Ermitteln Sie Ihre Grundrentenberechnungszeit. Das sind alle Jahre, in denen Ihr Gehalt mindestens 30 % des Durchschnittsverdiensts entsprach.
Beispiel: Sie sind insgesamt 34 Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen (= 34 Jahre Grundrentenzeit). 6 Jahre davon haben Sie einen Mini-Job ausgeübt und die Mindestverdienstgrenze nicht erreicht; in den anderen Beitragsjahren haben Sie mehr als 30 % des Durchschnittsgehalts erzielt. Ihre Grundrentenberechnungszeit umfasst daher 28 Jahre.