Jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5 hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, finanziert durch Gehaltsumwandlung. Ihr Arbeitgeber ist i. d. R. verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % des von Ihnen umgewandelten Betrags zu leisten. Ihr Beitrag ist staatlich gefördert. Falls noch keine bAV bei Ihrem Arbeitgeber besteht, können Sie eine Direktversicherung verlangen.
Übrigens: Auch Minijobber im ersten Dienstverhältnis können die Vorteile einer Versorgung mit einer Direktversicherung nutzen.
Die Vorteile einer Direktversicherung
- Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Entgeltumwandlung
- Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (bis zu einem Höchstbetrag)
- Mitnahme der Versicherung bei vorzeitigem Ausscheiden
Die gesetzliche Rente allein reicht im Alter nicht aus. Gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit gibt es auch nicht, nur bei Erwerbsminderung. Und vielleicht möchten Sie auch Partner oder Familie für den schlimmsten Fall absichern. Mit einer Direktversicherung über Ihren Arbeitgeber sorgen Sie für alle diese Fälle vor.
Wie groß Ihre Versorgungslücke ist, erfahren Sie im GRV-Info-Rechner. Wie Sie die Versorgungslücke mit optimaler Förderung schließen, sagt Ihnen der bAV Gehaltsumwandlungsrechner.
Varianten der Direktversicherung
Varianten
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Wissenswertes im Überblick
Wissenswertes zu den Varianten
Andere Formen der bAV
Mehr zu anderen Formen der bAV erfahren Sie auf den bAV-Geschäftskundenseiten.
Näheres zur Direktversicherung
Die Vorteile der Direktversicherung
- Die Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Erst die späteren Rentenleistungen sind steuerpflichtig. Dann ist i. d. R. aber auch der persönliche Steuersatz niedriger als in der Erwerbsphase.
- Gesetzlich Krankenversicherte leisten auf Betriebsrenten den vollen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Allerdings wurde 2020 der GKV-Freibetrag eingeführt. Dadurch ist nun ein Teil der Betriebsrente beitragsfrei. Das entlastet viele Betriebsrentner.
Die 3 Finanzierungswege
Gehaltsumwandlung
- Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen Beitrag zur Direktversicherung um.
- Der Arbeitgeber muss i. d. R. einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags zahlen. Diesen finanziert er aus der Sozialversicherungsersparnis, die er durch Ihre Gehaltsumwandlung hat.
- Von dem Beitrag, der in Ihre Direktversicherung fließt, zahlen Sie netto nur einen Teil – häufig nicht viel mehr als die Hälfte. Die individuelle Ersparnis ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation.
- Die Steuerfreiheit gilt für Beiträge bis 8 %, die Sozialversicherungsfreiheit für Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West).
- Auch vermögenswirksame Leistungen können Sie für die betriebliche Altersversorgung nutzen.
Mischfinanzierung
- Bei der Mischfinanzierung beteiligt sich Ihr Arbeitgeber zusätzlich mit einem freiwilligen Beitrag an Ihrer bAV.
- Das ist eine für beide Seiten attraktive und beliebte Form der Finanzierung.
Arbeitgeberfinanzierung
- Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann eine lohnende Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein.
- Für Mitarbeiter mit einem Einkommen bis 2.575 € erhält der Arbeitgeber sogar einen staatlichen Zuschuss.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre bAV mitnehmen. Dabei haben Sie 3 Möglichkeiten:
- Sie werden Versicherungsnehmer und führen den Vertrag privat weiter.
- Sie führen den Vertrag als bAV bei Ihrem neuen Arbeitgeber fort, wenn dieser einverstanden ist.
- Sie stellen den Vertrag beitragsfrei.
Informationen zur Direktversicherung
Bevor Sie sich entscheiden, der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung) beizutreten, lesen Sie bitte das entsprechende Merkblatt unten. Darin finden Sie wesentliche Rahmenbedingungen für das von Ihrem Arbeitgeber für Sie ausgewählte Produkt der betrieblichen Altersversorgung.
Das Merkblatt dient auch Ihrer Information gemäß § 234l bis 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 3 VAG-Informationspflichtenverordnung (VAG-InfoV).
Informationen zur Direktversicherung ERGO Betriebs-Rente Index
Merkblatt
Versicherungsbedingungen FIRD_2022/202112
Versicherungsbedingungen FIRD_2021/202103
Versicherungsbedingungen FIRD_2021/202012
Versicherungsbedingungen FIRD_2018/201812
Informationen zur Direktversicherung ERGO BU Komfort
Merkblatt
Versicherungsbedingungen BUV_DV_2022/202112
Versicherungsbedingungen BUV_DV_2021/202012
Versicherungsbedingungen BUV_DV_2020/201912