Rechtsfrage des Tages:
Vielerorts haben die Weihnachtsmärkte bereits geöffnet. Daher ist es wieder Zeit für Bratwurst, Lebkuchen und Glühwein. Und so manche Glühweintasse findet ihren Weg in eine private Sammlung. Ist es erlaubt, die Tassen mitzunehmen?
Antwort:
In den Innenstädten duftet es wieder bis Weihnachten nach Schmalzkuchen, gebrannten Mandeln und Bratwurst. Zu einem Weihnachtsmarktbesuch gehört dann auch ein heißes Getränk – mit oder ohne Alkohol. Ob Pharisäer, Schneemann oder Glühwein – die Heißgetränke werden meist in speziell gestalteten Tassen gereicht, die jedes Jahr anders aussehen können. Für so manchen Sammler gehört es dazu, eine solche Tasse vom Weihnachtsmarkt mit nach Hause zu nehmen. Rechtlich ist das meist nicht in Ordnung. Denn trotz Pfand kaufen Sie die Tasse nicht.
Habe ich die Tasse nicht mitbezahlt?
Bezahlen Sie für Ihren Becher Kinderpunsch oder Glühwein am Stand, kaufen Sie nur den Becherinhalt. Die Tasse selbst bleibt im Eigentum des Standbesitzers. Diese wird Ihnen zur Verköstigung nur geliehen. Daran ändert auch das gezahlte Pfand nichts. Das Becherpfand soll lediglich dafür sorgen, dass die Kunden die Tassen nicht einfach irgendwo abstellen. Beim Pfand handelt es sich also nicht um einen Kaufpreis. Sie sollen nur einen Anreiz bekommen, die Tasse auch wirklich wieder abzugeben und sie nicht einfach zu entsorgen.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz für Singles, Alleinerziehende, Paare und Familien
Genau der Schutz, den Sie für Ihr Leben brauchen: ERGO vermittelt kompetente Anwälte, hilft bei außergerichtlichen Lösungen und gibt Ihnen finanzielle Rückendeckung, wenn es zum Prozess kommt.
Auf Vorrat
Nehmen Sie die Tasse mit, wäre dies rechtlich ein Diebstahl oder eine Unterschlagung. Mit einer Strafanzeige müssen Sie jedoch meist nicht rechnen. Bei den Tassen handelt es sich in der Regel um geringwertige Sachen. Die Verfolgung deren Diebstahls erfolgt nur auf Strafantrag des Eigentümers. Standbesitzer kalkulieren jedes Jahr einen gewissen Schwund ein. Dieser wird zumindest teilweise durch das Pfand kompensiert. In der Regel ordern die Standbetreiber daher auch mehr Tassen als sie eigentlich für den Getränkeverkauf gerechnet haben.
Bitte mitnehmen!
Mancherorts ist es umgekehrt sogar erlaubt und gewollt, dass die Besucher die bunten Tassen mit nach Hause nehmen. Häufig werden für jedes Jahr spezielle Tassen mit individuellen Motiven gestaltet, gern auch mit der Jahreszahl versehen. Im nächsten Jahr ordern die Standbetreiber dann neue Tassen. Die Tassen des diesjährigen Weihnachtsmarktes bringen sie gern unters Volk, da sie ja im nächsten Jahr nicht mehr aktuell sind.
Gut zu wissen
Wenn Sie die Tasse käuflich erwerben können, finden Sie am Stand meist einen Hinweis. Oder Sie fragen einfach beim Verkäufer nach, ob Sie die Tasse auch behalten dürfen und was das kostet.
Zum Verkauf gedacht
Auf größeren Weihnachtsmärkten können Sie die Motivtassen auch häufig offiziell kaufen. Möchten Sie also kein Risiko eingehen, können Sie Ihr Erinnerungsstück ganz legal erwerben. Eine Taschenkontrolle darf ein Standbesitzer übrigens ebenso wenig durchführen wie ein Detektiv im Supermarkt. Dafür müsste er die Polizei hinzuziehen. In der Praxis dürfte das aber eher selten passieren. Daher sollten Sie als Besucher auch so fair sein und die Tassen kaufen, statt sie einfach mitgehen zu lassen.
Stand: 25.11.2025
Tipps der Redaktion
Lesen lohnt sich!