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Renteneintrittsalter-Rechner

Ab wann darf ich in Rente gehen?

Das Regelrentenalter, in dem Sie in Rente gehen dürfen, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Für Jahrgänge ab 1964 liegt es bei 67 Jahren.

Seniorenpaar Arm in Arm am Strand.

Ob regulärer oder vorgezogener Renteneintritt – viele Menschen freuen sich darauf, im Ruhestand all das zu tun, wofür während des Arbeitslebens zu wenig Zeit war. Mit einer privaten Rentenversicherung ergänzen Sie die gesetzliche Rente, um Ihre Pläne im Alter verwirklichen zu können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Regelaltersgrenze gilt künftig für alle, die nach 1964 geboren wurden.
  • Frühestens ist der Eintritt in die Rente mit 63 Jahren möglich, dieser ist aber mit Kürzungen verbunden. Ohne Abschläge ist ein früherer Rentenbeginn nur nach 45 Beitragsjahren möglich. Lediglich schwerbehinderte Menschen (ab Jahrgang 1964) können bereits mit 62 Jahren eine Altersrente beziehen.
  • Mit dem Renteneintrittsalter-Rechner können Sie Ihren regulären Renteneintritt sowie den frühestmöglichen Renteneintritt berechnen.

Diese Themen finden Sie hier

Wann kann ich in Rente gehen?

Das reguläre Renteneintrittsalter – also das Alter, in dem Sie ohne Kürzungen in Rente gehen können – wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. So lange kann oder möchte nicht jeder arbeiten: Tatsächlich liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,7 Jahren. Das liegt daran, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher in den Ruhestand starten können.

Ihr Renteneintritt

Berechnen Sie hier, zu welchem Zeitpunkt Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihre Daten in die untenstehenden Felder ein.


Geburtsdatum:

Liegt eine Schwerbehinderung vor?

Sind oder waren Sie im Bergbau tätig?

Ergebnis Rentenrechner

Hier sind Ihre Angaben noch einmal aufgeführt. Prüfen Sie diese gegebenenfalls nochmal. Weiter unten finden Sie das Ergebnis, das der Rechner auf Basis Ihrer Eingaben ermittelt hat. Schauen Sie sich auch gerne die Hinweise zum Ergebnis an.


Ihre eingegebenen Daten:

Geburtsdatum:
Schwerbehindert:
Im Bergbau beschäftigt:

frühestmöglicher Rentenbeginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme:

Rentenart Vertrauens­schutz Renten­beginn Abschlag der monatlichen Rente
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ja 0,0%

regulärer Rentenbeginn:

Rentenart Vertrauens­schutz Renten­beginn
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfällt
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit entfällt
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Wie funktioniert der Renteneintrittsalter-Rechner?

Unser Online-Rechner hilft Ihnen, Ihr persönliches Renteneintrittsalter ganz einfach selbst zu berechnen. Dazu müssen Sie nur die folgenden Daten in die offenen Felder im Rechner eingeben:

  • Ihr Geburtsdatum
  • Angaben, die Ihre persönliche Situation genauer erläutern, z. B. Schwerbehinderung oder Tätigkeit im Bergbau

Mit dem Klick auf „Weiter“ ermittelt der Rechner Ihr reguläres Renteneintrittsalter für die verschiedenen Rentenarten und Ihre Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen.

Renteneintrittsalter – was ist zu beachten?

Erfahren Sie im Video, wo die Regelaltersgrenzen liegen und wie Sie Ihr persönliches Renteneintrittsalter berechnen können.

Zwei Menschen surfen auf dem Sofa mit dem Tablet auf ergo.de und informieren sich.

Private Rentenversicherung

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Genießen Sie Ihren Ruhestand unbeschwert: Eine private Rentenversicherung hilft Ihnen, im Alter ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Was ist das reguläre Renteneintrittsalter?

Das reguläre Renteneintrittsalter bezeichnet den Zeitpunkt, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Diese Regelaltersgrenze kann variieren, je nachdem, welche Art der Altersrente Sie beziehen. So gilt z. B.:

Checkliste

  • Altersgrenze für die reguläre Altersgrenze: 67 Jahre für die Jahrgänge ab 1964
  • Altersgrenze für die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre): 65 Jahre
  • Altersgrenze für die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre): 63 Jahre mit Abschlägen
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 64 Jahre oder 62 Jahre mit Abschlägen
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: 62 Jahre
  • Seit 2012 werden die Regelaltersgrenzen schrittweise angehoben. Daher kann z. B. der Geburtsjahrgang 1950 noch mit 65 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente gehen

Wie kann ich mein Renteneintrittsalter berechnen?

Ihr reguläres oder frühestes Renteneintrittsalter hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Dabei sind mehrere Faktoren ausschlaggebend.

  • Ihr Geburtsjahr
  • die Anzahl Ihrer gesammelten Rentenbeitragsjahre
  • eventuelle berufliche Gegebenheiten, etwa Arbeit im Bergbau
  • Ihre gesundheitliche Situation, z. B. Vorliegen einer Schwerbehinderung

 

Gut zu wissen

Muss ich im Regelrentenalter in den Ruhestand gehen?

Auch wenn Sie Ihr reguläres Renteneintrittsalter erreicht haben, sind Sie nicht verpflichtet, in Rente zu gehen. Für jeden Monat, den Sie weiterarbeiten, erhöht sich Ihre Rente um 0,5 %. Zudem wirken sich die zusätzlichen Rentenbeiträge positiv auf Ihre späteren Rentenzahlungen aus.

Tabelle: Renteneintrittsalter nach Rentenart

Der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts variiert je nach Art der Altersrente. In unserer Rententabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelaltersgrenzen.

Übersicht über das reguläre Renteneintrittsalter

  Regulärer Rentenbeginn

Rentenbeginn mit

45 Beitragsjahren oder

bei Schwerbehinderung

Früherer Rentenbeginn bei

Schwerbehinderung

(10,8 % Abschlag)

Geburtsjahr
     
1957 65 Jahre, 2 Monate

63 Jahre, 10 Monate

(Schwerbehinderung: 11 Monate)

60 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre 64 Jahre 61 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate 61 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate 61 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate 61 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate 61 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate 61 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre 62 Jahre

Mit der vorgezogenen Altersrente früher in den Ruhestand

Wenn Sie 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung angesammelt haben, können Sie im Rahmen der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings müssen Sie bei dieser vorgezogenen Rente Abschläge hinnehmen.

  • Die Höhe der Abschläge bemisst sich nach der Differenz zwischen Ihrem Rentenbeginn und Ihrer Regelaltersgrenze.
  • Pro Monat werden Ihnen lebenslang 0,3 % abgezogen.
  • Die maximale Höhe der Abzüge ist auf 14,4 % begrenzt.

Ein Beispiel: Sie sind Jahrgang 1962, Ihr Regelrentenalter liegt somit bei 66 Jahren und 8 Monaten. Wenn Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen möchten und die erforderlichen 35 Beitragsjahre angesammelt haben, beträgt die Differenz zwischen dem gewünschten Rentenbeginn und dem Regelrentenbeginn 44 Monate. Daraus ergibt sich ein Abschlag in Höhe von 13,2 % (44 x 0,3 %).

 

Gut zu wissen

Welche Zeiten werden als Renten-Beitragsjahre gezählt?

Als Beitragsjahre zählen nicht nur Jahre, in denen Sie als Arbeitnehmer pflichtversichert waren. Berücksichtigt werden z. B. auch Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt oder freiwillige Beiträge geleistet haben.

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter bei Schwerbehinderung?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Arbeitnehmer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Dies hat Auswirkungen auf das Renteneintrittsalter.

Checkliste

  • Auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
  • Das reguläre Rentenalter wird um 2 Jahre herabgesetzt. Jahrgänge ab 1964 können somit bereits mit 65 Jahren statt mit 67 Jahren in Rente gehen.
  • Ein vorgezogener Rentenbeginn ist um bis zu 5 Jahre vor dem Regelrentenalter möglich. 1964 oder später geborene Arbeitnehmer können mit 62 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
  • Der vorgezogene Rentenbeginn ist mit Abschlägen verbunden. Die maximale Höhe der Kürzungen beträgt 10,8 %.

Was ist das früheste mögliche Renteneintrittsalter?

Im Jahr 2025 liegt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei 61 Jahren und 10 Monaten für schwerbehinderte Menschen, die im Jahr 1958 geboren wurden. Ohne Schwerbehinderung ist der Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Hier gilt:

  • Versicherte müssen mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen
  • Es werden Abschläge in Höhe von bis zu 14,4 % fällig. Die Höhe der Abschläge hängt von Ihrem Jahrgang und Ihrem tatsächlichen Rentenbeginn ab.

Gut zu wissen

Wie hoch ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter?

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland steigt an: Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung lag das durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten im Jahr 2024 bei 64,7 Jahren – im Vergleich zu 64,4 Jahren im Jahr 2023. Gut zu wissen: Etwa 60 % der Neurentner sind schon vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gegangen.

Seit wann gibt es die Rente mit 67?

Die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre hat 2012 begonnen.

Checkliste

  • Für alle nach 1947 Geborenen wird der Rentenbeginn seitdem pro Jahr um einen Monat nach hinten verschoben.
  • Wer 1946 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren in Rente gehen.
  • Für den Jahrgang 1947 lag das reguläre Renteneintrittsalter schon bei 65 Jahren und 1 Monat.
  • Der Jahrgang 1958 beispielsweise muss bis zum Alter von 66 Jahren für eine reguläre Altersrente arbeiten.
  • Für alle, die nach 1964 geboren wurden, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
  • Seit 2023 erfolgt die Anpassung um jeweils 2 Monate pro Jahrgang. Daher wird der Anhebungsprozess im Jahr 2031 abgeschlossen sein.

Gut zu wissen

Warum wird das Renteneintrittsalter überhaupt erhöht?

Die Anpassung des Renteneintrittsalters soll die demografische Entwicklung berücksichtigen und daraus entstehende finanzielle Probleme im Rentensystem abfedern. Als Gründe für die Anhebung nennt die Deutsche Rentenversicherung die wachsende Anzahl an Rentnern und die steigende Lebenserwartung, die wiederum längere Rentenbezugszeiten bedeutet. Die damit verbundenen Mehrausgaben sollen durch die Erhöhung der Altersgrenze ausgeglichen werden.

FAQ – Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Laut der OECD gilt in Dänemark, Island und Norwegen sowie in Israel für Männer das höchste reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Deutschland liegt derzeit noch darunter, da die Erhöhung auf 67 Jahre erst im Jahr 2031 eintritt. Das früheste Renteneintrittsalter haben laut Angaben der OECD z. B. die Türkei (49 Jahre für Frauen, 52 Jahre für Männer) sowie Luxemburg und Slowenien (je 62 Jahre).

Das Renteneintrittsalter Deutschland ist für Männer und Frauen gleich. Es gibt keine geschlechterspezifischen Unterschiede; sowohl die Regelaltersgrenze als auch die vorgezogenen Altersrenten gelten für alle Geschlechter. Im Jahr 2023 lag das durchschnittliche Zugangsalter in den westlichen Bundesländern und im Ausland für Frauen bei 64,5 Jahren, für Männer nur bei 64,4 Jahren. In den ostdeutschen Bundesländern sind Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 64,2 Jahren in die Rente eingetreten.

Wer 1957 geboren wurde, konnte im Jahr 2023 mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen. Für den Jahrgang 1958 liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt meistens unter dem Regelrentenalter. Im Jahr 2023 waren deutsche Neurentner im Schnitt 64,4 Jahre alt, als sie erstmals eine Altersrente bezogen. Bei den Erwerbsminderungsrenten betrug das Durchschnittsalter für Neuzugänge 54 Jahre.

In den Mitgliedsländern der EU variiert das gesetzliche Rentenalter zwischen 60 und 67 Jahren. Am höchsten ist es derzeit in Dänemark, Island und Norwegen und Italien mit 67 Jahren, am niedrigsten in der Türkei (52 Jahre)*. Allerdings weicht das tatsächliche Eintrittsalter häufig von den Regelaltersgrenzen ab.

 

*Quelle: Pensions at a Glance 2023: OECD and G20 Indicators

Laut OECD betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter weltweit im Jahr 2022 63,6 Jahre für Frauen und 64,4 Jahre für Männer*.

 

*Quelle: Pensions at a Glance 2023: OECD and G20 Indicators

Stand: 15.01.2026

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