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Nachlass: Erben ohne Erbschein

Gehts auch ohne?

Brauchen Sie immer einen Erbschein, um sich als Erbe auszuweisen? Oder reicht das Testament? Und wie kommen Sie zu Ihrem Erbschein?

Ein Notar unterschreibt ein Schriftstück und besiegelt es.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie eine Erbschaft gemacht, müssen Sie aktiv werden. Meist führt der Weg zunächst zum Nachlassgericht. Aber brauchen Sie immer einen Erbschein? Und wie bekommen Sie ihn?

Antwort:

Hat ein verstorbener Angehöriger oder Freund Sie mit einer Erbschaft bedacht, stehen einige Entscheidungen an. Zunächst müssen Sie überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder vielleicht doch lieber ausschlagen wollen. Nehmen Sie den letzten Willen des Verstorbenen an, brauchen Sie in vielen Fällen einen Erbschein. Diesen erhalten Sie beim Nachlassgericht. Bis Sie das Dokument in den Händen halten, kann aber eine gewisse Zeit vergehen. Und nicht immer ist ein Erbschein Pflicht.

Wie werde ich Erbe?

Der vielleicht geläufigste Weg ein Erbe zu werden, ist ein Testament oder Erbvertrag. Dort hat der Verstorbene zu Lebzeiten festgelegt, wer nach seinem Ableben in den Genuss seines Vermögens und Eigentums kommt. Aber auch ohne ein solches Dokument können Sie Erbe werden. Hat nämlich der Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen, können Sie als Angehöriger im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge als Erbe in Betracht kommen.

Was ist ein Erbschein?

Bei einem Erbschein handelt es sich um ein gerichtliches Dokument, das als Nachweis über die Erbschaft dient. Der Erbe kann damit belegen, dass er über den Nachlass verfügen darf. Im Erbschein ist die Person des Erben oder die Erbengemeinschaft benannt und auch die Höhe des Erbteils. Achtung! Beantragen Sie einen Erbschein, haben Sie die Erbschaft damit automatisch angenommen. Ausschlagen können Sie sie dann nicht mehr.

Verzicht auf Erbschein

Nicht immer brauchen Sie wirklich einen Erbschein. Halten Sie ein notariell beglaubigtes Testament oder einen entsprechenden Erbvertrag in Händen, können Sie eigentlich auf einen Erbschein verzichten. Diese Dokumente reichen als Nachweis der Verfügungsberechtigung aus. Auch eine Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht über den Tod hinaus kann einen Erbschein entbehrlich machen. Gelegentlich verlangen allerdings Banken und Sparkassen trotzdem die Vorlage eines Erbscheins. In bestimmten Fällen müssen diese dann aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Kosten des Erbscheins tragen (BGH, Urteil vom 05.04.2016, Aktenzeichen: XI ZR 440/15).

Auf zum Nachlassgericht

Können Sie auf einen Erbschein nicht verzichten, müssen Sie sich zum Nachlassgericht im letzten Wohnort des Verstorbenen begeben. Dort können Sie mündlich einen Erbschein beantragen. Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich stellen. Muster und Formulare finden Sie auf den Internetseiten vieler Amtsgerichte. Hat der Verstorbene vor seinem Tod im Ausland gelebt, müssen Sie sich an das Amtsgericht Berlin-Schönefeld wenden.

Allein oder zusammen

Sind Sie Alleinerbe, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Sind im Testament oder nach der gesetzlichen Erbfolge mehrere Erben berufen, können Sie als Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein beantragen. Alternativ können Sie auch einen Teilerbschein bekommen, in dem Ihr Anteil am Nachlass aufgeführt ist. Um einen Erbschein beantragen zu können, müssen Sie sich ausweisen können. Außerdem müssen Sie das Testament oder den Erbvertrag vorlegen. Sind Sie gesetzlicher Erbe, müssen Sie Ihre Erbberechtigung durch entsprechende Dokumente wie Heirats- und Sterbeurkunden oder das Familienstammbuch nachweisen. Außerdem müssen Sie Namen und Anschriften anderer Erben parat haben. Eine Frist müssen Sie bei der Beantragung eines Erbscheins aber nicht einhalten.

Nichts ist umsonst

Wie viel Sie ein Erbschein kostet, hängt vom Wert des Nachlasses ab. Die Kosten können Sie dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) entnehmen. In der Regel müssen Sie noch mit weiteren Gebühren rechnen, etwa für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung. Diese müssen Sie nämlich oft bei Antragstellung ablegen und versichern, dass Ihnen keine anderen Erben bekannt sind. Wollen Sie die Höhe der Kosten genauer ermitteln, schauen Sie in die Gebührentabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes.

Warten auf den Erbschein

Bis Sie den Erbschein endlich haben, kann es etwas dauern. In der Regel liegt er Ihnen aber binnen weniger Wochen vor. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Dauer gibt es nicht. Umstände wie Überlastung des Gerichts, Urlaubs- oder Krankheitszeiten können die Bearbeitungsdauer beeinflussen. Haben Sie allerdings bereits bei Antragstellung alle notwendigen Unterlagen dabei, haben Sie schon einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung beigetragen.

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