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Eine Frau ist auf dem Fahrrad unterwegs (Bild KI-unterstützt generiert)
Hinweis: Das gibt es nur bei ERGO.

Die ERGO Fast Lane zum Altersvorsorgedepot

Gestern noch auf die Ferien gefreut. Heute auf die Rente.

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot wird private Altersvorsorge jetzt besonders einfach und profitabel. Mit der ERGO Fast Lane erhalten Sie

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NEU: Mit dem Förder-Check berechnen Sie einfach Ihre Förderung der Riester-Rente versus Vorsorgedepot.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das staatlich geförderte private Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.
  • Bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind sind möglich.
  • Keine Steuern auf Gewinne in der Ansparphase.

Ihr Wissensvorsprung zur Altersvorsorge-Reform

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt viele Fragen mit sich: Was ändert sich bei der staatlichen Förderung, der Riester-Rente und dem geplanten Altersvorsorgedepot? Mit der ERGO Fast Lane bleiben Sie immer einen Schritt voraus:

ERGO Fast Lane

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Unsere Experten ordnen aktuelle Entwicklungen verständlich ein und beantworten Fragen

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Komplexe Themen einfach erklärt - kompakt, verständlich und praxisnah

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Familie vor dem Laptop, daneben die Frau alleine am Laptop. (Bild KI-unterstützt generiert)

Gut zu wissen

So viel Geld gibt’s vom Staat

Für Ihre Altersvorsorge dürfen Sie jährlich mit einer staatlichen Förderung von bis zu 540 € Grundzulage und 300 € pro Kind rechnen. Zusätzlich ist eine Steuerersparnis möglich. Der Mindesteigenbeitrag für die Förderung beträgt nur 10 € monatlich.

Die Höhe Ihrer Grundzulage richtet sich danach, wieviel Sie selbst sparen. Bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 € erhalten Sie für jeden Euro 50 Cent als Grundzulage vom Staat. Für jeden weiteren Euro erhalten Sie weitere 25 Cent pro Euro, bis zu einem Höchsteigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr.

Und für jedes Kind gibt es für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro vom Staat zusätzlich als Kinderzulage, bis zu 300 € pro Kind pro Jahr.

Neben den Zulagen bietet die Förderung auch einen Steuervorteil. Die Eigenbeiträge und Zulagen können in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererstattung möglich ist.

Aktuelles zur Altersvorsorge-Reform

Neuigkeiten, Hintergründe und verständliche Einordnungen zur Reform der privaten Altersvorsorge und dem Altersvorsorgedepot.

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Expertenmeinung zur neuen privaten Altersvorsorge-Reform

Dieter Sprott ist Versicherungsexperte bei ERGO und gibt sein Wissen seit Jahren in Schulungen weiter.

LIFEHACKS mit Katrin

Expertenwissen – wichtige Tipps und Infos

Was bedeutet die private Altersvorsorge-Reform für Sparer? Im Experteninterview erklärt Dieter Sprott die wichtigsten Änderungen und was diese für die private Altersvorsorge bedeuten.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot funktioniert prinzipiell wie ein reguläres Wertpapierdepot. Es wird in Anlageprodukte - in der Regel Fonds oder ETFs - investiert.

Das Depot können Sie bei uns einfach eröffnen, wählen aus, in welche Fonds oder ETFs sie in welchem Verhältnis anlegen wollen und zahlen dann regelmäßig – in der Regel monatlich - Geld ein. Die Einzahlungen können Sie flexibel in der Höhe anpassen, pausieren oder auch mit Einmalzahlungen zusätzlich aufstocken. Ihr eingezahltes Geld wird dann in die vorab von Ihnen ausgewählten Fonds oder ETFs investiert. Ihr Geld arbeitet über die Zeit und Sie profitieren vom Zinseszinseffekt. Gewinne und Zinsen werden direkt automatisiert wieder investiert. Wenn Sie dann das Rentenalter erreicht haben, beginnt die Auszahlungsphase. Sie können entweder eine Einmalauszahlung oder einen Auszahlplan wählen.

Diese Produktmodelle wird es ab 01.01.2027 geben

Die Reform soll künftig unterschiedliche staatlich geförderte Vorsorgemodelle ermöglichen, je nach gewünschtem Verhältnis von Renditechancen und Sicherheit. Geplant ist eine breitere Auswahl an Altersvorsorgeprodukten, die von verschiedenen Anbietern wie Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften oder Neobrokern angeboten werden.

Ein zeitgemäßes sowie vielfältiges Angebot lädt jetzt ein, Ihre Absicherung fürs Alter renditestark und kostengünstig zu erweitern. Je nach Anlagetyp entscheiden Sie selbst, welche der geförderten Produkte am besten für Sie passt.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein geplanter Baustein der Riester-Reform, die die Bundesregierung 2026 beschlossen hat. Sie soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend modernisieren. Anders als Vorsorgeprodukte mit hohen Garantievorgaben, wie die klassische Riester-Rente, soll das Altersvorsorgedepot stärker auf kapitalmarktorientiertes Sparen ausgerichtet sein.

Ziel der Reform ist es, höhere Renditechancen zu ermöglichen und die private Altersvorsorge insgesamt attraktiver und einfacher zu gestalten. Dafür sollen unter anderem Garantievorgaben gelockert und die Förderung stärker vereinheitlicht werden.

Im Rahmen der Reform sollen künftig unterschiedliche staatlich geförderte Vorsorgemodelle angeboten werden – darunter das Altersvorsorgedepot, Garantieprodukte und ein Standarddepotprodukt.

Gut zu wissen

Wann starten die neuen Regelungen?

Die neuen Vorsorgeprodukte, wie auch das Altersvorsorgedepot, sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.

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Ein Kind mit seinem Fahrrad, daneben als Erwachsener mit Sohn. (Bild KI-unterstützt generiert)

Wer bekommt die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage erhalten alle unmittelbar förderberechtigten Personen, die Beiträge in ihr Depot zahlen.

Unmittelbar förderberechtigte Personen sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Selbstständige und Freiberufler (auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht; Bedingung: Abgabe einer jährlichen Steuererklärung)
  • Beamtinnen und Beamte, Richter sowie Soldatinnen und Soldaten
  • Auszubildende und Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Nebenjob
  • Eltern während der Kindererziehungszeiten oder in Elternzeit
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und Beziehende von Erwerbsminderungsrente
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen)
  • Ehe- und Lebenspartner von Förderberechtigten (mittelbare Förderberechtigung)

Nicht förderfähig sind z. B. Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben, oder Personen ohne eigenes Einkommen und ohne förderberechtigten Partner.

Wichtig: Um die Grundzulage zu erhalten muss der Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr (10 € pro Monat) eingezahlt werden.

Wie berechnet sich die Höhe der Kinderzulage?

Die Höhe der Kinderzulage berechnet sich sehr einfach: für jeden eingezahlten Euro gibt es einen Euro Kinderzulage (bis zu einem Maximalbetrag von 300 € pro Jahr).

Um die maximale Kinderzulage zu erhalten müssen Sie also 300 € pro Jahr (25 € pro Monat) an Eigenbeitrag leisten.

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Ein Mann arbeitet am Laptop, während sein jüngeres Ich mit bunten Bauklötzen spielt. (Bild KI-unterstützt generiert)

Welche Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots gibt es?

Altersvorsorge-Reform berechnen

Beispiel: Zulagenförderung für ein Elternteil mit zwei Kindern.

Bereits für einen Eigenbeitrag von 300 € (25 € monatlich) ergibt sich dank staatlicher Förderung mit 1.050 € ein ansehnlicher Gesamtbeitrag für die Altersvorsorge!

Grafik: Zulagenförderung

Mit dem Rechner lässt sich schnell prüfen, wie viel staatliche Zulagen für Ihren Eigenbeitrag möglich sind.

Ihr Eigenbeitrag jährlich: 300 €

Kinderzulage

Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen

Gesamter Sparbeitrag pro Jahr für Ihre Altersvorsorge

750 €

=
Ihr Eigenbeitrag pro Jahr
300 €
+
staatliche Grundzulage
150 €
+
staatliche Kinderzulage
300 €
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 € kommen 150 € staatliche Grundzulage plus 300 € Kinderzulage hinzu. Daraus ergibt sich ein gesamter Sparbeitrag von 750 € pro Jahr für Ihre Altersvorsorge.

Persönlich vorsorgen - mit einem ERGO Berater an Ihrer Seite

Sie möchten wissen, was die geplanten Änderungen für Ihre persönliche Altersvorsorge bedeuten? Ein ERGO Berater beantwortet Fragen und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten zur aktuellen Situation passen.

Für wen ist die geförderte Altersvorsorge besonders wichtig?

Je nach Lebensphase, Familienmodell und finanzieller Ausgangslage kann geförderte Altersvorsorge ganz unterschiedlich relevant sein. Die folgenden Beispiele zeigen, für wen staatliche Zuschüsse, planbarer Vermögensaufbau und eine frühzeitige Vorsorge besonders interessant sein können.

Junge Familien

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für junge Familien wie Tobias (26) und Anika (22) mit Mira (2)

Private Altersvorsorge für die ganze Familie lohnt sich ganz besonders, wenn man in jungen Jahren damit beginnt. Deshalb wollen Tobias und Anika von Anfang an bei der neuen Förderung am Start sein. Für Mira erhält Anika neben der Grundzulage zusätzlich 300 € Kinderzulage pro Jahr. Bei einem Eigenbetrag von nur 25 € pro Monat. Somit wird jeder selbst gesparte Euro mehr als verdoppelt.

Riester-Kunden

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende (Bild KI-unterstützt generiert)

Für Riester-Kunden wie Martina (51)

Martina hat sich schon vor über 20 Jahren für die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister benannte Riester-Rente bei ERGO entschieden. Bereits damals war klar, dass die gesetzliche Rente in vielen Fällen voraussichtlich nicht ausreicht. Da Martina auch künftig eigenverantwortlich in ihre Altersabsicherung investieren will, informiert sie sich bei ERGO, wie sie auch weiterhin alle Fördermöglichkeiten voll ausschöpft und möglichst renditestark anlegen kann.

ETF-Sparer

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für junge ETF-Sparerinnen wie Sophia (27)

Sophia weiß, dass sie bis zu ihrer Rente noch sehr viel Zeit hat. Sie ist sich außerdem bewusst, dass ihre gesetzliche Absicherung allein keine Option für sie ist. Bereits ihre Eltern haben schon vor Jahren begonnen, für sie in einen ETF monatlich Geld einzubezahlen. Da Sophia nicht auf die neue Förderung verzichten will und auf lange Sicht von der Aussicht auf hohe Renditen profitieren will, entscheidet sie sich in der Beratung für das Altersvorsorge-Depot für ihre spätere Absicherung.

Selbstständige

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Für Selbstständige wie Julian (23)

Geschenktes Geld vom Staat aus der Altersvorsorgereform 2027? Das hat sich Julian bei seinem letzten Gespräch mit seinem ERGO Berater nicht zweimal sagen lassen. Da er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt er zusätzlich einmalig den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €. Als stolzer Besitzer seines neuen eigenen Barber Shops freut er sich über jeden Cent, den er für später zur Seite legen kann.

Wissen zum Hören - der Podcast mit Katrin

Katrin erklärt Finanzthemen verständlich, alltagsnah und auf den Punkt. Freuen Sie sich auf praktische Tipps und wertvolles Wissen rund um Geld, Vorsorge und finanzielle Entscheidungen. 

FAQ – Häufige Fragen zur ERGO Fast Lane

Was ist die ERGO Fast Lane?

Die ERGO Fast Lane ist ein Informationsangebot rund um die neue private Altersvorsorge. Interessenten erhalten frühzeitig relevante Neuigkeiten, verständliche Informationen und Hinweise zu den neuen Möglichkeiten der Altersvorsorge.

Wie funktioniert die ERGO Fast Lane?

Einfach hier registrieren und Kontaktdaten hinterlegen. Sobald es wichtige Neuigkeiten oder neue Angebote rund um die Altersvorsorge gibt, informiert ERGO die registrierten Interessenten. Bei Fragen oder wenn eine persönliche Beratung gewünscht ist, kann zusätzlich Kontakt zu einem ERGO Berater aufgenommen werden.

FAQ – Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Was ändert sich mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge?

Das neue Altersvorsorge-Reformgesetz will die private Altersvorsorge künftig einfacher und renditestärker machen. Es soll attraktiver werden, kostengünstig und flexibel für das Rentenalter vorzusorgen.

Ab 2027 werden auch Altersvorsorgeverträge, wie z.B. das Altersvorsorgedepot, mit reiner Fonds- oder ETF-Anlage förderfähig sein und die starre 100 % Beitragsgarantie entfällt. Sie können bei der neuen Förderung zwischen drei Produkten mit oder ohne Garantie wählen.

Die Zulagen berechnen sich einfach: sie sind proportional zum selbst gezahlten Beitrag. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr und pro Person. Für diese maximale Förderung sind insgesamt 1.800 € als Eigenbeitrag einzuzahlen.. Dazu kommt noch eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 € pro Kind, die bereits bei einem Eigenbeitrag von jährlichen 300 € erreicht wird. Der Mindesteigenbeitrag pro Jahr liegt bei 120 €.

Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 deutlich erweitert: Selbstständige, Freiberufler und Pflichtversicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk werden ebenfalls gefördert.

Welche Hauptvorteile bringt die neue geförderte private Altersvorsorge?

  • Die starre Beitragsgarantie entfällt. Sie können aus vier förderfähigen Produkten wählen: Garantieprodukt mit 100 % oder 80 % Garantie, einer Fonds-Police oder Depotlösung ohne Garantie oder einem Standard-Produkt ohne Garantie.
  • Höhere Ertragschancen durch Investieren am Kapitalmarkt, zum Beispiel in die Fonds von Deutschlands bester Fondsgesellschaft MEAG sowie einer breiten Auswahl weiterer Fonds und ETFs
  • Gerade kleine und mittlere Eigenbeiträge werden besonders attraktiv für die Altersvorsorge gefördert.
  • Staatliche Förderung von bis zu 540 € Grundzulage jährlich und 300 € Kinderzulage pro Kind. Zusätzlich sind Steuervorteile möglich.
  • Auch junge Menschen, Selbstständige und Freiberufler können profitieren. Junge Sparer sogar besonders: Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres seinen Vertrag abschließt, bekommt einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € on top.
  • Bisherige Riester-Verträge haben ein Wahlrecht. Sie können wie bisher weitergeführt oder auf die neue Förderung umgestellt werden.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr (10 € monatlich)
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder Auszahlplan
  • Rentenbeginn i.d.R. ab Alter 65 – 70 Jahre.
  • Eingeschränkt veräußerbar und vererbbar (i.d.R. förderschädlich)
  • Keine Zusatzversicherungen möglich (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall)
  • Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase

Wann kann ich aktiv werden?

Die neue geförderte private Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027 . Wer von Anfang an von den Zulagen profitieren will, sollte sich rechtzeitig informieren.

Wie und wann wird diese neue Altersvorsorge versteuert?

In der Ansparphase bietet die neue Förderung zusätzlich auch einen Steuervorteil. Die gesamten jährlichen Einzahlungen in den Vertrag - also die gezahlten Eigenbeiträge und die gewährten Zulagen vom Staat - können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererstattung möglich ist.

Wie bei der bisherigen Riester-Rente sind während der Ansparphase alle Kapitalerträge von der Steuer befreit. Es fällt keine Abgeltungsteuer an.

Während der Auszahlphase werden die Leistungen nachgelagert besteuert. Die Auszahlungen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Rentenalter niedriger sein kann als im Erwerbsleben. Je nach individueller steuerlicher Situation kann der Vorteil aus der Förderung ganz oder teilweise durch die spätere Besteuerung der Rentenleistungen wieder aufgezehrt werden.

Lohnt sich diese neue Förderung für mich?

Wer für seine Altersvorsorge etwas tun möchte, der sollte auf die neue Förderung nicht verzichten. Sie profitieren von geschenktem Geld vom Staat und attraktiven Renditechancen über die Jahre. Mit dem neuen Altersvorsorge-Depot können Sie schon mit kleinen Beiträgen ganz einfach ein zusätzliches Standbein für Ihre Altersvorsorge aufbauen.

Wer bereits einen Riestervertrag hat, sollte gut prüfen, ob für ihn die neue oder die alte Förderung besser ist.

Was soll ich tun, wenn ich schon einen Riestervertrag habe?

Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag also mit der bisherigen Förderung unverändert weiterlaufen lassen. Sie können Ihren Vertrag zum 1.1.2027 aber auch auf die neue Förderung umstellen. Oder Sie wechseln mit Ihrem Vertrag in eines der neu geförderten Altersvorsorgeprodukte.

Wann kommt die Reform wirklich?

Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen Altersvorsorgeverträge angeboten und bezuschusst werden. Ab dann ist auch die neue Förderung möglich.

Die angebotenen Verträge müssen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein.

Stand: 23.09.2026

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