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2020: Datum lädt zur Fälschung ein

Lieber ausschreiben

Wer es bequem mag, kürzt die Jahreszahl im Datum mit zwei Ziffern ab. Doch das sollten Sie in 2020 besser nicht tun.

Rechtsfrage des Tages:

Mit 2020 ist ein neues Jahrzehnt angebrochen. Und schon kommen Bösewichte wieder auf krumme Gedanken. Warum besteht bei der aktuellen Jahreszahl das Risiko einer Fälschung?

Antwort:

Zu Beginn eines jeden Jahres müssen wir uns an eine neue Jahreszahl gewöhnen. Bei manchen dauert es eine Weile, bis das richtige Datum in Fleisch und Blut übergegangen ist. Am besten, Sie gewöhnen sich gleich an, die komplette Jahreszahl auszuschreiben.

Kürzen Sie das Datum beispielsweise auf 01.01.20 ab, besteht die Gefahr einer Fälschung. Setzen Betrüger dem abgekürzten Datum zwei weitere Ziffern hinzu, kann aus dem Datum ganz schnell 2017 oder 2030 werden.

Aber warum spielt das eine Rolle? Durch die Ergänzung der abgekürzten Jahreszahl können Schwindler Fristen beeinflussen.
Ändern sie die Jahreszahl in die Vergangenheit, könnten Ansprüche bereits verjährt sein. Wählen sie zum Beispiel in einem Vertrag ein Datum in der Zukunft, können sich Kündigungsfristen, Laufzeiten und ähnliches verschieben.

Ein Beispiel: Sie leihen einem Bekannten einen höheren Geldbetrag. In einem Vertrag legen Sie fest, dass dieser bis zum 31.12.20 zurückgezahlt werden soll. Ändert Ihr Bekannter nun böswillig die Jahreszahl auf 2025, können Sie fünf Jahre länger auf Ihr Geld warten. Den Beweis einer Fälschung werden Sie nur schwer führen können.

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