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Verdoppelter Festzuschuss bei Zahnersatz
Hinweis: Mit Code ZEF15 gibts einen 15 Euro Gutschein von amazon.de bei Abschluss.

Verdoppelter Festzuschuss bei Zahnersatz

Reduzieren Sie den Eigenanteil bei Zahnersatz

z. B. 2,20 € monatlich

Die Vorteile von Dental-Zuschuss

  • Verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Sie reduzieren Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz auf bis zu 0 €
  • Ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen

Zahnersatz betrifft nicht nur die ältere Generation. Er ist oft schon viel früher im Leben nötig, als die meisten denken – etwa nach einem Unfall oder einer Entzündung. Sogar die einfache Standardversorgung kann dabei richtig teuer werden. Doch Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt selbst dafür nicht die gesamten Kosten. Reduzieren Sie deshalb Ihren Eigenanteil effektiv mit einer günstigen Zahnersatzversicherung.

Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte

Ohne Gesundheitsfragen

Die Aufnahme erfolgt für alle Altersgruppen garantiert ohne Gesundheitsprüfung.

Zahnersatz

Als Zahnersatz gelten festsitzende Brücken, Kronen, Implantate und herausnehmbare zahnmedizinische Teil- oder Vollprothesen sowie Kombinationen. Zahnersatz ist nötig zum Schließen von Zahnlücken nach Unfällen. Oder wenn Zähne stark geschädigt sind, z. B. durch Karies oder Zähneknirschen.

Verdoppelter Festzuschuss

Sie erhalten für die Regelversorgung bei medizinisch notwendigem Zahnersatz einen Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Festzuschusses beträgt meist 60 bis 75 % der Kosten – abhängig von Ihrem Bonusheft. Den Rest müssen Sie selbst zahlen. Mit Dental-Zuschuss wird der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse ganz einfach verdoppelt. Das heißt, Ihr Eigenanteil wird deutlich reduziert – oder entfällt sogar ganz.

Weltweiter Versicherungsschutz

Zahnbehandlungen im Ausland werden entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Gut zu wissen

Ohne Wartezeit

Ihr Versicherungsschutz startet sofort ab Vertragsbeginn, ohne Wartezeit. Dafür gibt es eine Summenbegrenzung in den ersten 4 Versicherungsjahren: Im 1. Jahr erhalten Sie max. 250 €, in den ersten beiden Jahren zusammen max. 500 €, in den ersten 3 Jahren zusammen max. 750 € und in den ersten 4 Jahren zusammen max. 1.000 €. Mit Ablauf des 4. Jahres bestehen keine Begrenzungen mehr. Bei einem Unfall entfallen diese Begrenzungen.

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Für wen ist Dental-Zuschuss besonders wichtig?

Zahnzusatzversicherung für Sparfüchse

Für Sparfüchse wie Leon (23)

Schon in jungen Jahren brauchte Leons Mutter überraschend Zahnersatz. Für die über 4.000 € Eigenanteil musste sich die ganze Familie einschränken. Damit ihm das nicht passiert, schützt sich Leon: Seit er in Ausbildung und selbst gesetzlich krankenversichert ist, sichern ihn nur 2,20 € monatlich vor hohen Zuzahlungen, falls auch er Zahnersatz benötigt.

Zahnzusatzversicherung für Selbermacher

Für Selbermacher wie René (40)

René ist passionierter Hand- und Heimwerker. Leider brauchte er nach einem kleinen Unfall eine Brücke im Frontzahnbereich. Obwohl er nur die einfache Standardversorgung gewählt hatte, sollte sein Eigenanteil 683,06 € betragen. Wie gut, dass René monatlich 4,30 € in Dental-Zuschuss investiert: Seinen Eigenanteil hat ERGO deswegen vollständig übernommen.

Zahnzusatzversicherung für Erfahrene

Für Erfahrene wie Mandy (53)

Mandy hat als Friseurin von ihren Kundinnen schon viel über Zahnarztkosten gehört. Sie weiß, wie schnell teurer Zahnersatz nötig wird. Besonders, wenn man zum Zähneknirschen neigt wie Mandy. Für 9,60 € im Monat ist sie gegen hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz geschützt. Und das ganz ohne lästige Gesundheitsfragen.

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Melden Sie Ihr Ereignis einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.

Zahnzusatzversicherung

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Wissenswertes im Überblick

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Das seit 1.1.2005 geltende Zuschusssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz leistet befundbezogene Festzuschüsse für die sogenannte Regelversorgung:

  • Je nach Befund wird ein pauschaler Betrag für die Regelversorgung gezahlt, und zwar etwa 60 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Regelversorgung bedeutet einfache und wirtschaftliche Methoden und Materialien beim Zahnersatz.
  • Für den implantatgetragenen Zahnersatz gibt es ebenfalls einen Festzuschuss. Die Kosten für das Implantat selbst müssen Sie als Patient weiterhin aus eigener Tasche zahlen.

Pauschal übernimmt die Krankenkasse bei der Regelversorgung etwa 60 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Die Festzuschüsse für Zahnersatz können sich durch das Führen eines Bonushefts erhöhen.

Haben Sie Ihr Bonusheft 5 Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 %. Und bei 10 Jahre lang lückenlos geführtem Bonusheft sogar auf 75 % der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung.

Im GKV-Modernisierungsgesetz von 2005 wurden verschiedene Befunde und deren Regelversorgung festgelegt. Somit hängt die Höhe des Festzuschusses vom Befund ab. Fehlt z. B. ein Backenzahn, schlägt die Regelversorgung eine Brücke vor. Dafür erhält der Patient einen Festzuschuss von 50 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Entscheidet sich der Patient für eine andere Behandlung, muss er die Mehrkosten selbst tragen.

Bei Zahnersatz gibt es folgende Varianten:

  • Krone: Prothetischer Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten mit Metall, Kunststoff oder Keramik.
  • Brücke: Zum Ersatz fehlender Zähne (festsitzend).
  • Prothese: Zahntechnisches Werkstück zum Ersatz einiger Zähne (Teilprothese, partielle Prothese) oder aller Zähne (Vollprothese). Meist auf Kunststoffbasis, bei Teilprothesen auch auf Metallbasis. Die Ersatzzähne können aus Kunststoff (gebräuchlicher) oder Porzellan gefertigt sein.
  • Implantat: Künstliche Zahnwurzel aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt wird. Sie dient zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen. Durch ein fast naturidentisches Aussehen und Gefühl bietet sie hohen Komfort.

Damit können Sie Ihre Zahnarztrechnung auf bis zu 0 € reduzieren:

Mit dem Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz der ERGO Krankenversicherung AG verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für die Regelversorgung bei Zahnersatz bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. Damit wird Ihre Zuzahlung bei Maßnahmen zum Zahnersatz wie Kronen oder Brücken deutlich geringer. Sie kann sogar bis auf 0 € sinken.

Übrigens: Mit dem Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz von ERGO sind Sie an keine Mindestvertragslaufzeit gebunden.

Mit der Zusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG erhalten Sie den doppelten Festzuschuss Ihrer Krankenkasse bis zu maximal 100 % des Rechnungsbetrags.

Ein Beispiel: Wenn Ihre Krankenkasse für eine Brücke 50 % der anfallenden Durchschnittskosten übernimmt, erhalten Sie von ERGO denselben Betrag. Werden durch ein gut geführtes Bonusheft sogar 60 % geleistet, bekommen Sie durch Ihre Zusatzversicherung die fehlenden 40 % erstattet. Somit kostet Sie diese Behandlung nichts – dank Ihrer Zusatzversicherung.

Bitte senden Sie Folgendes an die ERGO Krankenversicherung AG:

  • Die Originalrechnungen Ihres Zahnarztes, aus denen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hervorgehen
  • Eine Kopie des abgerechneten Heil- und Kostenplans
  • Rechnungen des zahntechnischen Eigen- und Fremdlabors

Tipp: Am einfachsten reichen Sie Ihre Zahnarztrechnungen online ein.

Am einfachsten kommen Sie online an Ihr Geld. So gehts:

  1. Zunächst Arztrechnung selbst zahlen.
  2. Danach die Rechnung online einreichen.
  3. Innerhalb weniger Tage ist das Geld auf Ihrem Konto.

Nein. Das Bonusheft ist keine Voraussetzung für Leistungen der ERGO Krankenversicherung AG. Ihr Verdoppelter Festzuschuss bei Zahnersatz zahlt Ihnen unabhängig vom Bonusheft für eine Zahnersatzbehandlung denselben Betrag wie Ihre Krankenkasse. Und zwar bis maximal 100 % des Rechnungsbetrags.

Es lohnt sich also für Sie, Ihr Bonusheft regelmäßig zu führen. Denn je höher der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist, desto höher fällt auch die Leistung des Verdoppelten Festzuschusses bei Zahnersatz aus.

Auch Prothesen sind beim Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz versicherbar. Vorausgesetzt, sie sind bei Vertragsschluss intakt. Bei Vertragsschluss fehlende Zähne sind jedoch nicht versichert.

Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.

* Einen Anspruch auf den Amazon.de Gutschein haben Sie nur, wenn Sie bei Vertragsabschluss das Aktionskennwort eingeben. Sie erhalten den Amazon-Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei der ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG einen Versicherungsvertrag über ergo.de abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und versicherter Person wird der Gutschein nur einmal gewährt. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der ERGO Group AG inkl. nach §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Amazon.de haftet im Fall von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch eines Gutscheins nicht. Auf www.amazon.de/einloesen finden Sie die vollständigen Geschäftsbedingungen. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.

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