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Osterfeuer: auch im eigenen Garten?

Statt Dorfwiese

Bald lodern in vielen Ortschaften wieder die Osterfeuer. Haben Sie keine Lust auf Getümmel? Nicht immer ist ein privates Feuer erlaubt.

Eine Feuerschale steht im Garten. Die Holzscheite brennen schön gleichmäßig.

Rechtsfrage des Tages:

Ostern steht vor der Tür und wie schon im letzten Jahr werden auch heuer wieder die Osterfeuer brennen. Vielleicht möchten Sie aber auch lieber privat ein kleines Feuerchen machen. Was müssen Sie beachten?

Antwort:

Gerade auf dem Dorf hat das jährliche Osterfeuer eine alte Tradition. Während der Pandemie mussten die Veranstaltungen mehrfach ausfallen. Im letzten Jahr haben aber viele Ortschaften das Ritual wieder aufgenommen. Und auch in diesem Jahr prasseln bald auf den Gemeindewiesen und an Sportplätzen die hoch aufgetürmten Osterfeuer. Privat ist es hingegen schwieriger, legal ein Osterfeuer abzubrennen.

Genehmigungspflicht

Das Abbrennen privater Osterfeuer unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen und ist meist mit strengen Auflagen verbunden. Bundesweit gilt, dass Osterfeuer grundsätzlich von der Stadt oder Gemeinde genehmigt werden sollten. Meist ist dies sogar Pflicht. Das gilt übrigens für alle größeren Feuer und nicht nur zu Ostern. In manchen Bundesländern gilt aber auch eine Ausnahme für Brauchtumsfeuer, und zwar auch bei privaten Veranstaltungen. Wichtig ist dann aber, dass Sie nicht nur unter dem Deckmantel des Osterfeuers kostengünstig Gartenabfälle beseitigen wollen.

Was darf brennen?

Zumeist ist es strikt verboten, auf diese Art und Weise Gartenabfälle und Holzreste loszuwerden. Verbrennen dürfen Sie in der Regel nur Strauchschnitt und unbehandeltes Holz. Absolut tabu sind behandeltes oder lackiertes Holz, alte Reifen und andere Abfälle wie z. B. Dachpappen. Meist gibt es auch besondere Auflagen, z. B. was die Höhe und den Durchmesser der Holzstapel angeht.

Auf Abstand achten

Zu benachbarten Gebäuden, Bäumen und Sträuchern müssen Sie mit Ihrem Feuer einen bestimmten Abstand wahren. Grundsätzlich müssen Sie beim Abbrennen eines Feuers aber immer darauf achten, keine Personen oder Gebäude zu gefährden. In manchen Gemeinden ist das Abbrennen von Osterfeuern durch Privatpersonen auch ganz verboten. Dem Brauchtum sei durch die öffentlichen Osterfeuer von Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder der Ortsfeuerwehr Genüge getan.

Gut informiert

Möchten Sie dennoch auf ein eigenes Osterfeuer nicht verzichten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder auch der Ortsfeuerwehr über die Voraussetzungen für eine Genehmigung informieren und bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine solche Genehmigung einholen. Informieren Sie sich unbedingt auch über Brandschutzbestimmungen und klären Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab, ob eventuelle Schäden übernommen würden. Wäre dies nämlich nicht der Fall, kann aus dem gemütlichen Brauch schnell ein finanzielles Desaster werden. Und möchten Sie beim Osterfeuer auch kostenpflichtig Getränke ausschenken, brauchen Sie noch eine Ausschankgenehmigung. 

Bußgelder drohen

Tatsächlich werden in der Osterzeit auch Kontrollen durchgeführt. Werden Sie beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers ertappt, drohen Ihnen empfindliche Bußgelder. Wollen Sie trotzdem nicht auf ein kleines Osterfeuer verzichten, dürfen Sie wie gewohnt Ihre Feuerschale in den Garten stellen. Diese darf aber nicht mehr als einen Meter Durchmesser haben. Mit Freunden und Verwandten können Sie sich so trotzdem einen gemütlichen Abend am knisternden Feuer machen.

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