Rechtsfrage des Tages:
Viele Inhaber einer Fahrerlaubnis hüten ihren alten grauen oder rosa Führerschein. Nach und nach werden diese Dokumente aber der Vergangenheit angehören. Wer muss seinen Führerschein jetzt umtauschen? Und wann kommt der digitale Führerschein?
Antwort:
Im Laufe der nächsten Jahre werden unzählige Führerscheininhaber ihre alten Papierführerscheine in die neuen Kartenführerscheine umtauschen müssen. Hintergrund ist eine EU-Verordnung (2006/126/EG), die innerhalb der Europäischen Union das Dokument vereinheitlichen und fälschungssicherer machen soll. So mancher muss sich jetzt zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern. Erfahren Sie hier, wer als nächstes dran ist und wann Sie nur noch die i-Kfz-App brauchen.
Wer muss jetzt tauschen?
Auf Basis der EU-Richtlinie regelt in Deutschland ein Gesetz, wer wann seinen alten Führerschein umtauschen muss. Es gelten zwei unterschiedliche Fristentabellen. Zunächst kommt es darauf an, ob Sie Ihren Führerschein vor oder nach dem 1. Januar 1999 erworben haben. Wurde Ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt, kommt es für die Umtauschfrist auf Ihr Geburtsjahr an. Diese Fristentabelle hat sich mittlerweile weitestgehend erledigt, da die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später bis spätestens zum 19. Januar 2025 auf den Kartenführerschein wechseln mussten. Wurden Sie vor 1953 geboren, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
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Ausstellungsdatum ab 01. Januar 1999
Haben Sie das Dokument ab diesem Datum erhalten, staffeln sich die Fristen nach dem Ausstellungsdatum.
| Ausstellungsdatum | Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Verpflichtend sind als nächstes bis zum 19.01.2026 Inhaber von Führerscheinen dran, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Berührt der Umtausch auch die Fahrerlaubnis?
Um Ihre Fahrerlaubnis brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es geht nur um das Ausweisdokument und nicht um die dahinterstehende Fahrerlaubnis. Diese gilt unabhängig vom Führerscheindokument. Zwar sollten Sie zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle Ihren Führerschein vorzeigen können. Haben Sie ihn vergessen, gilt dies aber nicht als strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ein kleines Bußgeld werden Sie dennoch hinnehmen müssen. Außerdem kann es passieren, dass Ihr alter Führerschein bei Fahrten im Ausland nicht mehr anerkannt wird.
Was brauche ich für den Umtausch?
Der Umtausch ist dann ganz einfach. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Lichtbild mit zu Ihrem Termin. Eine Fahrprüfung oder einen Gesundheitscheck brauchen Sie nicht nachzuweisen. Durch den Umtausch dürfen Sie auch nicht schlechter stehen als vorher. Das bedeutet, dass im neuen Führerschein die bisherigen Fahrberechtigungen bestätigt werden.
Wussten, Sie dass ...
… Sie nach wie vor Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren dürfen, wenn Sie seinerzeit die Fahrerlaubnisklasse 3 gemacht haben? Wer mit Klasse B gestartet ist, ist derzeit auf 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beschränkt. Für die älteren Fahrerlaubnisse besteht trotz der Änderungen der Klasse Bestandsschutz.
Ihren alten Führerschein dürfen Sie im Anschluss wieder mitnehmen. Dieser wird lediglich entwertet.
Alle 15 Jahre neu
Natürlich können Sie Ihren Führerschein auch jederzeit freiwillig umtauschen. Sie brauchen also nicht zu warten, bis Sie nach der Fristentabelle dran sind. Wichtig ist, dass Ihre Fahrerlaubnis auch nach dem Umtausch unbegrenzt gültig bleibt. Das Führerscheindokument müssen Sie alle 15 Jahre erneuern lassen. Auch dann brauchen Sie aber keine Prüfung abzulegen oder ein Gesundheitszeugnis nachzuweisen. Lediglich das Bild muss aktualisiert werden.
Lkw- und Busführerschein
Die Regeln gelten für alle Pkw- und Motorradführerscheine. Haben Sie einen Führerschein für einen Lkw oder lenken Sie einen Bus, gelten andere Vorschriften. Für diese Führerscheinklassen gelten besondere Befristungen. Haben Sie beispielsweise Ihren Lkw-Führerschein bis zum 01. Januar 1999 gemacht, ist dieser befristet bis zu Ihrem 50. Lebensjahr. Sind Sie später Inhaber dieser Fahrerlaubnis geworden, ist der Führerschein auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung.
Wann kommt der digitale Führerschein?
Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kommt für den deutschen Gesetzgeber unter anderem die Verpflichtung, die Möglichkeit des digitalen Führerscheins vorzuhalten. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums soll es bereits Ende nächsten Jahres möglich sein, statt des Kartenführerscheins seinen Nachweis über die i-Kfz-App zu führen.
Stand: 10.11.2025
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