Die Rente mit 63 wurde 2014 von der damaligen Regierung als Teil des Rentenpakets eingeführt, um besonders langjährig Versicherten einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen. Abschlagsfrei ist die Rente mit 63 allerdings nur für Menschen, die 1952 oder früher geboren sind. Alle Jahrgänge danach können erst später ohne Abzüge in Rente gehen oder müssen Rentenkürzungen beim Rentenbeginn mit 63 in Kauf nehmen.
Damit Sie im Rentenalter all das tun können, wofür im Arbeitsleben keine Zeit war, braucht es eine gute finanzielle Basis. Eine private Rentenversicherung ergänzt Ihre gesetzliche Rente, damit Sie Ihren Ruhestand unbeschwert genießen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich haben alle Rentenversicherten die Möglichkeit, bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente zu beziehen.
- Wer 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, kann die gesetzliche Rente ab 63 Jahren mit Abzügen beziehen. Versicherte mit 45 Beitragsjahren können zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne Abzüge in den Ruhestand wechseln.
- Für die vorgezogene Altersrente muss drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn ein schriftlicher Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
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Rente mit 63 – was ist zu beachten?
Erfahren Sie im Video, unter welchen Voraussetzungen Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Private Rentenversicherung
Vorsorgen für eine angenehme Zukunft
So geht’s locker in die Rente: Eine private Rentenversicherung hilft Ihnen, im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die Rente mit 63 ist eine vorgezogene Altersrente, bei der Sie als Versicherter schon vor dem regulären Rentenalter Ihre gesetzliche Rente beziehen können.
Checkliste
- Das vorgezogene Rentenmodell gilt nicht als Regelaltersrente. Daher ist die Rente mit 63 in der Regel mit Kürzungen verbunden.
- Welcher Anteil von der Regelaltersrente gekürzt wird, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr.
- Neben Ihrem Geburtsjahr ist auch die Anzahl Ihrer Beitragsjahre maßgeblich für die Höhe der Abzüge, Denn durch den früheren Rentenbeginn entgehen Ihnen bis zu 48 Monate, in denen Sie sonst weiterhin Beiträge geleistet hätten.
- Durch die niedrigere Brutto-Rente wirken sich auch künftige Rentenerhöhungen weniger stark aus.
- Erst wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie Ihre Rente ohne Abzüge beziehen.
- Bei ihrer Einführung 2014 war die Rente mit 63 eine Option für Arbeitnehmer, im Alter von 63 Jahren ohne Abzüge in die Rente einzutreten. Dies war das erste Mal für den Jahrgang 1952 möglich.
- Heute stehen Arbeitnehmern zwei verschiedene Modelle für den vorzeitigen Ruhestand offen: die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren.
Ist die Rente mit 63 das gleiche wie Frührente?
Die Rente mit 63 ist nur eine Option, früher in Rente zu gehen. Die Bezeichnung „Frührente“ ist dagegen ein Oberbegriff für verschiedene Arten von vorgezogener Altersrente. Neben dem Renteneintritt mit 63 Jahren werden folgende Renten als Frührente bezeichnet:
- vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte
- Erwerbsminderungsrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Auch die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, um vorzeitig in Rente zu gehen oder einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Rente zu gestalten.
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Als Rentenversicherter können Sie nur dann mit 63 Jahren den Ruhestand beginnen, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt haben. Dazu werden die folgenden Zeiten gezählt.
Checkliste
- Jahre, in denen Sie reguläre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben
- Zeiten für Ausbildung, Studium und Weiterbildung
- Zeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
- Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld bezogen haben
- Zivildienst und Wehrdienst
- Zeiten, in denen Sie freiwillige Rentenbeiträge gezahlt haben
Gut zu wissen
Wie kann ich vorzeitig in Rente gehen?
Wenn Sie nicht das reguläre Renteneintrittsalter abwarten möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kommen die folgenden Modelle in Frage.
Checkliste
- Vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre): frühester Renteneintritt ab 63 Jahren mit Abschlägen.
- Vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre): abschlagsfreier Rentenbeginn für alle Jahrgänge ab 1964 mit 65 Jahren.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: frühester Renteneintritt für alle Jahrgänge ab 1964 mit 62 Jahren.
- Altersteilzeit, bei der Sie frühestens ab dem 55. Lebensjahr Ihre Arbeitszeit und Ihr Gehalt bis zum Renteneintritt halbieren.
- Betriebliches Wertguthaben oder Lebensarbeitszeitkonto.
- Teilrente: Auszahlung mind. 10 % und höchstens 99,9 % der Vollrente, während der Arbeitnehmer bis zum Regelrentenalter weiter arbeitet.
Wenn Sie 35 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie die sogenannte Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Allerdings unterliegt Ihre Rente in diesem Fall immer einer Rentenkürzung.
Checkliste
- Das Regelrentenalter, also das genaue Alter, in dem Sie abschlagsfrei in die Regelrente starten, spielt eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Abzüge.
- Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
- Welches Regelrentenalter für Sie gilt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. 1958 geborene Arbeitnehmer z. B. können mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Jahrgang 1960 ist, bekommt erst mit 66 Jahren und 4 Monaten die Rente in voller Höhe ausgezahlt.
- Als Faustregel gilt: Je länger der Zeitraum zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze, desto höher die Rentenkürzung. Die Höchstgrenze der Abzüge liegt bei 14,4 % für Personen, die 1964 oder später geboren sind.
Wie hoch sind die Abzüge bei der Rente mit 63?
Die Höhe der Kürzung hängt von Ihrer individuellen Regelaltersgrenze ab. Diese gilt abhängig vom Geburtsjahr.
Tabelle: Höhe der Rentenkürzung nach Geburtsjahr
| Regelaltersgrenze | Differenz bei Rentenbeginn mit 63 Jahren |
höchste mögliche Abzüge |
|
|---|---|---|---|
| Geburtsjahr 1955 | 65 Jahre, 9 Monate | 33 Monate | 9,9 % |
| Geburtsjahr 1956 | 65 Jahre, 10 Monate | 34 Monate | 10,2 % |
| Geburtsjahr 1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 35 Monate | 10,5 % |
| Geburtsjahr 1958 | 66 Jahre | 36 Monate | 10,8 % |
| Geburtsjahr 1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 38 Monate | 11,4 % |
| Geburtsjahr 1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 40 Monate | 12 % |
| Geburtsjahr 1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 42 Monate | 12,6 % |
| Geburtsjahr 1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 44 Monate | 13,2 % |
| Geburtsjahr 1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 46 Monate | 13,8 % |
| Geburtsjahr ab 1964 | 67 Jahre | 48 Monate | 14,4 % |
Wichtige Info
Höhe der Abzüge bei der Rente mit 63 – 2 Beispiele
Bei einer vorgezogenen Altersgrenze bestimmt die Differenz zwischen Ihrem Alter bei Rentenbeginn und der Regelaltersgrenze die Höhe der Abzüge.
Beispiel 1: Jahrgang 1960
- Sie haben 35 Beitragsjahre angesammelt und möchten mit 63 Jahren in Rente gehen.
- Sie sind Jahrgang 1960, daher liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten.
- Die Differenz zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze beträgt 40 Monate.
- Pro Monat werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen.
- In diesem Fall liegen Sie mit 40 Monaten x 0,3 % bei Abschlägen in Höhe von 12 %.
Beispiel 2: Jahrgang 1961
- Sie möchten vorzeitig in Rente gehen, haben die 35 erforderlichen Beitragsjahre aber erst mit 64 Jahren und 8 Monaten zusammen.
- Sie sind Jahrgang 1961, Ihr reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten.
- Die Differenz zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze beträgt 22 Monate.
- Pro Monat werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen.
- Ihre Rentenabzüge liegen daher bei 6,6 %.
45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wenn Sie schon 45 Beitragsjahre gesammelt haben, können Sie 2 Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings wird auch hier das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.
Tabelle: abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren
| Renteneintrittsalter ohne Abzüge |
|
|---|---|
| Geburtsjahr 1957 |
63 Jahre, 10 Monate |
| Geburtsjahr 1958 | 64 Jahre |
| Geburtsjahr 1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
| Geburtsjahr 1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
| Geburtsjahr 1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
| Geburtsjahr 1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
| Geburtsjahr 1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
| Geburtsjahr ab 1964 | 65 Jahre |
Kann ich die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren erhalten?
Wenn Sie 45 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte oder die Rente mit 63 nutzen. Wichtig hierbei: Beides sind unterschiedliche Rentenmodelle.
Ohne Abzüge: Rente für besonders langjährig Versicherte
Mit Abzügen: Rente mit 63
Beispiel: Vorzeitig in Rente nach 45 Jahren
Ob Sie nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Rente gehen können, hängt in erster Linie von Ihrem Geburtsjahr bzw. von Ihrer Regelaltersgrenze ab.
Checkliste
- Sie sind 1961 geboren und haben 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung angesammelt.
- Als besonders langjährig Versicherter können Sie eine vorgezogene Altersrente ohne Kürzungen maximal 2 Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze beziehen – d. h. mit 64 Jahren und 6 Monaten.
- Wenn Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, werden Ihnen Abschläge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (66 Jahre und 6 Monate) berechnet.
- Für die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren müssten Sie bei Ihrem Geburtsjahr daher Abschläge in Höhe von 12,6 % hinnehmen.
Für Ihre Freiheit im Ruhestand
Wie funktioniert die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte?
Für Versicherte mit anerkannter Schwerbehinderung gelten gesonderte Regelungen beim vorzeitigen Renteneintritt. Die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen unterscheidet sich von anderen Frührenten in erster Linie durch den früheren Rentenbeginn. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie waren mindestens 35 Jahre rentenversichert.
- Sie haben die für dieses Rentenmodell festgelegte Altersgrenze erreicht (abhängig vom Geburtsjahr).
- Ihr Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 %.
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie je nach Geburtsjahr abschlagsfrei oder mit Abzügen vorzeitig in den Ruhestand wechseln.
Wie ist die Altersgrenze für den vorzeitigen Renteneintritt bei Schwerbehinderung?
Genau wie die allgemeine Regelaltersgrenze wird auch die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen schrittweise angehoben. Das reguläre Renteneintrittsalter steigt abhängig vom Geburtsjahr von 63 auf 65 Jahre, das Alter für die vorgezogene Rente von 60 auf 62 Jahre.
Altersgrenze mit und ohne Abzüge nach Geburtsjahr
| Altersgrenze mit Abschlägen |
Altersgrenze ohne Abschläge |
|
|---|---|---|
| Geburtsjahr 1957 |
60 Jahre, 11 Monate | 63 Jahre, 11 Monate |
| Geburtsjahr 1958 | 61 Jahre | 64 Jahre |
| Geburtsjahr 1959 | 61 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate |
| Geburtsjahr 1960 | 61 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate |
| Geburtsjahr 1961 | 61 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate |
| Geburtsjahr 1962 | 61 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate |
| Geburtsjahr 1963 | 61 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate |
| Geburtsjahr ab 1964 | 62 Jahre | 65 Jahre |
Beispiel: Abzüge bei vorzeitiger Altersrente für Schwerbehinderte
Wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nehmen, werden Ihnen grundsätzlich Abschläge auf die Regelrente berechnet. Da Sie maximal 3 Jahre früher Ihre Rente beziehen können, beträgt der Abzug höchstens 10,8 % (36 Monate x 0,3 %).
Checkliste
- Sie sind Jahrgang 1963 und möchten die Rente für schwerbehinderte Menschen schon im Alter von 62 Jahren in Anspruch nehmen.
- Ihr reguläres Eintrittsalter liegt bei 64 Jahren und 10 Monaten.
- Für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter früher in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 % abgezogen.
- Die Differenz zwischen dem gewünschten Renteneintritt und der Regelaltersgrenze beträgt 34 Monate.
- Auf Ihre vorzeitige Rente ergibt sich damit ein Abschlag in Höhe von 10,2 %.
Gut zu wissen
Was ist besser – Rente mit 63 oder Altersteilzeit?
Ob die Rente mit 63 oder Altersteilzeit besser für Sie ist, hängt unter anderem von der Anzahl Ihrer Beitragsjahre ab, aber auch von Ihren persönlichen Zielen für den Ruhestand. Bei der Rente mit 63 können Sie nur bei langen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Die Altersteilzeit bietet einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand, bei dem Sie weniger arbeiten, aber durch Aufstockung ein höheres Einkommen erhalten als z. B. bei der Frührente. Zudem können Sie bei der Altersrente zwischen drei Modellen wählen: dem Blockmodell (zwei Jahre Vollzeit, zwei Jahre frei), dem Gleichverteilungsmodell (50 % über den gesamten vereinbarten Zeitraum) und einer individuellen Aufteilung (durchschnittlich 50 %).
Rente mit 63 oder Altersteilzeit im Vergleich
Die Rente mit 63 Jahren ist für alle Rentenversicherten bis zu 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Altersteilzeit ist schon ab 55 möglich, allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber muss zustimmen.
Rente mit 63
- Vorzeitiger Ruhestand mit mehr Zeit für alles, was Ihnen wichtig ist.
- Abzüge berechnen sich nach Geburtsjahr und nach Anzahl der Beitragsjahre.
- Seit 2023 unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird (ab 556 Euro sozialversicherungspflichtig).
- Dauerhafte Rente: Die Rente mit 63 wird bis zum Lebensende in gleicher Höhe ausgezahlt.
Altersteilzeit
- Aufstockungsbetrag zum Gehalt: Sie arbeiten 50 %, bekommen aber mindestens 70 % Gehalt.
- Ihr Arbeitgeber leistet mindestens 80 % der bisherigen Rentenbeiträge.
- Beim Blockmodell praktisch ein früherer Rentenbeginn.
- In der Regel geringere Rentenkürzungen als beim vorgezogenen Renteneintritt.
- Kein gesetzlicher Anspruch, der Arbeitgeber muss zustimmen.
Um die vorgezogene Altersrente zu beziehen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Checkliste
- Für die Beantragung benötigen Sie das Muster „R0100 – Antrag auf Versichertenrente“, auch bekannt als Rentenantrag.
- Das Formular finden Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
- Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn beim Versicherungsträger eingehen.
- Wenn Sie diese Frist versäumen, kann sich Ihr Rentenbeginn unter Umständen nach hinten verschieben.
- Den Antrag können Sie online stellen oder im Rahmen einer persönlichen Beratung erfassen lassen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Rente mit 63?
Zusammen mit Ihrem Antrag auf vorgezogene Altersrente müssen Sie eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen einreichen.
Checkliste
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ihren Personalausweis (alternativ Reisepass oder Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches)
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ihre Bankverbindung
- ggf. Geburtsurkunde Ihres Kindes / Ihrer Kinder
- Nachweise über Ausbildungszeiten und den Bezug von Sozialleistungen
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
- bei aktueller Arbeitslosigkeit den letzten Bescheid der Arbeitsagentur
Rente mit 63 und Hinzuverdienst: Welche Regeln gelten?
Zum 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für alle Altersrenten abgeschafft. Seitdem dürfen Sie als Rentner unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Diese Regelung gilt auch für Frührentner.
Wenn Sie zusätzlich zur Rente mit 63 ein Einkommen haben, sollten Sie die Höhe Ihres Gesamteinkommens trotzdem im Blick behalten. Denn wenn Ihre Rentenzahlung und der Hinzuverdienst zusammen den Grundfreibetrag von derzeit 12.096 € pro Jahr (Ledige) bzw. 24.192 € (Verheiratete) übersteigen, kann sich daraus eine Einkommensteuerbelastung ergeben. Insbesondere im ersten Jahr der Beschäftigung kann dies Nachzahlungen zur Folge haben, da die Rente – anders als der Lohn – nicht direkt besteuert wird.
Wie kann ich bei der Rente mit 63 Geld hinzuverdienen?
Für die Kombination von Rente und Hinzuverdienst gibt es mehrere Möglichkeiten:
Checkliste
- Rente ab 63 und Minijob
- Rente ab 63 und zusätzliche Teilzeit-/ oder Vollzeitbeschäftigung
- bestehendes Arbeitsverhältnis und zusätzlich Rente ab 63
- bestehendes Arbeitsverhältnis und Teilrente
Wird die Rente mit 63 wieder abgeschafft?
Derzeit gibt es keine konkreten Pläne, die Rente mit 63 abzuschaffen. Zwar gibt es aufgrund des Fachkräftemangels ein Interesse daran, das allgemeine Renteneintrittsalter zu erhöhen. Stand heute steht sowohl die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren als auch die reguläre Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit nicht zur Disposition.
FAQ – Häufige Fragen zur Rente mit 63
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Generell sind die Rentenpunkte für die Höhe der Rente entscheidend, nicht für den Zeitpunkt des Renteneintritts. Ob Sie mit 63 Jahren in Rente gehen können, ist vor allem von der Anzahl der Versicherungsjahre abhängig: Wenn Sie weniger als 45 Beitragsjahre gesammelt haben, ist ein Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich, aber mit Abschlägen verbunden. Diese werden anteilig für jeden Monat berechnet, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Um die Rente mit 63 zu berechnen, ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Monate, die Sie vor Erreichen Ihres Regelrentenalters in Rente gehen möchten. Diese wird mit 0,3 % multipliziert, um den monatlichen Rentenabschlag zu ermitteln, und auf Ihre Regelrente angewendet. Besonders schnell und einfach lässt sich die Höhe Ihrer Altersrente mit einem Online-Rentenrechner ermitteln.
Die Grundrente ist ein Rentenzuschlag in individueller Höhe für langjährig Versicherte mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen gekoppelt. Der Anspruch auf Grundrente hängt daher nicht von Ihrem Alter ab, sondern davon, ob Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben mindestens 35 Grundrentenjahre (mindestens 33 Jahre für einen Teilanspruch) angesammelt. Als Grundrentenzeit zählen z. B. Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten und Krankheits- bzw. Reha-Zeiten.
- Während dieser Jahre betrug Ihr Einkommen mindestens 30 % und maximal 80 % des Durchschnittseinkommens.
- Ihr aktuelles Einkommen pro Monat liegt im Jahr 2025 unter 1.438 € für Singles und 2.243 € für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch bei vorgezogener Altersrente die Grundrente beziehen.
Die Höhe Ihrer Rente wird im Wesentlichen durch diese Faktoren bestimmt:
- angesammelte Rentenpunkte
- Abschläge durch vorzeitigen Renteneintritt
- Rentenerhöhungen
Bedenken Sie, dass Ihnen bei einem vorzeitigen Rentenbeginn bis zu 3 Jahre „fehlen“, in denen Sie ansonsten weiter in die Rentenversicherung eingezahlt hätten. Dies wirkt sich auf die Höhe der Rente aus. Auch künftige Rentenerhöhungen fallen dadurch niedriger aus.
Als Modell für den vorzeitigen Ruhestand existiert die Rente mit 63 weiterhin, eine Abschaffung ist derzeit nicht in Planung. Durch den schrittweisen Anstieg der Regelaltersgrenze ist die Rente mit 63 für die meisten Menschen allerdings mit Abzügen verbunden.
Stand: 19.01.2026
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