
Rechtsfrage des Tages:
Diverse Freizeitaktivitäten sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit eingeschränkt oder komplett untersagt. Viele nutzen die freie Zeit, um zu Hause mal so richtig klar Schiff zu machen. Dabei fällt meist nicht wenig Müll an. Was nicht in die Tonne gehört, können Sie bei einer Deponie abgeben. Oder Sie bestellen den Sperrmüll. Entdecken Passanten dort ein Liebhaberstück, dürfen sie es übrigens nicht einfach mitnehmen.
Was ist Sperrmüll?
Ob es sich bei Ihren ausrangierten Sachen wirklich um Sperrmüll handelt, kommt drauf an. Zum Sperrmüll gehören eigentlich nur bewegliche Einrichtungsgegenstände wie alte Nachttische, Stühle oder durchgelegene Matratzen. Bauschutt, Autoreifen oder Fensterrahmen sind hingegen als Sperrgut definiert. Sie gehören nicht in den Sperrmüll. Zum Beispiel alte Autoreifen müssen Sie zum Wertstoffhof fahren. Kaufen Sie sich im gleichen Zug neue Reifen beim Händler, entsorgt dieser die Altreifen meist kostenlos für Sie. Sie können sich auch bei Ihrem Abfallentsorger erkundigen, wo Sie die Reifen loswerden.
Sperrmüll richtig entsorgen
Haben Sie keine Lust, Ihren Sperrmüll zum Wertstoffhof zu fahren? Verständlich. Momentan müssen Sie dort meist mit langen Warteschlangen rechnen. Ihr örtlicher Abfallentsorger nimmt sich Ihrer Altlasten hingegen sogar kostenlos an. Mindestens einmal pro Jahr können Sie kostenfrei eine Sperrmüllabfuhr beantragen. In manchen Gemeinden geht das sogar zweimal jährlich. Allerdings können Sie nicht unbegrenzt Hausrat an die Straße stellen. Die maximale Menge ist in aller Regel begrenzt. Natürlich können Sie auch eine private Firma mit der Entsorgung Ihres Sperrmülls beauftragen. Rechnen Sie hierbei aber mit nicht unerheblichen Kosten. Umgekehrt können Sie den Luxus eines Wunschtermins genießen und beispielsweise vereinbaren, dass der Sperrmüll in Ihrem Haus abgeholt wird.
Wann darf der Sperrmüll an die Straße
Haben Sie Ihren örtlichen Entsorger mit dem Abtransport der alten Möbel beauftragt, werden Sie einen bestimmten Abholtag genannt bekommen haben. Zu diesem Termin muss der Sperrmüll abholbereit an der Straße stehen. Das bedeutet, dass Sie große Teile gegebenenfalls auseinanderbauen müssen. Außerdem muss der Sperrmüll so auf den Bürgersteig gestellt werden, dass er von der Straße aus gut abtransportiert werden kann. Ab wann Sie den Sperrmüll an die Straße stellen dürfen, erfahren Sie von Ihrem Müllentsorger. Dieser gibt Ihnen gewöhnlich ausführliche Informationen, wann und wo Sie Ihren Möbelmüll ablegen sollen.
Sperrmüll einfach mitnehmen?
Herrenlose Sachen dürfen Sie einfach mitnehmen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen. Auch wenn das Wort "Müll" einen anderen Eindruck erweckt: Sperrmüll ist keineswegs herrenlos. Je nach Regelung der Gemeinde gibt es zwei Varianten. Entweder gibt der ehemalige Eigentümer sein Eigentum mit dem Herausstellen der Sachen auf. Dann geht dieses aber direkt auf den Entsorger über. Oder der Sperrmüll bleibt bis zur Abholung durch den Entsorgungsbetrieb im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Bei beiden Möglichkeiten ist der Sperrmüll aber nicht herrenlos und darf entsprechend auch nicht mitgenommen werden. Viele Abfallsatzungen sehen ein Bußgeld vor, wenn Passanten den Sperrmüll durchwühlen und Sachen mitnehmen.
Müllsammeln als Straftat
Manchmal steht sogar eine Strafbarkeit im Raum. Dies ist der Fall, wenn der Entsorger durch die Verwertung ein wirtschaftliches Interesse am ausrangierten Hausrat hat. Aber nicht immer müssen Sie mit rechtlichen Folgen rechnen. Manchmal drücken die Kommunen auch ein Auge zu, wenn das eine oder andere Möbelstück einen neuen Besitzer findet. Zumindest, solange Sie als privater Sammler und Jäger unterwegs sind. Der Spaß hört aber spätestens auf, wenn Sie aus dem gesammelten Müll Profit schlagen wollen. Außerdem sollten Sie so fair sein, den durchwühlten Müllberg nicht quer über den Bordstein zu verteilen.