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Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Finale Trennung

Bis es zum endgültigen Scheidungstermin kommt, muss meist viel erledigt werden. Steht dann der Gerichtstermin fest, steigt dennoch der Puls.

Ein Paar sitzt mit verschränkten Armen nebeneinander und sieht sich mit ernstem Blick gegenseitig in die Augen.

Rechtsfrage des Tages:

Trennt sich ein Ehepaar, möchten die meisten über kurz oder lang auch die Scheidung durchführen lassen. Wie läuft eigentlich so ein Gerichtstermin ab, den Verheiratete dann als geschiedene Leute verlassen?

Antwort:

Bis sich ein Paar zur Trennung entschließt, ist es meist ein langer Weg. Soll die Ehe dann auch geschieden werden, müssen viele Dinge wie die Aufteilung des Hausrats, mögliche Unterhaltsansprüche und der Verbleib der Kinder geklärt werden. Da kann schon etwas Zeit ins Land gehen. Aber irgendwann ist es dann so weit: Das Familiengericht bestimmt einen Termin zur Ehescheidung. Da es für viele der erste Gerichtstermin überhaupt ist, beruhigt es etwas, sich mit dem Ablauf vertraut zu machen.

Ausführliche Vorbereitung

Wenn Sie glauben, kurzfristig nach Einreichung des Scheidungsantrags einen Gerichtstermin zu bekommen, haben Sie sich getäuscht. In der Regel muss dieser Termin längerfristig vorbereitet werden. Und dabei kommt es nicht nur darauf an, dass das Trennungsjahr abgeschlossen sein sollte. Neben den Grundvoraussetzungen muss das Gericht nämlich meist auch noch diverse sogenannte Folgesachen wie Unterhalt und Sorgerecht klären.

Gut zu wissen ...

Sind sich die Eheleute einig und haben vielleicht sogar eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt, ist der Zeitraum bis zum Haupttermin deutlich kürzer. Es kann sich daher lohnen, so viel wie möglich gemeinsam vorher zu klären.

Hat das Gericht alle Folgesachen klären können und liegen sämtliche Auskünfte zum Versorgungsausgleich vor, wird es den eigentlichen Scheidungstermin anberaumen. Dort werden alle Einigungen protokolliert und die Ehe geschieden.

Müssen beide da sein?

Zu diesem Termin werden regelmäßig beide Ehegatten geladen und ihr persönliches Erscheinen wird angeordnet. Bleibt ein Partner unentschuldigt fern, kann er das Verfahren tatsächlich blockieren. In seiner Abwesenheit kann das Gericht nämlich nicht über den Scheidungsantrag gegen ihn entscheiden.

Wenn einer nicht kommt?

Bleibt ein Ehegatte unentschuldigt fern, wird das Gericht ihm zunächst die durch sein Fernbleiben entstandenen Kosten auferlegen. Auch kann es ein Ordnungsgeld verhängen. Die Androhung einer Ordnungshaft ist in Familienverfahren hingegen nicht möglich. Schwänzt der Scheidungsgegner wiederholt den Gerichtstermin, kann das Gericht ihn auch vorführen lassen.

Wussten Sie, dass ...

… das Gericht nicht rein nach Aktenlage entscheiden darf? Nur in wenigen Ausnahmen kann das Gericht auf das persönliche Erscheinen einer Partei verzichten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Antragsgegner mehrfach unentschuldigt gefehlt hat und dies als Bestätigung der Zerrüttung der Ehe gewertet wird.

Was passiert im Termin?

Beim Haupttermin muss der Rechtsanwalt des Antragstellers den Scheidungsantrag stellen. Dafür herrscht Anwaltszwang. Sind sich beide einig, braucht der sogenannte Antragsgegner keinen eigenen Anwalt.

Gut zu wissen ...

Für bestimmte Anträge herrscht allerdings für beide Seiten Anwaltszwang. Um Kosten zu sparen, können Sie auf einen sogenannten Fluranwalt zurückgreifen. Das ist tatsächlich ein Rechtsanwalt, der vom Gerichtsflur nur für den Antrag in den Saal gebeten wird und nur einen kleinen Betrag kostet.

Hat der Antragsgegner einen eigenen Rechtsbeistand, wird dieser seinerseits entsprechende Anträge stellen. Danach werden die Parteien, also das scheidungswillige Ehepaar, persönlich angehört. Der Scheidungstermin ist übrigens nicht öffentlich. Zuschauer sind also nicht zugelassen. Nur wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen, dürfen neben den Anwälten, dem Richter und Protokollführer sowie Dolmetschern auch andere Personen anwesend sein.

Das Ende

Der Gerichtstermin endet in der Regel mit dem Scheidungsbeschluss. In diesem werden alle abschließenden Feststellungen aufgeführt und die Ehe geschieden. Rechtskräftig ist die Scheidung allerdings erst, wenn beide Seiten auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet haben oder eben diese Rechtsmittelfrist abgelaufen ist.

Stand: 17.04.2025

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