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Beitragsbemessungsgrenze

Obergrenze für Sozialbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt die Sozialversicherungsbeiträge. Sie legt fest, bis zu welcher Obergrenze diese vom Einkommen abgezogen werden.

Hände halten einen Geldbeutel mit vielen Geldscheinen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst und steigt im Zuge der Gesundheitsreform 2027 für die Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich außerordentlich (300 € pro Monat bzw. 3.600 € im Jahr). Daher lohnt sich eine frühzeitige Prüfung.
Mit einer privaten Krankenvollversicherung entkoppeln Sie Ihre Versicherungsbeiträge vom Einkommen und sichern sich gleichzeitig dauerhaft garantierte Leistungen, die sonst im staatlichen System zunehmend gekürzt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt das beitragspflichtige Einkommen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu berechnet. Grundlage ist die Entwicklung des durchschnittlichen Bruttogehalts bzw. Bruttolohns.
  • Für 2026 liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bundesweit bei monatlich 5.812,50 € für die Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 € für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Diese Themen finden Sie hier

In welcher Höhe werden Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen?

Ob und bis zu welchem Einkommen Sie Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie monatlich verdienen. Ein wichtiger Wert in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Beitrag finden Sie aktuelle Infos und Beispiele zur Beitragsbemessungsgrenze zusammengefasst.

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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße für die deutschen Sozialversicherungen. Sie definiert die Einkommensobergrenze für die Berechnung der Beiträge.
  • In der Regel zahlen Sie als Sozialversicherter einen einkommensabhängigen Beitrag zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Dieser Beitrag wird prozentual berechnet. Das bedeutet: Wer viel verdient, muss hohe Beiträge zahlen. Wer wenig verdient, zahlt weniger ein.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass Ihr Einkommen nur bis zu einer gewissen Höhe für die Beitragsberechnung genutzt wird. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, ist die Differenz beitragsfrei.
  • Durch die Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Sozialversicherungsbeiträge auch für Besserverdienende im Rahmen.

Tipp: In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie Beiträge basierend auf Ihrem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt bei gesetzlich Krankenversicherten, die den Höchstbeitrag zahlen, automatisch die Beitragshöhe. In der privaten Krankenvollversicherung hingegen ist Ihr Beitrag nicht direkt an das Einkommen, sondern an Ihren Gesundheitszustand bei Eintritt und den gewählten Tarif gebunden. Gerade bei steigendem Einkommen ist die private Krankenvollversicherung oft die stabilere und leistungsstärkere Wahl.

Chance nutzen: Wenn Sie noch zu den bisherigen Bedingungen mit der niedrigeren Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 € wechseln möchten, können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung bis spätestens 30.09.2026 kündigen und rechtzeitig zum 01.12.2026 in die private Krankenvollversicherung wechseln.

Gut zu wissen: Wenn ihr Bruttojahresgehalt zukünftig unter diesem Wert liegt, ist ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung zunächst nicht mehr möglich und Sie sind als gesetzlich Krankenversicherter mit Höchstbeitrag von den Auswirkungen der steigenden Beitragsbemessungsgrenze betroffen.

Beitragsbemessungsgrenze – was ist zu beachten?

In diesem Video erfahren Sie, wie die Beitragsbemessungsgrenze funktioniert und was sie konkret für Sie bedeutet.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt sie gemeinsam mit dem Bundesrat fest. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen.

  • Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr.
  • Für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 8.450 € im Monat bzw. 101.400 € im Jahr.

In den vergangenen Jahren ist die Beitragsbemessungsgrenze kontinuierlich gestiegen. Grundlage für die Anpassung ist die Differenz zwischen den Bruttolöhnen bzw. -gehältern der beiden letzten Kalenderjahre. Wenn die Bruttolöhne bzw. -gehälter von einem Jahr zum nächsten steigen, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual nach dem Bruttoeinkommen berechnet. Im Regelfall teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge.

Checkliste

  • Für die allgemeine Rentenversicherung sind es 18,6 %, von denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9,3 % übernehmen.
  • Für die gesetzliche Pflegeversicherung sind es maximal 4,2 %. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber beträgt 1,8 % (bzw. 1,3 % in Sachsen). Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt für Kinderlose 2,4 % (bzw. 2,9 % in Sachsen). Bei einem Kind, das unter 25 Jahre alt ist, erfolgt ein Abschlag von 0,6 %-Punkten – auf 3,6 % (Beitragssatz gesamt) bzw. 1,8 % (Arbeitgeberanteil). Für jedes weitere begünstigte Kind wird ein Abschlag von 0,25 %-Punkten berücksichtigt (bis maximal 5 Kinder unter 25 Jahren).
  • Für die Arbeitslosenversicherung sind es 2,6 %, die zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden.
  • Für die gesetzliche Krankenversicherung sind es 14,6 %, je 7,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmen kann.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % und wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Auch hiervon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte.

Podcast

Beispiel: Auswirkung der Beitragsbemessungsgrenze 2026

Person A bezieht 2025 ein jährliches Bruttogehalt von 67.800 Euro, Person B verdient im Jahr 108.000 Euro und Person C 144.000 Euro. Alle Beispielpersonen haben jeweils ein Kind und wohnen in Hamburg.
Bei Person A wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze gar nicht aus, da ihr monatliches Einkommen unter beiden Grenzen liegt.
Person B und C profitieren bei allen Sozialversicherungsbeiträgen von der Beitragsbemessungsgrenze, da das Einkommen jeweils über der Grenze liegt. Wichtig: B und C zahlen trotz unterschiedlichem Gehalt gleich hohe Beiträge, weil beide oberhalb der BBG liegen.

Wie beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze die Sozialversicherungsbeiträge bei unterschiedlichen Gehältern?

GehaltPerson APerson BPerson C
Monatliches Bruttogehalt5.650 €9.000 €12.000 €
Beitragspflichtiges Einkommen für KV + PV5.650 €5.812,50 €5.812,50 €
Beitragspflichtiges Einkommen für RV + ALV5.650 €8.450 €8.450 €
Monatlicher Beitrag zur KV ohne Zusatzbeitrag5.650 € * 0,073 = ca. 412 €5.812,50 € * 0,073 = ca. 424 €5.812,50 € * 0,073 = ca. 424 €
AN-Beitrag zur PV5.650 € * 0,018 = ca. 102 €5.812,50 € * 0,018 = ca. 105 €5.812,50 € * 0,018 = ca. 105 €
AN-Beitrag zur RV5.650 € * 0,093 = ca. 525 €8.450 € * 0,093 = ca. 786 €8.450 € * 0,093 = ca. 786 €
AN-Beitrag zur ALV5.650 € * 0,013 = ca. 73 €8.450 € * 0,013 = ca. 110 €8.450 € * 0,013 = ca. 110 €

Abkürzungen: KV – Krankenversicherung; PV – Pflegeversicherung; RV – Rentenversicherung; ALV – Arbeitslosenversicherung; AN – Arbeitnehmer
Hinweis: Die Pflegeversicherungsbeiträge wurden ab dem 1.7.2023 in Abhängigkeit von evtl. Kinderabschlägen angehoben. Für Beschäftigte mit einem Kind gilt im Jahr 2026 der allgemeine PV-Beitragssatz von 3,6 %.

Was passiert, wenn mein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?

Checkliste

  • Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, so bleiben Ihre Sozialversicherungsbeiträge davon unberührt. Sie zahlen Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Für alles darüber werden keine zusätzlichen Abgaben fällig. Dies gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich auch auf die Berechnung des Krankengeldes aus: Auch wenn Ihr Einkommen deutlich höher ist, wird Ihr Krankengeld, also der Satz, den die Krankenkassen Ihnen bei einer Krankheitsdauer von mehr als 6 Wochen im Jahr zahlt, nur bis zur Bemessungsgrenze berechnet.

Was ist die Bezugsgröße in der Sozialversicherung?

Die Bezugsgröße wird ebenfalls jährlich angepasst. Sie berechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt aller Rentenversicherten im vorletzten Kalenderjahr. Als wichtige Rechengröße dient sie der Berechnung verschiedener Werte in den Sozialversicherungen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Mindestbeiträge für Selbstständige
  • Zuschüsse zur stationären Hospizunterbringung
  • Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung

Bei der Bezugsgröße unterschied man noch bis Ende 2024 in der Rentenversicherung zwischen Ost und West. Seit dem 1. Januar 2025 gelten bundeseinheitliche Werte. Für die Krankenversicherung gibt es diesen Unterschied seit 2001 nicht mehr.

Gut zu wissen

Wie hoch ist die Bezugsgröße 2026?

Die Bezugsgröße bezieht sich auf das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung. 2026 liegt die Bezugsgröße für alle Sozialversicherungszweige bundeseinheitlich bei 3.955 €.

Was ist der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze?

  • Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt.
  • Wie die Beitragsbemessungsgrenze ist auch die Versicherungspflichtgrenze eine Obergrenze, die sich auf Bruttogehalt bzw. -lohn bezieht. Im Regelfall übersteigt sie die Beitragsbemessungsgrenze.
  • Die Versicherungspflichtgrenze definiert die Grenze für die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Liegt Ihr Bruttogehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, sind Sie üblicherweise automatisch gesetzlich krankenversichert (Pflichtversicherung). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt und liegt 2026 bei 6.450 € pro Monat.
  • Wenn Sie als Arbeitnehmer privat krankenversichert sind, können Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, falls Ihr Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt und Sie unter 55 Jahre alt sind.
  • Personen, die bereits vor 2003 privat krankenversichert waren, profitieren von einer besonderen Grenze. In dem Fall ist die Versicherungspflichtgrenze nämlich identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

FAQ – Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze 2026

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

In Deutschland gibt es zwei Beitragsbemessungsgrenzen. Eine betrifft die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die andere gilt für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr. Bei der Rentenversicherung unterscheidet man zwischen der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung (Bergbau): Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 8.450 € für die allgemeine bzw. 10.400 € für die knappschaftliche Rentenversicherung.

Eine private Krankenversicherung (PKV) kommt für Angestellte infrage, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ob sie sich lohnt, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und Leistungswünschen ab. Besonders für junge Gutverdienende kann sie finanziell attraktiv sein – im Alter steigen die Beiträge meist deutlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel jährlich angepasst. Maßgeblich ist die Entwicklung der Durchschnittslöhne in Deutschland. Steigen die Löhne, erhöht sich meist auch die Beitragsbemessungsgrenze. Zuletzt wurde ein Reallohnanstieg von rund 1,9 % verzeichnet (für das Jahr 2025). Für die Jahre 2026 und 2027 wird mit weiteren moderaten Lohnsteigerungen gerechnet, sodass wahrscheinlich auch die Beitragsbemessungsgrenze in Zukunft steigen könnte.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Entsprechend ist auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gedeckelt. Wer ein höheres Einkommen absichern möchte, benötigt daher in der Regel eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Stand: 04.08.2026

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