Rentenpunkte sind an den Durchschnittsverdienst aller Versicherten gekoppelt: Wenn Sie Ihr gesamtes Berufsleben stets durchschnittlich verdient haben, sollten Sie bei regulärem Rentenbeginn etwa 45 Entgeltpunkte haben. Liegen Sie darüber, dann haben Sie überdurchschnittlich viele Rentenpunkte.
Um sicherzustellen, dass Sie im Alter ausreichend finanziell abgesichert sind, ist es wichtig, nicht nur auf die gesetzliche Rente zu setzen. Eine private Rentenversicherung kann Ihnen helfen, Ihre Rentenpunkte zu ergänzen und eine höhere monatliche Rentenzahlung zu erzielen.
Das Wichtigste in Kürze
- Rentenpunkte sind die Währung der Deutschen Rentenversicherung. Sie berechnen sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Rentenversicherten und bestimmen die Höhe Ihrer späteren Rente.
- Durch Einzahlungen in die Rentenkasse sammeln Sie Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto. Die Anzahl der Punkte hängt von Ihrem Gehalt ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Rentenpunkte kaufen, um Ihre spätere Rente aufzustocken.
- Bei durchschnittlichem Verdienst erhalten Sie in 45 Berufsjahren 45 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht seit Juli 2025 einer monatlichen Rentenzahlung von 40,79 €.
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Rentenpunkte – offiziell „Entgeltpunkte“ genannt – sind Teil der Rentenformel und haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Rente. In der Deutschen Rentenversicherung dienen die Rentenpunkte als Werteinheit, mit der Ihre Rentenbeiträge bei Renteneintritt in Rentenzahlungen umgerechnet werden.
Erfahren Sie im Video, was Rentenpunkte sind, wie Sie während Ihres Arbeitslebens Rentenpunkte sammeln und wie viel ein Rentenpunkt wert ist.
Wie funktioniert die Rentenberechnung mit Rentenpunkten?
Die Entgeltpunkte sind quasi die „Währung“ für Ihre spätere Rente. Bei Renteneintritt ergeben die gesammelten Rentenpunkte – unter Berücksichtigung eventueller Zu- und Abschläge – die Summe der monatlichen Rentenzahlungen.
Checkliste
- Ihre Einzahlungen in die Rentenkasse werden anhand des Durchschnittsgehaltes aller Versicherten in Rentenpunkte umgerechnet.
- Da sich das Durchschnittsgehalt jedes Jahr verändert, passt die Rentenversicherung auch den Wert eines Rentenpunktes jährlich an.
- Seit 1. Juli 2025 erhalten Sie pro Entgeltpunkt 40,79 € im Monat. Dieser Wert geht von einem jährlichen Durchschnittsentgelt von 50.493 € für 2025 aus.
- Als Beispiel würden Sie bei einem jährlichen Bruttogehalt von 25.246,50 € im Jahr 2025 einen halben Rentenpunkt erhalten.
- Je nach Gehaltshöhe können Sie mit Ihren Rentenbeiträgen bis zu etwa 2 Rentenpunkte pro Jahr ansammeln.
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Gut zu wissen
Rentenpunkte berechnen: Welchen Wert hat ein Rentenpunkt?
Der Wert eines Rentenpunktes bemisst sich nach dem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt aller Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung (50.493 € bundesweit im Jahr 2025).
Die Anzahl der Rentenpunkte für ein Jahr berechnet sich wie folgt:
Eigenes Brutto-Jahreseinkommen/Durchschnittsentgelt aller Versicherten
= Anzahl Rentenpunkte für das jeweilige Jahr
Als Beispiel: Sie verdienen 60.200 € brutto im Jahr und zahlen Beiträge in die Deutschen Rentenversicherung ein. Demnach gilt für 2025:
60.200 €/50.493 € = 1,192
Sie erhalten für 2025 also rund 1,2 Rentenpunkte.
Wichtige Info
Was ist der Rentenwert?
Das Geld, das Sie in Ihrer Altersrente für einen Entgeltpunkt erhalten, wird Rentenwert genannt. Dieser wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, da sich auch das durchschnittliche Einkommen der Rentenversicherten ändert. In den vergangenen Jahren ist das durchschnittliche Jahreseinkommen meist deutlich gestiegen. Zum 1. Juli 2025 wurde der Rentenwert von 39,32 € (2024) auf 40,79 € angehoben.
In der Praxis heißt das: Wenn Sie im September 2025 in Rente gehen und 45 Rentenpunkte gesammelt haben, bekommen Sie einen Rentenwert von 1.835,55 € monatlich vor Steuern und Sozialabgaben (45 x 40,79 €). Wer eine Bruttorente von 2.000 € im Monat anstrebt, benötigt momentan ca. 50 Rentenpunkte.
Gut zu wissen
Rentenpunkte-Tabelle: Wie viele Entgeltpunkte bekomme ich im Jahr 2025?
Unsere Tabelle liefert Ihnen eine Orientierung, wie viele Rentenpunkte Sie 2025 je nach Bruttojahreseinkommen erhalten. Die endgültige Anzahl an Rentenpunkten kann variieren, je nachdem, ob Sie vorzeitig oder später in Rente gehen.
Anzahl der Rentenpunkte nach Einkommen
| Jahresbruttogehalt | Anzahl Rentenpunkte (Durchschnittsgehalt 50.493 €) |
|---|---|
| 10.000 € | 0,198 |
| 20.000 € | 0,3961 |
| 30.000 € | 0,5941 |
| 40.000 € | 0,7922 |
| 50.000 € | 0,9902 |
| 60.000 € | 1,1883 |
| 70.000 € | 1,3863 |
| 80.000 € | 1,5844 |
Info für Sie
Rentenzahlung berechnen: Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Insgesamt fließen 4 Faktoren in die Berechnung Ihrer Rentenzahlungen ein. Diese werden miteinander multipliziert: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe
Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte werden für jedes Beitragsjahr individuell berechnet. Ausschlaggebend sind das jeweilige Brutto-Jahreseinkommen und das jeweilige Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der bei einer abschlagsfreien monatlichen Rente dem Einkommen von einem Jahr sozialversicherter Tätigkeit entspricht. Seit Juli 2025 liegt der Rentenwert bei 40,79 €.
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor dient der Berücksichtigung von Abschlägen (bei vorgezogenem Renteneintritt) und Zuschlägen (bei späterem Eintritt). Wenn Sie regulär in Rente gehen, liegt der Zugangsfaktor automatisch bei 1.Der Zugangsfaktor dient der Berücksichtigung von Abschlägen (bei vorgezogenem Renteneintritt) und Zuschlägen (bei späterem Eintritt). Wenn Sie regulär in Rente gehen, liegt der Zugangsfaktor automatisch bei 1.
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor variiert nach Art der Rente, z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Bei der klassischen Altersrente liegt der Zugangsfaktor immer bei 1.
Sie bekommen Rentenpunkte für alle Zeiträume, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Darüber hinaus bekommen Sie auch für bestimmte andere Zeiten Rentenpunkte angerechnet.
Checkliste
- Berufsausbildung (max. 3 Jahre): Bis zu 3 Jahre Ihrer Ausbildungszeit können Sie sich für die Rente anrechnen lassen. Die Zeit wird Auszubildenden bis zum 25. Lebensjahr mit bis zu 75 % des Durchschnittsentgelts angerechnet.
- Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und Krankengeld: Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, zahlt die Arbeitsagentur automatisch auch Ihre Rentenbeiträge in Höhe von 80 % des letzten versicherten Gehalts.
- Erziehungszeiten: Für Zeiten der Kindererziehung kann jeweils ein Elternteil Entgeltpunkte erhalten (bis zu 2,5 Punkte für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 3 Punkte für ab 1992 geborene Kinder). Die Erziehungszeiten müssen selbständig bei der Rentenversicherung beantragt werden.
- Nicht erwerbsmäßige Pflege: Zeiträume, in denen Sie Angehörige pflegen, werden von der Rentenversicherung als Beitragszeit gezählt und zusätzlich als Wartezeit (Mindestversicherungszeit, die Sie einzahlen müssen, um einen Rentenanspruch zu haben) angerechnet. Voraussetzung ist, dass mind. Pflegegrad 2 besteht, dass die Pflege mind. 10 Stunden verteilt auf mind. 2 Wochentage ausgeübt wird und dass die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden arbeitet.
- Wehr, Zivil- und Bundesfreiwilligendienst: Freiwilligendienste und Freiwillige Soziale Jahre zählen nicht nur zur Mindestversicherungszeit, der Arbeitgeber übernimmt i. d. R. auch die Rentenbeiträge. Grundlage für die Beitragsbemessung ist das Arbeitsentgelt bzw. Taschengeld beim Freiwilligendienst.
- Freiwillige Rentenbeiträge: Auch Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben, etwa als Selbständiger, fließen in die Berechnung der Rentenpunkte mit ein.
Tipp
Wie viele Rentenpunkte kann man maximal verdienen?
Auch wenn Ihr Jahresverdienst deutlich über dem Durchschnittseinkommen liegt, können Sie nicht unbegrenzt viele Entgeltpunkte für die Rente sammeln. Die Anzahl der Rentenpunkte wird durch die Beitragsbemessungsgrenze eingeschränkt. 2025 liegt diese Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung bei 8.050 € bundesweit.
Konkret bedeutet das, dass Sie z. B. 2025 nur für max. 96.600 € (8.050 € x 12 Monate) Rentenbeiträge zahlen müssen – auch dann, wenn Ihr tatsächliches Jahresgehalt darüber liegt. Teilt man diesen Wert durch das aktuelle Durchschnittseinkommen (96.600 €/50.493 €), ergeben sich daraus 1,9131 Rentenpunkte. Das ist die maximale Anzahl an Rentenpunkten, die Sie 2025 sammeln können. Abhängig von den Beitragsjahren sind in einem Berufsleben daher meist nicht mehr als 80 bis 90 Rentenpunkte möglich.
Kann man Rentenpunkte kaufen?
Sie können tatsächlich Ihre spätere monatliche Rentenzahlung aufstocken, indem Sie Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Damit kaufen Sie praktisch Rentenpunkte dazu. Um Rentenpunkte zu kaufen, müssen allerdings die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 50 Jahre alt sein.
- Sie müssen bereits Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.
- Bis zum geplanten Rentenbeginn sollten Sie mindestens 35 Beitragsjahre erreichen können.
Für wen lohnt es sich, Rentenpunkte dazuzukaufen?
Der Kauf von Rentenpunkten lohnt sich im Prinzip nur dann, wenn Sie ein gewisses Lebensalter erreichen. Denn ein Rentenpunkt kostet mehrere Tausend Euro, die Sie über viele Jahre hinweg durch die monatlichen Rentenzahlungen wieder zurückbekommen. Dennoch kann sich der Kauf von Rentenpunkten lohnen.
Checkliste
- Wenn Sie Abzüge durch die Rente mit 63 oder durch eine andere Form der vorgezogenen Altersrente ausgleichen möchten.
- Wenn Sie Steuern sparen möchten: Als Altersvorsorgeaufwendung können Sie Investitionen in Rentenpunkte in voller Höhe steuerlich absetzen – bis zu einer Höchstgrenze von 29.344 € pro Person für 2025.
- Wenn Sie ohne Verlustrisiko in Ihre Zukunft investieren möchten: Im Vergleich zu anderen Investitionsarten verhindert die Rentengarantie, dass der Rentenwert sinken kann.
- Wertsteigerung durch Rentenerhöhungen: Seit dem Jahr 2000 wurde der Rentenwert um durchschnittlich 1,97 % (West) bzw. 2,57 % (Ost) pro Jahr erhöht.
- Wenn Sie einen Rentenanspruch erlangen möchten: Insbesondere Selbstständige oder Freiberufler, die nicht genügend Rentenjahre nachweisen können, können durch Kauf von Rentenpunkten einen Rentenanspruch erhalten.
Guter Tipp
Wo kann man Rentenpunkte kaufen?
Rentenpunkte können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erwerben. Wenn Sie Entgeltpunkte kaufen möchten, müssen Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen. Sie finden diese auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Checkliste
- Stellen Sie mit dem Formular V0100 einen Antrag auf Kontenklärung. Dies dient als Nachweis über Ihre Beitragsjahre.
- Fordern Sie zeitgleich oder im Anschluss mit dem Formular V0210 eine Auskunft über die Höhe der Sonderzahlung an.
- Legen Sie das Formular V0211 mit einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Gehaltshöhe bei oder reichen Sie es nach.
- Sie erhalten ein Antwortschreiben mit der erforderlichen Punktezahl und Summe, die Sie dafür ausgeben müssten.
- Anschließend haben Sie 3 Monate (6 Monate bei Wohnsitz im Ausland) Zeit, um die Rentenpunkte zum genannten Preis zu kaufen.
FAQ – Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag findet ein Versorgungsausgleich statt: Die Rentenansprüche der Ehepartner werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das gilt auch für die Rentenpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung – allerdings nur für die, die Sie während der Ehe erhalten haben.
Beispiel: Die Ehe dauert 15 Jahre, während der Partner A 18 Rentenpunkte sammelt und Partner B lediglich 6. Insgesamt sind es 24 Entgeltpunkte, von denen nach der Scheidung beide Partner 12 erhalten.
Bei einer Scheidung werden Ihnen nur dann Rentenpunkte abgezogen, wenn Sie während der Ehe mehr Rentenpunkte als Ihr Partner angesammelt haben. Wenn Sie gleichviele Entgeltpunkte erworben haben, findet kein Abzug statt; wenn Sie weniger als Ihr Partner gesammelt haben, bekommen Sie im Gegenzug welche zugesprochen.
Seit dem 1. Juli 2025 entspricht ein Rentenpunkt dem Wert von 40,79 €. Dieser Wert wird als "aktueller Rentenwert" bezeichnet und ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der gesetzlichen Rente.
Stand: 17.09.2025
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