Geht der hinterbliebene Ehegatte oder Partner eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein, wird eine Abfindung gezahlt und die Hinterbliebenenrente gestoppt. Stirbt der neue Partner oder die Ehe bzw. Partnerschaft wird geschieden, wird die ehemalige Witwenrente bzw. Witwerrente wieder ausgezahlt.
Auch wenn Sie Rentensplitting wählen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Witwenrente bzw. Witwerrente.