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Steuererklärung: Bis wann muss sie fertig sein?

Letzte Frist am ...

Viele haben noch den 31. Mai als Frist für die Steuererklärung im Kopf. Doch dieses Jahr können Sie sich länger Zeit lassen. Wie lange genau?

Steuererklärung: Bis wann muss sie fertig sein?

Rechtsfrage des Tages:

Früher war der 31. Mai der Stichtag für die Steuererklärung des Vorjahres. Welche Fristen gelten jetzt und wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Antwort:

Noch im vorletzten Jahr sind viele sicherlich spätestens Mitte Mai aktiv geworden und haben ihre Einkommenssteuererklärung abgearbeitet. In diesem Jahr dürfen Sie sich etwas länger Zeit lassen. Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2020 endet nämlich erst am 31. August 2022. Sind Sie nicht verpflichtet, wollen aber freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie sogar noch deutlich länger Zeit.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wenn auch nicht jeder, so sind doch etliche Leute verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sind Sie Rentner, Vermieter oder Selbstständiger, kommen Sie um eine Steuererklärung nicht herum. Zumindest, wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2020 liegt dieser bei 9.408 Euro für Singles und 18.816 Euro für Eheleute. Daneben nennt § 46 Einkommenssteuergesetz eine Fülle von Verpflichteten, die sich ebenfalls um die Erklärung kümmern müssen. Unter anderem gehören dazu

·         Ehepaare, die gemeinsam in bestimmten Steuerklassen veranlagt werden.

·         Arbeitnehmer, die neben ihrem Einkommen mindestens 410 Euro eingenommen haben (z. B. aus Vermietung).

·         Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld von mindestens 410 Euro.

·         Arbeitnehmer, die für zwei Arbeitgeber tätig waren.

Das Gesetz nennt dazu weitere Verpflichtete. Um eine Steuererklärung muss sich letztlich auch jeder kümmern, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Freiwillige Abgabe sinnvoll?

Selbst wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe sich für Sie lohnen. Ihr Arbeitgeber hat im vergangenen Jahr Lohnsteuer für Sie abgeführt. Können Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder besondere Belastungen geltend machen, dürfen Sie sich meist über eine ansehnliche Steuererstattung freuen. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie im vergangenen Jahr geheiratet haben. Der große Vorteil: Will das Finanzamt dann doch Geld von Ihnen, können Sie Ihre Steuererklärung zurückziehen. Sie werden dann so behandelt, als hätten Sie keine Erklärung abgegeben.

Welche Frist gilt?

Bereits im letzten Jahr hat sich die altbekannte Abgabefrist bis zum 31. Mai verlängert auf den 31. Juli. Auch in diesem Jahr haben Sie Zeit bis zum 31. Juli. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, reicht die Abgabe sogar am 02. August 2021. An diesem Tag muss die Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt eingehen.

Längere Fristen bei Steuerberatung

Lassen Sie sich von einem Steuerberater vertreten, können Sie sich noch entspannter zurücklehnen. Dieser hat nämlich nach den neuen Regelungen bis Ende Februar des Folgejahres Zeit, die Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Gleiches gilt auch, wenn sich ein Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuererklärung kümmert. 

Übrigens: Ist Ihr Steuerberater noch mit der Steuererklärung für 2019 beschäftigt, brauchen Sie nicht beunruhigt zu sein. Aufgrund der Corona-Pandemie und der erheblichen Belastung der steuerberatenden Berufsgruppe wurde die Frist ausnahmsweise auf den 31.08.2021 verlängert. Sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben brauchen Sie diese Fristen nicht zu beachten. Sie haben bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, Ihre Erklärung abzugeben. 

Frist versäumt: und nun?

Die längeren Fristen haben aber auch ihre Tücken und kaum wer ist davor gefeit, die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung zu versäumen. Merken Sie, dass Sie den Termin nicht werden einhalten können, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser muss aber vor Ablauf der Frist beim Finanzamt eingehen. Allerdings brauchen Sie auch einen guten Grund für die verspätete Abgabe. Waren Sie länger krank, sind Sie gerade erst umgezogen oder fehlen Unterlagen, die Sie ohne Verschulden noch nicht erhalten haben, können Sie auf Milde hoffen. In Ihrem Antrag sollten Sie diese Gründe aber ausführlich beschreiben.

Wann es teuer wird

Manchmal ist es aber auch einfach zu spät. Die Frist ist abgelaufen, ohne dass Sie noch einen Verlängerungsantrag stellen können. Dann werden Sie den Nachteil der verlängerten Abgabefrist bemerken. Fristversäumnisse werden nämlich nun schärfer geahndet. So drohen Ihnen wie bisher auch beispielsweise Schätzungen, Zwangsgelder und Zinsen. Allerdings kommen zusätzlich für jeden verspäteten Monat mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag hinzu. Zumindest, wenn Sie Ihre Erklärung für 2020 erst nach dem 01. März 2022 einreichen.

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