Rechtsfrage des Tages:
Mit der Änderung der EU-Führerscheinvorgaben wird sich auch für deutsche Kraftfahrer einiges ändern. Wann geht es los und worauf müssen Sie sich einstellen?
Antwort:
Schon lange wird über die Änderung von Führerscheinvorgaben im EU-Parlament diskutiert. Jetzt wurde die neue EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet. Vom digitalen Führerschein bis zum Fahrverbot im Ausland wird sich einiges tun. Bis zur Umsetzung ins nationale Recht wird es allerdings noch etwas dauern. Was nicht kommen wird: der Alterstest für Senioren.
Ab wann gelten die Änderungen?
Die neuen EU-Vorgaben wurden als Richtlinie verabschiedet. Im Unterschied zu einer EU-Verordnung gilt diese nicht automatisch in den Mitgliedsstaaten, sondern muss erst ins nationale Recht umgesetzt werden. Dafür hat der Gesetzgeber mehrere Jahre Zeit. Es kann also noch drei bis vier Jahre dauern, bis die Änderungen in Deutschland gültig werden. Natürlich kann es auch deutlich schneller gehen. Seien Sie daher aufmerksam.
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Digitaler Führerschein
Eine wichtige Änderung betrifft das Führerscheindokument. Bis 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden, der im European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert und von allen EU-Staaten anerkannt werden soll.
Gut zu wissen
Das EUDI-Wallet können Sie sich als digitale Brieftasche vorstellen. Bis Ende 2026 soll es jedem EU-Bürger zur Verfügung stehen.
Aber keine Sorge. Sie werden nicht verpflichtet sein, auf den digitalen Führerschein umzusteigen. Der Kartenführerschein bleibt weiter gültig. Alle alten Papierführerscheine sollen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Auch der digitale Führerschein soll 15 Jahre gültig sein. Verwenden Sie ihn als Personalausweis, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Führerscheine für Busse und Lkw bleiben weiterhin fünf Jahre gültig.
Begleitetes Fahren
Was in Deutschland bereits als Erfolgsmodell gefeiert wird, soll als einheitliche Regel in der ganzen EU gelten. Auch die zweijährige Probezeit soll auf die ganze EU ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, das begleitete Fahren auch für Lkw-Klassen einzuführen und das Mindestalter hierfür von 21 auf 18 Jahre zu senken. Als Busfahrer sollen junge Leute dann schon ab 21 Jahren unterwegs sein dürfen. Der Fahrschulunterricht soll an die Richtlinie angepasst werden.
Schwere Wohnmobile
Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie derzeit nur Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen fahren. Diese Grenze soll auf 4,25 Tonnen erhöht werden. Die Richtlinie sieht vor, dass es dann eine Ausbildung und/oder Prüfung geben soll. Dieser Punkt wird den Mitgliedsstaaten allerdings freigestellt. Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber damit umgehen wird.
Kein Alters-Check für Senioren
Der lang diskutierte Medizin-Check für Senioren wurde nicht aufgenommen. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet weiter selbst, ob er entsprechende Eignungs- oder Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer einführt oder nicht. In Deutschland ist Stand jetzt damit wohl nicht zu rechnen.
Fahrverbot im Ausland
Wird gegen Sie im Frankreichurlaub ein Fahrverbot verhängt, gilt dies bisher nur bei unseren französischen Nachbarn. In Deutschland dürfen Sie wieder hinters Steuer. Das soll sich mit der EU-Führerscheinrichtlinie nach Umsetzung ins deutsche Recht ändern. Der Staat, in dem der Verstoß passiert ist, soll den Ausstellungsstaat des Führerscheins informieren können. Dieser hat dann die Möglichkeit, das Fahrverbot zu übernehmen und ebenfalls durchzusetzen.
Stand: 22.10.2025