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Rechtliches zum Sperrmüll

Kostenlose Schätze

Im Sperrmüll finden sich oft brauchbare Dinge und manchmal auch echte Kuriositäten. Aber dürfen Sie diese einfach so mitnehmen?

Auf dem Wertstoffhof packen ein Mann und eine Frau eine Waschmaschine zu anderen in einen Container.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie zu Hause mal so richtig entrümpelt, kommt sicherlich eine Menge Müll zusammen. Was Sie nicht verschenken oder verkaufen können, müssen Sie entsorgen. Die Sperrmüllsammlung kann da helfen. Aber dürfen Passanten sich an Ihrem alten Hausrat bedienen?

Antwort:

Nach dem Großreinemachen fällt meist vieles zum Entsorgen an. Gut erhaltene Möbelstücke, Kleidung oder Spielzeug können Sie auf verschiedensten Plattformen im Internet verkaufen oder verschenken. Auch gemeinnützige Läden nehmen oft gerne gebrauchten Hausstand an, um ihn für den guten Zweck zu verkaufen. Manche Sachen taugen aber einfach nur für die Mülldeponie. Auch wenn es kurios klingt: Müll ist nicht herrenlos, sondern gehört jemandem. Daher ist es nicht zulässig, Sperrmüll einzusammeln, der an der Straße zur Abholung liegt.

Sperrmüll oder Sperrgut?

Ob es sich bei Ihren ausrangierten Sachen wirklich um Sperrmüll handelt, kommt drauf an. Zum Sperrmüll gehören eigentlich nur bewegliche Einrichtungsgegenstände wie alte Nachttische, Stühle oder durchgelegene Matratzen. Bauschutt, Autoreifen oder Fensterrahmen sind hingegen als Sperrgut definiert. Sie gehören nicht in den Sperrmüll. Alte Autoreifen zum Beispiel müssen Sie zum Wertstoffhof fahren. Kaufen Sie sich im gleichen Zug neue Reifen beim Händler, entsorgt dieser die Altreifen meist kostenlos für Sie. Sie können sich auch bei Ihrem Abfallentsorger erkundigen, wo Sie die Reifen loswerden.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Bitte abholen

Haben Sie keine Lust zur Deponie zu fahren, kann Ihr örtlicher Abfallentsorger helfen. Dieser nimmt sich Ihrer Altlasten häufig sogar kostenlos an. Mindestens einmal pro Jahr können Sie kostenfrei eine Sperrmüllabfuhr beantragen. In manchen Gemeinden geht das sogar zweimal jährlich. Allerdings können Sie nicht unbegrenzt Hausrat an die Straße stellen. Die maximale Menge ist in aller Regel begrenzt.

Private Abholer

Natürlich können Sie auch eine private Firma mit der Entsorgung Ihres Sperrmülls beauftragen. Rechnen Sie hierbei aber mit nicht unerheblichen Kosten. Umgekehrt können Sie den Luxus eines Wunschtermins genießen und beispielsweise vereinbaren, dass der Sperrmüll in Ihrem Haus abgeholt wird.

Wildes Entsorgen verboten

Auf keinen Fall sollten Sie Ihren Sperrmüll einfach so irgendwo ablegen. Gerade an den Sammelstellen von Altpapier und rund um Altglascontainer legen nicht selten Umweltsünder unliebsame Hinterlassenschaften ab. Das ist streng verboten. Werden Sie erwischt, droht je nach Müllmenge ein empfindliches Bußgeld. Aber auch unabhängig davon verschandeln Sie zu Lasten Ihrer Nachbarn die Umwelt. Nutzen Sie lieber die legalen Entsorgungsmöglichkeiten.

Ab wann an die Straße?

Haben Sie Ihren örtlichen Entsorger mit dem Abtransport der alten Möbel beauftragt, werden Sie einen bestimmten Abholtag genannt bekommen haben. Zu diesem Termin muss der Sperrmüll abholbereit an der Straße stehen. Das bedeutet, dass Sie große Teile gegebenenfalls auseinanderbauen müssen. Außerdem muss der Sperrmüll so auf den Bürgersteig gestellt werden, dass er von der Straße aus gut abtransportiert werden kann. Ab wann Sie den Sperrmüll an die Straße stellen dürfen, erfahren Sie von Ihrem Abfallentsorger. Dieser gibt Ihnen gewöhnlich ausführliche Informationen, wann und wo Sie Ihren Möbelmüll ablegen sollen.

Gut zu wissen

Denken Sie daran, mit Ihrem Sperrmüll soweit möglich den Gehweg nicht zu versperren. Fußgänger dürfen Sie nicht behindern. Schauen Sie auch, dass es nicht aufgrund herausstehender Nägel oder zersplittertem Glas zu Verletzungsgefahr kommt.

Sperrmüll zur Selbstbedienung

Herrenlose Sachen dürfen Sie einfach mitnehmen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen. Auch wenn das Wort "Müll" einen anderen Eindruck erweckt: Sperrmüll ist keineswegs herrenlos. Je nach Regelung der Gemeinde gibt es zwei Varianten. Entweder gibt der ehemalige Eigentümer sein Eigentum mit dem Herausstellen der Sachen auf. Dann geht dieses aber direkt auf den Entsorger über. Oder der Sperrmüll bleibt bis zur Abholung durch den Entsorgungsbetrieb im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Bei beiden Möglichkeiten ist der Sperrmüll nicht herrenlos. Sie dürfen ihn nicht einfach mitnehmen. Viele Abfallsatzungen sehen ein Bußgeld vor, wenn Passanten den Sperrmüll durchwühlen und Sachen mitnehmen.

Müllsammeln als Straftat

Manchmal steht sogar eine Strafbarkeit im Raum. Dies ist der Fall, wenn der Entsorger durch die Verwertung ein wirtschaftliches Interesse am ausrangierten Hausrat hat. Aber nicht immer müssen Sie mit rechtlichen Folgen rechnen. Manchmal drücken die Kommunen auch ein Auge zu, wenn das eine oder andere Möbelstück einen neuen Besitzer findet. Zumindest, solange Sie als privater Sammler und Jäger unterwegs sind. Der Spaß hört spätestens dann auf, wenn Sie aus dem gesammelten Müll Profit schlagen wollen. Außerdem sollten Sie so fair sein, den durchwühlten Müllberg nicht quer über den Bordstein zu verteilen.

Stand: 22.10.2025

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