Grundsätzlich zahlen Sie in der Erwerbsminderungsrente nur dann Steuern, wenn Ihre Einkünfte – abzüglich des individuellen Rentenfreibetrags und der Werbekostenpauschale – den Grundfreibetrag übersteigen. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 €. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt also von der Höhe Ihrer EM-Rente und Ihrem eventuellen Hinzuverdienst ab.
Auch EM-Renten unterliegen dem progressiven Steuersatz: je höher die Rentenzahlung, umso höher der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz beginnt bei 14 Prozent. Auf Ihren individuellen Steuersatz wird gegebenenfalls noch die Kirchensteuer von 9 Prozent (8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern) erhoben.