Tipp: In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie Beiträge basierend auf Ihrem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt bei gesetzlich Krankenversicherten, die den Höchstbeitrag zahlen, automatisch die Beitragshöhe. In der privaten Krankenvollversicherung hingegen ist Ihr Beitrag nicht direkt an das Einkommen, sondern an Ihren Gesundheitszustand bei Eintritt und den gewählten Tarif gebunden. Gerade bei steigendem Einkommen ist die private Krankenvollversicherung oft die stabilere und leistungsstärkere Wahl.
Chance nutzen: Wenn Sie noch zu den bisherigen Bedingungen mit der niedrigeren Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 € wechseln möchten, können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung bis spätestens 30.09.2026 kündigen und rechtzeitig zum 01.12.2026 in die private Krankenvollversicherung wechseln.
Gut zu wissen: Wenn ihr Bruttojahresgehalt zukünftig unter diesem Wert liegt, ist ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung zunächst nicht mehr möglich und Sie sind als gesetzlich Krankenversicherter mit Höchstbeitrag von den Auswirkungen der steigenden Beitragsbemessungsgrenze betroffen.