als monatliche Rente zu erhalten.

Hat Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung durch den Versicherer.

Sobald Sie Ihre Rente antreten und den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung in den Händen halten, legen Sie diesen in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers vor. Dort wird der Antrag auf Auszahlung Ihrer Betriebsrente aufgenommen und weitergeleitet.

Bei einer Direktzusage erhalten Sie Ihre Rentenzahlungen von Ihrem Arbeitgeber.

Die Rentenzahlungen, die Sie aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge erhalten, tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage R-AV/bAV, „Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung“, ein. Die Daten hierfür entnehmen Sie Ihrer Leistungsmitteilung.

Dies ist ein Produkt der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG.