Das neue Altersvorsorge-Reformgesetz will die private Altersvorsorge künftig einfacher und renditestärker machen. Es soll attraktiver werden, kostengünstig und flexibel für das Rentenalter vorzusorgen.
Ab 2027 werden auch Altersvorsorgeverträge, wie z.B. das Altersvorsorgedepot, mit reiner Fonds- oder ETF-Anlage förderfähig sein und die starre 100 % Beitragsgarantie entfällt. Sie können bei der neuen Förderung zwischen drei Produkten mit oder ohne Garantie wählen.
Die Zulagen berechnen sich einfach: sie sind proportional zum selbst gezahlten Beitrag. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr und pro Person. Für diese maximale Förderung sind insgesamt 1.800 € als Eigenbeitrag einzuzahlen.. Dazu kommt noch eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 € pro Kind, die bereits bei einem Eigenbeitrag von jährlichen 300 € erreicht wird. Der Mindesteigenbeitrag pro Jahr liegt bei 120 €.
Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 deutlich erweitert: Selbstständige, Freiberufler und Pflichtversicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk werden ebenfalls gefördert.