Mit dem Krankentagegeld KombiMed KTAG der DKV können Sie die Lücke ausgleichen, die nach Ende der Lohnfortzahlung entsteht. Danach erhalten Sie ein geringeres Krankengeld von der Kasse, das maximal 90 % Ihres Nettogehalts beträgt. Davon werden noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Krankengeld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Das private Krankentagegeld kann diese Einkommenslücke schließen. Sie erhalten das DKV Krankentagegeld für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit – wenn Sie z. B. nach längerer Krankheit wieder stundenweise arbeiten – erhalten Sie ein anteiliges Krankentagegeld in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Krankentagegeld und Ihrem Nettoeinkommen während der teilweisen Arbeitsunfähigkeit. Die DKV zahlt das anteilige Krankentagegeld bis zu 182 Tage lang.
Produktdetails sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschrieben, in denen die Leistungen nach Art und Umfang geregelt sind.