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Anspruch auf Beratungshilfe

Ihr gutes Recht

Können Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten, könnte Beratungshilfe für Sie interessant sein. Wer hat darauf Anspruch?

Rechtsfrage des Tages:

Nicht immer gibt die Haushaltskasse ausreichend her, um sich Hilfe bei einem Anwalt zu holen. Zum Glück gibt es Unterstützung. Wer kann Beratungshilfe beantragen?

Antwort:

Rechtlicher Ärger lauert an jeder Ecke. Und nicht jedes Problem können Sie selbst einfach lösen. Da kann ein Besuch beim Anwalt die Rettung sein. Aber nicht jeder hat genug Geld, um sich der Arbeit eines Rechtsanwalts bedienen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann Ihnen Prozesskostenhilfe weiterhelfen.

Beratungshilfeschein vom Gericht

Können Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten und brauchen Rechtsrat, können Sie Beratungshilfe beantragen. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Das Antragsformular finden Sie auch im Internet. So können Sie es schon vor Ihrem Besuch bei der Beratungshilfestelle in Ruhe zu Hause ausfüllen. Außerdem müssen Sie Nachweise für Ihre Bedürftigkeit vorlegen, wie beispielsweise Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Belege für Schulden. Leben Sie von Hartz IV, reicht in aller Regel der Bescheid des Jobcenters aus. Legen Sie Ihrem Anwalt den Beratungshilfeschein vor, müssen Sie selbst nur noch 15 Euro an ihn bezahlen. Den Rest rechnet er mit der Staatskasse ab.

Voraussetzung: Eigeninitiative

Bevor Sie den begehrten Beratungshilfeschein in den Händen halten, müssen Sie zunächst erst selbst aktiv werden. Erhalten Sie eine Erstberatung beispielsweise von der Schuldnerberatung oder dem Jugendamt, müssen Sie diese in Anspruch nehmen. Auch müssen Sie erst versuchen, Ihr Problem selbst in den Griff zu bekommen. Soweit dies zumutbar ist, können Sie zumindest einmal mit Ihrem Vermieter sprechen oder schriftlich einer Forderung widersprechen. Kommen Sie dann nicht weiter, können Sie auf die Beratungshilfe zurückkommen. Dabei gilt aber auch die Faustformel: Würden Sie nicht zum Anwalt gehen, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten, können Sie auch keine Beratungshilfe bekommen. Bei Mutwilligkeit wird Ihr Antrag abgelehnt.

Wofür gibt es Hilfe?

Beratungshilfe können Sie beispielsweise beantragen, wenn Sie Ansprüche aus einem Unfall geltend machen wollen, abgemahnt wurden oder Ärger mit Ihrem Vermieter haben. Auch wenn Sie möglicherweise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, können Sie einen Beratungshilfeschein bekommen. Allerdings werden nur die Kosten einer reinen Beratung übernommen. Bereits mit der Beantragung der Akteneinsicht ist in der Regel Schluss. Ein Anwalt kann Ihnen daher auf Basis des Beratungshilfescheins eine erste Einschätzung anhand der Informationen geben, die Sie ihm liefern. Gerade im Strafrecht ist aber der Blick in die Ermittlungsakte in der Regel unerlässlich. Nur aus der Ermittlungsakte erschließt sich die tatsächliche Beweissituation und die Ansatzpunkte für eine sinnvolle Verteidigung.

Beratungshilfe nur außergerichtlich

Beratungshilfe kann Ihnen auch nur für das außergerichtliche Verfahren gewährt werden. Haben Sie schon einen Strafbefehl oder eine Klageschrift erhalten, ist das Verfahren bereits beim Gericht anhängig. Beratungshilfe ist dann nicht mehr möglich. Geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit, zum Beispiel aus dem Bereich des Mietrechts, können Sie für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Eine weitere finanzielle Unterstützung ähnlich der Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Nur im Fall der notwendigen Verteidigung kann Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Eine Pflichtverteidigung ist beispielsweise möglich bei einer Anklage wegen eines Verbrechens wie Mord oder Raub.

Vergütungsvereinbarung für Verteidigung

Die Möglichkeiten der Beratung auf Basis eines Beratungshilfescheins sind insbesondere im Strafrecht begrenzt. Daher müssen Sie überlegen, ob Ihnen die Beantwortung allgemeiner Fragen und die Erläuterung möglicher Konsequenzen weiterhilft. Möchten Sie sich im Ermittlungsverfahren von Ihrem Anwalt vertreten lassen, sollten Sie dort nach der Höhe der Gebühren fragen. Viele Anwälte sind bereit, eine Pauschale für das Ermittlungsverfahren zu vereinbaren. Auch wenn diese sicherlich deutlich mehr kostet als die Zuzahlung zur Beratungshilfe, kann Ihnen der Anwalt in vielen Fällen sicherlich deutlich besser helfen.

 

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