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Wonach suchen Sie?

Darf mein Hund mit ins Büro?

Felliger Kollege

Hundebesitzer trennen sich oft nur ungern von ihrem vierbeinigen Freund. Aber dürfen Sie Ihren Hund einfach so mit ins Büro nehmen?

Eine Frau schaut mit ihrem Hund zusammen durch ein Fenster.

Rechtsfrage des Tages:

Hunden wird eine therapeutische Wirkung nachgesagt. Und auch im Büro kann ein Fellfreund für gute Stimmung sorgen. Ganz so einfach ist das aber nicht. Wann dürfen Sie Ihren Hund mit ins Büro nehmen?

Antwort:

Hunde können auch bei der Arbeit für mehr Gelassenheit und Motivation der Mitarbeiter sorgen. Dabei kommt es natürlich auf das Wesen des Hundes an. Außerdem dürfen Sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers Ihren Vierbeiner nicht einfach so mitbringen. Das kann ernste Folgen haben. Ist Ihnen die Mitnahme aber gestattet, sollten Sie ein gutes Auge auf Ihren Hund haben. Richtet er einen Schaden an, haften in der Regel Sie als Halter.

Darf ich?

Wie in vielen anderen Fällen im Arbeitsrecht auch, steht die Frage nach einem Hund am Arbeitsplatz im Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass Sie die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers einholen müssen, wenn Sie Ihre Fellnase auch im Job bei sich haben wollen. Eingeschränkt wird das Direktionsrecht nur durch den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ohne triftigen Grund darf der Chef nicht den einen Hund erlauben, den anderen aber nicht.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Eine Frage des Charakters

Genau hier kann das Problem liegen. Natürlich darf der Arbeitgeber nicht willkürlich über die Mitnahme eines Hundes entscheiden. Stellt sich aber ein Hund als ungeeignet für den Büroalltag heraus, zum Beispiel weil er durch Bellen und Jaulen die anderen Mitarbeiter stört, kann der Chef ihn verbieten. Auch wenn sich ein zunächst entspannter Bürohund im Lauf der Zeit zu einem aufgeregten Kläffer entwickelt, kann der Chef die Erlaubnis auch später widerrufen.

Kein Anspruch

Einen rechtlichen Anspruch auf Mitnahme Ihres Hundes ins Büro haben Sie nicht. Ist Ihr Chef kein Hundefreund, kann er schlichtweg jegliche Haustiere in der Firma verbieten. Haben Sie Glück und Ihr Vierbeiner darf Sie begleiten, sollten Sie sich vorher mit Ihren Kollegen abstimmen. Fragen Sie nach Allergien oder ob jemand vielleicht Angst vor Hunden hat. Darauf müssen Sie natürlich Rücksicht nehmen.

Einfach mal mitbringen

Bringen Sie Ihren Hund einfach so ohne Erlaubnis Ihres Arbeitgebers mit ins Büro, kann das gravierende Folgen haben. Verbietet der Chef Hunde, müssen Sie vermutlich direkt mit Ihrem Vierbeiner wieder umdrehen. Verstoßen Sie sogar gegen das ausdrückliche Verbot eines Hundes, können Abmahnungen bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung drohen.

Gassigehen in der Pause

Denken Sie an die Bedürfnisse Ihres Hundes. Prinzipiell spricht rechtlich nichts dagegen, Ihren Hund in Ihrer Pause um den Block zu führen. Die Pausenzeiten dienen der Erholung. Als Arbeitnehmer dürfen Sie in der Pause machen, was Sie möchten. Voraussetzung ist, dass Sie hinterher wieder arbeitsfähig sind. Ein kleiner Spaziergang kann da sogar förderlich sein. Muss Ihr Hund häufiger mal raus, könnte das ein Problem darstellen. Sprechen Sie mit Ihrem Chef und denken Sie daran, dass Gassigehen nicht zur Arbeitszeit zählt.

Hund als Schredder

Langweilt sich Ihr Hund im Büro und zerlegt Möbelstücke oder schreddert einen Stapel wichtiger Papiere, haften Sie als Hundehalter. Da es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung handelt, kommt es auch nicht auf ein Verschulden Ihrerseits an. Anders kann der Fall nur liegen, wenn ein Kollege Ihren Hund beispielsweise bewusst geärgert hat und dieser dann aus Furcht beißt. Dann kann den Kollegen zumindest eine Mitschuld treffen. Die Beweislage ist im Einzelfall aber meist schwierig.

Stand: 15.10.2025

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