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Wildes Campen erlaubt oder verboten?

In freier Natur

Haben Sie für Pfingsten noch kein Domizil? Vielleicht wäre ein spontaner Campingausflug eine gute Idee. Geht das auch ohne Campingplatz?

Wildes Campen erlaubt oder verboten?

Rechtsfrage des Tages:

Ob mit dem Zelt oder dem Wohnmobil: Camping verspricht Freiheit und ermöglicht spontane Ausflüge. Aber dürfen Sie überall Ihr Nachtquartier aufschlagen?

Antwort:

Wer diese Pfingsten noch spontan in Deutschland Urlaub machen will, wird kaum eine Chance haben. Viele Ferienhäuser und Appartements sind bereits belegt. Eine Alternative kann ein Campingurlaub sein. Ob Sie Ihr Zelt in der freien Natur aufbauen dürfen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel ist das ohne spezielle Erlaubnis zumindest für mehr als eine Nacht aber verboten.

Nicht immer verboten, aber …

Stille Waldlichtungen oder grüne Wiesen können gemütliche Campingplätze sein. Ob das Kampieren dort aber erlaubt ist, kommt auf das Bundesland an. Beispielsweise in Baden-Württemberg ist das Zelten in freier Natur generell nicht erlaubt. In anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg dürfen Sie für eine Nacht Ihr Zelt aufschlagen. Allerdings gelten auch dort Verbote für Nationalparks und Naturschutzgebiete. Welche konkrete Regelung in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie bei den örtlichen Behörden. Allgemein ähneln sich viele Bestimmungen dahingehend, dass Übernachtungen im Zweifel nur mit der Genehmigung des Eigentümers zulässig sind. Übrigens: Die Wälder in Deutschland stehen etwa zur Hälfte in Privatbesitz. Der Rest verteilt sich zwischen den Ländern, dem Bund oder als Körperschaftswald den Gemeinden, Städten oder öffentlich-rechtlichen Stiftungen.

Im mobilen Heim

Ob Sie zelten wollen oder mit einem Campingmobil unterwegs sind, spielt keine Rolle. Es gelten dieselben Regelungen. Mit dem Wohnmobil gilt aber eine Besonderheit. Zwar dürfen Sie in diesem zum Beispiel auf Rasthöfen oder Parkplätzen nicht kampieren. Sie dürfen sich in Ihrem fahrbaren Feriendomizil aber ausruhen, um Ihre Fahrfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehört es auch, auf einem Parkplatz zu nächtigen. Ihre Markise sollten Sie aber ebenso wenig ausfahren wie sich mit Campingmöbeln wohnlich einrichten. Damit überschreiten Sie die Grenze der zulässigen Übernachtung.

Günstig auf dem Treckingplatz

Haben Sie keine Lust auf einen komfortablen Campingplatz, wollen oder dürfen aber auch nicht einsam im Wald zelten? Dann suchen Sie sich doch einen Trekkingplatz. Verschiedene Regionen bieten mittlerweile solche Zeltplätze für Wanderer, Radfahrer und Wasserwanderer. Die ohne Komfort ausgestatteten Plätze bieten ein naturnahes Erlebnis, ohne die Umwelt zu schädigen oder ein Bußgeld zu riskieren. Außerdem kosten sie nur einen geringen Unkostenbeitrag oder sie dürfen sogar kostenlos genutzt werden.

Biwakieren: unter freiem Himmel

Besonders hartgesottene Campingfreunde wollen die Natur pur erleben und schlafen ohne Zelt unter freiem Himmel. Rechtlich ist das Biwakieren eine Grauzone. Ausdrücklich verboten ist dies zwar nicht, da in den Gesetzen lediglich vom Übernachten in Zelt oder Wohnmobil die Rede ist. Zur Sicherheit sollten Sie sich aber bei der Planung eines solchen Urlaubs in der Ferienregion erkundigen.

Feuer, Müll und Bußgelder

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Nehmen Sie Ihren Müll mit! Weder benutzte Taschentücher noch leere Getränkedosen haben in der Natur etwas verloren. Lassen Sie Ihren Abfall einfach liegen, droht ein Bußgeld. Deutlich teurer und auch gefährlicher kann es werden, wenn Sie im Wald ein Feuer machen. Das ist nämlich generell verboten. Die Bußgelder können richtig teuer werden. Verursachen Sie außerdem einen Brand, machen Sie sich strafbar und müssen mit erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen. Die Bußgelder auch für unberechtigtes Campieren sind in den Bundesländern teils abweichend geregelt.

Rauchen im Wald?

Möchten Sie nach einem anstrengenden Wandertag eine gemütliche Zigarette im Wald rauchen, ist das meist keine so gute Idee. In vielen Bundesländern herrscht ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. In anderen Bundesländern gelten zeitlich begrenzte Verbote, die jedoch vom Frühjahr bis in den späten Herbst reichen und damit die Ferienzeiten einschließen.

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