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Bäume und Büsche an der Grenze

Bitte auf Abstand!

Wollen Sie eine Hecke pflanzen, sollten Sie sich vorher erkundigen. Viele Pflanzen dürfen Sie nicht direkt an die Grundstücksgrenze setzen.

Rechtsfrage des Tages:

Ein gepflegter Garten ist der Schmuck eines jeden Hauses. Leider ist er auch häufig Quell für Streitigkeiten unter Nachbarn. Gerade, wenn es um die Grundstücksgrenze geht. Welche Abstände müssen Sie beim Pflanzen im Garten beachten?

Antwort:

Wollen Sie neue Pflanzen in Ihren Garten einbringen, sollten Sie genau überlegen. Sie müssen nämlich die örtlichen Vorschriften beachten. Und vergessen Sie auch nicht, dass aus einem zarten Pflänzchen in kurzer Zeit ein stattlicher Busch werden kann. Wuchert dieser dann über den Gartenzaun oder durchziehen dessen Wurzeln den Nachbargarten, steht Ärger ins Haus.

Sache der Länder

Leider kann die Frage nach den zulässigen Grenzabständen nicht pauschal beantwortet werden. Zwar finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch auch einige Vorschriften zum Nachbarrecht. Die meisten Vorschriften werden aber von den Ländern festgelegt. So finden Sie in den Nachbarschaftsgesetzen der Länder die Grenzabstände, die Sie beim Pflanzen von Hecken, Bäumen und Sträuchern beachten müssen. Nur in Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern finden Sie keine gesetzliche Regelung zu Grenzabständen von Hecken.

Was gilt?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, welche Abstände Sie konkret einhalten müssen. Gibt es keine Regelung, müssen Sie selbst entscheiden. Werden die Bäume und Sträucher bis zu zwei Meter hoch, sollten Sie mindestens 50 Zentimeter Abstand einhalten. Bei höheren Pflanzen lassen Sie lieber mindestens einen Meter Platz. Und Achtung! Wollen Sie Ziergehölze oder Obstbäume pflanzen, sollte der Abstand noch deutlich größer sein. In manchen Bundesländern müssen Sie einen Abstand von bis zu acht Metern einhalten.

Abstand richtig bestimmen

Haben Sie den zulässigen Grenzabstand in Erfahrung gebracht, müssen Sie vor der Bepflanzung nachmessen. Legen Sie dabei den Zollstock an den grenznächsten Pflanzenstamm an, der aus der Erde wächst. Dies muss nicht zwangsläufig der Hauptstamm sein. Je nach Bundesland kann es aber auch hier Ausnahmen geben. Und hat ein Gewächs viele Triebe und keinen Stamm, gilt meist die Mitte zwischen allen Trieben als Ansatzpunkt.

Zu wenig Platz

Haben Sie sich nicht an die vorgeschriebenen Grenzabstände gehalten, kann Ihr Nachbar dagegen vorgehen. Entweder müssen Sie dann den Baum oder Strauch umpflanzen oder sogar beseitigen. Im Einzelfall kann aber auch ein Rückschnitt ausreichen. Dann müssen Sie aber daran denken, regelmäßig zur Heckenschere zu greifen.

Nicht für immer

In den Nachbargesetzen finden Sie aber auch Vorschriften, wonach die Einhaltung der Grenzabstände verjähren kann. Und manchmal sind auch Ausschlussfristen verankert. Unabhängig hiervon muss der Nachbar aber auch keine unzumutbare Beeinträchtigung seines Grundstücks hinnehmen. Dabei kommt es meist auf die Ortsüblichkeit an. Und ein Schattenwurf eines großen Baumes wird in der Regel von den Gerichten nicht als Beeinträchtigung angesehen.

Fragen lohnt sich

Wie immer im Nachbarschaftsrecht gilt: Sprechen Sie miteinander. Stimmt Ihr Nachbar nämlich zu, dürfen Sie die Grenzabstände auch unterschreiten. Vielleicht ist er ja über einen Sichtschutz genauso froh wie Sie. Gerade aber, wenn Sie Bäume oder hohe Hecken anlegen wollen, sollten Sie die Vereinbarung mit Ihrem Nachbarn schriftlich treffen. Dann haben Sie im Streitfall kein Beweisproblem.

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