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Rund um das Thema Organspende

Ausweis für Ihren Willen

Haben Sie einen Organspendeausweis, in dem Sie sich dafür oder dagegen entscheiden? Und wer entscheidet, wenn Sie keinen Ausweis haben?

Ärztin beim Ausfüllen eines Formulars am Bett eines Patienten.

Rechtsfrage des Tages:

Viele erkrankte Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Wer zur Spende bereit ist, kann einen Organspendeausweis bei sich führen. Was müssen Sie rund um dieses Dokument wissen?

Antwort:

Organspende ist ein hochsensibles Thema. Für manche Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, Organe nach ihrem Tod anderen zur Verfügung zu stellen. Andere lehnen eine Organspende kategorisch ab. Beide Standpunkte müssen natürlich ohne Diskussion akzeptiert werden. Da auch in Deutschland eine erhebliche Zahl erkrankter Menschen auf ein Spenderorgan wartet, sollte sich jeder zumindest einmal mit dieser Frage auseinandersetzen.

Entscheidungslösung

In Deutschland gilt derzeit nach wie vor die sogenannte Entscheidungslösung. Organe dürfen nach dem Tod eines Menschen nur entnommen werden, wenn dieser vorher zugestimmt hat. Ist diese Frage unklar, können noch die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden. In anderen Ländern gelten teils abweichende Regelungen. So gibt es die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Bei letzterer wird beispielsweise die Zustimmung zur Organentnahme unterstellt, wenn nicht zu Lebzeiten widersprochen wird.

Organspendeausweis: Spende ja oder nein

Haben Sie sich entschieden, im Falle Ihres Todes Organspender werden zu wollen, können Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Dort können Sie angeben, ob und welche Organe Sie zur Verfügung stellen wollen. Auch wenn Sie sich gegen eine Spende entschieden haben, sollten Sie sich dieses Papier zulegen. Der Ausweis schafft Klarheit. Dort können Sie nämlich auch Ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen. Sie können auch Personen benennen, die im Falle Ihres Todes benachrichtigt werden sollen. Mit dem Ausweis haben Sie die Chance, die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte auch nach Ihrem Tod sicherzustellen. Haben Sie keinen Ausweis, müssen Ihre Angehörigen im Falle Ihres Hirntodes die Entscheidung allein treffen.

Wo bekomme ich den Ausweis?

Einen Organspendeausweis bekommen Sie kostenlos bei vielen Apotheken und Ärzten. Auch Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung kann Ihnen ein Exemplar zuschicken. Beispielsweise auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie den Ausweis auch zum Herunterladen in 29 verschiedenen Sprachen. Da es sich bei dem Ausweis nicht um ein amtliches Dokument handelt, wird der Ausweis nirgendwo registriert oder gespeichert. Sie können auch selbst einen Text verfassen. An die Ausweiskarte sind Sie nicht gebunden. Dann müssen Sie aber darauf achten, dass Ihre Erklärung eindeutig und verständlich ist. Und stecken Sie den Ausweis am besten in Ihre Brieftasche. Dort können Ärzte und Angehörige ihn am schnellsten finden.

Mindestalter

Auch Jugendliche können bereits eine wirksame Entscheidung über eine Organspende abgeben und einen Ausweis bei sich tragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann sich jeder wirksam für oder gegen eine Organspende entscheiden. Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher einer Organspende widersprechen, sich jedoch nicht allein wirksam dazu bereit erklären. Ein Höchstalter gibt es hingegen nicht. Ob Ihre Organe für eine Spende infrage kommen, entscheiden die Ärzte bei einer Spendenbereitschaft ohnehin im Einzelfall.

Verbindlichkeit

Ein Organspendeausweis ist für die Ärzte und auch die Angehörigen verbindlich. Der Grund ist, dass dieser Ausweis Ihren ausdrücklichen Willen festhält. Sie müssen sich an Ihre Wünsche halten. Ändert sich Ihre Meinung, können Sie den Ausweis jederzeit ändern oder vernichten. Unterrichten Sie aber unbedingt Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung. Als Alternative bietet sich auch eine Patientenverfügung an, um die Bereitschaft oder auch Ablehnung einer Organspende zu dokumentieren.

Grundlage

Geregelt finden Sie alles rund um die Organspende im Transplantationsgesetz. Seit Anfang November 2016 gibt es zudem das Transplantationsregister. Dort werden alle Daten von Organspendern, Empfängern und Lebendspendern erfasst und bundesweit gebündelt. Natürlich nur mit Einwilligung der betroffenen Personen. Dadurch soll mehr Sicherheit und Transparenz geschaffen werden. Die Bereitschaft oder Ablehnung der Organspende wird dort nicht erfasst.

Hauptsache entscheiden

Egal, wie Sie sich entscheiden. Mit einem Organspendeausweis können Sie sicher sein, dass auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne mit Ihrem Körper verfahren wird. Außerdem entlasten Sie Ihre Angehörigen. Diese können sich sicher sein, Ihren Willen umgesetzt zu haben und müssen keine vielleicht belastende Entscheidung über Ihren mutmaßlichen Willen treffen.

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