
Rechtsfrage des Tages:
Ostern steht vor der Tür und in diesem Jahr dürften wohl seit Längerem mal wieder die Osterfeuer brennen. Vielleicht möchten Sie aber auch lieber privat ein kleines Feuerchen machen. Was müssen Sie beachten?
Antwort:
Die Corona-Pandemie hat in den letzten zwei Jahren dafür gesorgt, dass die allermeisten Osterfeuer ausgefallen sind. Üblicherweise ist Ostern die Zeit im Jahr, in der gemeinsam mit anderen an einem großen lodernden Feuer gelacht und gefeiert wird. In diesem Jahr wird das vielerorts wieder möglich sein. Privat ist es hingegen schwieriger, legal ein Osterfeuer abzubrennen.
Genehmigungspflicht
Das Abbrennen privater Osterfeuer unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen und ist meist mit strengen Auflagen verbunden. Bundesweit gilt, dass Osterfeuer grundsätzlich von der Stadt oder Gemeinde genehmigt werden sollten. Meistens ist dies sogar Pflicht.
Was darf ins Feuer?
Zumeist ist es strikt verboten, auf diese Art und Weise kostengünstig Gartenabfälle loszuwerden. Verbrennen dürfen Sie in der Regel nur Strauchschnitt und unbehandeltes Holz. Absolut tabu sind behandeltes oder lackiertes Holz, alte Reifen und andere Abfälle wie z. B. Dachpappen. Meist gibt es auch besondere Auflagen, z. B. was die Höhe und den Durchmesser der Holzstapel angeht.
Abstand wahren
Zu benachbarten Gebäuden, Bäumen und Sträuchern müssen Sie mit Ihrem Feuer einen bestimmten Abstand wahren. In manchen Gemeinden ist das Abbrennen von Osterfeuern durch Privatpersonen auch ganz verboten. Dem Brauchtum sei durch die öffentlichen Osterfeuer von Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder der Ortsfeuerwehr Genüge getan.
Schlau machen
Möchten Sie dennoch auf ein eigenes Osterfeuer nicht verzichten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder auch der Ortsfeuerwehr über die Voraussetzungen für eine Genehmigung informieren und bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine solche Genehmigung einholen. Informieren Sie sich unbedingt auch über Brandschutzbestimmungen und klären Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab, ob eventuelle Schäden übernommen würden. Wäre dies nämlich nicht der Fall, kann aus dem gemütlichen Brauch schnell ein finanzielles Desaster werden. Und möchten Sie beim Osterfeuer auch kostenpflichtig Getränke ausschenken, brauchen Sie noch eine Ausschankgenehmigung.
Bußgelder drohen
Tatsächlich werden in der Osterzeit auch Kontrollen durchgeführt. Werden Sie beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers ertappt, drohen Ihnen empfindliche Bußgelder. Wollen Sie trotzdem nicht auf ein kleines Osterfeuer verzichten, dürfen Sie wie gewohnt Ihre Feuerschale in den Garten stellen. Diese darf aber nicht mehr als einen Meter Durchmesser haben. Mit Freunden und Verwandten können Sie sich so trotzdem einen gemütlichen Abend am knisternden Feuer machen.