Ob Sie eine Einmalzahlung tätigen, hat keine Auswirkungen auf Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn. Mit Sonderzahlungen können Sie lediglich die Höhe Ihrer späteren Rente beeinflussen.
 
    Eine private Rentenversicherung ergänzt Ihre Altersvorsorge sinnvoll und bietet Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit für einen sorgenfreien Ruhestand.
Das Wichtigste in Kürze
- Im deutschen Rentensystem ist der frühestmögliche Eintritt in die Altersrente mit 63 Jahren vorgesehen – allerdings mit finanziellen Einbußen: Bei der Rente mit 63 werden Abschläge von bis zu 14,4 % fällig.
- Abschlagsfrei ist die Frührente 2 Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters möglich. Für alle nach 1964 Geborenen ist das mit 65 Jahren der Fall. Voraussetzung ist, dass Sie 45 Beitragsjahre angesammelt haben.
- Wer finanziell vorsorgt, hat noch weitere Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Dazu zählen neben der Altersteilzeit auch weitere Modelle wie das Lebensarbeitszeitkonto oder eine Überbrückung durch private Altersvorsorge.
Früher in Rente – was ist zu beachten?
Wichtige Fragen – schnell geklärt
Diese Themen finden Sie hier
Wie kann ich früher in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze steigt – und damit für viele auch die Zeit bis zur Rente. Allerdings gibt es Möglichkeiten, schon früher in den Ruhestand zu gehen: Mit der vorgezogenen Altersrente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge finden Sie hier verschiedene Anregungen, um vorzeitig in Rente zu gehen.
 
    Private Rentenversicherung
Einfach und flexibel fürs Alter vorsorgen
Jetzt vorsorgen, um sich Wünsche und Träume im Alter zu verwirklichen: Eine private Rentenversicherung ergänzend zur gesetzlichen Rente hilft Ihnen, Ihren Lebensstandard im Alter zu halten.
Vorgezogene Altersrente
Rentenversicherte können bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Für eine abschlagsfreie Rente müssen sie mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wer mindestens 35 Jahre rentenversichert war, kann mit Abschlägen früher in Rente gehen.
Altersteilzeit
Das Altersteilzeitmodell ermöglicht Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr, ihre Arbeitszeit bis zur Rente um die Hälfte zu reduzieren. Aufstockungsbeträge zu Gehalt und Rentenbeitrag machen die Altersteilzeit attraktiv – allerdings muss der Arbeitgeber zustimmen.
Lebensarbeitszeitkonto
Mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell sparen Sie Überstunden, Urlaubstage oder auch Teile Ihres Gehalts an, um sie für spätere Freistellungsphasen nutzen zu können – oder für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben.
Private Altersvorsorge
Mit privaten Vorsorge-Strategien wie Investmentfonds, Riester-Rente, Rürup-Rente oder Immobilien-Investments stocken Sie Ihre Altersrente auf oder können die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn überbrücken und früher aufhören zu arbeiten.
Kauf von Rentenpunkten
Durch den Kauf von Rentenpunkten können Arbeitnehmer die Höhe ihrer monatlichen Altersrente aufstocken. Vor allem Selbstständige und Menschen, die nicht lange genug in die Rentenkasse eingezahlt haben, können mit Rentenpunkten eine Rentenberechtigung erwerben.
Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für langjährige Versicherte sieht das deutsche Rentensystem aber verschiedene Möglichkeiten vor, um ohne Abschläge früher in Rente gehen zu können.
Checkliste
- Vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren: Rentenbeginn ohne Abschläge 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze
- Vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren, auch Rente mit 63 genannt: Rentenbeginn mit Abschlägen mit 63 Jahren
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Rentenbeginn mit Abschlägen für Jahrgänge ab 1964 mit 62 Jahren
- Erwerbsminderungsrente: Rentenbeginn ab dem 7. Monat der Erwerbsminderung
Gut zu wissen
Früher in Rente ohne Abzüge – ab wann geht das?
Abschlagsfrei können Sie nur nach 45 Beitragsjahren früher in Rente gehen. Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt dabei von Ihrem Geburtsjahr ab. Generell liegt er 2 Jahre vor dem regulären Renteneintritt. Dieser wird jedoch seit 2012 schrittweise angehoben.
Frührente ohne Abschläge
| Regelaltersgrenze | Frühestmöglicher Renteneintritt ohne Abzüge | |
|---|---|---|
| Geb.1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 63 Jahre, 11 Monate | 
| Geb.1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 
| Geb.1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate | 
| Geb.1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate | 
| Geb.1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate | 
| Geb.1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate | 
| Geb.1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate | 
| Geb.1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 
Früher in Rente mit Abzügen
Ohne Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung können Sie frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen – vorausgesetzt, Sie haben 35 Beitragsjahre angesammelt. Als Neurentner müssen Sie in diesem Fall allerdings Abschläge hinnehmen. Die Höhe der Abschläge hängt dabei von zwei Faktoren ab:
- Individuelle Regelaltersgrenze: Diese wird durch Ihr Geburtsjahr festgelegt.
- Renteneintritt: Wie viel früher Sie in Rente gegangen sind bzw. wie viel Zeit noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verbleibt.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 % gekürzt. Der höchstmögliche Abzug bei einer Rente mit 63 beträgt 14,4 %. Die Kürzung gilt anschließend für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.
Abzüge bei einem Rentenbeginn mit 63
Höchstmögliche Abzüge nach Geburtsjahr
| Regelaltersgrenze | Höchstmögliche Abzüge | |
|---|---|---|
| Geb.1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 10,5 % | 
| Geb.1958 | 66 Jahre | 10,8 % | 
| Geb.1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 11,4 % | 
| Geb.1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 12 % | 
| Geb.1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 12,6 % | 
| Geb.1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 13,2 % | 
| Geb.1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 13,8 % | 
| Geb.1964 | 67 Jahre | 14,4 % | 
 
    Private Altersvorsorge: Vermögen aufbauen fürs Alter
Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Zeiten bis zum Renteneintritt überbrücken oder Ihre Rentenzahlungen aufstocken. Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Checkliste
- Riester-Rente, insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien
- Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschüssen
- Private Rentenversicherung, insbesondere für junge Menschen, die mit geringen Beiträgen Vermögen fürs Alter aufbauen möchten
- Kapitallebensversicherung als private Vorsorge fürs Alter oder zur Absicherung Ihrer Familie im Todesfall
- Investmentfonds bieten eine Möglichkeit, Ihr Kapital gewinnbringend anzulegen, um Ihr Vermögen bis zur Rente zu vermehren
- Immobilienrente für eine zusätzliche finanzielle Absicherung, z. B. durch einen Teilverkauf oder einen Verkauf mit Nießbrauchrecht
Beispiel: Was kostet es, 2 Jahre früher in Rente zu gehen?
Zusätzlich zu eventuellen Abschlägen müssen Sie bei einem früheren Renteneintritt einen weiteren Faktor bedenken: Für die Jahre, die Sie früher in Rente gehen, zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung. Sie haben also bei Renteneintritt weniger Rentenpunkte auf Ihrem Versicherungskonto.
Beispielrechnung:
- Angenommen, Ihr Gehalt entspricht exakt dem Durchschnittsgehalt aller Rentenversicherten. Dann sammeln Sie durch Ihre Rentenbeiträge pro Jahr 1 Rentenpunkt.
- Wenn Sie 2 Jahre früher in Rente gehen, entgehen Ihnen 2 Rentenpunkte.
- Beim aktuellen Rentenwert (2025) von 40,79 € würden Sie somit monatlich 81,58 € Rente weniger erhalten.
Wie kann ich eine höhere Rente bekommen?
Um Abschläge durch eine Frührente auszugleichen oder einfach nur eine höhere Rente zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. So erwerben Sie Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten – daher nennt man dieses Verfahren auch „Rentenpunkte kaufen“.
Rentenpunkte kaufen können nur Versicherte ab dem 50. Lebensjahr, die zudem eine realistische Chance haben, bis zum geplanten Renteneintritt 35 Beitragsjahre anzusammeln. Die Sonderzahlungen sind nur möglich, solange die Versicherten Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Der Kauf von Rentenpunkten gilt als sichere Investition, da Sie dank der Rentengarantie keinen Verlust riskieren. Allerdings können andere Anlageformen wie Aktienfonds oder Lebensversicherungen unter Umständen eine höhere Rendite erzielen.
Gut zu wissen
Warum zählen die letzten Jahre vor der Rente mehr?
Tatsächlich hat das letzte Gehalt vor der Rente keinen größeren Einfluss als jedes andere Gehalt, das Sie im Laufe Ihres Berufslebens beziehen. Die Höhe Ihrer späteren Rente hängt ausschließlich von folgenden Faktoren ab:
Checkliste
- Anzahl der angesammelten Rentenpunkte
- Zugangsfaktor (berücksichtigt den vorgezogenen oder nach hinten verschobenen Rentenbeginn)
- Rentenwert = monatliche Auszahlung pro Rentenpunkt
- Rentenartfaktor (berücksichtigt die Art der Rente, z. B. Altersrente oder Erwerbsminderungsrente)
 
    Kann ich auch einfach aufhören zu arbeiten?
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Bürger zur Arbeit zwingt. Auch die Rentenversicherung kann Sie nicht zur Berufstätigkeit verpflichten. Insofern steht es Ihnen frei, Ihr Arbeitsleben vorzeitig zu beenden, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Rente noch nicht erfüllen. Allerdings sollten Sie bedenken:
- Eine Altersrente erhalten Sie in der Regel erst, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Beitragsjahre vorweisen können.
- Trifft dies bei Ihnen nicht zu, müssen Sie die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken – entweder mit eigenen finanziellen Mitteln oder mit Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld.
- Für den Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur müssen Sie deren Vermittlungsbemühungen entgegenkommen.
- Ohne Beitragszahlungen erhalten Sie für die verbleibende Zeit bis zum Rentenbeginn keine weiteren Rentenpunkte. Dies wirkt sich negativ auf die Höhe Ihrer späteren Rente aus.
Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?
Bei längerer Krankschreibung erhalten Sie bis zu 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Rente. Erst wenn Ihr krankheitsbedingter Ausfall 6 Wochen überschreitet, erhalten Sie Kranken- oder Verletztengeld. In dieser Zeit leisten Sie geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da sich die Beitragshöhe aus 80 % Ihres bisherigen beitragspflichtigen Gehaltes berechnet. Ihre spätere Rentenzahlung fällt dadurch geringer aus als ohne Krankschreibung.
Beispiel: Reduzierte Rentenansprüche bei längerer Krankschreibung
Angenommen, Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 3.000 €. Damit würden Sie im Jahr 2025 rund 0,7129 Rentenpunkte erhalten. Eine Krankschreibung für ein ganzes Jahr würde sich folgendermaßen auswirken:
- Beim Bezug von Krankengeld werden Ihre Rentenbeiträge nur noch auf 80 % Ihres bisherigen Gehalts angerechnet, also auf 2.400 € (80 % von 3.000 €).
- Wenn Sie im gesamten Jahr 2025 Krankengeld beziehen, erhalten Sie nur noch ca. 0,5704 Rentenpunkte, also etwa 0,1425 Punkte weniger als ohne Krankschreibung.
- Beim aktuellen Rentenwert würde Ihre Rentenzahlung dadurch monatlich um rund 5,60 € geringer ausfallen (0,1425 x 39,32 €), ab dem 1. Juli 2025 um rund 5,81 € geringer (0,1425 x 40,79 €).
FAQ – Häufige Fragen zum früheren Rentenbeginn
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Für gesetzliche Leistungen wie der vorgezogenen Altersrente müssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Den erforderlichen Rentenantrag finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Die offizielle Bezeichnung lautet „R0100 – Antrag auf Versichertenrente“. Den Antrag sollten Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um 3 Jahre bis zum Rentenbeginn zu überbrücken. Je nach individueller Situation können Sie sich z. B. für die folgenden Optionen entscheiden:
- Blockmodell der Altersteilzeit (3 Jahre Vollzeit arbeiten, 3 Jahre nicht arbeiten)
- Lebensarbeitszeitkonto (vorausgesetzt, Sie haben während der Berufstätigkeit so viel eingezahlt, dass Sie damit 36 Monate überbrücken können)
- Private Vorsorge, z. B. private Rentenversicherung oder Auszahlung einer Lebensversicherung
Allgemein kommt den letzten 5 Jahren vor der Rente keine besondere Bedeutung zu. Im Hinblick auf Beitragsjahre und Rentenpunkte werden sie ebenso gewertet wie alle anderen Jahre Ihrer Versicherungszugehörigkeit.
Ja, Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Ob Sie ohne Abschläge in Rente gehen oder ob Sie mit Abzügen rechnen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab: Wer vor 1953 geboren wurde, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise angehoben, sodass Sie weniger Rente erhalten, wenn Sie frühzeitig aufhören zu arbeiten.
Stand: 23.09.2025
Ähnliche Beiträge:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Artikels wird keine Haftung übernommen. Die Darstellung wurde nach bestem Wissen und aktuellem Rechtsstand formuliert.
Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.