Die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit: Was bedeuten diese Bezeichnungen und wo liegen die Unterschiede? Alle 3 Begriffe beschreiben eine Situation, in der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten können. Die Unterschiede liegen in den genaueren Umständen:
Arbeitsunfähigkeit
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht zur Arbeit gehen können. Bei Arbeitsunfähigkeit ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass Sie sich innerhalb kurzer Zeit wieder erholen. Eine Krankschreibung vom Arzt ist daher eine Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Nach einer Genesungsphase oder einer Therapie können Sie Ihre gewohnte Arbeit wiederaufnehmen.
Beispiel: Sie bekommen eine Grippe und werden von Ihrem Arzt krankgeschrieben. In dieser Zeit sind Sie arbeitsunfähig. Wenn Sie wieder gesund sind, ist diese Zeit vorbei. Sie können wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Berufsunfähigkeit
Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ sagt aus, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Ursache dafür ist eine dauerhafte Krankheit oder Verletzung. Zur Berufsunfähigkeit zählt auch, wenn sich Ihre Beschwerden durch die Ausübung Ihres Berufs verschlimmern würden. Berufsunfähigkeit bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie trotz Ihrer Krankheit oder Verletzung voll in einem anderen Beruf arbeiten können, dann gelten Sie nur für Ihren ursprünglichen Beruf als berufsunfähig.
Beispiel: Ein Arzt entwickelt eine Allergie gegen Desinfektionsmittel. Jeder Kontakt damit verursacht schlimme Hautreizungen. Er kann somit seinen Beruf nicht mehr ausüben, da sich Ärzte regelmäßig die Hände desinfizieren müssen. Einen Job in der Verwaltung könnte er jedoch annehmen, da seine Allergie dort keine große Rolle spielt. Seine Erkrankung verhindert also nur, dass er seinem ursprünglichen Beruf nachgehen kann.
Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie überhaupt nicht mehr oder nur mit großen Einschränkungen an der Arbeitswelt teilnehmen, sind Sie erwerbsunfähig. Ihre Erkrankung oder Verletzung ist dann so schwerwiegend, dass jede volle Berufstätigkeit unzumutbar für Sie wäre.
Ein anderes Wort für „erwerbsunfähig“ ist „erwerbsgemindert“. Dieses Wort beschreibt grundsätzlich die gleiche Situation, lässt sich jedoch abstufen. Es gibt einen Unterschied zwischen „voll erwerbsgemindert“ und „teilweise erwerbsgemindert“. Sie sind voll erwerbsgemindert, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden oder überhaupt nicht mehr arbeiten können. Wer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung dauerhaft weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert. In beiden Fällen haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.