Voraussetzungen

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es seit dem 1. Januar 2001. Sie ersetzt die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente, die im Rahmen der Rentenreform zum 31.12.2000 abgeschafft worden ist.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente?
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinem eigentlichen, meistens seinem erlernten Beruf, nicht mehr nachgehen kann. Alle vor 1961 geborenen haben dann Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Erwerbsunfähigkeit dagegen liegt vor, wenn man selbst eine einfachere, andere Tätigkeit nicht mehr in vollem Stundenumfang ausüben kann. Dann tritt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Kraft.
- mind. 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (Wartezeit)
- in den letzten Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt
halbe Erwerbsminderungsrente:
- Personen , die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als 6 Std. täglich arbeiten können
volle Erwerbsminderungsrente:
- Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Std. täglich arbeiten können
- Personen, die für mind. 6 Monate weniger als 3 Std. täglich arbeiten können
oder
- wenn Erwerbsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit eintritt
- Personen, die für mind. 6 Monate zu mind. 50 % berufsunfähig sind (bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf)
oder
- Personen, die weniger als 50 % berufsunfähig sind, wenn Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit eintritt (bezogen aus den zuletzt ausgeübten Beruf).
Leistungen
Wann hat man Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch geringfügige Einkünfte aus seiner Arbeitskraft erzielen.
- Reha-Maßnahmen sind ohne Erfolg geblieben.
- Die reguläre Altersrente ist noch nicht erreicht.
- Es liegt eine mindestens 5-jährige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung vor, in der mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt ganz vom Einkommen ab. In etwa beträgt sie 30 bis 40 % des bisherigen Einkommens.
Es gibt die volle Erwerbsminderungsrente ...
Sie haben Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nur noch 3 oder weniger Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sind. Sie steht Ihnen aber auch zu, wenn Sie mehr als 3, aber unter 8 Stunden pro Tag arbeiten könnten, Ihnen aber kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann.
... aber auch die halbe Erwerbsminderungsrente
Diese wird gezahlt, wenn Sie in der Lage sind, täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können – 5 Mal pro Woche. Die halbe Erwerbsminderungsrente zusammen mit Ihrem Verdienst soll dann Ihren Lebensunterhalt sichern.
Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus zum Leben?
Ganz sicher nicht. Fest steht, dass eine nicht unerhebliche Lücke entsteht. Deshalb ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten. Sie ist kostengünstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und puffert den finanziellen Katastrophenfall, der einen Erwerbsfähigen treffen kann, ab.