Gesetzlich Versicherte zahlen ab dem 18. Lebensjahr für jeden stationären Kurtag 10 Euro.
Bei ambulanten Kuren müssen Sie die Übernachtungskosten sowie Zuzahlungen zu Heil- und Arzneimitteln in der Regel selber bezahlen. Etwaige Zuschüsse decken damit nicht immer alle Kosten ab.