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Tipps, mit denen Sie früher in Rente gehen können

Die besten legalen Tipps für die Frührente

Hier erfahren Sie, wie Sie mit Rentenpunkten, privater Altersvorsorge und der Regelaltersgrenze jonglieren.

Älteres Paar am Meer, vergnügt und mit den Füßen im Wasser.

Die Regelaltersgrenze steigt – und damit für viele auch die Zeit bis zur Rente. Allerdings gibt es Möglichkeiten, schon früher eine Rente zu beziehen: Mit der vorgezogenen Altersrente, betrieblichen Modellen und privater Altersvorsorge finden Sie hier verschiedene Anregungen, um vorzeitig in Rente zu gehen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Das deutsche Rentensystem sieht einen frühestmöglichen Eintritt in die Altersrente mit 63 Jahren vor. Allerdings werden hierbei Abschläge von bis zu 14,4 % fällig.
  • Abschlagsfrei ist die Frührente 2 Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters möglich. Für alle nach 1964 Geborenen ist das mit 65 Jahren der Fall. Voraussetzung: Sie haben 45 Beitragsjahre angesammelt.
  • Darüber hinaus gibt es verschiedene Modelle für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Dazu zählen z. B. die Altersteilzeit, das Lebensarbeitszeitkonto oder eine Überbrückung durch private Altersvorsorge.
  • Eine Frührente ist oftmals mit finanziellen Einbußen verbunden: Durch die ausbleibenden Beiträge zur Rentenversicherung fallen die Rentenzahlungen niedriger aus.

Tricks, um früher in Rente zu gehen – gibt es das?

Regulär müssen die meisten Menschen künftig bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten – erst dann beginnt die reguläre Altersrente. Allerdings ist es durchaus möglich, dass Sie schon früher eine Rente beziehen können. Hier die Übersicht:

  • Vorgezogene Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte: Bezug der gesetzlichen Rente um bis zu 4 Jahre früher
  • Altersteilzeit: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, vorzeitig aus dem Arbeitsalltag ausscheiden
  • Lebensarbeitszeitkonto: Sie sparen Überstunden, Urlaubstage etc. für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben an
  • Private Altersvorsorge: Strategien wie Investmentfonds, Riesterrente oder Immobilienrente ermöglichen eine finanzielle Überbrückung bis zum Rentenbeginn
  • Arbeitslosengeld oder Krankengeld: Unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückung von bis zu 2 Jahren
  • Kauf von Rentenpunkten: Möglichkeit, früher in Rente zu gehen und Abschläge durch Einmalzahlung auszugleichen

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Seit 2012 wird das reguläre Eintrittsalter, die Regelaltersgrenze, schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Allerdings sieht das deutsche Rentensystem verschiedene Modelle für einen früheren Renteneintritt vor:

  • Vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren: Rentenbeginn ohne Abschläge 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze
  • Vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren, auch Rente mit 63 genannt: Rentenbeginn mit Abschlägen mit 63 Jahren
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Rentenbeginn mit Abschlägen für Jahrgänge ab 1964 mit 62 Jahren
  • Erwerbsminderungsrente: Rentenbeginn ab dem 7. Monat der Erwerbsminderung

Zudem gibt es weitere Tricks, um früher in Rente zu gehen. So können Sie z. B. durch Altersteilzeit oder eine Finanzierung mit privatem Vermögen Ihren Ruhestand um weitere Monate bzw. Jahre vorverlegen.

Info

Sonderregeln gelten für Berufssoldaten und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Hier ist meist ein deutlich früherer Rentenbeginn möglich.

Frührente: Ab wann ist sie ohne Abschlag möglich?

Abschlagsfrei können Sie nur nach 45 Beitragsjahren früher in Rente gehen. Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt dabei von Ihrem Geburtsjahr ab. Generell liegt er 2 Jahre vor dem regulären Renteneintritt. Dieser wird jedoch seit 2012 schrittweise angehoben:

 

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Frühestmöglicher Renteneintritt ohne Abzüge
1957 65 Jahre, 11 Monate 63 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre 64 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre

 

Frührente mit Abschlägen

Ohne Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung können Sie bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – vorausgesetzt, Sie haben 35 Beitragsjahre angesammelt. Alle künftigen Neurentner müssen in diesem Fall allerdings Abschläge hinnehmen. Die Höhe der Abschläge hängt dabei von der verbleibenden Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ab.

Info

Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 % gekürzt. Der höchstmögliche Abzug beträgt 14,4 %. Die Kürzung gilt anschließend Ihr ganzes Leben lang.

Wie hoch Ihre Abschläge ausfallen, hängt von 2 Faktoren ab:

  1. Ihrer individuellen Regelaltersgrenze und damit Ihrem Geburtsjahr
  2. Ihrem Renteneintritt: Statt mit 63 Jahren können Sie z. B. auch erst mit 64 Jahren vorzeitig in Rente gehen.

Einen Überblick über die Abzüge beim Rentenbeginn mit 63 Jahren finden Sie in der Tabelle:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze höchste mögliche Abzüge
1957 65 Jahre, 11 Monate 10,5 %
1958 66 Jahre 10,8 %
1959 66 Jahre, 2 Monate 11,4 %
1960 66 Jahre, 4 Monate 12 %
1961 66 Jahre, 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre, 8 Monate 13,2 %
1963 66 Jahre, 10 Monate 13,8 %
ab 1964 67 Jahre 14,4 %
Zwei gute gelaunte Rentner in Sportkleidung, einer davon hat einen Fußball in der Hand.

Weitere Vorsorgelösungen für eine frühere Rente

Zusätzlich zur Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente stehen Ihnen weitere Modelle offen, um Ihren Rentenbeginn nach vorn zu verlegen. Diese Optionen haben Sie:

  • Altersteilzeit
  • Lebensarbeitszeitkonto
  • Private Altersvorsorge, z. B. über eine private Rentenversicherung oder eine Immobilienrente
  • Finanzierung über privates Vermögen

Altersteilzeit

Bei dieser freiwilligen Leistung Ihres Arbeitgebers können Sie ab einem Alter von 55 Jahren Ihre Arbeitszeit um 50 % reduzieren. Im Blockmodell arbeiten Sie z. B. 3 Jahre weiterhin Vollzeit, um dann 3 Jahre bei fortlaufendem Gehalt und Sozialversicherungsschutz gar nicht zu arbeiten. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber zum Thema Altersteilzeit.

Lebensarbeitszeitkonto

Das sogenannte Zeitwertkonto können Sie mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers einrichten. Es funktioniert wie ein klassisches Konto, nur dass Sie statt Geldbeträgen Arbeitszeit, Urlaubstage oder Teile Ihres Gehalts einzahlen.

Info

Das Guthaben auf Ihrem Lebensarbeitszeitkonto kann in der Regel nicht verloren gehen. Bei Kündigung, Betriebsaufgabe oder Berufsunfähigkeit bekommen Sie das Guthaben ausbezahlt.

Die Leistungen werden in Euro umgerechnet. Mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie das Guthaben für einen vorgezogenen Ruhestand nutzen. Auch andere Verwendungszwecke, z. B. verlängerte Elternzeit, sind möglich.

Private Altersvorsorge

Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Zeiten bis zum Renteneintritt überbrücken oder Ihre Rentenzahlungen aufstocken. Hierfür stehen Ihnen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Was kostet es mich, 2 Jahre früher in Rente zu gehen?

Zusätzlich zu eventuellen Abschlägen müssen Sie bei einer Frührente noch einen weiteren Faktor bedenken: Für die Jahre, die Sie früher in Rente gehen, zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung. Sie haben also bei Renteneintritt weniger Rentenpunkte auf Ihrem Versicherungskonto.

Info

Sie erhalten 1 Rentenpunkt pro Jahr, wenn Sie so viel verdienen wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten. 2024 sind das 45.358 € in den alten Bundesländern und 44.732 € in den neuen Bundesländern. Für einen Rentenpunkt gibt es 2024 eine monatliche Zahlung von 37,60 €.

Beispielrechnung:

  • Angenommen, Ihr Gehalt entspricht exakt dem Durchschnittsgehalt aller Rentenversicherten. Dann sammeln Sie durch Ihre Rentenbeiträge pro Jahr 1 Rentenpunkt.
  • Wenn Sie 2 Jahre früher in Rente gehen, entgehen Ihnen damit 2 Rentenpunkte.
  • Beim aktuellen Rentenwert von 37,60 € würden Sie somit 75,20 € monatlich weniger erhalten. Hinzu können eventuelle Abschläge kommen.

Wie kann ich eine höhere Rente bekommen?

Um Abschläge auszugleichen oder einfach nur eine höhere Rente zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen leisten. Dieses Verfahren ist auch als „Rentenpunkte kaufen“ bekannt, denn Sie erwerben dabei Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten. Beachten Sie:

  • Einmalzahlungen sind nur für Versicherte ab dem 50. Lebensjahr möglich, die zudem eine realistische Chance haben, bis zum geplanten Renteneintritt 35 Beitragsjahre anzusammeln.
  • Zudem dürfen Sie nur Sonderzahlungen tätigen, solange Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
  • Gesonderte Einzahlungen in die Rentenkasse gelten als sichere Investition, da Sie dank der Rentengarantie keinen Verlust riskieren. Allerdings können andere Anlageformen wie Aktienfonds oder Lebensversicherungen unter Umständen eine höhere Rendite erzielen.

Kann ich Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen?

Der Kauf von Rentenpunkten und eine vorgezogene Altersrente schließen sich gegenseitig nicht aus. Vielmehr gelten Sonderzahlungen explizit als Möglichkeit, um eventuelle Abschläge auszugleichen. Insofern können Sie sehr gut Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen.

Wie viel kostet ein Rentenpunkt 2024?

Der Preis für Rentenpunkte ändert sich jährlich. Für 2024 kostet ein Rentenpunkt 8.436,59 € in den alten und 8.320,15 € in den neuen Bundesländern.

Info

Der Kaufpreis eines Rentenpunkts bemisst sich nach dem aktuellen Durchschnittsgehalt. Ein Rentenpunkt entspricht damit dem durchschnittlichen Jahresbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 2024 sind das zusammen 18,6 % von 45.358 € (West) bzw. 44.732 € (Ost).

Früher in Rente durch Einmalzahlung – ist das möglich?

Ob Sie eine Einmalzahlung tätigen, hat keine Auswirkungen auf Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn. Mit Sonderzahlungen können Sie lediglich die Höhe Ihrer späteren Rente beeinflussen.

Welchen Einfluss hat das letzte Gehalt auf die Rente?

Das letzte Gehalt vor der Rente hat keinen größeren Einfluss als jedes andere Gehalt, dass Sie im Laufe Ihres Berufslebens beziehen. Denn die Höhe Ihrer späteren Rente hängt ausschließlich von folgenden Faktoren ab:

  • angesammelte Rentenpunkte
  • Zugangsfaktor (berücksichtigt den vorgezogenen oder nach hinten verschobenen Rentenbeginn)
  • Rentenwert = monatliche Auszahlung pro Rentenpunkt
  • Rentenartfaktor (berücksichtigt die Art der Rente, z. B. Altersrente oder Erwerbsminderungsrente)

Das letzte Gehalt vor der Rente wirkt sich natürlich auf die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte aus – allerdings nicht stärker oder schwächer als Gehälter, die Sie zu einem früheren Zeitpunkt bezogen haben.

Ein älteres Paar sitzt lachend mit anderen am Tisch und isst.

Was muss ich tun, um früher in Rente gehen zu können?

Für gesetzliche Leistungen wie der vorgezogenen Altersrente müssen Sie einen Rentenantrag bei der Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Info

Den erforderlichen Rentenantrag finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Die offizielle Bezeichnung lautet „R0100 – Antrag auf Versichertenrente“.

Den Antrag sollten Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Kann ich einfach aufhören zu arbeiten?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Bürger zur Arbeit zwingt. Auch die Rentenversicherung kann Sie nicht zur Berufstätigkeit verpflichten. Insofern steht es Ihnen frei, Ihr Arbeitsleben vorzeitig zu beenden, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Rente noch nicht erfüllen. Allerdings sollten Sie bedenken:

  • Eine Altersrente erhalten Sie in der Regel erst, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Beitragsjahre vorweisen können.
  • Trifft dies bei Ihnen nicht zu, müssen Sie die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken – entweder mit eigenen finanziellen Mitteln oder mit Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld.
  • Für den Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur müssen Sie deren Vermittlungsbemühungen entgegenkommen.
  • Ohne Beitragszahlungen erhalten Sie für die verbleibende Zeit bis zum Rentenbeginn keine weiteren Rentenpunkte. Dies wirkt sich negativ auf die Höhe Ihrer späteren Rente aus.

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um 3 Jahre bis zum Rentenbeginn zu überbrücken. Je nach individueller Situation können Sie sich z. B. für eine dieser Optionen entscheiden:

  • Blockmodell der Altersteilzeit (3 Jahre Vollzeit arbeiten, 3 Jahre nicht arbeiten)
  • Lebensarbeitszeitkonto (vorausgesetzt, Sie haben während der Berufstätigkeit so viel eingezahlt, dass Sie damit 36 Monate überbrücken können)
  • Private Vorsorge, z. B. private Rentenversicherung oder Auszahlung einer Lebensversicherung

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Sie unter Umständen untereinander oder mit den oben genannten kombinieren können:

  • Arbeitslosengeld: Wer 58 Jahre oder älter ist, erhält 24 Monate lang Arbeitslosengeld
  • Krankengeld: Bei Krankschreibung lassen sich mit dem Krankengeld 72 Wochen (+ 6 Wochen Lohnfortzahlung) überbrücken, also knapp 1,5 Jahre.

Vorsicht

Bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte zählt in den letzten 2 Jahren vor der Rente nur der Bezug von Arbeitslosengeld zu den 45 Beitragsjahren. Weitere Bedingung: Die Arbeitslosigkeit kam durch Insolvenz oder Betriebsaufgabe zustande.

Sind die letzten 5 Jahre für die Rente wichtig?

Allgemein kommt den letzten 5 Jahren vor der Rente keine besondere Bedeutung zu. Im Hinblick auf Beitragsjahre und Rentenpunkte werden sie ebenso gewertet wie alle anderen Jahre Ihrer Versicherungszugehörigkeit.

Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?

Bei längerer Krankschreibung erhalten Sie bis zu 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Dies hat zunächst keine Auswirkungen auf Ihre Rente. Erst bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall ist die Rente betroffen, denn nach den 6 Wochen erhalten Sie Kranken- oder Verletztengeld. Dabei gilt:

  • Beim Bezug von Krankengeld teilen Sie und Ihre Krankenkasse sich die Beiträge an die Rentenversicherung.
  • Die Beitragshöhe ergibt sich dabei aus 80 % Ihres bisherigen beitragspflichtigen Gehaltes.
  • Während der Krankheitszeit leisten Sie somit geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die spätere Rentenzahlung fällt dadurch geringer aus als ohne Krankschreibung.

Beispiel:

Sie erzielen ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 €. Damit würden Sie im Jahr 2024 rund 0,7937 Rentenpunkte in den alten Bundesländern erhalten. Eine Krankschreibung für ein ganzes Jahr würde sich folgendermaßen auswirken:

  • Beim Bezug von Krankengeld werden Ihre Rentenbeiträge nur noch auf 80 % Ihres bisherigen Gehalts angerechnet, also auf 2.400 € (80% von 3.000 €).
  • Wenn Sie im gesamten Jahr 2024 Krankengeld beziehen, erhalten Sie nur noch ca. 0,6349 Rentenpunkte, also etwa 0,1588 Punkte weniger als ohne Krankschreibung.
  • Beim aktuellen Rentenwert würde Ihre Rentenzahlung dadurch monatlich um rund 5,97 € geringer ausfallen (0,1588 x 37,60 €).
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Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.