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Führungszeugnis beantragen

Eine weiße Weste

Wer eine neue Arbeitsstelle antritt, braucht manchmal ein Führungszeugnis. Wozu dient es und wo können Sie es bekommen?

Ein Notar unterschreibt ein Schriftstück und besiegelt es.

Rechtsfrage des Tages

Mancher Arbeitgeber verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis von neuen Angestellten. In anderen Bereichen sind spezielle Führungszeugnisse notwendig. Welches Dokument brauchen Sie und wo können Sie es beantragen?

Antwort:

Im Führungszeugnis finden Sie Angaben zu möglichen Vorstrafen und teilweise auch zu bestimmten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Zu unterscheiden ist das Privatführungszeugnis vom erweiterten und Europäischen Führungszeugnis. Beantragen können Sie die Urkunde beispielsweise online im Internet. Oder Sie wenden sich an die für Sie zuständige Meldebehörde.

Was ist was?

Ein häufiger Grund für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist eine neue Arbeitsstelle. Nicht selten verlangen Arbeitgeber die Vorlage des Dokuments, bevor es mit dem neuen Job losgehen kann. In diesem Privatführungszeugnis finden Sie ausschließlich Angaben zu Vorstrafen, also bestimmten Verurteilungen in einem strafrechtlichen Verfahren. Müssen Sie die Urkunde bei einer Behörde vorlegen, brauchen Sie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Dort finden Sie neben Angaben zu Vorstrafen auch Eintragungen zu bestimmten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie immer dann, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten wollen. Das gilt nicht nur für Schulen und Kitas, sondern beispielsweise auch für Sportvereine. Letzte Variante ist das Europäische Führungszeugnis für Personen, die neben oder anstatt der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands haben.

Was steht drin?

Haben Sie Sorge, dass unerwartetes zu Tage tritt? In den meisten Fällen brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Im Führungszeugnis werden nämlich nur schwerere Verurteilungen eingetragen. Die gesetzliche Regelung finden Sie im Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG). Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nur eingetragen, wenn es Voreintragungen gibt. Dasselbe gilt für Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten. Wurden Sie zu einer Jugendstrafe von unter zwei Jahren verurteilt, erfolgt eine Eintragung nur, wenn die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im einfachen Führungszeugnis bleiben außerdem Sexualdelikte außen vor. Im erweiterten Führungszeugnis müssen solche Verurteilungen aber je nach Strafmaß aufgelistet werden.

Verjähren Einträge?

Sie müssen nicht befürchten, dass Ihnen Jugendsünden für immer nachhängen werden. Außer bei Verurteilungen zu lebenslänglicher Haftstrafe oder wenn eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, werden alle Einträge irgendwann gelöscht. Die Frist beträgt in der Regel fünf Jahre, kann aber auch bis zu zehn Jahre betragen.

Wen interessiert es?

Ihr Führungszeugnis kann nicht einfach so von jedem abgerufen werden. Sie entscheiden selbst, wem Sie es vorlegen. Meist ist es ein neuer Arbeitgeber, manchmal auch ein künftiger Vermieter, der Ihr Führungszeugnis einsehen möchte. Auch wenn Sie die begehrte Wohnung dann vermutlich nicht bekommen, zwingen kann Ihr potenzieller Vermieter Sie zur Vorlage nicht. Wollen Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie ein behördliches Führungszeugnis beantragen. Dieses wird auf Ihren Antrag hin meist direkt an die Behörde als Ihren künftigen Arbeitgeber übersandt.

Darf jeder Arbeitgeber Vorlage verlangen?

Es gehört zu den Rechtsirrtümern, dass jeder neue Arbeitgeber die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen kann. Selbst beantragen kann er es schon gar nicht. Arbeitgeber dürfen nur personenbezogene Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten, wenn dies für die Beschäftigung notwendig ist. Das kann beispielsweise im Bereich von Bewachung und Sicherheit der Fall sein. Hier schreibt die Gewerbeordnung vor, dass der Arbeitnehmer die nötige Zuverlässigkeit haben muss. Dann kann das Verlangen eines Führungszeugnisses zulässig sein. Wollen Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber Sie sogar um das erweiterte Führungszeugnis bitten. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Antrag stellen

Am einfachsten wird es gehen, wenn Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz nutzen. Dort können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen und bekommen es in der Regel binnen zwei bis drei Wochen zugesandt. Alternativ gehen Sie persönlich zu Ihrer Meldebehörde. Vergessen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht. Außerdem müssen Sie mit Antragstellung die Gebühr in Höhe von 13 Euro entrichten.

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