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Entgeltfortzahlung

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer krankheitsbedingt ausfällt, ist erstmal finanziell geschützt: Die Entgeltfortzahlung sichert Arbeitnehmern bis zu sechs Wochen ihr volles Gehalt.

Rosafarbenes Sparschwein , das in den Händen einer Frau liegt.

Ohne Arbeit kein Lohn – so lautet einer der Grundsätze des Arbeitsrechts. Wenn Sie jedoch ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden, gelten Ausnahmen: Im Krankheitsfall erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung. Hier finden Sie alle Infos zur Rechtsgrundlage, sowie den Voraussetzungen und Fristen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Entgeltfortzahlung erhalten Sie, wenn Sie ohne eigenes Verschulden erkranken und Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.
  • Die Entgeltfortzahlung zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber für eine Dauer von maximal sechs Wochen.
  • Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können.

 

Was ist eine Entgeltfortzahlung?

Entgeltfortzahlung bedeutet, dass Sie bei krankheitsbedingtem Ausfall weiterhin Ihren Lohn bekommen. Dabei gilt:

  • Sie erhalten die sogenannte Entgeltfortzahlung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind oder im Krankenhaus stationär behandelt werden.
  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, unabhängig von der Art der Beschäftigung und der Lohnhöhe. Dazu zählen also auch Teilzeitangestellte, Auszubildende, Werkstudenten, Minijobber und Angestellte mit befristetem Arbeitsverhältnis.
  • Daran sind einige Voraussetzungen geknüpft, z. B. dürfen Sie den Arbeitsausfall nicht selbst verschuldet haben und müssen zuvor bereits mindestens vier Wochen angestellt gewesen sein.
  • Für die Entgeltfortzahlung ist meist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Diese sogenannte Krankschreibung muss Ihnen ein Arzt ausstellen.
  • Voraussetzungen und Bedingungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Darüber hinaus können Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung weitere Einzelheiten regeln.

Im alltäglichen Sprachgebrauch ist die Entgeltfortzahlung auch als Lohnfortzahlung bekannt. Beide Begriffe bedeuten dasselbe.

Was sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz aus? 

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZ) regelt die fortlaufenden Zahlungen an Feiertagen und bei Krankheit. Darin ist unter anderem festgehalten:

  • Wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat
  • Über welche Dauer die Entgeltfortzahlung geleistet werden muss
  • Wie sich die Höhe der Zahlung bemisst
  • Welche Pflichten der Arbeitnehmer hat (Anzeige- und Nachweispflicht für die Arbeitsunfähigkeit)
  • Dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung unabdingbar ist, d.h. das Gesetz kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers umgangen werden

Welche Arten von Entgeltfortzahlung gibt es?

Für Arbeitnehmer gibt es neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall noch weitere Lohnfortzahlungen:

  1. Feiertagsentgeltfortzahlung: Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
  2. Urlaubsentgelt: Lohnfortzahlung während des Urlaubs
  3. Arbeitsverhinderung: Lohnfortzahlung für 1 bis 4 Tage bei nicht selbst verschuldeten, persönlichen Verhinderungsgründen, z.B. der eigenen Hochzeit, Schöffendienste oder Todesfälle im nahen Familienkreis
  4. Annahmeverzug: Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annimmt oder annehmen kann, z.B. bei Freistellung während der Kündigungsfrist
  5. Mutterschutzlohn: Lohnfortzahlung, wenn die Arbeitnehmerin vor Beginn der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor Geburtstermin) wegen eines Beschäftigngsverbotes nicht mehr arbeiten darf.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Generell hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Arbeitsunfall darf nicht selbst verschuldet sein. Wenn sie z.B. eine Schlägerei beginnen un dabei verletzt werden, steht Ihnen anschließend keine Entgeltfortzahlung zu.
  2. Im Allgemeinen müssen Sie eine Wartezeit von vier Wochen erfüllen, in der Sie schon für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben. Ausnahmen von dieser Regel gibt es lediglich in einigen Tarifverträgen.
  3. Sie brauchen spätestens ab dem vierten Tag Ihrer Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Die Bedingung „ohne eigenes Verschulden“ wird generell sehr großzügig ausgelegt. So hat es z. B. keine Auswirkung auf Ihren Anspruch, wenn Sie sich bei einer Risikosportart verletzen oder sich freiwillig sterilisieren lassen.

Info

Wenn Sie innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses erkranken, haben Sie erst nach Ablauf dieser Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ihr Wochen-Zeitraum beginnt im Anschluss.

Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Entgeltfortzahlung erhalten Sie bei entsprechender Krankschreibung maximal 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage lang. Danach erlischt Ihr Anspruch. Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, bekommen Sie stattdessen von Ihrer Krankenkasse das Kranken- oder Verletztengeld.

Hinweis

Wenn Sie am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit noch an Ihrem Arbeitsplatz erschienen sind und gearbeitet haben, erhalten Sie für diesen Tag noch Ihr reguläres Arbeitsentgelt. Der 6-Wochen-Zeitraum für die Lohnfortzahlung beginnt erst am darauffolgenden Tag.

Ein einmal begonnener -Wochen-Zeitraum kann nicht verlängert werden – auch nicht, wenn zwischenzeitlich eine andere Erkrankung hinzukommt.

Beispiel

Ein Beispiel für Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei verschiedenen Gründen für die Arbeitsunfähigkeit:

  • Sie werden am 4. April vor Arbeitsbeginn wegen Krankheit A arbeitsunfähig und erhalten Entgeltfortzahlung. Ihre Krankschreibung dauert bis zum 25. April, also drei Wochen.
  • Am 24. April bekommen Sie zusätzlich noch Krankheit B und werden aus diesem Grund für weitere vier Wochen bis zum 23. Mai krankgeschrieben.
  • Zwischen den Erkrankungen lag keine Arbeitsfähigkeit vor – beide Erkrankungen gelten als einheitlicher Verhinderungsfall. Deshalb erhalten Sie die Entgeltfortzahlung nur insgesamt 42 Tage, also bis zum 15. Mai.
  • Vom 16. bis zum 23. Mai erhalten Sie statt der Lohnfortzahlung Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
  • Am 24. Mai nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf. 
  • Am 28. Mai werden Sie erneut krank, diesmal ist Krankheit C die Ursache. Ein weiterer 6-Wochen-Zeitraum beginnt.

Welche Fristen gibt es?

Bei der Entgeltfortzahlung gibt es zwei verschiedene Fristen: die 6-Monats-Frist und die 12-Monats-Frist. Beide sind wichtig, wenn Sei wegen derselben Erkrankung mehr als einmal arbeitsunfähig werden und dabei insgesamt länger als 42 Tage nicht arbeiten können.

  1. Die 6-Monats-Frist: Nach sechs Monaten erneuert sich Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, zwischen dem Ende Ihrer ersten und dem Beginn der zweiten Krankschreibung wegen derselben Erkrankung müssen mindestens sechs Monate liegen. Nur dann erhalten Sie erneut für 42 Tage Lohnfortzahlung.
  2. 12-Monats-Frist: Diese gilt, wenn Sie die Bedingungen der 6-Monats-Frist nicht erfüllen können (z.B. weil Sie über längeren Zeitraum immer wieder erkranken). Sie erhalten zwölf Monate nach dem ersten Auftreten der Krankheit für weitere 42 Tage eine Entgeltfortzahlung.

Hinweis

Wenn Sie zwischendurch aus anderen Gründen arbeitsunfähig sind, hat das keinen Einfluss auf diese Fristen.

Wann habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hben Sie in diesen Fällen:

  • Wenn Sie als arbeitnehmerähnliche Person selbstständig oder als freier Mitarbeiter tätig sind oder in Heimarbeit arbeiten.
  • Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durch grobe Fahrlässigkeit zustande kam oder selbst verschuldet wurde. Beliebtes Beispiel hierfür ist ein Unfall beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
  • Wenn Sie unbezahlten Urlaub erhalten oder von Ihrer Arbeit freigestellt sind, z.B. wegen Wehrdienst oder Elternzeit
  • Wenn Ihr Arbeitsverhältnis während Ihrer Krankschreibung endet. Voraussetzung ist, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht der Kündigungsgrund war.

Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?

Da Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich geregelt ist, kann Ihr Arbeitgeber diese nur in sehr wenigen Fällen verweigern. Zum Beispiel:

  1. Wenn Sie keine ärztliche Bescheinigung vorlegen- sobald diese vorliegt, muss er ihnen die Zahlung allerdings gewähren.
  2. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis weniger als vier Wochen besteht. Dann haben sie als gesetzlich Versicherter nur Anspruch auf Krankengeld.
  3. Wenn Ihr Arbeitgeber begründete Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat. Diese muss er allerdings beweisen können.

Grundsätzlich ist Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung gesetzlich verankert (§ 12, EntgFG). Das bedeutet, er kann nicht durch zusätzliche Vereinbarungen gemindert oder ausgeschlossen werden.

Wie kann ich Entgeltfortzahlung bekommen?

Wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber schnellstmöglich mitteilen. Die Lohnfortzahlung erhalten Sie automatisch. Beachten Sie:

  • Als Arbeitnehmer haben Sie eine Anzeigepflicht, wenn Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie müssen Ihren Arbeitgeber also unverzüglich informieren. Eine telefonische Benachrichtigung ist dafür ausreichend.
  • Wenn Sie länger als drei Kalendertage(einschließlich Wochenende und Feiertage) arbeitsunfähig sind, unterliegen Sie der Nachweispflicht: Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann Ihr Arbeitgeber diese auch schon früher verlangen.

Wie hoch ist meine Lohnfortzahlung?

Als Entgeltfortzahlung bekommen Sie Ihr normales Arbeitsgehalt, das Sie ohne Erkrankung erzielt hätten. Hinzu kommen Zuschläge, die sie normalerweise erhalten (z.B. Zuschläge für Nachtarbeit und Gefahrenzulagen). Davon ausgenommen sind Sonderzahlungen wie:

  • Vergütung für nicht regelmäßig geleistete Überstunden
  • Weihnachtsgeld
  • Gewinnbeteiligung
  • einmalige Beihilfen
  • Aufwandsentschädigungen

Sie haben aber weiterhin Anspruch auf gewährte Sachleistungen wie z.B. einen Dienstwagen, den Sie privat nutzen dürfen. Von diesem geldwerten Vorteil können Sie auch während der Entgeltfortzahlung profitieren.

Hinweis

Auch auf die Entgeltfortzahlung müssen Sie ggf. Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Wer zahlt die Entgeltfortzahlung?

In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Allerdings gibt es eine einige Sonderregelungen:

  • Betriebe mit weniger als 30 Arbeitnehmer müssen am Umlageverfahren der Krankenkassen teilnehmen. Über dieses werden Ihnen im Krankheitsfall zwischen 40 und 80% und bei Mutterschutzlohn 100% der Entgeltfortzahlung erstattet.
  • Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit von Dritten verschuldet wurde (z.B. durch einen Unfall), geht ein Teil Ihres Anspruches auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls auf Ihren Arbeitgeber über. Dieser kann sich die Lohnfortzahlung also vom Unfallverursacher erstatten lassen.

Entgeltfortzahlung erhalten Sie ab dem ersten vollen Tag, den Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann.

Nach 6 Wochen krankheitsbedingtem Arbeitsausfall endet Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind, übernimmt die Krankenkasse: Sie erhalten statt Lohnfortzahlung Krankengeld oder Verletztengeld.

Hier kommt es darauf an, ob Sie wegen derselben Krankheit oder wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig werden:

  • Ist dieselbe Krankheit wie beim ersten Mal der Grund, müssen mindestens sechs Monate dazwischen liegen. Erst dann haben Sie erneuten Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung. Ist der Abstand kleiner, werden die Krankheitstage zusammengerechnet; Sie erhalten für beide Krankheitsphasen zusammen maximal 42 Tage Lohnfortzahlung.
  • Wenn Ihre erste und Ihre zweite Krankschreibung verschiedene Ursachen haben, muss Ihre erste Erkrankung zuerst ausgeheilt sein (d. h. dass Ihre Krankschreibung geendet hat und Sie wieder arbeiten). Anschließend können Sie wegen einer anderen Erkrankung erneut für sechs Wochen Entgeltfortzahlung beziehen.

Bei der Entgeltfortzahlung zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber 100 % Ihres normalen Gehalts für die Dauer von maximal sechs Wochen. Die Höhe setzt sich aus Ihrem Bruttoarbeitsgehalt sowie allen üblicherweise gezahlten Zuschlägen zusammen.

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung voll oder in Teilen erstatten lassen:

  • Wenn er am Umlageverfahren der Krankenkassen teilnimmt (verpflichtend für Betriebe mit bis zu 30 Angestellten): Hier zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, die im Gegenzug bis zu 80 % der Entgeltfortzahlung übernimmt (100 % bei Mutterschutzlohn).
  • Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit von Dritten verschuldet wurde und Ihnen Schadenersatz wegen Verdienstausfalls zusteht: dieser geht dann in Höhe der Entgeltfortzahlung auf Ihren Arbeitgeber über.
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