Zum Inhalt springen
Zwei Frauen mit Sonnenbrillen lachen ausgelassen im Freien, während eine von ihnen Kaugummi zu einer Blase aufbläst.

Reform der privaten Altersvorsorge

Altersvorsorge neu gedacht

Altersvorsorge-Reform: besser gefördert, flexibler und mit mehr Möglichkeiten für Ihre Zukunft. Frühzeitig informieren lohnt sich.

Ein zeitgemäßes sowie vielfältiges Angebot lädt jetzt ein, Ihre Absicherung fürs Alter renditestark und kostengünstig zu erweitern. Je nach Anlagetyp entscheiden Sie selbst, welche der geförderten Produkte am besten für Sie passt.

So attraktiv wird die private Altersvorsorge ab 2027 gefördert

Das Wichtigste in Kürze

Neue staatliche Förderung: Ab 2027 soll die private Altersvorsorge staatlich anders bezuschusst werden. Dieses neue Modell wird die bisherige Riester-Rente ablösen.

So viel gibts: Sparer können pro Jahr bis zu 540 € staatliche Grundzulage erhalten. Wie viel genau, richtet sich nach dem Eigenbeitrag. Dazu kommen wie bisher mögliche Kinderzulagen, Steuervorteile und ein Berufseinsteigerbonus.

Für viele attraktiv: Die neue Förderung kann nahezu jeder bekommen, der berufstätig ist. Zum Beispiel alle Berufstätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte und Beamte. Neu ist, dass auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtversicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk die Förderung erhalten.

Höhere Renditechancen möglich: Durch die Anlage in renditestarke Anlagen in Fonds und ETFs mit oder ohne Garantie.

Welche neuen Förderprodukte soll es geben?

Gut zu wissen

So viel Geld gibt’s vom Staat

Für Ihre Altersvorsorge dürfen Sie jährlich mit einer staatlichen Förderung von bis zu 540 € Grundzulage und 300 € pro Kind rechnen. Zusätzlich ist eine Steuerersparnis möglich. Der Mindesteigenbeitrag für die Förderung beträgt nur 10 € monatlich.

Die Höhe Ihrer Grundzulage richtet sich danach, wieviel Sie selbst sparen. Bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 € erhalten Sie für jeden Euro 50 Cent als Grundzulage vom Staat. Für jeden weiteren Euro erhalten Sie weitere 25 Cent pro Euro, bis zu einem Höchsteigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr.

Und für jedes Kind gibt es für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro vom Staat zusätzlich als Kinderzulage, bis zu 300 € pro Kind pro Jahr.

Neben den Zulagen bietet die Förderung auch einen Steuervorteil. Die Eigenbeiträge und Zulagen können in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererstattung möglich ist.

Altersvorsorge-Reform berechnen -
Sparbeitrag und staatliche Förderung auf einen Blick

Beispiel: Zulagenförderung für ein Elternteil mit zwei Kindern.

Bereits für einen Eigenbeitrag von 300 € (25 € monatlich) ergibt sich dank staatlicher Förderung mit 1.050 € ein ansehnlicher Gesamtbeitrag für die Altersvorsorge!

Grafik: Zulagenförderung

Mit dem Regler lässt sich schnell prüfen, wie viel staatliche Zulagen für Ihren Eigenbeitrag möglich sind.

Ihr Eigenbeitrag jährlich: 300 €

Kinderzulage

Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen

Gesamter Sparbeitrag pro Jahr für Ihre Altersvorsorge

750 €

=
Ihr Eigenbeitrag pro Jahr
300 €
+
staatliche Grundzulage
150 €
+
staatliche Kinderzulage
300 €
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 € kommen 150 € staatliche Grundzulage plus 300 € Kinderzulage hinzu. Daraus ergibt sich ein gesamter Sparbeitrag von 750 € pro Jahr für Ihre Altersvorsorge.

Für wen ist die geförderte Altersvorsorge besonders wichtig?

Je nach Lebensphase, Familienmodell und finanzieller Ausgangslage kann geförderte Altersvorsorge ganz unterschiedlich relevant sein. Die folgenden Beispiele zeigen, für wen staatliche Zuschüsse, planbarer Vermögensaufbau und eine frühzeitige Vorsorge besonders interessant sein können.

ETF-Sparer

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für junge ETF-Sparerinnen wie Sophia (27)

Sophia weiß, dass sie bis zu ihrer Rente noch sehr viel Zeit hat. Sie ist sich außerdem bewusst, dass ihre gesetzliche Absicherung allein keine Option für sie ist. Bereits ihre Eltern haben schon vor Jahren begonnen, für sie in einen ETF monatlich Geld einzubezahlen. Da Sophia nicht auf die neue Förderung verzichten will und auf lange Sicht von der Aussicht auf hohe Renditen profitieren will, entscheidet sie sich in der Beratung für das Altersvorsorge-Depot für ihre spätere Absicherung.

Selbstständige

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für Selbstständige wie Julian (23)

Geschenktes Geld vom Staat aus der Altersvorsorgereform 2027? Das hat sich Julian bei seinem letzten Gespräch mit seinem ERGO Berater nicht zweimal sagen lassen. Da er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt er zusätzlich einmalig den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €. Als stolzer Besitzer seines neuen eigenen Barber Shops freut er sich über jeden Cent, den er für später zur Seite legen kann.

Junge Familien

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für junge Familien wie Tobias (26) und Anika (22) mit Mira (2)

Private Altersvorsorge für die ganze Familie lohnt sich ganz besonders, wenn man in jungen Jahren damit beginnt. Deshalb wollen Tobias und Anika von Anfang an bei der neuen Förderung am Start sein. Für Mira erhält Anika neben der Grundzulage zusätzlich 300 € Kinderzulage pro Jahr. Bei einem Eigenbetrag von nur 25 € pro Monat. Somit wird jeder selbst gesparte Euro mehr als verdoppelt.

Riester-Kunden

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für Riester-Kunden wie Martina (51)

Martina hat sich schon vor über 20 Jahren für die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister benannte Riester-Rente bei ERGO entschieden. Bereits damals war klar, dass die gesetzliche Rente in vielen Fällen voraussichtlich nicht ausreicht. Da Martina auch künftig eigenverantwortlich in ihre Altersabsicherung investieren will, informiert sie sich bei ERGO, wie sie auch weiterhin alle Fördermöglichkeiten voll ausschöpft und möglichst renditestark anlegen kann.

Das könnte Sie auch interessieren:

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Das neue Altersvorsorge-Reformgesetz will die private Altersvorsorge künftig einfacher und renditestärker machen. Es soll attraktiver werden, kostengünstig und flexibel für das Rentenalter vorzusorgen.

Ab 2027 werden auch Altersvorsorgeverträge, wie z.B. das Altersvorsorgedepot, mit reiner Fonds- oder ETF-Anlage förderfähig sein und die starre 100 % Beitragsgarantie entfällt. Sie können bei der neuen Förderung zwischen drei Produkten mit oder ohne Garantie wählen.

Die Zulagen berechnen sich einfach: sie sind proportional zum selbst gezahlten Beitrag. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr und pro Person. Für diese maximale Förderung sind insgesamt 1.800 € als Eigenbeitrag einzuzahlen.. Dazu kommt noch eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 € pro Kind, die bereits bei einem Eigenbeitrag von jährlichen 300 € erreicht wird. Der Mindesteigenbeitrag pro Jahr liegt bei 120 €.

Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 deutlich erweitert: Selbstständige, Freiberufler und Pflichtversicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk werden ebenfalls gefördert.

  • Die starre Beitragsgarantie entfällt. Sie können aus drei förderfähigen Produkten wählen: Garantieprodukt mit 100 %, 80 % Garantie oder Altersvorsorge-Depot bzw. Standard-Depot ohne Garantie.
  • Höhere Ertragschancen durch Investieren am Kapitalmarkt in attraktive Fonds und ETFs.
  • Gerade kleine und mittlere Eigenbeiträge werden besonders attraktiv für die Altersvorsorge gefördert.
  • Staatliche Förderung von bis zu 540 € Grundzulage jährlich und 300 € Kinderzulage pro Kind. Zusätzlich sind Steuervorteile möglich.
  • Auch junge Menschen, Selbstständige und Freiberufler können profitieren. Junge Sparer sogar besonders: Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres seinen Vertrag abschließt, bekommt einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € on top.
  • Bisherige Riester-Verträge haben ein Wahlrecht. Sie können wie bisher weitergeführt oder auf die neue Förderung umgestellt werden.

  • Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr (10 € monatlich)
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder Auszahlplan
  • Rentenbeginn i.d.R. ab Alter 65 – 70 Jahre.
  • Eingeschränkt veräußerbar und vererbbar (i.d.R. förderschädlich)
  • Keine Zusatzversicherungen möglich (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall)
  • Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase

Die neue geförderte private Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027 . Wer von Anfang an von den Zulagen profitieren will, sollte sich rechtzeitig informieren.

In der Ansparphase bietet die neue Förderung zusätzlich auch einen Steuervorteil. Die gesamten jährlichen Einzahlungen in den Vertrag - also die gezahlten Eigenbeiträge und die gewährten Zulagen vom Staat - können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererstattung möglich ist.

Wie bei der bisherigen Riester-Rente sind während der Ansparphase alle Kapitalerträge von der Steuer befreit. Es fällt keine Abgeltungsteuer an.

Während der Auszahlphase werden die Leistungen nachgelagert besteuert. Die Auszahlungen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Rentenalter niedriger sein kann als im Erwerbsleben. Je nach individueller steuerlicher Situation kann der Vorteil aus der Förderung ganz oder teilweise durch die spätere Besteuerung der Rentenleistungen wieder aufgezehrt werden.

Wer für seine Altersvorsorge etwas tun möchte, der sollte auf die neue Förderung nicht verzichten. Sie profitieren von geschenktem Geld vom Staat und attraktiven Renditechancen über die Jahre. Mit dem neuen Altersvorsorge-Depot können Sie schon mit kleinen Beiträgen ganz einfach ein zusätzliches Standbein für Ihre Altersvorsorge aufbauen.

Wer bereits einen Riestervertrag hat, sollte gut prüfen, ob für ihn die neue oder die alte Förderung besser ist.

Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag also mit der bisherigen Förderung unverändert weiterlaufen lassen. Sie können Ihren Vertrag zum 1.1.2027 aber auch auf die neue Förderung umstellen. Oder Sie wechseln mit Ihrem Vertrag in eines der neu geförderten Altersvorsorgeprodukte.

Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen Altersvorsorgeverträge angeboten und bezuschusst werden. Ab dann ist auch die neue Förderung möglich.

Die angebotenen Verträge müssen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein.

WARUM ERGO?

Einfach, weil's wichtig ist.

Ihr verlässlicher Partner für Versicherungen.