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Weihnachtsgeschenke pünktlich geliefert

Präsente vom Boten

Weihnachten rückt immer näher, das merken auch die Paketdienste. Kommen die Geschenke noch rechtzeitig unter den Weihnachtsbaum?

Jemand schnürt ein Paket eines Lieferdienstes für den Rückversand..

Rechtsfrage des Tages:

In der Vorweihnachtszeit haben die Lieferdienste Hochkonjunktur. Da kann es mit der Bestellung schon mal knapp werden. Welche Rechte haben Sie, wenn aus Weihnachtspäckchen Neujahrspräsente werden? Und bis wann müssen Sie Ihre eigene Weihnachtspost auf den Weg gebracht haben?

Antwort:

Online-Shops werben mit attraktiven Weihnachtsangeboten, Rabattaktionen und häufig einer garantierten Lieferung bis Weihnachten. Entsprechend haben die Paketdienste viel zu tun. Leider kommen trotzdem immer wieder Pakete erst an, wenn der Heiligabend bereits vorbei ist. Haben Sie dann kein Interesse mehr an dem Geschenk oder haben Sie schnell noch eine Alternative aufgetrieben, können Sie in vielen Fällen den Vertrag widerrufen. Ansonsten kommt es auf die Formulierung der Liefergarantie an. Und vergessen Sie auch nicht, Ihre eigenen Päckchen rechtzeitig auf den Weg zu bringen.

Zu spät!

Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Weihnachtsgeschenk trotz frühzeitiger Bestellung nicht rechtzeitig ankommt. Bei vielen Artikeln aus den Online-Shops können Sie den Kauf aber widerrufen. Können Sie mit dem bestellten Gesellschaftsspiel nach Weihnachten nichts mehr anfangen, schicken Sie es einfach zurück. Aber Achtung! Das Gesetz kennt auch einige Ausnahmen. So können Sie einen Vertrag über personalisierte Ware nicht widerrufen. Haben Sie also Handtücher mit dem Namen Ihrer Kinder für Oma und Opa besticken lassen, können Sie diese nicht einfach so zurücksenden. Das Widerrufsrecht ist auch ausgeschlossen bei Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind oder deren Versiegelung Sie entfernt haben. Auch die frische Weihnachtsgans können Sie als schnell verderbliche Ware in der Regel nicht wieder loswerden. Steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu, bleibt Ihnen nur ein Rücktritt vom Vertrag. Dieser ist aber nicht immer möglich.

Pünktlich. Garantiert!

Hat der Händler eine Lieferung bis Weihnachten garantiert und ein konkretes Lieferdatum genannt, können Sie bei verspäteter Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer hat dann nämlich eine vertragliche Pflicht nicht erfüllt. Dabei kommt es aber auf die Formulierung des Lieferversprechens an. Finden Sie beispielsweise die verräterischen Wörtchen "in der Regel" beim Lieferdatum, hat der Verkäufer gerade keine Lieferung zu einem konkreten Datum garantiert.

Stichtag

Wurde Ihnen hingegen eine Lieferung bis zum 22.12. zugesichert, können Sie unter Umständen auch Schadenersatz geltend machen. Beispielsweise wenn Sie mangels Lieferung den gleichen Artikel noch schnell anderswo besorgt haben. War dieser teurer als im Online-Shop, können Sie vom Verkäufer die Differenz zum dortigen Kaufpreis ersetzt verlangen.

Nicht zu Hause?

Erwarten Sie noch kurzfristig ein Paket, sollten Sie auch zu Hause sein. Zum Teil liegt es nämlich auch in Ihrer Hand. Hat der Paketbote Sie am Heiligabend nicht angetroffen und Sie können Ihr Paket erst nach Weihnachten beim Zusteller abholen, hat der Händler dennoch pünktlich geliefert. Es fällt nicht in seine Risikosphäre, dass Ihnen das Paket nicht rechtzeitig übergeben werden konnte. Abzustellen ist hierbei auf den ersten Zustellversuch. Sie müssen dafür sorgen, dass es auch jemand in Empfang nehmen kann. Außerdem schließen viele Händler die Liefergarantie für den Fall höherer Gewalt aus. Steckt das Paketauto in einer Schneewehe fest oder sind die Straßen wegen Blitzeis unbefahrbar, trifft ihn an der verspäteten Lieferung unter Umständen kein Verschulden.

Lieferung am 24.12.?

Viele Paketzusteller stellen erfahrungsgemäß auch an Heiligabend Päckchen und Pakete zu. Allerdings wird den fleißigen Zustellern in der Regel ein früherer Feierabend zugestanden, sodass es ab mittags ruhig werden dürfte. In diesem Jahr kommt das aber nicht zum Tragen. Heilig Abend fällt auf einen Sonntag und da sind keine Paketboten unterwegs.

Auf den Weg bringen

Wollen Sie an Freunde und Familie eigene Pakete versenden, sollten Sie sich auch sputen. Je nach Zustelldienst ist Einlieferungsschluss für eine Zustellung bis Weihnachten in diesem Jahr der 19. bis 21. Dezember. Teilweise können Sie noch bis zum 22. Dezember Päckchen per Expressversand rechtzeitig vor Weihnachten loswerden. Allerdings kostet Sie das meist einen saftigen Zuschlag. Weihnachtskarten können Sie noch erfolgversprechend bis zum 21. Dezember zur Post bringen. Dann müssen Ihre Umschläge aber in der Regel bis 12:00 Uhr mittags am besten in der Filiale sein. Für Weihnachtspäckchen ins Ausland müssen Sie sich besonders beeilen. Je nach Lieferdienst und Empfängerland haben Sie nur noch wenige Tage oder es ist ohnehin schon zu spät. Auch hier können Sie sich aber nach Expressmöglichkeiten erkundigen.

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