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Mietrecht: Mängel richtig anzeigen

Hallo, Vermieter!

Ist ein Fenster defekt oder in der Zimmerecke bildet sich Schimmel, müssen Sie Ihren Vermieter informieren. Machen Sie das aber beweissicher.

Eine Frau sitzt in der heimischen Küche am Laptop und überprüft Dokumente.

Rechtsfrage des Tages:

Entdecken Sie in Ihrer Wohnung einen Mangel, wollen Sie diesen sicherlich beheben lassen. Dafür müssen Sie Ihren Vermieter in Kenntnis setzen. Gibt es Regeln, wie Sie die Mängelanzeige richtig absetzen?

Antwort:

Mängel in der Mietwohnung können Mieter erheblich belasten. Insbesondere wenn sich Schimmel breitmacht, ist schnelles Handeln erforderlich. Als Mieter sind Sie aber auch bei anderen Mängeln verpflichtet, diese Ihrem Vermieter anzuzeigen. Sie müssen ihm nämlich die Chance geben, den Mangel zu beseitigen. Tut er dies nicht, können Sie einen Anspruch auf Mietminderung haben. Umgekehrt kann Ihr Vermieter unter Umständen Schadensersatzansprüche haben, melden Sie einen Mangel nicht rechtzeitig.

Wie zeigen Sie den Mangel richtig an?

Grundsätzlich sieht das Gesetz keine bestimmte Form der Mängelanzeige vor. Sie können den Mangel also theoretisch telefonisch, per E-Mail oder Post melden. Allerdings ist der schriftlichen Anzeige eindeutig der Vorzug zu geben. Zum einen kann Ihr Vermieter ein Foto ohne jeglichen weiteren Kommentar missverstehen. Zum anderen geht es auch um die Beweisbarkeit.

Wussten Sie, dass ...

… ein Mangel im mietrechtlichen Sinne vorliegt, wenn der Zustand der Wohnung von dem abweicht, den der Vermieter Ihnen vertraglich schuldet? Allerdings muss der Vermieter nicht für den Mangel einstehen, wenn Sie ihn selbst verschuldet haben.

Mangel nicht angezeigt

Zeigen Sie Ihrem Vermieter einen Mangel nicht rechtzeitig an, können Sie sich im Ernstfall schadensersatzpflichtig machen. Außerdem können Sie Ihre Ansprüche auf Mietminderung, Schadensersatz und im Extremfall das Recht zur fristlosen Kündigung bei einem schweren Mangel verlieren. Haben Sie die Nachricht nur per E-Mail oder als Kurznachricht aufs Handy geschickt, haben Sie ein Beweisproblem. Beides gilt nach wie vor nicht als sicherer Beweis. Ihr Vermieter könnte bestreiten, von Ihnen informiert worden zu sein.

Lieber schriftlich

Daher sollten Sie ein Schreiben an Ihren Vermieter aufsetzen. Beschreiben Sie den Mangel möglichst detailliert. Sie können auch Fotos zur Veranschaulichung beifügen. Dieses Schriftstück sollten Sie am besten von einem Freund oder Bekannten als Boten bei Ihrem Vermieter abgeben oder in dessen Briefkasten einwerfen lassen. Ist das nicht möglich, sollten Sie ein Einschreiben verschicken. Damit können Sie nachweisen, wann die Mängelanzeige bei Ihrem Vermieter eingegangen ist.

Bitte beheben bis …

Zudem sollten Sie in Ihrem Schreiben nicht nur den Mangel melden. Setzen Sie Ihrem Vermieter gleichzeitig eine Frist, bis wann Sie die Beseitigung des Mangels erwarten. Geben Sie dafür ein genaues Datum an. Dadurch setzen Sie Ihren Vermieter in Verzug, wenn er sich nicht rechtzeitig bei Ihnen meldet. Achten Sie aber darauf, dass die Frist angemessen ist. Ihr Vermieter wird es sicherlich nicht innerhalb von zwei Tagen schaffen, Ihr Schlafzimmer schimmelfrei zu renovieren.

Gut zu wissen

Ignoriert Ihr Vermieter schlicht Ihr Anliegen, können Sie unter Umständen die Miete mindern. Gerade bei Schimmelbefall kommt es aber auch immer wieder zu Streit darüber, wer diesen zu vertreten hat. Rührt der Schimmel nämlich von Ihrem falschen Heiz- und Lüftverhalten her, kann Ihr Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

Stand: 17.04.2025

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