Als arbeitsunfähig gilt, wer aufgrund einer Krankheit seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr – oder nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung der Krankheit – nachkommen kann.
Damit Sie auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sind: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihr Einkommen gezielt absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie erhalten Entgeltfortzahlung, wenn Sie ohne eigenes Verschulden erkranken und Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen. Anschließend greift das Krankengeld, das von Ihrer Krankenkasse gezahlt wird.
- Voraussetzung ist u. a., dass Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht und Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können.
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Krank und trotzdem Gehalt – wann bekomme ich Entgeltfortzahlung?
Ohne Arbeit kein Lohn – so lautet einer der Grundsätze des Arbeitsrechts. Wenn Sie jedoch ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden, gibt es Ausnahmen: Im Krankheitsfall erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach greift das Krankengeld.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sichern Sie Ihr Einkommen ab
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. So bleiben Sie im Ernstfall finanziell unabhängig.
Entgeltfortzahlung (auch: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) bedeutet, dass Sie bei krankheitsbedingtem Ausfall weiterhin Ihren Lohn erhalten.
Checkliste
- Sie erhalten die sog. Entgeltfortzahlung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind oder sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden.
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, unabhängig von der Art der Beschäftigung und der Lohnhöhe. Dazu zählen auch Teilzeitangestellte, Auszubildende, Werkstudenten, Minijobber und Angestellte mit befristetem Arbeitsverhältnis.
- An die Entgeltfortzahlung sind einige Voraussetzungen geknüpft, z. B. dürfen Sie Ihren Arbeitsausfall nicht selbst verschuldet haben und müssen zuvor bereits mindestens 4 Wochen angestellt gewesen sein.
- Für die Entgeltfortzahlung ist meist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich. Diese sog. Krankschreibung muss Ihnen ein Arzt ausstellen.
- Voraussetzungen und Bedingungen der Entgeltfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Darüber hinaus können Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung weitere Einzelheiten festlegen.
Was sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz aus?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZ) regelt alle Details der fortlaufenden Zahlungen für Arbeitnehmer an Feiertagen und bei Krankheit.
Checkliste
- Im Gesetzt ist u.a. festgehalten, wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat,
- über welche Dauer die Entgeltfortzahlung geleistet werden muss,
- wie sich die Höhe der Zahlung bemisst,
- welche Pflichten der Arbeitnehmer hat (Anzeige- und Nachweispflicht für die Arbeitsunfähigkeit) und,
- dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung unabdingbar ist, d. h. das Gesetz kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers umgangen werden.
Welche Arten von Entgeltfortzahlung gibt es?
Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es für Arbeitnehmer noch weitere Lohnfortzahlungen:
Feiertagsentgeltfortzahlung
An gesetzlichen Feiertagen, an denen keine Arbeitspflicht besteht, erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung, da er ohne eigenes Verschulden nicht arbeitet.
Urlaubsentgelt
Während des regulären Urlaubs erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung in Höhe des Arbeitsverdienstes, den er ohne den Urlaub erzielt hätte.
Arbeitsverhinderung
Lohnfortzahlung für 1 bis 4 Tage bei nicht selbst verschuldeten, persönlichen Verhinderungsgründen, z. B. der eigenen Hochzeit, Schöffendiensten oder Todesfällen im nahen Familienkreis.
Annahmeverzug
Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annimmt oder annehmen kann, z. B. bei Freistellung während der Kündigungsfrist.
Mutterschutzlohn
Lohnfortzahlung, wenn die Arbeitnehmerin vor Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor Geburtstermin) wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht mehr arbeiten darf.
Generell hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Checkliste
- Der Arbeitsunfall darf nicht selbst verschuldet sein.
- Im Allgemeinen müssen Sie mind. 4 Wochen für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, bevor Ihnen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in einigen Tarifverträgen.
- Sie brauchen spätestens ab dem 4. Tag Ihrer Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gut zu wissen
Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Entgeltfortzahlung erhalten Sie bei entsprechender Krankschreibung max. 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage lang. Danach erlischt Ihr Anspruch. Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, bekommen Sie stattdessen von Ihrer Krankenkasse das Kranken- oder Verletztengeld. Das gilt auch, wenn Sie nach einer 6-wöchigen Krankheit für einen Tag wieder arbeiten gehen und anschließend wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. Dabei greift der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung. Ein einmal begonnener 6-Wochen-Zeitraum kann nicht verlängert werden – auch dann nicht, wenn zwischenzeitlich eine andere Erkrankung hinzukommt.
Gut zu wissen
Beispiel: Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Ein Beispiel für Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei verschiedenen Gründen für die Arbeitsunfähigkeit:
Checkliste
- Sie werden am 4. April vor Arbeitsbeginn wegen Krankheit A arbeitsunfähig und erhalten Entgeltfortzahlung. Ihre Krankschreibung dauert bis zum 25. April, also 3 Wochen.
- Am 24. April bekommen Sie zusätzlich noch Krankheit B und werden aus diesem Grund für weitere 4 Wochen bis zum 23. Mai krankgeschrieben.
- Zwischen den Erkrankungen lag keine Arbeitsfähigkeit vor – beide Erkrankungen gelten als einheitlicher Verhinderungsfall. Deshalb erhalten Sie die Entgeltfortzahlung nur insgesamt 42 Tage, also bis zum 15. Mai.
- Vom 16. bis zum 23. Mai erhalten Sie statt der Lohnfortzahlung Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
- Am 24. Mai nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf.
- Am 28. Mai werden Sie erneut krank, diesmal ist Krankheit C die Ursache. Ein weiterer 6-Wochen-Zeitraum beginnt.
Gut zu wissen
Welche Fristen gelten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Bei der Entgeltfortzahlung gibt es die 6-Monats-Frist und die 12-Monats-Frist. Sie sind wichtig, wenn Sie wegen derselben Erkrankung mehr als einmal arbeitsunfähig werden und dabei insgesamt länger als 42 Tage nicht arbeiten können.
Die 6-Monats-Frist
Nach 6 Monaten erneuert sich Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, zwischen dem Ende Ihrer ersten und dem Beginn der zweiten Krankschreibung wegen derselben Erkrankung müssen mind. 6 Monate liegen. Nur dann erhalten Sie erneut für 42 Tage (6 Wochen) Lohnfortzahlung.
Die 12-Monats-Frist
Diese gilt, wenn Sie die Bedingungen der 6-Monats-Frist nicht erfüllen können (z. B. weil Sie über einen längeren Zeitraum immer wieder erkranken). In diesem Fall erhalten Sie 12 Monate nach dem ersten Auftreten der Krankheit für weitere 42 Tage eine Entgeltfortzahlung.
Gut zu wissen
Selbstständigkeit
Sie sind als arbeitnehmerähnliche Person selbstständig, arbeiten als freier Mitarbeiter oder in Heimarbeit.
Grobe Fahrlässigkeit
Ihre Arbeitsunfähigkeit ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Selbstverschulden zustande gekommen – etwa durch einen Unfall beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Freistellung
Sie erhalten unbezahlten Urlaub oder sind von Ihrer Arbeit freigestellt, z. B. aufgrund von Wehrdienst oder Elternzeit.
Ende des Arbeitsverhältnisses
Ihr Arbeitsverhältnis endet während Ihrer Krankschreibung durch Auslaufen des Arbeitsvertrags oder Kündigung – vorausgesetzt, Ihre Arbeitsunfähigkeit war nicht der Kündigungsgrund.
Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?
Grundsätzlich ist Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung gesetzlich verankert (§ 12 EntgFG). Dennoch kann die Zahlung in einigen, seltenen Fällen verweigert werden.
Fehlende Bescheinigung
Sie haben keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt. Sobald diese vorliegt, muss der Arbeitgeber Ihnen die Zahlung gewähren.
Neu im Job
Ihr Arbeitsverhältnis besteht weniger als 4 Wochen. In diesem Fall haben Sie als gesetzlich Versicherter nur Anspruch auf Krankengeld.
Zweifel des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber hat begründete Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese Zweifel muss er allerdings beweisen können, z. B. mit einem ärztlichen Gutachten.
Wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber sofort mitteilen. Die Lohnfortzahlung erhalten Sie dann automatisch.
Checkliste
- Als Arbeitnehmer haben Sie eine Anzeigepflicht, wenn Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie müssen Ihren Arbeitgeber also sofort informieren. Dafür reicht eine telefonische Benachrichtigung.
- Wenn Sie länger als 3 Kalendertage (einschließlich Wochenende und Feiertage) arbeitsunfähig sind, unterliegen Sie der Nachweispflicht: Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann Ihr Arbeitgeber diese auch schon früher verlangen.
- Beachten Sie in jedem Fall die Fristen für Ihre Krankschreibung. Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht melden oder ab dem 3. Tag keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, bleiben Sie der Arbeit unentschuldigt fern und haben damit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Gut zu wissen
Wer zahlt die Entgeltfortzahlung?
In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Allerdings gibt es einige Sonderregelungen.
Kleine Betriebe
Betriebe mit weniger als 30 Beschäftigen müssen am Umlageverfahren der Krankenkassen teilnehmen. Über dieses Verfahren werden ihnen im Krankheitsfall zwischen 40 und 80 % und bei Mutterschutzlohn 100 % der Entgeltfortzahlung erstattet.
Fremdverschuldung
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit von Dritten verschuldet wurde (z. B. durch einen Unfall), geht ein Teil Ihres Anspruches auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls auf Ihren Arbeitgeber über. Dieser kann sich die Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher erstatten lassen.
Gut zu wissen
FAQ – Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Die Entgeltfortzahlung erhalten Sie ab dem ersten vollen Tag, an dem Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann.
Nach 6 Wochen krankheitsbedingtem Arbeitsausfall endet Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind, übernimmt die Krankenkasse: Sie erhalten statt Lohnfortzahlung Krankengeld oder Verletztengeld.
Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres regelmäßigen Bruttogehalts und max. 90 % Ihres Nettogehalts abzüglich des Arbeitnehmeranteils an der Arbeitslosen-, Renten-, und Pflegeversicherung.
Dabei kommt es darauf an, ob Sie wegen derselben Krankheit oder wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig werden:
Ist dieselbe Krankheit wie beim ersten Mal der Grund, müssen mind. 6 Monate dazwischen liegen. Erst dann haben Sie erneuten Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung. Ist der Abstand kleiner, werden die Krankheitstage zusammengerechnet und Sie erhalten für beide Krankheitsphasen zusammen max. 42 Tage Lohnfortzahlung.
Wenn Ihre erste und Ihre zweite Krankschreibung verschiedene Ursachen haben, muss Ihre erste Erkrankung zuerst ausgeheilt sein (d. h. dass Ihre Krankschreibung geendet hat und Sie wieder arbeiten). Anschließend können Sie wegen einer anderen Erkrankung erneut für 6 Wochen Entgeltfortzahlung beziehen.
Bei der Entgeltfortzahlung zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber 100 % Ihres normalen Gehalts für die Dauer von max. 6 Wochen. Die Höhe setzt sich aus Ihrem Bruttoarbeitsgehalt sowie allen üblicherweise gezahlten Zuschlägen zusammen.
In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung voll oder in Teilen erstatten lassen:
Wenn er am Umlageverfahren der Krankenkassen teilnimmt (verpflichtend für Betriebe mit bis zu 30 Angestellten): Dabei zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, die im Gegenzug bis zu 80 % der Entgeltfortzahlung übernimmt und 100 % beim Mutterschutzlohn.
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit von Dritten verschuldet wurde und Ihnen Schadenersatz wegen Verdienstausfalls zusteht: dieser geht in Höhe der Entgeltfortzahlung auf Ihren Arbeitgeber über.
Stand: 22.01.2026
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