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Krankschreibung nur noch elektronisch

AU auch per Telefon

Seit letztem Jahr ist der „gelbe Schein“ für gesetzlich Krankenversicherte Geschichte. Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung?

Ein Arzt tippt eine Notiz in ein Smartphone.

Rechtsfrage des Tages:

Werden Sie als Arbeitnehmer krank, müssen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung holen. Früher mussten Sie den "gelben Schein" dann schnellstmöglich Ihrem Chef zukommen lassen. Damit ist seit letztem Jahr Schluss. Doch wie funktioniert die elektronische Krankmeldung?

Antwort:

Die Bürokratie soll verschlankt werden. Früher erhielten erkrankte Arbeitnehmer von ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung. Eine ging an die Krankenkasse, eine war für den Arbeitgeber bestimmt und die letzte für die eigenen Unterlagen. Nach Abschluss der Pilotphase gibt es seit Beginn 2023 für gesetzlich Krankenversicherte nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

AU-Bescheinigung ab wann?

Läuft die Nase und die Glieder schmerzen, sollten Sie lieber zu Hause bleiben. Bei Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich umgehend krankmelden. Außerdem müssen Sie ihm mitteilen, wann Sie voraussichtlich wieder bei der Arbeit erscheinen können. Eine Bescheinigung vom Arzt brauchen Sie in der Regel erst, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Dann muss die AU-Bescheinigung spätestens am nächsten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Aber Achtung! Schauen Sie lieber nochmal in Ihren Arbeitsvertrag. Dort kann eine abweichende Regelung vereinbart sein.

Nur noch elektronisch

An die Stelle der Papierform ist ein elektronisches Meldeverfahren getreten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden vom Arzt nur noch elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Als Arbeitnehmer erhalten Sie einen Ausdruck der eAU-Daten und melden Ihrem Arbeitgeber Ihren Arztbesuch. Ihr Arbeitgeber bekommt nun auf Abruf Informationen über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Im gleichen Zug soll die Krankenkasse den Arbeitgeber über das Ende der Entgeltfortzahlung informieren. Wie früher auch, erhält der Arbeitgeber keine Daten über die Diagnose oder gar Krankengeschichte des Patienten. Eine Verschlüsselung soll die Datensicherheit gewährleisten. Für privat Krankenversicherte gilt das eAU-Verfahren übrigens nicht. Diese müssen, ebenso wie Beihilfeberechtigte, nach wie vor eine Krankschreibung in Papierform beim Arzt erbitten.

Und Minijobber?

Grundsätzlich gilt das eAU-Verfahren auch für Beschäftigte im Minijob. Allerdings kennt der Arbeitgeber die Krankenkasse des Minijobbers nicht, da die Abwicklung über die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle erfolgt. Aus diesem Grund müssen Minijobber dem Arbeitgeber nun auch ihre Krankenkasse mitteilen, zum Beispiel im Personalfragebogen.

Wenn es hakt

Natürlich kann es bei der elektronischen Krankmeldung auch zu technischen Problemen kommen. Können die Daten im Einzelfall nicht übertragen werden, erhält der erkrankte Arbeitnehmer ersatzweise eine Krankschreibung in Papierform. Diese muss er dann, wie früher, umgehend an seinen Arbeitgeber übermitteln.

Telefonische Krankschreibung

Während der Corona-Pandemie konnten Sie sich bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit wurde nun unbefristet übernommen. Für bis zu fünf Tage kann Ihr Arzt Sie krankschreiben. Voraussetzung ist aber, dass Sie in der Praxis bekannt sind und in den letzten zwei Jahren mindestens zweimal dort vorstellig geworden sind. Die Verlängerung einer Krankschreibung ist auch telefonisch möglich, sofern Sie für die erste Untersuchung persönlich in der Praxis waren. Bei einer schweren Erkrankung ist eine telefonische Krankschreibung nicht möglich und im Eigeninteresse auch nicht sinnvoll.

Videosprechstunde

Sofern Ihr Arzt eine körperliche Untersuchung nicht für nötig erachtet und ein entsprechendes Angebot vorhält, können Sie ihn auch in der Videosprechstunde „besuchen“. Diese Möglichkeit gibt es auch ohne Befristung. Als neuer Patient können Sie so eine AU für bis zu drei Tage erhalten. Sind Sie beim Arzt schon bekannt, geht das bis zu sieben Tage.

Krank im Ausland

Erwischt Sie eine Krankheit im Urlaub, hat sich nichts an der Rechtslage geändert. Das eAU-Verfahren steht für eine Krankschreibung im Ausland nicht zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und sich eine schriftliche Krankmeldung besorgen. Diese müssen Sie dann so schnell wie möglich nachreichen.

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