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Klein, aber oho: Rauchmelder als Lebensretter

Nicht zu überhören

Eigentlich sollte zur Sicherheit jede Wohnung Rauchmelder haben. Tatsächlich ist der Einbau aber ohnehin bundesweit Pflichtprogramm.

Ein Mann installiert einen Rauchmelder. Ein Frau sieht ihm dabei zu.

Rechtsfrage des Tages:

Mittlerweile sind Rauchmelder in allen Bundesländern zur Pflicht geworden. Allerdings gibt es vereinzelt Unterschiede. Was gilt und gibt es eigentlich staatliche Kontrollen?

Antwort:

Rauchmelder können Leben retten. Mit vergleichsweise geringen Kosten können Sie damit mehr Sicherheit für sich und Ihre Familie schaffen. In mittlerweile allen Bundesländern gibt es eine Pflicht, Rauchmelder einzubauen. Zunächst war diese nur für Neu- und Umbauten vorgesehen. Für die Ausrüstung von Bestandsbauten sahen die einzelnen Bundesländer verschiedene Übergangsfristen vor, die jetzt aber alle vorbei sind. 

Auch für Bestandsbauten

Während die Rauchmelderpflicht seit längerem für alle Neu- und Umbauten gilt, gab es für Bestandsbauten noch teilweise Übergangsfristen. Diese sind zwischenzeitlich aber abgelaufen. Daher müssen Sie auch in einem bereits bestehenden Wohnhaus oder Ihrer Wohnung Rauchmelder installiert haben. Einzige Ausnahme: Sachsen. Dort müssen Rauchmelder in Bestandsbauten nur nach bauaufsichtlich relevanten Umbauten in Schlafzimmern und Fluren in diesen Zimmern nachgerüstet werden. Es sei denn, der Bauherr hat auf andere Art für automatische Rauchwarnung gesorgt.

Welche Räume?

Zunächst gilt die Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen. Manche Bundesländer haben zusätzlich weitere Bereiche aufgenommen, in denen Rauchmelder angebracht werden müssen. Beispielsweise nennt Baden-Württemberg auch explizit Treppen, die innerhalb einer Wohnung als Rettungsweg dienen. In Brandenburg müssen Sie auch in Aufenthaltsräumen für den Brandmelder sorgen, in der Küche hingegen nicht. Wollen Sie genau wissen, was in Ihrem Bundesland gilt? Dann schauen Sie in die Landesbauordnung, die für Ihren Wohnsitz gilt.

Das Eigenheim

Die Rauchmelderpflicht besteht unabhängig von einer Vermietung der Wohnung oder des Hauses. In den Bauordnungen der Länder wird im Hinblick auf die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern nicht zwischen vermietetem und vom Eigentümer selbst bewohntem Wohnraum unterschieden. Natürlich ist es für die Bauämter schwierig, bei bestehenden Gebäuden die Rauchmelder zu kontrollieren.

Kontrolle: Achtung, Betrüger!

In den Bauordnungen der Länder ist geregelt, dass die Baubehörde tatsächlich Kontrollen durchführen darf. Teilweise allerdings nur mit vorheriger Ankündigung. Seien Sie aber wachsam. In der Praxis finden Kontrollen in privaten Wohnungen eher selten statt. Es wird berichtet, dass Trickbetrüger sich die Sorge der Menschen zunutze machen. Angebliche Feuerwehrleute haben schon bei Leuten geklingelt und wollten die Rauchmelder kontrollieren. Lassen Sie solche vermeintlichen Kontrolleure keinesfalls in die Wohnung. Und melden Sie den Vorfall der Polizei.

Bußgeld und Freiheitsstrafe

Trotzdem sollten Sie die Rauchmelderpflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denken Sie an Ihre Familienangehörigen oder Besucher und Freunde. Stellen Sie sich vor, Sie haben Schlafbesuch und ein Feuer bricht aus. Kommt einer Ihrer Gäste zu Schaden, müssen Sie sich strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung, im tragischsten Fall sogar wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In Anbetracht der Risiken ist der Einbau von Rauchmeldern als Brandwarnanlage ein vergleichsweise günstiger Schutz.

Versicherungsschutz bedroht

Brennt es in Ihrer Wohnung, droht Ihnen auch Ärger mit Ihrer Versicherung. Haben Sie trotz Pflicht keine Rauchmelder eingebaut, kann diese wegen einer Obliegenheitsverletzung die Leistung kürzen. Daher sollten Sie die Rauchmelderpflicht durchaus ernst nehmen. Sonst können Sie auf den erheblichen Schäden eines Brandes sitzen bleiben.

 

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