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Früher in Rente gehen

Die besten Tipps für die Frührente

Hier erfahren Sie, welche Regelaltersgrenzen für wen gelten und wie Sie mit privater Altersvorsorge vielleicht schneller in den Ruhestand kommen.

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Eine private Rentenversicherung ergänzt Ihre Altersvorsorge sinnvoll und bietet Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit für einen sorgenfreien Ruhestand.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im deutschen Rentensystem ist der frühestmögliche Eintritt in die Altersrente mit 63 Jahren vorgesehen – allerdings mit finanziellen Einbußen: Bei der Rente mit 63 werden Abschläge von bis zu 14,4 % fällig.
  • Abschlagsfrei ist die Frührente 2 Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters möglich. Für alle nach 1964 Geborenen ist das mit 65 Jahren der Fall. Voraussetzung ist, dass Sie 45 Beitragsjahre angesammelt haben.
  • Wer finanziell vorsorgt, hat noch weitere Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Dazu zählen neben der Altersteilzeit auch weitere Modelle wie das Lebensarbeitszeitkonto oder eine Überbrückung durch private Altersvorsorge.

Früher in Rente – was ist zu beachten?

Wichtige Fragen – schnell geklärt

Diese Themen finden Sie hier

Wie kann ich früher in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze steigt – und damit für viele auch die Zeit bis zur Rente. Allerdings gibt es Möglichkeiten, schon früher in den Ruhestand zu gehen: Mit der vorgezogenen Altersrente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge finden Sie hier verschiedene Anregungen, um vorzeitig in Rente zu gehen.

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Tricks, um früher in Rente zu gehen – gibt es das?

Die meisten Menschen müssen regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Es gibt zwar keine geheimen Tricks, um vorzeitig in Rente zu gehen – aber die folgenden Modelle ermöglichen eine Rente schon vor der regulären Altersrente.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für langjährige Versicherte sieht das deutsche Rentensystem aber verschiedene Möglichkeiten vor, um ohne Abschläge früher in Rente gehen zu können.

Checkliste

  • Vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren: Rentenbeginn ohne Abschläge 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze
  • Vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren, auch Rente mit 63 genannt: Rentenbeginn mit Abschlägen mit 63 Jahren
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Rentenbeginn mit Abschlägen für Jahrgänge ab 1964 mit 62 Jahren
  • Erwerbsminderungsrente: Rentenbeginn ab dem 7. Monat der Erwerbsminderung

Gut zu wissen

Gibt es Ausnahmen für die Regelaltersgrenze bei der Rente?

Für Berufssoldaten und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gelten aufgrund der besonderen Belastung im Arbeitsleben Ausnahmen bei der Regelaltersgrenze. Hier ist meist ein deutlich früherer Rentenbeginn möglich.

Früher in Rente ohne Abzüge – ab wann geht das?

Abschlagsfrei können Sie nur nach 45 Beitragsjahren früher in Rente gehen. Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt dabei von Ihrem Geburtsjahr ab. Generell liegt er 2 Jahre vor dem regulären Renteneintritt. Dieser wird jedoch seit 2012 schrittweise angehoben.

Frührente ohne Abschläge

  Regelaltersgrenze Frühestmöglicher Renteneintritt
ohne Abzüge
Geb.1957 65 Jahre,
11 Monate
63 Jahre,
11 Monate
Geb.1958 66 Jahre 64 Jahre
Geb.1959 66 Jahre,
2 Monate
64 Jahre,
2 Monate
Geb.1960 66 Jahre,
4 Monate
64 Jahre,
4 Monate
Geb.1961 66 Jahre,
6 Monate
64 Jahre,
6 Monate
Geb.1962 66 Jahre,
8 Monate
64 Jahre,
8 Monate
Geb.1963 66 Jahre,
10 Monate
64 Jahre,
10 Monate
Geb.1964 67 Jahre 65 Jahre

 

Früher in Rente mit Abzügen

Ohne Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung können Sie frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen – vorausgesetzt, Sie haben 35 Beitragsjahre angesammelt. Als Neurentner müssen Sie in diesem Fall allerdings Abschläge hinnehmen. Die Höhe der Abschläge hängt dabei von zwei Faktoren ab:

  • Individuelle Regelaltersgrenze: Diese wird durch Ihr Geburtsjahr festgelegt.
  • Renteneintritt: Wie viel früher Sie in Rente gegangen sind bzw. wie viel Zeit noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verbleibt.

Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 % gekürzt. Der höchstmögliche Abzug bei einer Rente mit 63 beträgt 14,4 %. Die Kürzung gilt anschließend für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

Abzüge bei einem Rentenbeginn mit 63

Höchstmögliche Abzüge nach Geburtsjahr

Regelaltersgrenze Höchstmögliche Abzüge
Geb.1957 65 Jahre, 11 Monate 10,5 %
Geb.1958 66 Jahre 10,8 %
Geb.1959 66 Jahre,
2 Monate
11,4 %
Geb.1960 66 Jahre,
4 Monate
12 %
Geb.1961 66 Jahre,
6 Monate
12,6 %
Geb.1962 66 Jahre,
8 Monate
13,2 %
Geb.1963 66 Jahre,
10 Monate
13,8 %
Geb.1964 67 Jahre 14,4 %

 

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Früher in Rente mit privater Vorsorge

Zusätzlich zu den Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente können Sie privat fürs Alter vorsorgen. So bauen Sie Vermögen auf, um ggf. früher in den Ruhestand gehen zu können und die Zeit bis zur Regelaltersgrenze finanziell zu überbrücken.

Private Altersvorsorge: Vermögen aufbauen fürs Alter

Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Zeiten bis zum Renteneintritt überbrücken oder Ihre Rentenzahlungen aufstocken. Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Checkliste

  • Riester-Rente, insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien
  • Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschüssen
  • Private Rentenversicherung, insbesondere für junge Menschen, die mit geringen Beiträgen Vermögen fürs Alter aufbauen möchten
  • Kapitallebensversicherung als private Vorsorge fürs Alter oder zur Absicherung Ihrer Familie im Todesfall
  • Investmentfonds bieten eine Möglichkeit, Ihr Kapital gewinnbringend anzulegen, um Ihr Vermögen bis zur Rente zu vermehren
  • Immobilienrente für eine zusätzliche finanzielle Absicherung, z. B. durch einen Teilverkauf oder einen Verkauf mit Nießbrauchrecht

Beispiel: Was kostet es, 2 Jahre früher in Rente zu gehen?

Zusätzlich zu eventuellen Abschlägen müssen Sie bei einem früheren Renteneintritt einen weiteren Faktor bedenken: Für die Jahre, die Sie früher in Rente gehen, zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung. Sie haben also bei Renteneintritt weniger Rentenpunkte auf Ihrem Versicherungskonto.

Beispielrechnung:

  • Angenommen, Ihr Gehalt entspricht exakt dem Durchschnittsgehalt aller Rentenversicherten. Dann sammeln Sie durch Ihre Rentenbeiträge pro Jahr 1 Rentenpunkt.
  • Wenn Sie 2 Jahre früher in Rente gehen, entgehen Ihnen 2 Rentenpunkte.
  • Beim aktuellen Rentenwert (2025) von 40,79 € würden Sie somit monatlich 81,58 € Rente weniger erhalten.

Wie kann ich eine höhere Rente bekommen?

Um Abschläge durch eine Frührente auszugleichen oder einfach nur eine höhere Rente zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. So erwerben Sie Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten – daher nennt man dieses Verfahren auch „Rentenpunkte kaufen“.

Rentenpunkte kaufen können nur Versicherte ab dem 50. Lebensjahr, die zudem eine realistische Chance haben, bis zum geplanten Renteneintritt 35 Beitragsjahre anzusammeln. Die Sonderzahlungen sind nur möglich, solange die Versicherten Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Der Kauf von Rentenpunkten gilt als sichere Investition, da Sie dank der Rentengarantie keinen Verlust riskieren. Allerdings können andere Anlageformen wie Aktienfonds oder Lebensversicherungen unter Umständen eine höhere Rendite erzielen.

Gut zu wissen

Wie viel kostet ein Rentenpunkt 2025?

Der Kaufpreis eines Rentenpunkts bemisst sich nach dem aktuellen Durchschnittsgehalt. Ein Rentenpunkt entspricht damit dem durchschnittlichen Jahresbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 2025 sind das zusammen 18,6 % von 50.493 €. Daher kostet ein Rentenpunkt aktuell 9.391,70 €.

Warum zählen die letzten Jahre vor der Rente mehr?

Tatsächlich hat das letzte Gehalt vor der Rente keinen größeren Einfluss als jedes andere Gehalt, das Sie im Laufe Ihres Berufslebens beziehen. Die Höhe Ihrer späteren Rente hängt ausschließlich von folgenden Faktoren ab:

Checkliste

  • Anzahl der angesammelten Rentenpunkte
  • Zugangsfaktor (berücksichtigt den vorgezogenen oder nach hinten verschobenen Rentenbeginn)
  • Rentenwert = monatliche Auszahlung pro Rentenpunkt
  • Rentenartfaktor (berücksichtigt die Art der Rente, z. B. Altersrente oder Erwerbsminderungsrente)
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Kann ich auch einfach aufhören zu arbeiten?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Bürger zur Arbeit zwingt. Auch die Rentenversicherung kann Sie nicht zur Berufstätigkeit verpflichten. Insofern steht es Ihnen frei, Ihr Arbeitsleben vorzeitig zu beenden, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Rente noch nicht erfüllen. Allerdings sollten Sie bedenken:

  • Eine Altersrente erhalten Sie in der Regel erst, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Beitragsjahre vorweisen können.
  • Trifft dies bei Ihnen nicht zu, müssen Sie die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken – entweder mit eigenen finanziellen Mitteln oder mit Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld.
  • Für den Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur müssen Sie deren Vermittlungsbemühungen entgegenkommen.
  • Ohne Beitragszahlungen erhalten Sie für die verbleibende Zeit bis zum Rentenbeginn keine weiteren Rentenpunkte. Dies wirkt sich negativ auf die Höhe Ihrer späteren Rente aus.

Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?

Bei längerer Krankschreibung erhalten Sie bis zu 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Rente. Erst wenn Ihr krankheitsbedingter Ausfall 6 Wochen überschreitet, erhalten Sie Kranken- oder Verletztengeld. In dieser Zeit leisten Sie geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da sich die Beitragshöhe aus 80 % Ihres bisherigen beitragspflichtigen Gehaltes berechnet. Ihre spätere Rentenzahlung fällt dadurch geringer aus als ohne Krankschreibung.

Beispiel: Reduzierte Rentenansprüche bei längerer Krankschreibung

Angenommen, Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 3.000 €. Damit würden Sie im Jahr 2025 rund 0,7129 Rentenpunkte erhalten. Eine Krankschreibung für ein ganzes Jahr würde sich folgendermaßen auswirken:

  • Beim Bezug von Krankengeld werden Ihre Rentenbeiträge nur noch auf 80 % Ihres bisherigen Gehalts angerechnet, also auf 2.400 € (80 % von 3.000 €).
  • Wenn Sie im gesamten Jahr 2025 Krankengeld beziehen, erhalten Sie nur noch ca. 0,5704 Rentenpunkte, also etwa 0,1425 Punkte weniger als ohne Krankschreibung.
  • Beim aktuellen Rentenwert würde Ihre Rentenzahlung dadurch monatlich um rund 5,60 € geringer ausfallen (0,1425 x 39,32 €), ab dem 1. Juli 2025 um rund 5,81 € geringer (0,1425 x 40,79 €).

FAQ – Häufige Fragen zum früheren Rentenbeginn

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Ob Sie eine Einmalzahlung tätigen, hat keine Auswirkungen auf Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn. Mit Sonderzahlungen können Sie lediglich die Höhe Ihrer späteren Rente beeinflussen.

Für gesetzliche Leistungen wie der vorgezogenen Altersrente müssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Den erforderlichen Rentenantrag finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Die offizielle Bezeichnung lautet „R0100 – Antrag auf Versichertenrente“. Den Antrag sollten Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um 3 Jahre bis zum Rentenbeginn zu überbrücken. Je nach individueller Situation können Sie sich z. B. für die folgenden Optionen entscheiden:

  • Blockmodell der Altersteilzeit (3 Jahre Vollzeit arbeiten, 3 Jahre nicht arbeiten)
  • Lebensarbeitszeitkonto (vorausgesetzt, Sie haben während der Berufstätigkeit so viel eingezahlt, dass Sie damit 36 Monate überbrücken können)
  • Private Vorsorge, z. B. private Rentenversicherung oder Auszahlung einer Lebensversicherung

Allgemein kommt den letzten 5 Jahren vor der Rente keine besondere Bedeutung zu. Im Hinblick auf Beitragsjahre und Rentenpunkte werden sie ebenso gewertet wie alle anderen Jahre Ihrer Versicherungszugehörigkeit.

Ja, Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Ob Sie ohne Abschläge in Rente gehen oder ob Sie mit Abzügen rechnen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab: Wer vor 1953 geboren wurde, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise angehoben, sodass Sie weniger Rente erhalten, wenn Sie frühzeitig aufhören zu arbeiten.

Stand: 23.09.2025

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