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Grundrente

Mehr Rente für Geringverdiener

Seit 2021 gibt es die Grundrente im deutschen Rentensystem – ein Rentenzuschlag, der regelmäßige Rentenbeiträge trotz geringem Verdienst honorieren so

Eine ältere Frau joggt im Sonnenuntergang und hält eine rote Trinkflasche in der Hand.

Ein niedriges Arbeitsgehalt wirkt sich direkt auf die spätere Rentenhöhe aus – der Grund, weshalb Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen oftmals eine geringe Rente zur Folge haben. Hier setzt die Grundrente an und ermöglicht eine Aufstockung der Rente. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Höhe und Berechnung der Grundrente.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Grundrente ist ein Rentenzuschlag für Personen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben.
  • Die Zahlung der Grundrente ist an eine Mindestversicherungszeit (Grundrentenzeit) sowie an bestimmte Verdienstgrenzen gekoppelt.
  • Ende 2022 betrug der Grundrentenzuschlag durchschnittlich 86 € im Monat.
  • Sie müssen die Grundrente nicht beantragen – sie wird automatisch auf Ihre Rente aufgeschlagen, wenn Sie Anspruch darauf haben.

Was ist Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie unter bestimmten Bedingungen auf Ihre Rente erhalten. Sie steht vereinfacht gesagt Menschen zu, die in ihrem Berufsleben schlecht verdient und damit nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Genauer gesagt:

  • Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt.
  • Die Begründung: Wer aufgrund eines geringen Gehalts wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt trotz regelmäßiger Beiträge im Alter wenig Rente. Die Grundrente soll die Lebensleistung honorieren.
  • Damit ist die Grundrente z. B. nach langer Tätigkeit in Teilzeitarbeit oder Pflege von Angehörigen möglich.
  • Die Zahlung der Grundrente ist an eine Einkommensprüfung geknüpft. So wird sichergestellt, dass sie nur an Personen geht, die sie benötigen.
  • Für die Grundrente ist die Rentenart unerheblich: Sie erhalten Sie für Altersrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Info

Die rechtliche Grundlage finden Sie unter der Bezeichnung „Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte“ im Sozialgesetzbuch (SGB). Für Rentenbeginn ab 2021 gilt unter anderem § 76g SGB VI; für einen früheren Renteneintritt unter anderem § 307e-g SGB VI.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Grundsicherung und Grundrente sind verschiedene Leistungen, die im Alter zur Existenzsicherung beitragen sollen. Sie klingen ähnlich, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:

Grundrente Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Aufstockung einer bestehenden Rente Sozialleistung
Einkommensprüfung, aber keine Bedürftigkeitsprüfung Erfordert im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Offenlegung von Vermögen
Erfordert Mindestversicherungszeit von 33 Jahren und ist gekoppelt an Verdienstgrenzen während der Berufstätigkeit Keine weiteren Voraussetzungen an die berufliche Vergangenheit (keine Wartezeit, kein Mindestverdienst)
Höhe hängt von der Erwerbsbiografie ab Betragshöhe setzt sich aus Regelbedarf und individuellem Bedarf zusammen
Automatische Auszahlung bei Berechtigung Nur auf Antrag
Auch bei Wohnsitz im Ausland möglich Der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Im deutschen Rentensystem gibt es keine Mindestrente. Auch die Grundrente gewährleistet keine monatliche Mindestzahlung für Rentner. Die Höhe Ihrer monatlichen Rente sowie des Grundrentenzuschlags hängt direkt von Ihrer persönlichen Situation und Arbeitsbiografie ab.

Wann habe ich Anspruch auf die Grundrente?

Ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben, hängt im Wesentlichen von diesen Faktoren ab:

  • Grundrentenzeit: Sie müssen mindestens 33 Jahre Mitglied der Rentenversicherung gewesen sein.
  • Grundrentenberechnungszeit: Ihr Arbeitsgehalt muss mindestens 30 % des Durchschnittseinkommens aller Rentenversicherten betragen. Nur dann zählt es zur Berechnungszeit hinzu.
  • Verdienstobergrenze: Während Ihres gesamten Berufslebens darf Ihr durchschnittliches Gehalt nicht höher als 80 % des Durchschnittsgehaltes ausfallen.
  • Einkommensgrenze: Ihr aktuelles Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Ansonsten wird Ihr Grundrentenzuschlag gekürzt oder nicht ausgezahlt.

Zudem erhalten Sie die klassische Grundrente nur, wenn Sie 1992 oder später in Rente gegangen sind bzw. gehen werden. Der Grund: Ältere Rentenkonten ermöglichen keinen automatisierten Zugriff auf gespeicherte Berechtigungszeiten. Stattdessen sind in dem Fall Pauschalregelungen vorgesehen.

Ein älteres Paar sitzt in Sportkleidung auf breiten Holzstufen. Beide haben Kopfhörer in den Ohren und der Mann hält eine Trinkflasche in der Hand.

Grundrentenzeit – Was zählt dazu?

Die Grundrentenzeit umfasst mindestens 33 Jahre, während derer Sie Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Anerkannt werden:

  • Zeiten, in der Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen (unabhängig von der Gehaltshöhe)
  • Krankheits- und Reha-Zeiten
  • Pflichtbeitragszeiten sowie Berücksichtigungszeiten bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Ersatzzeiten, z. B. für Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft und politische Haft in der DDR

Hinweis: Für die Anrechnung zur Grundrentenzeit ist die Lohnhöhe unwichtig. Hier kommt es zunächst nur darauf an, dass Sie überhaupt gearbeitet haben.

Ab der Mindestzeit von 33 Jahren erhalten Sie den Grundrentenzuschlag gestaffelt. Um den vollen Zuschlag zu bekommen, müssen Sie mindestens 35 Jahre angesammelt haben. Ob es dann 35 oder 45 Jahre sind, hat keine Auswirkung mehr.

Vorsicht

Viele Zeiten, die zur allgemeinen 5-jährigen Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) zählen, gelten nicht für die Grundrentenzeit. Das betrifft unter anderem Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge geleistet oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Auch Anrechnungszeiten für eine Hochschulausbildung zählen nicht dazu.

Grundrentenberechnungszeit – die Untergrenze: Wie viel muss ich verdienen?

Nur Zeiten, in denen Ihr Gehalt über einer bestimmten Untergrenze liegt, zählen für die Berechnung der Grundrente hinzu.

Für die Untergrenze gilt:

  • Sie liegt bei 30 % des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Für die Grundrente 2023 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 43.142 € und die Mindestverdienstgrenze somit bei 12.942,60 €.
  • Zeiten, in denen Sie weniger verdienen, zählen nicht zur Berechnung der Grundrente hinzu.

Hinweis: Das Brutto-Durchschnittsgehalt wird jährlich von der Bundesregierung festgestellt. Für die Berechnung sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Werte relevant, z. B. für 2010 eine Untergrenze von 9.343,20 € in den alten Bundesländern.

Sonderfall Mini-Job

Auch die Tätigkeit in einem Mini-Job zählt zur Grundrentenzeit hinzu, wenn währenddessen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Der geringe Verdienst bei einem Mini-Job zählt jedoch nicht für die Berechnung. Aus Mini-Jobs allein entsteht kein Anspruch auf die Grundrente.

Grundrentenberechnungszeit – die Obergrenze: Wie viel darf ich maximal verdienen?

Der Grundrentenzuschlag ist auf 0,8 Rentenpunkte begrenzt. Das entspricht 80 % des Durchschnittseinkommens. Liegt Ihr Verdienst darüber, kann keine Aufstockung mehr erfolgen.

Für die Obergrenze gilt:

  • Sie beträgt 80 % des jeweils gültigen Durchschnittsgehalts.
  • 2023 liegt sie voraussichtlich bei 34.513,60 €.
  • Wichtig ist der Durchschnittsverdienst, den Sie während Ihres gesamten Berufslebens erzielen. Ein zeitlich begrenzter Mehrverdienst ist zunächst kein Problem.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Grundrente?

Wenn generell Anspruch auf die Grundrente besteht, erfolgt zusätzlich eine jährliche Einkommensprüfung. Relevant ist hierfür das zu versteuernde Einkommen, das neben der Nettorente z. B. auch Einkünfte aus einem Hinzuverdienst (außer 520-Euro-Job) und Vermietungen sowie Kapitalerträge einschließt.

Info

Informationen über das Einkommen erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Für die Grundrente gilt das Einkommen aus dem jeweils vorletzten Jahr.

Die Höhe Ihres Einkommens entscheidet über die Höhe möglicher Abzüge. Für die Grundrente 2023 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:

  Einzelpersonen Ehe- und eingetragene
Lebenspartner (gemeinsam)
keine Abzüge bis 1.317 € bis 2.055 €
60 % Abzüge bis 1.686 € bis 2.424 €
100 % Abzüge mehr als 1.686 € mehr als 2.424 €

Hinweis

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf Ihr Einkommen ohne den Grundrentenzuschlag. Sie ändern sich jeweils zum 1. Juli. Vermögen wie eine selbstgenutzte Immobilie zählt nicht hinzu.

Einkommensgrenze: Beispiel

Die Kürzung Ihrer Grundrente kann bei einem zu hohen Einkommen folgendermaßen aussehen:

  • Ihr monatliches Einkommen im vorletzten Jahr betrug mit Rente, Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietungen 1.500 €.
  • Sie erhalten aktuell einen Grundrentenzuschlag von 215 € monatlich.
  • Ihr Einkommen liegt über der ersten, aber noch unter der zweiten Einkommensgrenze. Es überschreitet die erste Grenze um 183 €.
  • Von Ihrer Grundrente werden 183 € um 60 % gekürzt.
  • Kürzung beträgt 109,80 € (60 % von 183 €).
  • Insgesamt beläuft sich Ihr gekürzter Grundrentenzuschlag nun auf 105,20 € (215 €-109,80 €).

Wie viel Rente muss man haben, um Grundrente zu bekommen?

Die Höhe der Rente ist kein direktes Kriterium für den Anspruch auf die Grundrente. Indirekt allerdings kann die Rentenhöhe einen Hinweis auf mögliche Ansprüche geben. Denn:

  • Für die Berechnung der Grundrente zählen nur die Jahre, in denen Sie mindestens 30 % des Durchschnittsverdiensts erzielt, sprich: 0,3 Rentenpunkte pro Jahr, angesammelt haben.
  • Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt muss somit mindestens 0,3 betragen.
  • Bei 35 Versicherungsjahren (erforderliche Mindestanzahl für die vorgezogene Altersrente) kämen dabei 10,5 Rentenpunkte zusammen.
  • Das entspricht Stand Juli 2023 einer monatlichen Auszahlung von 394,80 €. Liegt Ihre Rente darunter, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Grundrente.
Ein älteres Paar wandert über Felsen. Im Hintergrund ist das Meer zu sehen.

Wie bekomme ich die Grundrente?

Sie bekommen die Grundrente automatisch als Zuschlag auf Ihre Rente. Wenn Sie schon eine Rente beziehen, hat die Prüfung Ihrer Ansprüche in der Regel bereits stattgefunden. Für Neurentner erfolgt die Prüfung automatisch mit dem Rentenantrag.

Info

Ergibt die Prüfung einen Anspruch, erhalten Sie die Grundrente als Zuschlag auf Ihre reguläre Rente. Dies ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei rund 1,1 Millionen Rentnern der Fall.

Muss ich einen Antrag auf Grundrente stellen?

Die Berechtigungsprüfung erfolgt für Bestands- und Neurentner automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie müssen keinen Antrag auf Grundrente stellen.

Bekomme ich eine Grundrente mit 63?

Auch bei der Rente mit 63 ist die Grundrente möglich. Bei dieser sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte können Sie mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Wenn Sie die Grundrente mit 63 Jahren beziehen möchten, gelten dieselben Voraussetzungen wie beim regulären Renteneintrittsalter.

Was ist, wenn ich keinen Anspruch auf Grundrente habe?

Wenn kein Anspruch besteht, erhalten Sie als Bestandsrentner nach der automatischen Prüfung keinen gesonderten Bescheid. Neurentner erhalten ihren regulären Rentenbescheid ohne den Grundrentenzuschlag.

Wie hoch ist die Grundrente?

Anders als bei einer Mindestrente hängt die Höhe der Grundrente immer von individuellen Faktoren ab. Aufgrund des aktuellen Rentenwerts (Stand Juli 2023) kann der monatliche Zuschlag derzeit maximal 460,60 € betragen.

Info

Laut dem Bundesarbeitsministerium betrug der durchschnittliche Grundrentenzuschlag Ende 2022 rund 86 € im Monat.

Ist die Grundrente brutto oder netto?

Die Grundrente ist steuerfrei. Ihr Grundrentenzuschlag zählt somit nicht zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen und Sie müssen keine Einkommensteuer darauf zahlen.

Anders sieht es bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung aus. Hier zählt sie zur Rente hinzu, sodass Sie auf den Zuschlag Beiträge zahlen müssen.

Wie kann ich meine Grundrente selbst berechnen?

Die Berechnung der Grundrenten-Höhe erfolgt über die Rentenpunkte: Ihr Arbeitsgehalt wird in Rentenpunkte umgerechnet und anschließend bis zur individuellen Höchstgrenze aufgewertet.

Info

Rentenpunkte fungieren als Währung in der Rentenversicherung. Einen Rentenpunkt pro Jahr erwerben Sie, wenn Sie so viel wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten verdienen. Im Jahr 2023 erhalten Sie einen Rentenpunkt für einen Jahresverdienst von 43.142 €.

Die Berechnung der Grundrente ist komplex und aufwändig: Sie benötigen Unterlagen zu Ihrem Jahresverdienst (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen) sowie Informationen zum Durchschnittsentgelt für Ihre Berechnungszeiten. Letztere finden Sie z. B. in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung.

Tipp

Bedenken Sie bei der Berechnung auch eventuelle Kürzungen aufgrund der Einkommensgrenzen.

Grundrente: Höhe berechnen mit Anleitung und Beispiel

So gehen Sie bei der Berechnung der Grundrente vor:

1. Ermitteln Sie Ihre Grundrentenberechnungszeit. Das sind alle Jahre, in denen Ihr Gehalt mindestens 30 % des Durchschnittsverdiensts entsprach.

  • Beispiel: Sie sind insgesamt 34 Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen (= 34 Jahre Grundrentenzeit). 6 Jahre davon haben Sie einen Mini-Job ausgeübt und die Mindestverdienstgrenze nicht erreicht; in den anderen Jahren haben Sie mehr als 30 % des Durchschnittsgehalts erzielt. Ihre Grundrentenberechnungszeit umfasst daher 28 Jahre.

2.  Zählen Sie die Rentenpunkte zusammen, die Sie in diesen Zeiten angesammelt haben. Bilden Sie daraus den Durchschnittswert. Rechenweg: Teilen Sie die Gesamtzahl Ihrer Rentenpunkte durch die Jahresanzahl Ihrer Grundrentenberechnungszeit.

  • Beispiel: Sie haben insgesamt 12 Rentenpunkte gesammelt. Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt beträgt rund 0,4286 Rentenpunkte (12 Punkte : 28 Jahre).

3. Ermitteln Sie Ihren individuellen Höchstbetrag (Wert, auf den Ihr Entgeltpunkte-Durchschnitt maximal aufgewertet wird). Er ergibt sich aus der Grundrentenzeit, z. B. bei 33 Jahren endet die Aufwertung bei 0,4 Rentenpunkten; für jeden Monat mehr gibt es 0,0167 mehr (bis max. 35 Jahre mit einer Aufwertung auf 0,8 Punkte).

  • Beispiel: Für Ihre 34 Jahre Grundrentenzeit liegt Ihre individuelle Höchstgrenze bei 0,6 Rentenpunkten.

4. Verdoppeln Sie Ihren Rentenpunkte-Durchschnitt, allerdings maximal bis zu Ihrer individuellen Höchstgrenze. Vom zusätzlichen Betrag ziehen Sie 12,5 % ab (generelle Wertminderung für aufgewertete Rentenpunkte).

  • Beispiel: Ihr Durchschnitt von 0,4286 ergibt verdoppelt rund 0,8572 Rentenpunkte, allerdings begrenzt Ihre individuelle Höchstgrenze die Aufwertung auf 0,6 Punkte (= Aufwertung um 0,1714 Punkte). Der Unterschiedsbetrag von 0,1714 Rentenpunkten wird um 12,5 % gekürzt auf rund 0,1450 Rentenpunkte.Ihr Durchschnitt von 0,4286 ergibt verdoppelt rund 0,8572 Rentenpunkte, allerdings begrenzt Ihre individuelle Höchstgrenze die Aufwertung auf 0,6 Punkte (= Aufwertung um 0,1714 Punkte). Der Unterschiedsbetrag von 0,1714 Rentenpunkten wird um 12,5 % gekürzt auf rund 0,1450 Rentenpunkte.

5. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit den Jahren Ihrer Grundrentenzeit, aber maximal mit 35. Das Ergebnis stellt Ihren Gesamtzuschlag in Rentenpunkten dar.

  • Beispiel: 0,1903 x 34 ergibt rund 5,1 Rentenpunkte.

6. Multiplizieren Sie Ihren Zuschlag mit dem aktuellen Rentenwert (seit Juli 2023 bei 37,60 €). Daraus ergibt sich der monatliche Grundrentenzuschlag in Euro.

  • Beispiel: Aus 5,1 x 37,60 € ergibt sich eine Grundrente in Höhe von 191,76 €.

Grundrente: Höhe nach 35 Jahren

Bei 35 Jahren Grundrentenzeit, haben Sie Anspruch auf den vollen Grundrentenzuschlag. Das bedeutet, Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt wird bis auf 0,8 aufgewertet.

Allerdings kann Ihre Grundrente trotzdem geringer ausfallen bzw. gemindert werden, nämlich in diesen Fällen:

  • Ihr Verdienst lag während der Grundrentenzeit unter der Verdienstgrenze.
  • Ihr Rentenpunkte-Durchschnitt liegt über der Höchstgrenze von 0,8. Ist dies der Fall, erfolgt keine Aufwertung.
  • Ihr Einkommen liegt nun über der Einkommensgrenze (Kürzung des Zuschlags).

Grundrente 2023 – was ist neu?

Auch für die Grundrente gilt die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli. Für 2023 wurde der Rentenwert auf 37,60 € angehoben, was eine Erhöhung um 4,4 % (West) bzw. 5,9 % (Ost) bedeutet. Ein Grundrentenzuschlag in Höhe von 200 € würde sich dadurch auf 208,80 € bzw. 211,80 € erhöhen.

Wer bekommt eine Grundrenten-Nachzahlung?

Eine Nachzahlung bekamen alle Berechtigten, die zur Einführung der Grundrente bereits Rente bezogen haben. Da die Prüfung der rund 26 Millionen Rentenkonten einige Zeit in Anspruch nahm, wurde die Grundrente in den ersten Jahren rückwirkend gezahlt. Seit Ende 2022 ist die Prüfung abgeschlossen.

Wie hoch darf die Rente sein, um eine Grundsicherung zu bekommen?

Generell ist es möglich, die Grundsicherung trotz Grundrentenzuschlag zu beziehen. Die Grundrente zählt bei der Berechnung der Grundsicherung allerdings zum Einkommen hinzu. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Grundsicherung haben.

Info

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Personen mit einem monatlichen Gesamteinkommen von weniger als 924 €, ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen.

Wann gibt es eine Sonderzahlung für Rentner?

Im Zuge der Grundrente sind keine Sonderzahlungen vorgesehen. Darüber hinaus sind einmalige Sonderzahlungen im Rahmen der regulären Rente möglich. Ein Beispiel hierfür ist die Energiepreispauschale in Höhe von 300 €, die Rentner bis Juni 2023 erhalten konnten.

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