
Rechtsfrage des Tages:
Werden Sie als Arbeitnehmer krank, müssen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung holen. Diesen "Gelben Schein" mussten Sie dann schnellstmöglich Ihrem Chef zukommen lassen. Damit ist jetzt Schluss. Wie funktioniert die elektronische Krankmeldung?
Antwort:
Die Bürokratie soll verschlankt werden. Bisher erhielten erkrankte Arbeitnehmer von ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung. Eine ging an die Krankenkasse, eine war für den Arbeitgeber bestimmt und die letzte für die eigenen Unterlagen. Nach Abschluss der Pilotphase gibt es seit Beginn des Jahres nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
AU-Bescheinigung ab wann?
Läuft die Nase und die Glieder schmerzen, sollten Sie lieber zu Hause bleiben. Bei Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich umgehend krankmelden. Außerdem müssen Sie ihm mitteilen, wann Sie voraussichtlich wieder bei der Arbeit erscheinen können. Eine Bescheinigung vom Arzt brauchen Sie in der Regel erst, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Dann muss die AU-Bescheinigung spätestens am nächsten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Aber Achtung! Schauen Sie lieber nochmal in Ihren Arbeitsvertrag. Dort kann eine abweichende Regelung vereinbart sein.
Künftig elektronisch
An die Stelle der Papierform tritt nun ein elektronisches Meldeverfahren. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden vom Arzt nur noch elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Als Arbeitnehmer erhalten Sie einen Ausdruck der eAU-Daten und melden Ihrem Arbeitgeber Ihren Arztbesuch. Ihr Arbeitgeber bekommt nun auf Abruf Informationen über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Im gleichen Zug soll sie den Arbeitgeber über das Ende der Entgeltfortzahlung informieren. Wie bisher auch, erhält der Arbeitgeber keine Daten über die Diagnose oder gar Krankengeschichte des Patienten. Zudem soll eine Verschlüsselung Datensicherheit gewährleisten. Für privat Krankenversicherte gilt das eAU-Verfahren übrigens nicht. Diese müssen ebenso wie Beihilfeberechtigte nach wie vor eine Krankschreibung in Papierform beim Arzt erbitten.
Warum erst jetzt?
Die Pflicht zur digitalen Übermittlung der Krankschreibung hat sich verzögert. Grund dafür ist, dass die Arztpraxen noch nicht flächendeckend die technische Ausstattung sicherstellen konnten. Dazu kam die zusätzliche Belastung von Ärzten und Mitarbeitern während der Corona-Pandemie. Daher wurde der Start zunächst auf den 1. Januar 2022 verschoben und dann nochmals bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Bis dahin mussten Ärzte noch die Bescheinigung auf Papier ausstellen. Waren sie technisch dazu in der Lage, konnten sie zusätzlich die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Seit Beginn des Jahres ist das eAU-Verfahren für Vertragsärzte verpflichtend. Mit diesem Stichtag ist auch die Pflicht des elektronischen Abrufs auf die Arbeitgeber übergegangen.
Telefonische Krankschreibung
Während der Corona-Pandemie konnten Sie sich bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit wurde erneut bis zum 31. März 2023 verlängert. Sofern Ihr Arzt aber eine körperliche Untersuchung nicht für nötig erachtet und ein entsprechendes Angebot vorhält, können Sie ihn auch in der Videosprechstunde „besuchen“. Diese Möglichkeit gibt es ohne Befristung. Als neuer Patient können Sie so eine AU für bis zu drei Tage erhalten. Sind Sie beim Arzt schon bekannt, geht das bis zu sieben Tage.
Krank im Ausland
Erwischt Sie eine Krankheit im Urlaub, hat sich nichts an der Rechtslage geändert. Das eAU-Verfahren steht für eine Krankschreibung im Ausland nicht zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und sich eine schriftliche Krankmeldung besorgen. Diese müssen Sie dann so schnell wie möglich nachreichen.