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Grundrente

Mehr Rente für Geringverdiener

Seit 2021 gibt es die Grundrente in Deutschland. Dieser Rentenzuschlag soll regelmäßige Rentenbeiträge trotz geringem Verdienst belohnen.

Eine ältere Frau joggt im Sonnenuntergang und hält eine rote Trinkflasche in der Hand.

Die Grundrente kann Ihre Altersbezüge erhöhen – für viele reicht sie jedoch nicht aus. Mit einer privaten Rentenversicherung von ERGO sorgen Sie zusätzlich für mehr finanzielle Sicherheit im Alter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber vergleichsweise wenig verdient haben.
  • Grundrente wird nur gezahlt, wenn Mindestversicherungszeiten erfüllt werden, und ist an bestimmte Verdienstgrenzen gekoppelt.
  • Sie müssen die Grundrente nicht beantragen. Sie wird automatisch auf Ihre Rente aufgeschlagen, wenn Sie Anspruch darauf haben. Durchschnittlich beträgt der Grundrentenzuschlag 92 € im Monat.

Diese Themen finden Sie hier

Wie lässt sich eine zu geringe Rente im Alter aufstocken?

Ein niedriges Arbeitsgehalt wirkt sich direkt auf die spätere Rentenhöhe aus – der Grund, weshalb Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen oftmals eine geringe Rente zur Folge haben. Hier setzt die Grundrente an und ermöglicht eine Aufstockung der Rente. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Höhe und Berechnung der Grundrente.

Was ist Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie unter bestimmten Bedingungen auf Ihre Rente erhalten. Sie steht vereinfacht gesagt Menschen zu, die in ihrem Berufsleben schlecht verdient und damit nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Hier kommen Fakten zur Grundrente:

Checkliste

  • Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt.
  • Dieser Rentenzuschlag soll die Lebensleistung honorieren. Denn wer aufgrund eines geringen Gehalts wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt trotz regelmäßiger Beitragszahlung im Alter wenig Rente.
  • Damit ist die Grundrente z. B. nach langer Tätigkeit in Teilzeitarbeit oder Pflege von Angehörigen möglich.
  • Die Zahlung der Grundrente ist an eine Einkommensprüfung geknüpft. So wird sichergestellt, dass sie nur an Personen geht, die sie benötigen.
  • Für die Grundrente ist die Rentenart unerheblich: Sie erhalten sie für Altersrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Grundsicherung und Grundrente sind verschiedene Leistungen, die im Alter zur Existenzsicherung beitragen sollen. Sie klingen ähnlich, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:

Wann habe ich Anspruch auf die Grundrente?

Ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben, hängt im Wesentlichen von diesen Faktoren ab:

 

Gut zu wissen

Ab wann gilt die Grundrente – und wer fällt darunter?

Sie erhalten die klassische Grundrente nur, wenn Sie 1992 oder später in Rente gegangen sind bzw. gehen werden. Der Grund: Ältere Rentenkonten ermöglichen keinen automatisierten Zugriff auf gespeicherte Berechtigungszeiten. Stattdessen sind in diesem Fall Pauschalregelungen vorgesehen.

Ein älteres Paar sitzt in Sportkleidung auf breiten Holzstufen. Beide haben Kopfhörer in den Ohren und der Mann hält eine Trinkflasche in der Hand.

Was zählt zur Grundrentenzeit?

Für die Grundrente müssen Sie mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweisen – also Zeiten, in denen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Anerkannt werden:

Checkliste

  • Zeiten, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen (unabhängig von der Gehaltshöhe)
  • Krankheits- und Reha-Zeiten
  • Pflichtbeitragszeiten sowie Berücksichtigungszeiten bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Ersatzzeiten, z. B. für Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft und politische Haft in der DDR

Podcast

In dieser Folge spricht Katrin mit Daniel Kanzler, Head of Investment bei der Gerd Kommer Gruppe – bekannt als Deutschlands ETF-Papst. Gemeinsam klären sie Fragen wie: Was ist eigentlich ein ETF? Warum solltest du auch mit kleinen Beträgen schon heute anfangen zu sparen?

Wichtig: Für die Anrechnung zur Grundrentenzeit ist die Höhe des Lohns unwichtig. Hier kommt es nur darauf an, dass Sie überhaupt gearbeitet haben.

Ab der Mindestzeit von 33 Jahren erhalten Sie den Grundrentenzuschlag gestaffelt. Um den vollen Zuschlag zu bekommen, müssen Sie mindestens 35 Jahre angesammelt haben. Ob es dann 35 oder 45 Jahre sind, hat keine Auswirkung mehr.

Gut zu wissen

Unterschied Wartezeit und Grundrentenzeit: Was wird nicht angerechnet?

Viele Zeiten, die zur allgemeinen 5-jährigen Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) zählen, gelten nicht für die Grundrentenzeit. Das betrifft unter anderem Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge geleistet oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Auch Anrechnungszeiten für eine Hochschulausbildung zählen nicht dazu.

Berechnungszeit Grundrente – die Untergrenze: Wie viel muss ich verdienen?

Nur Zeiten, in denen Ihr Gehalt über einer bestimmten Untergrenze liegt, zählen für die Berechnung der Grundrente hinzu.

Für die Untergrenze gilt:

  • Sie liegt bei 30 % des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Für die Grundrente 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 € und die Mindestverdienstgrenze somit bei 15.583,20 €.
  • Zeiten, in denen Sie weniger verdienen, zählen nicht zur Berechnung der Grundrente hinzu.

Hinweis: Das Brutto-Durchschnittsgehalt wird jedes Jahr von der Bundesregierung festgestellt. Es bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundrente und damit auch für die Ermittlung Ihrer Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt.

Info für Sie

Wie wirkt sich ein Minijob auf die Grundrente aus?

Auch die Tätigkeit in einem Minijob zählt zur Grundrentenzeit hinzu, wenn währenddessen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Der geringe Verdienst bei einem Minijob zählt jedoch nicht für die Berechnung. Aus Minijobs allein entsteht kein Anspruch auf die Grundrente.

Berechnungszeit Grundrente – die Obergrenze: Wie viel darf ich maximal verdienen?

Der Grundrentenzuschlag ist auf 0,8 Rentenpunkte begrenzt. Das entspricht 80 % des Durchschnittseinkommens. Liegt Ihr Verdienst darüber, kann keine Aufstockung mehr erfolgen.

Für die Obergrenze gilt:

  • Sie beträgt 80 % des jeweils gültigen Durchschnittsgehalts.
  • 2026 liegt sie voraussichtlich bei 41.555,20 €.
  • Wichtig ist der Durchschnittsverdienst, den Sie während Ihres gesamten Berufslebens erzielen. Ein zeitlich begrenzter Mehrverdienst ist zunächst kein Problem.
Eine Frau mit einem Smartphone lächelt in die Kamera.

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Die Grundrente kann helfen – reicht aber meist nicht aus. Sorgen Sie frühzeitig vor und zahlen Sie flexibel ein, um Ausfallzeiten durch Teilzeit, Kindererziehung oder Pflege finanziell auszugleichen und Ihre Rente gezielt zu erhöhen.

Welche Einkommensgrenzen gibt es für die Grundrente?

Wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Grundrente haben, wird Ihr Einkommen jedes Jahr überprüft. Entscheidend ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dazu zählen neben Ihrer Rente auch zusätzliche Einnahmen, zum Beispiel aus einem Nebenjob (über 603 Euro ), aus Vermietung oder aus Kapitalerträgen.

Informationen über das Einkommen erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Für die Grundrente gilt das Einkommen aus dem jeweils vorletzten Jahr.

Die Einkommensgrenzen im Überblick

Die Höhe Ihres Einkommens entscheidet über die Höhe möglicher Abzüge. Für die Grundrente 2026 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:

EinzelpersonEhe- und eingetragene
Lebenspartner (gemeinsam)
keine Abzügebis 1.492 €bis 2.327 €
60 % Abzügebis 1.909 €bis 2.744 €
100 % Abzügeab 1.909 €ab 2.744 €

 

Gut zu wissen

Was zählt zu den Einkommensgrenzen der Grundrente und was nicht?

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf Ihr Einkommen ohne den Grundrentenzuschlag. Sie ändern sich jeweils zum 1. Juli. Vermögen wie eine selbstgenutzte Immobilie zählt nicht hinzu.

Einkommensgrenze: Beispiel

Die Kürzung Ihrer Grundrente kann bei einem zu hohen Einkommen folgendermaßen aussehen:

Checkliste

  • Ihr monatliches Einkommen im vorletzten Jahr betrug mit Rente, Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietungen 1.600 €.
  • Sie erhalten aktuell einen Grundrentenzuschlag von 215 € monatlich.
  • Ihr Einkommen liegt über der ersten, aber noch unter der zweiten Einkommensgrenze. Es überschreitet die erste Grenze um 108 €.
  • Von Ihrer Grundrente werden 108 € um 60 % gekürzt.
  • Die Kürzung beträgt 64,80 € (60 % von 108 €).
  • Insgesamt beläuft sich Ihr gekürzter Grundrentenzuschlag nun auf 150,20 € (215 € - 64,80 €).

Wie viel Rente muss man haben, um Grundrente zu bekommen?

Die Höhe der Rente ist kein direktes Kriterium für den Anspruch auf die Grundrente. Indirekt allerdings kann die Rentenhöhe einen Hinweis auf mögliche Ansprüche geben. Es gilt:

Checkliste

  • Für die Berechnung der Grundrente zählen nur die Jahre, in denen Sie mindestens 30 % des Durchschnittsverdiensts erhalten, also 0,3 Rentenpunkte pro Jahr angesammelt haben.
  • Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt muss somit mindestens 0,3 betragen.
  • Bei 35 Versicherungsjahren (erforderliche Mindestanzahl für die vorgezogene Altersrente) kämen dabei 10,5 Rentenpunkte zusammen.
  • Das entspricht Stand April 2026 einer monatlichen Auszahlung von 446,46 €. Liegt Ihre Rente darunter, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Grundrente.
Ein älteres Paar wandert über Felsen. Im Hintergrund ist das Meer zu sehen.

Wie bekomme ich die Grundrente?

Sie bekommen die Grundrente automatisch als Zuschlag auf Ihre Rente. Wenn Sie schon eine Rente beziehen, wurden Ihre Ansprüche in der Regel schon geprüft. Für Neurentner und -rentnerinnen erfolgt die Prüfung automatisch mit dem Rentenantrag.

Wertvolle Info

Muss ich einen Antrag auf Grundrente stellen?

Nein, Sie müssen keinen Antrag auf Grundrente stellen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie Anspruch auf Grundrente haben – egal, ob Sie bereits Rente beziehen oder neu in Rente gehen.

Was ist, wenn ich keinen Anspruch auf Grundrente habe?

Wenn Sie keinen Anspruch auf Grundrente haben, werden Sie darüber nicht extra informiert. Als Bestandsrentner oder -rentnerin erhalten Sie keinen zusätzlichen Bescheid. Wenn Sie neu in Rente gehen, wird der Grundrentenzuschlag einfach nicht in Ihrem Rentenbescheid berücksichtigt.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe der Grundrente hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) beträgt der durchschnittliche Grundrentenzuschlag rund 97 Euro brutto (Stand 2026).

Die Höhe der Grundrente ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Der maximal mögliche Zuschlag liegt bei knapp 500 € (Stand April 2026).

Ist die Grundrente brutto oder netto?

Die Grundrente ist steuerfrei. Ihr Grundrentenzuschlag zählt daher nicht zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen und Sie müssen keine Einkommensteuer darauf zahlen. Anders sieht es bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung aus. Hier zählt sie zur Rente hinzu, sodass Sie auf den Zuschlag Beiträge zahlen müssen.

Wie kann ich meine Grundrente selbst berechnen?

Die Berechnung der Grundrenten-Höhe erfolgt über die Rentenpunkte: Ihr Arbeitsgehalt wird in Rentenpunkte umgerechnet und anschließend bis zur individuellen Höchstgrenze aufgewertet.

Gut zu wissen

Was sind Rentenpunkte?

Rentenpunkte sind die Währung in der Rentenversicherung. Einen Rentenpunkt pro Jahr erwerben Sie, wenn Sie genauso viel wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten verdienen. Im Jahr 2026 erhalten Sie einen Rentenpunkt für einen Jahresverdienst von 51.944 €.

Die Berechnung der Grundrente ist komplex: Sie brauchen Angaben zu Ihrem Jahresverdienst, zum Beispiel aus Lohnabrechnungen, sowie Vergleichswerte wie das Durchschnittsentgelt. Diese stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.

Wichtig ist außerdem: Ihr Anspruch kann sich verringern, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet.

Grundrente: Höhe berechnen mit Anleitung und Beispiel

So gehen Sie bei der Berechnung der Grundrente vor:

Ermitteln Sie Ihre Grundrentenberechnungszeit. Das sind alle Jahre, in denen Ihr Gehalt mindestens 30 % des Durchschnittsverdiensts entsprach.

Beispiel: Sie sind insgesamt 34 Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen (= 34 Jahre Grundrentenzeit). 6 Jahre davon haben Sie einen Mini-Job ausgeübt und die Mindestverdienstgrenze nicht erreicht; in den anderen Beitragsjahren haben Sie mehr als 30 % des Durchschnittsgehalts erzielt. Ihre Grundrentenberechnungszeit umfasst daher 28 Jahre.

Zählen Sie die Rentenpunkte zusammen, die Sie in diesen Zeiten angesammelt haben. Bilden Sie daraus den Durchschnittswert. Rechenweg: Teilen Sie die Gesamtzahl Ihrer Rentenpunkte durch die Jahresanzahl Ihrer Grundrentenberechnungszeit.

Beispiel: Sie haben insgesamt 12 Rentenpunkte gesammelt. Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt beträgt rund 0,4286 Rentenpunkte (12 Punkte ÷ 28 Jahre).

Ermitteln Sie Ihren individuellen Höchstbetrag (Wert, auf den Ihr Entgeltpunkte-Durchschnitt maximal aufgewertet wird). Er ergibt sich aus der Grundrentenzeit. Bei 33 Beitragsjahren endet die Aufwertung z. B. bei 0,4 Rentenpunkten; für jeden Monat mehr gibt es 0,0167 mehr (bis max. 35 Jahre mit einer Aufwertung auf 0,8 Punkte).

Beispiel: Für Ihre 34 Jahre Grundrentenzeit liegt Ihre individuelle Höchstgrenze bei 0,6 Rentenpunkten.

Verdoppeln Sie Ihren Rentenpunkte-Durchschnitt, allerdings maximal bis zu Ihrer individuellen Höchstgrenze. Vom zusätzlichen Betrag ziehen Sie 12,5 % ab (generelle Wertminderung für aufgewertete Rentenpunkte).

Beispiel: Ihr Durchschnitt von 0,4286 ergibt verdoppelt rund 0,8572 Rentenpunkte, allerdings begrenzt Ihre individuelle Höchstgrenze die Aufwertung auf 0,6 Punkte (= Aufwertung um 0,1714 Punkte). Der Unterschiedsbetrag von 0,1714 Rentenpunkten wird um 12,5 % gekürzt auf rund 0,1450 Rentenpunkte.

Multiplizieren Sie den Unterschiedsbetrag mit den Jahren Ihrer Grundrentenzeit, aber maximal mit 35. Das Ergebnis stellt Ihren Gesamtzuschlag in Rentenpunkten dar.

Beispiel: 0,1450 x 35 ergibt rund 5,1 Rentenpunkte.

Multiplizieren Sie Ihren Zuschlag mit dem aktuellen Rentenwert (seit Juli 2025 bei 40,79 €). Daraus ergibt sich der monatliche Grundrentenzuschlag in Euro.

Beispiel: Aus 5,1 x 40,79 € ergibt sich eine Grundrente in Höhe von 208,03 €.

Wie hoch ist die Grundrente nach 35 Jahren?

Bei 35 Jahren Grundrentenzeit haben Sie Anspruch auf den vollen Grundrentenzuschlag. Das bedeutet, Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt wird bis auf 0,8 aufgewertet.

Allerdings kann Ihre Grundrente trotzdem geringer ausfallen bzw. gemindert werden, nämlich in diesen Fällen:

Checkliste

  • Ihr Verdienst lag während der Grundrentenzeit unter der Verdienstgrenze.
  • Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt liegt über der Höchstgrenze von 0,8. Ist dies der Fall, erfolgt keine Aufwertung.
  • Ihr Einkommen liegt nun über der Einkommensgrenze (Kürzung des Zuschlags).

Gut zu wissen

Grundrente 2026: Was ist neu?

Auch für die Grundrente gilt die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli. Zum 1. Juli 2025 wurde der Rentenwert bundesweit auf 40,79 € angehoben, was eine Erhöhung um 3,74 % bedeutet. Ein Grundrentenzuschlag in Höhe von 200 € würde sich dadurch auf 207,48 € erhöhen.

FAQ – häufige Fragen zur Grundrente

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Anspruch auf Grundrente haben Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und schon eine gesetzliche Rente beziehen oder neu in Rente gehen. Wichtig ist vor allem, dass Sie mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können und Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Erst dann wird berechnet, ob und in welcher Höhe Sie Grundrente erhalten. Ein Antrag ist nicht erforderlich: Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob Anspruch besteht, und zahlt den Zuschlag direkt mit der Rente aus.

Eine Nachzahlung bekamen alle Berechtigten, die zur Einführung der Grundrente im Januar 2021 schon eine Rente bezogen haben. Da die Prüfung der rund 26 Millionen Rentenkonten einige Zeit in Anspruch nahm, wurde die Grundrente in den ersten Jahren rückwirkend gezahlt. Seit Ende 2022 ist die Prüfung abgeschlossen.

Nein, die Grundrente ist keine Mindestrente. Sie garantiert keine feste Mindesthöhe der Rente. Eine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Die Höhe Ihrer monatlichen Rente sowie des Grundrentenzuschlags hängt direkt von Ihrer persönlichen Situation und Arbeitsbiografie ab. Reicht Ihre Rente dennoch nicht zum Leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung im Alter beantragen.

Auch bei der Rente mit 63 ist die Grundrente möglich. Bei dieser sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte können Sie mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Wenn Sie die Grundrente mit 63 Jahren beziehen möchten, gelten dieselben Voraussetzungen wie beim regulären Renteneintrittsalter.

Die Altersrente ist Ihre reguläre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten sie, wenn Sie das Rentenalter erreicht und ausreichend Beiträge eingezahlt haben.

Die Grundrente ist kein eigener Rententyp, sondern ein Zuschlag zur Altersrente. Sie wird zusätzlich gezahlt, wenn Sie viele Jahre gearbeitet, aber dabei nur wenig verdient haben.

Die rechtliche Grundlage finden Sie unter der Bezeichnung „Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte“ im Sozialgesetzbuch (SGB). Für Rentenbeginn ab 2021 gilt unter anderem § 76g SGB VI; für einen früheren Renteneintritt unter anderem § 307e-g SGB VI.

Wenn Sie nicht gearbeitet haben, erhalten Sie keine Grundrente. Denn Voraussetzung für den Grundrentenzuschlag sind mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten – also Zeiten, in denen Sie gearbeitet oder z. B. Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Ohne diese Zeiten besteht kein Anspruch auf die Grundrente. In diesem Fall kommen Leistungen wie die Grundsicherung im Alter infrage.

Generell ist es möglich, die Grundsicherung trotz Grundrentenzuschlag zu beziehen. Die Grundrente zählt bei der Berechnung der Grundsicherung aber zum Einkommen hinzu. Das kann Auswirkungen auf die Höhe der Grundsicherung haben.

Wenn Sie ein monatliches Gesamteinkommen von weniger als 1.101 € haben, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, Ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen.

Stand: 31.07.2026

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