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Was muss ich am Auto alles freikratzen?

Gute Sicht bei Frost

Sind Sie auch noch so spät dran: Nehmen Sie sich die Zeit, Ihr Auto sorgfältig freizukratzen. Denn zwei Gucklöcher reichen definitiv nicht aus.

Jemand kratzt mit einem roten Eiskratzer die Autoscheiben frei.

Rechtsfrage des Tages:

Ist der Winter auch noch so schön, Nachtfrost und Schneefall machen die morgendliche Fahrt zur Arbeit nicht unbedingt einfacher. Bei Autofahrern ist diese Witterung daher eher unbeliebt, versteckt sich doch so mancher Wagen morgens unter einer weißen Haube oder einem dicken Eispanzer. Worauf müssen Sie beim Enteisen Ihres Autos achten?

Antwort:

Der Winter wartet mancherorts mit Schnee und Eis auf. Davon bleiben auch geparkte Autos nicht verschont. Selbst wenn es nur regnet, behindern verdreckte Scheiben die Sicht. Damit es nicht zu einem folgenschweren Unfall kommt, sollten Sie sich Zeit zum Enteisen nehmen und stets für ausreichend Wischwasser sorgen. Den Motor beim Freikratzen laufen lassen, dürfen Sie nur in Ausnahmefällen.

Welche Scheiben muss ich enteisen?

Auch wenn es schwerfällt, das Haus morgens früher als nötig zu verlassen, sollten Sie nach einer frostigen Nacht etwas eher starten. Wollen Sie mit Ihrem Auto zur Arbeit fahren, müssen Sie ringsum alle Scheiben freikratzen. Beschränken Sie sich nicht auf zwei Gucklöcher auf der Windschutzscheibe. Neben einem eher harmlosen Bußgeld von 10 Euro riskieren Sie aufgrund der fehlenden Rundumsicht einen Unfall. Waren Sie in einem fahrenden Iglu unterwegs, müssen Sie dann zumindest mit einer Teilschuld rechnen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Schnee und Eis vom Autodach

Übrigens müssen Sie auch das Autodach vom Schnee befreien. Ist das Auge des Gesetzes wachsam, müssen Sie andernfalls 25 Euro Geldbuße zahlen. Außerdem können Sie andere Verkehrsteilnehmer durch abrutschende Schneeplatten während der Fahrt erheblich gefährden.

Wussten Sie, dass ...

… Sie sich selbst auch durch eine dicke Schneehaube auf dem Autodach gefährden? Taut der Schnee während der Fahrt an und rutscht bei einer stärkeren Bremsung auf die Windschutzscheibe, sind Sie einige Meter im Blindflug unterwegs.

Das gesamte Auto muss schneefrei sein. Achten Sie auch darauf, Blinker und Scheinwerfer vom Schnee zu befreien. Damit noch nicht genug. Fahren Sie mit zugeschneitem Kennzeichen, kann Ihnen bei einer Kontrolle die Polizei gleich fünf Euro abknöpfen.

Darf ich den Motor laufen lassen?

Den Motor dürfen Sie während des Kratzens übrigens nicht laufen lassen. Parken mit laufendem Motor ist nämlich verboten, wenn es unnötig ist. Bekommen Sie die Scheiben problemlos ohne die Heizung im Auto frei, ist das Anlassen des Wagens unnötig. Etwas anderes kann gelten, wenn die Scheiben von innen beschlagen oder sogar vereist sind. Ohne das Gebläse des Fahrzeugs haben Sie kaum eine Chance, eine klare Sicht zu bekommen. In diesen Fällen müssen Sie keine Sanktionen befürchten, wenn Sie mit laufendem Motor auf klare Sicht warten.

Wischwasser nachfüllen

Denken Sie daran! Nicht nur Eis, sondern auch Regen und Schneematsch können während der Fahrt die Frontscheibe Ihres Wagens ruckzuck undurchsichtig werden lassen. Da hilft nur ein gut funktionierender Scheibenwischer und ausreichend Wischwasser im Tank. Vergessen Sie nicht, Frostschutzmittel einzufüllen. Das beste Wischwasser nützt nichts, wenn der Tank eingefroren ist. Prüfen Sie Ihren Scheibenwischer mal kritisch. Vielleicht wird es Zeit für ein neues Wischblatt? Mit einem Bußgeld müssen Sie rechnen, wenn Ihr Scheibenwischer nicht richtig funktioniert oder der Wischwassertank eingefroren ist.

Zu spät wegen Eiskratzen?

Ein zugefrorenes Auto ist übrigens kein Grund, zu spät bei der Arbeit zu erscheinen. Schließlich können Sie sich auf die winterliche Witterung einstellen und Ihren Tag früher starten. Kommen Sie zu spät, kann Ihr Arbeitgeber entsprechend der Verspätung Ihren Lohn kürzen. Reden Sie sich häufiger mit vereisten Scheiben heraus, droht zudem eine Abmahnung für ständiges Zuspätkommen.

Stand: 25.11.2025

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