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Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Hilfe vom Anwalt

Juristische Beratung durch einen Anwalt ist nicht billig. Wer ein schmales Portemonnaie hat, kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Ein Anwalt prüft den Arbeitsvertrag.

Rechtsfrage des Tages:

Rechtlicher Ärger lauert an jeder Ecke. Und nicht jedes Problem können Sie selbst einfach lösen. Da kann ein Besuch beim Anwalt die notwendige Hilfe bieten. Leider hat nicht jeder genug Geld, um sich einen Anwalt leisten zu können.  Was also tun? 

Antwort:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann Ihnen die Prozesskostenhilfe weiterhelfen.

Wo bekomme ich einen Beratungshilfeschein?

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Das Antragsformular finden Sie auch im Internet. So können Sie es schon vor Ihrem Besuch bei der Beratungshilfestelle in Ruhe zu Hause ausfüllen. Außerdem müssen Sie Nachweise für Ihre Bedürftigkeit vorlegen, wie beispielsweise Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Belege für Schulden. Leben Sie von Bürgergeld, reicht in aller Regel der Bescheid des Jobcenters aus. Legen Sie Ihrem Anwalt den Beratungshilfeschein vor, müssen Sie selbst nur noch 15 Euro an ihn bezahlen. Den Rest rechnet er mit der Staatskasse ab.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Eigeninitiative ist gefragt

Bevor Sie den begehrten Beratungshilfeschein in den Händen halten, müssen Sie zunächst selbst aktiv werden. Soweit dies zumutbar ist, können Sie zum Beispiel zumindest einmal mit Ihrem Vermieter sprechen oder schriftlich einer Forderung widersprechen. In bestimmten Rechtsfällen müssen Sie sogar erst eine Schuldnerberatung oder das Jugendamt um Unterstützung bitten. Kommen Sie dann nicht weiter, können Sie auf die Beratungshilfe zurückkommen. Dabei gilt aber die Faustformel: Würden Sie nicht zum Anwalt gehen, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten, können Sie auch keine Beratungshilfe bekommen. Bei Mutwilligkeit wird Ihr Antrag abgelehnt.

Wofür gibt es Hilfe?

Beratungshilfe können Sie beispielsweise beantragen, wenn Sie Ansprüche aus einem Unfall geltend machen wollen, abgemahnt wurden oder Ärger mit Ihrem Vermieter haben. Auch wenn Sie möglicherweise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, können Sie einen Beratungshilfeschein bekommen. Allerdings werden lediglich die Kosten einer reinen Beratung übernommen. Bereits bei Beantragung der Akteneinsicht durch den Anwalt handelt es sich nicht mehr um eine reine Beratungsleistung. Ein Anwalt kann Ihnen daher auf Basis des Beratungshilfescheins höchstens eine erste Einschätzung anhand der Informationen geben, die Sie ihm liefern. Gerade im Strafrecht ist aber der Blick in die Ermittlungsakte in der Regel unerlässlich, denn nur aus ihr erschließen sich die tatsächliche Beweissituation und die Ansatzpunkte für eine sinnvolle Verteidigung.

Wussten Sie, dass ...

... Sie in einem Strafverfahren nicht immer einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen? Voraussetzung ist, dass Ihnen ein schweres Delikt vorgeworfen wird oder eine andere Voraussetzung des § 140 Strafprozessordnung (StPO) vorliegt.

Wie weit geht Beratungshilfe?

Beratungshilfe kann Ihnen bei strafrechtlichen Delikten nur für das außergerichtliche Verfahren gewährt werden. Haben Sie schon einen Strafbefehl oder eine Klageschrift erhalten, ist das Verfahren bereits beim Gericht anhängig. Beratungshilfe ist dann nicht mehr möglich. Geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit, zum Beispiel aus dem Bereich des Mietrechts, können Sie für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Eine weitere finanzielle Unterstützung ähnlich der Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Nur im Fall der notwendigen Verteidigung kann Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Eine Pflichtverteidigung ist beispielsweise möglich bei einer Anklage wegen eines Verbrechens wie Mord oder Raub.

Vergütungsvereinbarung für Verteidigung

Die Möglichkeiten der Beratung auf Basis eines Beratungshilfescheins sind insbesondere im Strafrecht begrenzt. Daher müssen Sie überlegen, ob Ihnen die Beantwortung allgemeiner Fragen und die Erläuterung möglicher Konsequenzen weiterhelfen. Möchten Sie sich im Ermittlungsverfahren von Ihrem Anwalt vertreten lassen, sollten Sie dort nach der Höhe der Gebühren fragen. Viele Anwälte sind bereit, eine Pauschale für das Ermittlungsverfahren zu vereinbaren. Auch wenn diese sicherlich deutlich mehr kostet als die Zuzahlung zur Beratungshilfe, kann Ihnen der Anwalt in vielen Fällen bestimmt deutlich besser aus der Patsche helfen.

Stand: 28.10.2025

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