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Erwerbsminderungsrente

Finanzielle Entlastung bei Erwerbsunfähigkeit

Wenn Krankheit oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen, springt die Erwerbsminderungsrente ein.

Eine Frau kaut auf einem Stift und schaut nachdenklich.

Die Erwerbsminderungsrente ist als finanzielle Entlastung gedacht – zum Leben reicht sie meist nicht aus. Wer sich für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit absichern möchte, sollte daher über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Erwerbsminderungsrente bietet die Deutsche Rentenversicherung eine finanzielle Entlastung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht oder nicht voll in ihrem Beruf arbeiten können.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus dem Rentenwert und aus den Rentenpunkten, dazu kommen eventuelle Abschläge bei Hinzuverdienst oder Zuschüsse für Geringverdiener. Insgesamt ist die Beantragung und Bewilligung der Erwerbsminderungsrente relativ aufwendig.
  • Es gibt die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Anspruch auf eine EM-Rente haben alle Menschen, die mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Diese Themen finden Sie hier

Alles, was Sie über die Erwerbsminderungsrente wissen müssen

Erfahren Sie im Video, was die Erwerbsminderungsrente ist, wer Anspruch darauf hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Erwerbsminderungsrente zu beziehen.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Wer aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung seinen Lebensunterhalt dauerhaft nicht mehr allein bestreiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese gesetzliche Leistung ersetzt seit dem 1. Januar 2001 die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Erwerbsminderungsrente hilft, den Einkommensverlust aufzufangen, wenn Menschen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ihrem ursprünglichen Beruf nachgehen können. Um eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Frau töpfert in einer Werkstatt

Berufsunfähigkeitsversicherung

Weil Unvorhergesehenes jeden treffen kann

Lassen Sie nicht zu, dass Unfälle oder Erkrankungen Ihren Lebensstandard bedrohen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor Einkommensverlusten, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente – die wichtigsten Fakten

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird im Alltagsgebrauch auch als Erwerbsunfähigkeitsrente oder EU-Rente bezeichnet.

Checkliste

  • Die rechtlichen Grundlagen für die Erwerbsminderungsrente sind im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgehalten. Informationen zu medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen finden Sie in § 43.
  • Es gibt die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Welche Rente ausgezahlt wird, hängt von der Schwere der gesundheitlichen Einschränkung und der verbliebenen Erwerbsfähigkeit ab.
  • Die Erwerbsminderungsrente hat eine Einkommensersatzfunktion.
  • Laut dem Sozialverband Deutschland VdK haben 2024 in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente bezogen.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der bestehenden Erwerbsfähigkeit und Ihren bisher gesammelten Rentenansprüchen.
  • Zuständig für Bewilligung und Auszahlung ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
  • Wer Anspruch hat, muss die Erwerbsminderungsrente schriftlich beim Rentenversicherungsträger beantragen.

Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinem ursprünglichen, also meistens seinem erlernten Beruf, nicht mehr nachgehen kann. Erwerbsunfähigkeit dagegen bedeutet, dass man nicht nur den eigentlichen Beruf, sondern auch andere, einfachere Tätigkeiten nicht mehr oder nicht voll ausüben kann. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Wie unterscheiden sich volle und teilweise Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente können Sie auch als sogenannte Arbeitsmarktrente erhalten. Dies ist möglich, wenn Sie bei teilweiser Erwerbsminderung auf dem Arbeitsmarkt keine Teilzeitstelle finden.

Wie unterscheiden sich Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sichert alle Personen ab, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben und teilweise oder voll erwerbsunfähig werden.

Die Berufsunfähigkeitsrente war bis 2001 ebenfalls eine gesetzliche Leistung für erwerbsunfähig gewordene Menschen. Im Zuge der Rentenreform wurde sie aber durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Heute haben nur noch vor 1961 geborene Menschen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Alle später geborenen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, erhalten die Erwerbsminderungsrente.

Es gibt die Berufsunfähigkeitsrente allerdings auch als private Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass Sie durch eine Erkrankung Ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können, sodass Sie keiner fremden Tätigkeit nachgehen müssen.

Wer bekommt Erwerbsminderungsrente?

Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben

  • angestellte Arbeitnehmer
  • Selbstständige und Freiberufler, die in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige und Freiberufler, die in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichert sind

Wie berechnet sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus der Anzahl der Entgeltpunkte, die Sie im Laufe Ihrer Berufstätigkeit für die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben. Hinzu kommen der Rentenwert in Höhe von 40,79 € (für 2025) sowie der sog. Rentenartfaktor: Betrachtet die Rentenversicherung Sie als vollständig erwerbsgemindert, beträgt der Faktor 1,0, bei einer teilweisen Erwerbsminderung 0,5.

Wichtige Info

Ab welchem Alter bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist unabhängig vom Alter. Aufgrund der Voraussetzungen für die Bewilligung gibt es aber indirekt trotzdem ein Mindestalter: Generell muss man mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Junge Versicherte können die Erwerbsminderungsrente frühestens zwei Jahre nach Ende der Ausbildung erhalten. Oder aber, wenn ihre Krankheit oder Behinderung schon seit 20 Jahren besteht. Daher erhält man die Erwerbsminderungsrente also frühestens ab etwa 20 Jahren.

Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.

Wie lange bekomme ich Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenversicherung geht in den meisten Fällen von einer Besserung des Gesundheitszustandes aus. Daher sind die meisten Erwerbsminderungsrenten befristet. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand, kann Ihnen die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden.
Die Befristung läuft zumeist für drei Jahre. Hat sich Ihr Zustand nicht verbessert, sollten Sie etwa spätestens vier Monate vor Ablauf der Befristung einen Antrag auf Weiterzahlung bei der Rentenversicherung stellen. Liegen medizinische Gründe für die Erwerbsminderung vor – also eine Erkrankung und nicht beispielsweise eine Behinderung – ist eine Befristung maximal neun Jahre zulässig. Anschließend geht die befristete Erwerbsminderungsrente automatisch in eine unbefristete über.

Wartezeit bei der Erwerbsminderungsrente: Was wird angerechnet?

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 5 Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Neben dem normalen Beschäftigungsverhältnis werden auch verschiedene andere Zeiten gezählt.

  • Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld I (Arbeitslosengeld II nur dann, wenn Sie dieses zwischen 2005 und 2010 bezogen haben)
  • Kindererziehungszeiten
  • Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege, also z. B. die private Pflege von Angehörigen
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Beschäftigung in einem Minijob
  • Politische Verfolgung in der DDR
  • Versorgungsausgleich nach Scheidung, umgerechnet in Monate

Gut zu wissen

Woher weiß ich, wann ich 5 Jahre Wartezeit erfüllt habe?

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation nur an Versicherte über 27 Jahren, die mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Wenn Sie dieses Schreiben regelmäßig erhalten, haben Sie die Wartezeit erfüllt.

Bei welchen Ausnahmen entfällt die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie aus bestimmten Gründen erwerbsgemindert werden, kann die Wartezeit von fünf Jahren entfallen.

Checkliste

  • Arbeitsunfälle, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls versicherungspflichtig waren oder wenn Sie in 12 der 24 vorangegangenen Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit gezahlt haben
  • Berufskrankheiten, hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Arbeitsunfällen
  • Beschädigungen durch Wehr- oder Zivildienst. Hier reicht es, wenn nur ein Monatsbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt wurde
  • Gesundheitliche Einschränkungen durch politische Haft, ebenfalls mindestens ein Monatsbeitrag zur Rentenversicherung
  • Volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung von Ausbildung oder Studium, wenn Sie in 12 der 24 vorausgegangenen Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit gezahlt haben.

Bei welchen Krankheiten kann ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente hängt nicht von bestimmten Krankheiten ab. Vielmehr prüft die Rentenversicherung die verbliebene Leistungsfähigkeit. Laut der Statistik der DRV führen aber insbesondere die folgenden Krankheiten zu einem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente:

  • Psychische Probleme wie Depression und Burnout (knapp 42 Prozent)
  • Krebserkrankungen (14,5 Prozent)
  • Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln oder des Bindegewebes (10,4 Prozent)

Bevor die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente bewilligt, prüft sie, ob sich Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen lässt, d. h. ob Sie durch entsprechende Maßnahmen wieder selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das kann eine medizinische Reha sein, aber z. B. auch eine Umschulung, während der Sie Übergangsgeld erhalten. Grundsätzlich gilt hier „Reha vor Rente“.

 

Wie lange muss man krank sein, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass der Gesundheitszustand auf „nicht absehbare Zeit“ beeinträchtigt ist. In der Regel heißt das, dass die Erwerbsminderung ohne Unterbrechung für mindestens sechs Monate bestehen muss. Im siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung können Sie also normalerweise Erwerbsminderungsrente beziehen. Eine vorherige Krankschreibung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Ausschlaggebend für den Beginn der Erwerbsminderungsrente ist das Datum der Antragsstellung. Dafür müssen Sie den Antrag innerhalb einer Frist von drei vollen Kalendermonaten stellen. Wenn eine erwerbsgeminderte Person Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, kann die Erwerbsminderungsrente schon vor dem siebten Monat gezahlt werden.

Wichtige Info

Welcher Arzt bescheinigt die Erwerbsminderung?

Die Rentenversicherung beauftragt eigene Ärzte, um ein sozialmedizinisches Gutachten vom Krankheitsbild des Betroffenen zu erstellen. Dafür nutzen die Gutachter bereits vorhandene ärztliche Befunde. Sie nehmen aber auch eine persönliche Begutachtung des Patienten vor.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die durchschnittliche Höhe der Netto-Erwerbsminderungsrente lag 2023 bei 1.059 € für Neuzugänge. Allerdings variiert die Rentenhöhe, da sie für jeden Bezugsberechtigten individuell auf Grundlage verschiedener Faktoren berechnet wird.

  • Vollständige oder teilweise Erwerbsminderung (bei Teilerwerbsminderungsrente die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente)
  • Dauer der Einzahlung in die Rentenkasse
  • Angesammelte Rentenpunkte
  • Dauer bis zur regulären Altersrente
  • Zurechnungszeit (Beiträge, die der Versicherte ab Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Rentenalter eingezahlt hätte)

Tipp

Was ist die Günstigerprüfung?

Für die Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente können Versicherte die Günstigerprüfung nutzen. Denn oftmals lassen gesundheitliche Beeinträchtigungen schon vor Beginn der Erwerbsminderungsrente die Versicherungsbeiträge sinken – etwa durch Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Ähnliches. Bei der Günstigerprüfung werden niedrigere Beiträge in den vier Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt.

Wann gibt es Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente?

Genau wie bei der gesetzlichen Altersrente werden auch bei der EM-Rente Abschläge fällig, wenn Sie vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze in die Erwerbsminderungsrente eintreten.

  • 2024 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren.
  • Für jeden Monat, den Sie früher in die Erwerbsrente eintreten, gilt ein Abschlag von 0,3 Prozent auf Ihren regulären Rentenanspruch.
  • Maximal dürfen Abzüge von 10,8 Prozent erhoben werden.

Wenn Sie also beispielsweise die Erwerbsminderungsrente ab 57 Jahren bekommen, müssen Sie Abzüge von 10,8 Prozent hinnehmen. Bei einem gesetzlichen Rentenanspruch von 800 Euro bekämen Sie daher eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 713,16 Euro ausgezahlt. Ist der Abschlag für die Erwerbsminderungsrente einmal festgelegt, gilt er unveränderlich auch bei Erreichen des regulären Rentenalters für die Altersrente.

Gut zu wissen: Wer viele Jahre lang versichert war und bestimmte Beitragszeiten nachweisen kann, profitiert von der Vertrauensschutzregelung. In diesem Fall gilt die Grenze von 63 Jahren für die abschlagsfreie EM-Rente.

Wer kann Zuschüsse zur Erwerbsminderungsrente beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen – in der Regel dann, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen – können Sie Zuschüsse zu Ihrer Erwerbsminderungsrente beantragen:

Checkliste

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn die volle Erwerbsminderungsrente nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Bürgergeld, wenn die anteilige EM-Rente nicht ausreicht
  • Grundrente, wenn Sie unter anderem mindestens 35 Jahre lang versichert waren
  • Mehrbedarfszuschlag (17 Prozent des Regelsatzes der Sozialhilfe) bei voller Erwerbsminderung und Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG

Wer bekommt den Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente?

Rentenversicherte, die bereits EM-Rente beziehen, erhalten seit dem 1. Juli 2024 automatisch einen Zuschlag auf ihre Rentenzahlung:

  • Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, bekommt einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 eingetreten ist, bekommt einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Bis zum 30. November 2025 wird der Zuschlag als fester Prozentsatz mit 7,5 bzw. 4,5 Prozent auf die finale Rentensumme ausgezahlt. Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag dann direkt auf die Rentenpunkte der einzelnen Person angerechnet. Dadurch kann sich eine leichte Änderung der Rentenhöhe ergeben.

Erwerbsminderungsrente oder Altersrente?

In den meisten Fällen entscheidet das Alter, welche Rente infrage kommt:

  • Wer die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht hat, kann Erwerbsminderungsrente beantragen.
  • Wer über der Regelaltersgrenze liegt, bekommt die normale Altersrente.

Ausnahmen gibt es bei Erwerbsminderungen, die im Alter von 63 oder mehr Jahren eintreten:

  • Erwerbsgeminderte haben die Wahl zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Rente mit 63.
  • Bei der Rente mit 63 kann es Abschläge von bis zu 14,4 Prozent auf den Rentenanspruch geben.

Die Entscheidung für die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente muss individuell getroffen werden, da die Höhe der Abschläge je nach Situation unterschiedlich ausfällt. Grundsätzlich gilt aber: Die Altersrente darf nicht geringer ausfallen als die bisherige Erwerbsminderungsrente. Dies ist gesetzlich geregelt. Wenn Sie erst spät erwerbsgemindert wurden und lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann Ihre Altersrente sogar deutlich höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente.

Info

Wann wird die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente umgewandelt?

Grundsätzlich erhalten Sie eine EM-Rente nur so lange, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ab diesem Zeitpunkt bekommen Sie keine Zahlungen der EM-Rente mehr – die Rentenzahlung wird allerdings nicht automatisch umgewandelt. Daher sollten Sie rechtzeitig den Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie auf Antrag von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Hierfür müssen Sie bestimmte Daten angeben und Dokumente einreichen.

Checkliste

  • Rentenversicherungsnummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Personalausweis
  • Information zu Kranken- und Pflegeversicherung
  • Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, behandelnden Ärzten, ärztlichen Untersuchungen sowie zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  • Auflistung aller beruflichen Tätigkeiten in chronologischer Reihenfolge
  • ausgefüllter Rentenantrag, zu finden auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
  • ggf. Antrag auf Kontenklärung

Gut zu wissen

Warum werden so viele Anträge auf EM-Rente abgelehnt?

Laut der Statistik der DRV wurden 2023 mehr als 40 Prozent der Anträge auf EM-Rente abgelehnt. Die häufigsten Gründe dafür sind das Nichterfüllen der medizinischen Voraussetzungen oder fehlende Wartezeiten der Rentenversicherung. Wurde Ihr Antrag auf EM-Rente abgelehnt, können Sie mit einer Frist von einem Monat Widerspruch einlegen. Die Begründung sowie die erforderlichen Dokumente können Sie anschließend nachreichen.

Erwerbsminderungsrente und Steuern

Genau wie alle anderen Zahlungen unterliegt auch die EM-Rente der Steuerpflicht. Es gilt allerdings ein Grundfreibetrag sowie ein individueller Rentenfreibetrag. Die Höhe des Rentenfreibetrags hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente bewilligt wurde.

 

EM-Rentenfreibetrag nach Bewilligungsjahr

Jahr der Bewilligung Besteuerungsanteil der Jahresbruttorente
2020 80 %
2021 81 %
2022 82 %
2023 82,5 %
2024 83 %
2025 83,5 %
2026 84 %

Beispiel: So wird eine EM-Rente ab 1.1.2025 besteuert

Für unser Beispiel nehmen wir eine jährliche EM-Rente in Höhe von 15.000 Euro, die ab dem 1.1.2025 bewilligt wurde.

Checkliste

  • Für die EM-Rente gilt im Bewilligungsjahr der Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent. Im ersten Bezugsjahr müssen damit 12.450 Euro (83,5 Prozent von 15.000 Euro) versteuert werden.
  • Die Differenz zwischen dem Jahresbetrag (15.000 Euro) und dem Besteuerungsanteil (12.450 Euro) ist der steuerfreie Teil der Rente. Er wird auch als individueller Rentenfreibetrag bezeichnet.
  • In unserem Beispiel beläuft sich der individuelle Rentenfreibetrag auf 2.550 Euro. Dieser gilt bis zum Lebensende als feststehender Eurobetrag.
  • Zusätzlich zieht man die jährliche Werbekostenpauschale in Höhe von 102 Euro ab. Zu versteuern wären also 12.348 Euro.
  • Dazu kommt der Grundfreibetrag, der 2025 bei 12.096 Euro liegt. Nach Abzug aller Freibeträge müssen also noch 252 Euro versteuert werden, sofern kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.

Gut zu wissen

Kann eine EM-Rente auch rückwirkend bewilligt werden?

Der Bewilligungsprozess für die Erwerbsminderungsrente zieht sich häufig über mehrere Jahre hin. Daher werden EM-Renten oft rückwirkend bewilligt. Wird Ihnen die Rente 2025 rückwirkend für 2022 bewilligt, gilt der Rentenfreibetrag von 2022.

Grundsätzlich zahlen Sie in der Erwerbsminderungsrente nur dann Steuern, wenn Ihre Einkünfte – abzüglich des individuellen Rentenfreibetrags und der Werbekostenpauschale – den Grundfreibetrag übersteigen. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt also von der Höhe Ihrer EM-Rente und Ihrem eventuellen Hinzuverdienst ab.

Auch EM-Renten unterliegen dem progressiven Steuersatz: je höher die Rentenzahlung, umso höher der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent. Auf Ihren individuellen Steuersatz wird gegebenenfalls noch die Kirchensteuer von 9 Prozent (8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern) erhoben.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Erwerbsminderungsrente dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Diese sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Für 2025 liegen die Hinzuverdienstgrenzen bei:

  • 19.661 Euro brutto jährlich bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • 39.332 Euro brutto jährlich bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Zum Bruttogehalt werden alle Zulagen sowie Familienzuschläge, Überstunden, Bonuszahlungen und Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hinzugerechnet. Wenn Ihr Bruttoverdienst über der Höchstgrenze liegt, wird Ihre Rente gekürzt: Der Betrag, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, wird zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.
Zudem gilt für Erwerbsminderungsrentner ein Hinzuverdienstdeckel: Übertreffen Ihr Hinzuverdienst und die EM-Rente Ihr höchstes Jahreseinkommen in den 15 Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung, wird die Rente um die Differenz gekürzt.

Interessante Info

Kann eine EM-Rente auch rückwirkend bewilligt werden?

Auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente angehoben wurden, dürfen Erwerbsminderungsrentner weiterhin nur weniger als drei (voll erwerbsgemindert) bzw. sechs Stunden (teilweise erwerbsgemindert) täglich arbeiten. Liegt Ihre tägliche Arbeitszeit über dieser Grenze, kann Ihnen die gesamte EM-Rente entzogen werden.

FAQ – Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die Bewilligung einer EM-Rente ist unabhängig vom Alter. Allerdings können die Voraussetzungen indirekt ein Mindestalter zur Folge haben:

  • Generell muss man mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein.
  • Die Sonderregel für junge Versicherte ermöglicht eine EM-Rente frühestens zwei Jahre nach Ende der Ausbildung.
  • Die Sonderregel bei voller Erwerbsminderung ermöglicht die EM-Rente, wenn die Krankheit oder Behinderung schon 20 Jahre lang bestand. Dies gilt auch für Kinder, die seit der Geburt unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.

Situationsabhängig kann die EM-Rente daher frühestens mit etwa 19 bis 20 Jahren beantragt werden.

In den meisten Fällen entscheidet das Alter, welche Rente infrage kommt. Wer die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht hat, kann Erwerbsminderungsrente beantragen – wer darüber liegt, bekommt die normale Altersrente. Ausnahmen gibt es bei Erwerbsminderungen, die im Alter von 63 oder mehr Jahren eintreten:

  • Der Erwerbsgeminderte hat die Wahl zwischen der EM-Rente und der Rente ab 63.
  • Bei der Rente ab 63 kann es Abschläge von bis zu 14,4 Prozent auf den Rentenanspruch geben.

Die Entscheidung muss individuell getroffen werden, da die Vorteile je nach Situation unterschiedlich ausfallen.

Wenn Sie EM-Rente beziehen, können Sie weiterhin arbeiten – allerdings gelten Zeitbegrenzungen: Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung weniger als sechs Stunden. Überschreiten Sie diese Grenzen, kann Ihnen die Erwerbsminderungsrente vollständig entzogen werden.

Ob eine Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist, ist immer von der individuellen Situation des Versicherten abhängig. Bei einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung kann die EM-Rente zur finanziellen Entlastung beitragen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem dauert die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente oft viele Monate oder Jahre. Um sich für den Fall einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern, sollten Sie dazu zusätzlich eine private finanzielle Absicherung in Betracht ziehen.

Grundsätzlich ist es ein Vorteil, dass es mit der EM-Rente eine gesetzliche Absicherung für erwerbsunfähige Menschen gibt. Allerdings gibt es je nach Situation auch Argumente, die gegen die Erwerbsminderungsrente sprechen können:

  • Niedrige Rentenbeträge, die oft nicht zum Leben reichen
  • Eventuelle Rentenabschläge, wenn die EM-Rente vorzeitig bezogen wird
  • Kürzungen der EM-Rente bei Hinzuverdienst
  • Wartezeiten von mind. 5 Jahren bei der Rentenversicherung

In der Regel reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als alleiniges Einkommen nicht aus. Die Rente stellt lediglich eine finanzielle Entlastung dar – auch dann, wenn Sie mit Teilzeitarbeit noch etwas hinzuverdienen. Zudem sind die Beantragung und die medizinischen Prüfungen sehr aufwendig.
Denken Sie dringend über eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach, um Ihren Lebensstandard auch im Fall einer Arbeitsunfähigkeit zu sichern. Sie ist günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und puffert die finanziellen Verluste, die einen Erwerbsfähigen treffen können, langfristig ab.

Stand: 18.08.2025

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