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Nutztierhaltung im eigenen Garten

Hühner, Schafe ...

Bevor Sie im Garten einen Hühnerstall bauen, sollten Sie sich über die private Haltung von Nutztieren erkundigen. Nicht alles ist erlaubt.

Eine Frau mit Hut füttert fröhlich die Hühner in ihrem Garten.

Rechtsfrage des Tages:

Wer träumt nicht von täglich frischen Eiern? Da wäre die Haltung eigener Hühner im Garten doch ganz praktisch. Oder Sie legen sich statt eines neuen Rasenmähers ein paar Schafe zu. Aber ist die Nutztierhaltung auf dem privaten Grundstück überhaupt erlaubt?

Antwort:

Wer Nutztiere halten will, muss sich an diverse Vorschriften halten. An oberster Stelle steht das Tierwohl. Daher sollten Sie sich vor einer Anschaffung von Tieren genau über eine artgerechte Haltung informieren und auch die Kosten nicht unterschätzen. Außerdem müssen Sie baurechtliche Vorschriften ebenso beachten wie die Belange Ihrer Nachbarn.

Artgerechte Haltung

Wichtigste Grundlage ist die Möglichkeit einer artgerechten Haltung. Sie müssen gewährleisten können, dass die Tiere artgerecht fressen, trinken, ruhen und sich bewegen können. Die Haltung von Hühnern auf dem Balkon eines Hochhausblocks ist damit von vornherein ausgeschlossen. Geregelt ist dies in der Tierschutz-Nutztierverordnung. In dieser finden Sie Bestimmungen für die Haltung von Geflügel, Bienen, Rindern, Schweinen, aber auch Kaninchen und Pelztieren. Eigentlich gilt diese Verordnung nur für die gewerbliche Tierhaltung. Dort finden Sie aber wichtige Hinweise, wie sich Ihre tierischen Gartenbewohner wohlfühlen können. Außerdem konkretisiert diese Verordnung den Inhalt von § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG).

Hühner im Garten

Wollen Sie sich täglich ein frisches Ei gönnen, müssen Sie sich mit der artgerechten Haltung von Legehennen auseinandersetzen. In der Verordnung ist genau bestimmt, wie viel Platz die Tiere haben und wie Futterstellen und Tränken ausgestaltet sein müssen. Außerdem müssen die Hennen die Möglichkeit haben, im Staub zu baden und sich ein Nest zu bauen.

Was sagt das Baurecht?

Für die Frage, ob Sie überhaupt Nutztiere in Wohngebieten halten dürfen, müssen Sie zunächst in die Baunutzungsverordnung schauen. Hühner gelten beispielsweise als Kleintiere. Bis zu einer bestimmten Anzahl dürfen Sie diese in Wohngebieten halten. Was bei Ihnen konkret gilt, hängt aber auch vom Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan ab. Zwar wird ein Stall selbst oft genehmigungsfrei sein. Ob die Tierhaltung aber überhaupt erlaubt ist, kommt auf den Wohnort an. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wollen Sie Schafe, Esel oder Ziegen in Wohngebieten halten, wird es meist schwierig. Verschiedene Verwaltungsgerichte haben entsprechend schon die Haltung größerer und intensiv riechender Nutztiere im Wohngebiet untersagt. Etwas einfacher dürfte es in ländlichen Bereichen und Mischgebieten sein. Es kommt aber darauf an, ob sich die Nutztierhaltung ohne erhebliche Störung in das Gebiet einfügt.

Liebe Nachbarn

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Nachbarn ins Vertrauen ziehen. Meist werden die Verwaltungsbehörden erst auf Beschwerde der Nachbarn tätig. Stimmen Sie sich daher mit Ihren Nachbarn ab. Außerdem müssen Sie darauf achten, diese so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Gehen von Ihrem Grundstück nämlich erhebliche Geräusch- oder Geruchsbelästigungen aus, kann Ihr Nachbar auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch haben.

Meldepflichten

Konnten Sie alle bürokratischen Hürden nehmen, müssen Sie noch zum Veterinäramt. Nutztiere müssen nämlich sowohl von professionellen als auch von Hobbylandwirten registriert werden. Welches Amt konkret für die Registrierung zuständig ist, erfahren Sie beim Veterinäramt. Die Meldung ist wichtig, um die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Erkundigen Sie sich unbedingt über die melde- und anzeigepflichtigen Tierkrankheiten. Dann sind Sie im Ernstfall gerüstet. Vergessen Sie auch nicht die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse. Diese ist nicht nur bei gewerblicher Hühnerhaltung notwendig, sondern auch für die Hühner im privaten Garten. 

Und im Mietgarten?

Ob Ihr Vermieter etwas gegen die Haltung von Hühnern im mitgemieteten Garten einwenden kann, kommt auf Ihren Mietvertrag an. Pauschal darf die Haltung von Kleintieren im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Eine solche Klausel wäre unwirksam. Die Haltung kann allerdings unter Umständen von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. Diese darf er zwar ohne nachvollziehbaren Grund nicht verweigern. Ob er aber einer Hühnerhaltung im Garten zustimmen muss, kommt auf den Einzelfall an. Und nutzen Sie mit anderen Mietern zusammen einen Gemeinschaftsgarten, müssen sich schon alle einig sein.

 

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