Die lukrative Gestaltung Ihrer Kur – mit dem Kurtagegeld der DKV
Gönnen Sie während Ihrer Kur auch Ihrem Geldbeutel Erholung. Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte, die Zimmerkosten einer Begleitperson oder auch Kosten für Telefongespräche oder für die Anreise von Besuchern und vieles mehr können Sie mit dem Kurtagegeld zu einem günstigen Beitrag verringern.
- Bis zu 160 € pro Tag: Das Kurtagegeld Tarif KKUR erhalten Sie für jeden Tag Ihrer Kur – bis zu 28 Tage alle 3 Jahre.
- Steuerfreie Auszahlung: Das Kurtagegeld Tarif KKUR, das Sie von der DKV erhalten, ist einkommensteuerfrei.
- Keine Gesundheitsprüfung: Im Kurtagegeld Tarif KKUR entfällt eine Gesundheitsprüfung* und die Wartezeit beträgt nur 3 Monate. Bei einem Unfall entfällt sogar die Wartezeit.
Kurtagegeldversicherung
Ambulant oder stationär
- 75 % des vereinbarten Kurtagegelds
- 30 € Leistung bei Kostenübernahme durch Rehabilitationsträger
Es gelten folgende Leistungsausschlüsse:
- Ambulante oder stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren
- Kuren aufgrund vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle
- Eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
- Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind (siehe oben)
- Kuren aufgrund von Krankheiten und Unfällen, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden oder durch anerkannte Wehrdienstbeschädigungen erforderlich werden
Hinweis: Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leistet die DKV nicht. Davon ist auszugehen, wenn eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrags anlässlich der den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein.
Hinweis: Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leistet die DKV nicht. Davon ist auszugehen, wenn eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrags anlässlich der den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein.
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Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.