Vor jeder Behandlung mit Zahnersatz ist der Zahnarzt gesetzlich verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Er enthält alle wichtigen Informationen zur Behandlung: Der Zahnarzt trägt den aktuellen Zahnstatus ein und gibt an, welche Therapie geplant ist. Mithilfe des Heil- und Kostenplans können Sie die anfallenden Kosten genau einschätzen. Sie müssen den Plan dann bei Ihrer Krankenkasse (GKV) einreichen, bevor die Behandlung beginnen kann.
Der Heil- und Kostenplan ist für Sie als Patient gemäß § 87 Abs. 1a SGB V kostenfrei. Das gilt auch, wenn Sie sich eine Zweitmeinung einholen.