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Martinsumzug mit Versicherungsschutz

Laterne, Laterne ...

Für den Martinstag wurde wieder fleißig gebastelt. Welche Versicherung zahlt, wenn beim Laternenumzug von Schule oder Kita etwas passiert?

Martinsumzug mit Versicherungsschutz

Rechtsfrage des Tages:

Am morgigen Martinstag werden vielerorts wieder Laternen mit glücklichen Kindergesichtern um die Wette strahlen. Sind Kinder bei Umzügen der Kita oder Schule versichert?

Antwort:

Es gehört zur Tradition, dass am Sankt-Martinstag bunte Laternen in den Straßen leuchten. Leider mussten die Laternenumzüge im vergangenen Jahr aufgrund der Pandemie meist ausfallen. In diesem Jahr soll es wieder möglich sein, unter Einhaltung der Corona-Regeln, mit dem Kindergarten oder der Grundschule durch die Straßen zu ziehen. Gut zu wissen: Der Nachwuchs ist während des Marsches gesetzlich unfallversichert.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Kindergartenkinder und Schüler stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese greift bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg zur Kita oder zurück nach Hause. Gleiches gilt bei Festen und Veranstaltungen der Einrichtungen. Organisiert die Grundschule einen Laternenumzug, sind die teilnehmenden Kinder ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Gleiches gilt für Feiern und Umzüge, die der Kindergarten veranstaltet.

Auch auf dem Weg zum Umzug

Versichert sind die kleinen Laternenfreunde dabei nicht nur während des Umzugs. Auch der Weg zum Laternenmarsch ist versichert, ebenso der Weg nach Hause. Allerdings müssen sie dafür den direkten Weg wählen und dürfen diesen nicht für einen kurzen Besuch bei der Oma unterbrechen.

Wer noch, wer nicht?

Geschützt sind auch ehrenamtliche Helfer, die im Auftrag der Kita- oder Schulleitung mitmarschieren. Nicht versichert sind hingegen Eltern und Geschwister, die die jeweilige Schule oder Einrichtung nicht besuchen. Letztlich greift die gesetzliche Unfallversicherung auch nicht, wenn Eltern einen Laternenumzug privat planen und durchführen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass vielleicht die gesamte Kindergartengruppe teilnimmt.

Was leistet die Versicherung?

Damit Ihr Kind unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, brauchen Sie es weder anzumelden noch müssen Sie Beiträge zahlen. Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen greift der Schutz automatisch. Im Falle einer Verletzung kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Heilbehandlungen auf, zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein Pflegegeld und kann auch für eine Rentenzahlung eintreten.

Corona-Regeln beachten

Sofern Ihre Kita oder Schule dieses Jahr zum Laternenumzug eingeladen hat, müssen Sie sich an die Hygieneregeln halten. Welche Corona-Maßnahmen Sie in Ihrem Ort einhalten müssen, können Sie der jeweils geltenden Verordnung Ihres Bundeslandes entnehmen. Stellt der Veranstalter zusätzlich eigene Regeln auf, sollten Sie diese auch beachten. Jedenfalls sollten Sie einen Mindestabstand einhalten und die Nies- und Hustenetikette beachten.

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