Rechtsfrage des Tages:
In der Vorweihnachtszeit haben die Paket- und Lieferdienste Hochkonjunktur. Da kann es mit der Bestellung schon mal knapp werden. Welche Rechte haben Sie, wenn aus Weihnachtspäckchen Neujahrspräsente werden? Und bis wann müssen Sie Ihre eigene Weihnachtspost auf den Weg gebracht haben?
Antwort:
Online-Shops werben mit attraktiven Weihnachtsangeboten, Rabattaktionen und häufig einer garantierten Lieferung bis Weihnachten. Entsprechend haben die Paketdienste viel zu tun. Leider kommen trotzdem immer wieder Pakete erst an, wenn der Heiligabend bereits vorbei ist. Haben Sie dann kein Interesse mehr an dem Geschenk oder haben Sie schnell noch eine Alternative aufgetrieben, können Sie in vielen Fällen den Vertrag widerrufen. Ansonsten kommt es auf die Formulierung der Liefergarantie an. Und vergessen Sie auch nicht, Ihre eigenen Päckchen rechtzeitig auf den Weg zu bringen.
Kann ich bei unpünktlicher Lieferung widerrufen?
Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Weihnachtsgeschenk trotz frühzeitiger Bestellung nicht rechtzeitig ankommt. Das überflüssige Geschenk brauchen Sie aber nicht immer zu behalten. Bei vielen Artikeln aus den Online-Shops können Sie den Kauf ohne nähere Begründung widerrufen. Kommt die Bestellung zu spät und Sie haben schon Ersatz besorgt, schicken Sie es einfach zurück. Aber Achtung! Das Gesetz kennt auch einige Ausnahmen.
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Ausgeschlossen bei Personalisierung
So können Sie einen Vertrag über personalisierte Ware nicht widerrufen. Haben Sie also Frühstücksbrettchen mit dem Namen Ihrer Familienmitglieder gestalten lassen, können Sie diese nicht einfach so zurücksenden. Das Widerrufsrecht ist auch ausgeschlossen bei Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind oder deren Versiegelung Sie entfernt haben. Auch die frische Weihnachtsgans können Sie als schnell verderbliche Ware in der Regel nicht wieder loswerden. Steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu, bleibt Ihnen nur ein Rücktritt vom Vertrag. Dieser ist aber nicht immer möglich.
Formulierung ist entscheidend
Hat der Händler eine Lieferung bis Weihnachten garantiert und ein konkretes Lieferdatum genannt, können Sie bei verspäteter Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer hat dann nämlich eine vertragliche Pflicht nicht erfüllt. Dabei kommt es auf die Formulierung des Lieferversprechens an. Finden Sie beispielsweise die verräterischen Wörtchen "in der Regel" beim Lieferdatum, hat der Verkäufer gerade keine Lieferung zu einem konkreten Datum garantiert.
Gut zu wissen
Häufig können Sie auch gegen Aufpreis eine Expresslieferung wählen. Damit steigt die Chance, dass Sie bis Weihnachten alle Geschenke zusammenhaben. Viele Paketzusteller liefern erfahrungsgemäß auch an Heiligabend Päckchen und Pakete aus. Allerdings wird den fleißigen Zustellern in der Regel ein früherer Feierabend zugestanden, sodass es ab mittags ruhig werden dürfte.
Schadensersatz für teuren Ersatz
Wurde Ihnen hingegen eine Lieferung bis zum 23.12. zugesichert, können Sie unter Umständen auch Schadensersatz geltend machen. Beispielsweise wenn Sie mangels Lieferung den gleichen Artikel noch schnell anderswo besorgt haben. War dieser teurer als im Online-Shop, können Sie vom Verkäufer die Differenz zum dortigen Kaufpreis ersetzt verlangen.
Vergeblich geklingelt
Erwarten Sie noch kurzfristig ein Paket, sollten Sie auch zu Hause sein. Zum Teil liegt es nämlich auch in Ihrer Hand. Hat der Paketbote Sie am Heiligabend nicht angetroffen und Sie können Ihr Paket erst nach Weihnachten beim Zusteller abholen, hat der Händler dennoch pünktlich geliefert. Es fällt nicht in seine Risikosphäre, dass Ihnen das Paket nicht rechtzeitig übergeben werden konnte. Abzustellen ist hierbei auf den ersten Zustellversuch. Sie müssen dafür sorgen, dass es auch jemand in Empfang nehmen kann. Außerdem schließen viele Händler die Liefergarantie für den Fall höherer Gewalt aus. Steckt das Paketauto in einer Schneewehe fest oder sind die Straßen wegen Blitzeises unbefahrbar, trifft den Händler an der verspäteten Lieferung unter Umständen kein Verschulden.
Bis wann muss ich Pakete aufgeben?
Wollen Sie an Freunde und Familie eigene Pakete versenden, sollten Sie sich auch sputen. Je nach Zustelldienst ist Einlieferungsschluss für eine Zustellung bis Weihnachten in diesem Jahr der 19. oder 20. Dezember. Teilweise können Sie noch bis zum 22. Dezember Päckchen per Expressversand rechtzeitig vor Weihnachten loswerden. Allerdings kostet Sie das meist einen saftigen Zuschlag. Für Weihnachtspäckchen ins Ausland müssen Sie sich besonders beeilen. Je nach Lieferdienst und Empfängerland haben Sie nur noch wenige Tage oder es ist ohnehin schon zu spät. Auch hier können Sie sich nach Expressmöglichkeiten erkundigen. Fragen Sie in jedem Fall bei Ihrem Zustelldienst nach dem jeweiligen Einlieferungsschluss.
Stand: 25.11.2025
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