Die Arbeitsagentur leistet zwar seit 2010 keine Förderungen mehr für Altersteilzeit, das Altersteilzeit-Modell gibt es aber immer noch. Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht grundsätzlich nicht. Ob der Vorruhestand für Sie möglich ist, klären Sie am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit dem Betriebs- oder Personalrat.
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Das Wichtigste in Kürze
- Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Beginn der Rente um die Hälfte zu reduzieren.
- Seit 2010 wird das Altersteilzeit-Modell nicht mehr von der Agentur für Arbeit gefördert. Dank Aufstockungsbeträgen zu Gehalt und Rentenbeiträgen ist die Altersteilzeit für Arbeitnehmer dennoch attraktiver als andere Teilzeitmodelle.
- Wichtig für Sie: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Grundlage ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber.
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Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist eine Form des Vorruhestands. Bei diesem besonderen Teilzeitmodell können ältere Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr – also 3 bis 12 Jahre vor Renteneintritt – ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Sie arbeiten dann nur noch die Hälfte der Stunden, erhalten aber aufgrund von Aufstockungsbeiträgen mehr Lohn als bei einem regulären Teilzeitjob. Die Anzahl der Arbeitsstunden in der Altersteilzeit kann je nach Modell variieren.
Altersteilzeit – was ist zu beachten?
Erfahren Sie im Video, wie Altersteilzeit funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile die Altersteilzeit hat.
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Mit welcher Rente können Sie rechnen?
Die Höhe ihrer Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen, um zu erfahren, ob Ihre gesetzliche Altersvorsorge ausreicht.
Seit wann gibt es das Altersteilzeitgesetz?
Das Altersteilzeitgesetz, das die Dauer der Altersteilzeit, die Arbeitszeit und die Gehaltszahlungen regelt, ist im August 1996 in Kraft getreten. Ursprünglich wurde es eingeführt, um die Einstellung neuer Mitarbeiter mit finanziellen Anreizen zu fördern.
Aus diesem Grund sah das Altersteilzeitgesetz bis Ende 2009 eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit vor. Arbeitgeber, die Arbeitslose oder Auszubildende neu einstellten, konnten sich im Rahmen der Förderung Aufstockungsleistungen der Altersteilzeit (erhöhtes Gehalt, höhere Rentenbeiträge) erstatten lassen. Seit 2010 gibt es diese Förderung nicht mehr, sodass der Arbeitgeber die Aufstockungsbeiträge vollständig selbst zahlen muss.
Gut zu wissen
Je nach Modell ermöglicht die Altersteilzeit einen früheren Rentenbeginn oder einen schrittweisen Übergang in die Rente.
Checkliste
- Der Wechsel in die Altersteilzeit ist grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung. Auch der Arbeitgeber muss der Vereinbarung zustimmen, etwa auf Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.
- Häufig wird für die Dauer der Altersteilzeit im Vorfeld ein Zeitraum festgelegt, der zwischen 3 und 12 Jahren umfassen kann.
- Während der Altersteilzeit wird die zuletzt vereinbarte Arbeitszeit um 50 % reduziert. Ein Arbeitnehmer, der zuvor 38 Stunden pro Woche gearbeitet hat, arbeitet in Altersteilzeit noch 19 Stunden.
- Der Arbeitnehmer erhält ein Gehalt in Höhe von 50 % des letzten vollen Gehaltes. Der Arbeitgeber stockt das halbierte Gehalt nochmal um 20 % auf.
- Zudem zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge, sodass die gesamten Rentenbeiträge während der Altersteilzeit mindestens 80 % der bisherigen Beiträge entsprechen. Dadurch bleiben die Auswirkungen der Altersteilzeit auf die spätere Rentenhöhe gering.
Wichtige Info
Altersteilzeit ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Altersteilzeitgesetz festgeschrieben sind.
Checkliste
- Es liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber vor.
- Sie sind mindestens 55 Jahre alt. In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie gilt ein tarifvertragliches Mindestalter von 57 Jahren.
- Sie haben innerhalb der letzten 5 Jahre an mindestens 1.080 Tagen Beiträge zu den Sozialversicherungen geleistet. Hierzu zählen auch Zeiten, in denen Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Bürger- oder Krankengeld) bezogen haben.
- Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit um 50 % - also 20 Stunden bei einer regulären 40-Stunden-Woche oder 17,5 Stunden bei vorher regulär 35 Stunden.
- Ihr Gehalt liegt auch nach der Halbierung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von durchschnittlich 556 € monatlich (Stand Januar 2025).
- Die Dauer der Altersteilzeit wird für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren festgelegt. Üblicherweise endet die Altersteilzeit mit dem Eintritt in die Rente.
Welche weiteren Bedingungen gelten für die Altersteilzeit?
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind in der Altersteilzeit einige Punkte besonders geregelt.
Urlaubsanspruch
Grundsätzlich haben Sie in Altersteilzeit den gleichen Urlaubsanspruch wie ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer. Dies gilt allerdings nicht für die Passivphase im Blockmodell, während der Sie nicht arbeiten. Urlaubstage aus diesem Zeitraum können Sie nicht in die Arbeitsphase vorziehen.
Hinzuverdienst
Ihr Hinzuverdienst durch Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit darf die Geringfügigkeitsgrenze von 556 € im Monat (Stand Januar 2025) nicht übersteigen. Ausnahmen gelten, wenn Sie diese Tätigkeiten schon in den 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit ständig ausgeübt haben.
Freistellung
Wenn Sie vorübergehend freigestellt werden und weiterhin Gehalt beziehen, hat dies meist keine Auswirkungen auf Ihre Altersteilzeit. Eine endgültige Freistellung hingegen kann problematisch werden, da nun die Voraussetzungen für die Altersteilzeit nicht mehr erfüllt sind.
Gut zu wissen
Welche Altersteilzeit-Modelle gibt es?
Abseits der gesetzlichen Rahmenbedingungen können Sie Ihre Arbeitszeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber beliebig aufteilen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten.
Blockmodell
Das Blockmodell ist das häufigste Altersteilzeit-Modell. Dabei wird der Zeitraum der Arbeitsteilzeit in zwei gleichgroße Blöcke aufgeteilt: In der aktiven Phase arbeiten Sie Vollzeit, in der passiven Phase überhaupt nicht.
Gleichverteilungsmodell
Beim Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie die um 50 % halbierte Arbeitszeit gleichmäßig über den vollen Zeitraum der Altersteilzeit hinweg. Sie gehen also weiterhin regelmäßig zur Arbeit, leisten dort aber nur die Hälfte der Stunden.
Individuelle Aufteilung
Bei der individuellen Aufteilung entscheiden Sie selbst, wann Sie wie viele Stunden arbeiten. Wichtig ist auch bei diesem Modell, dass Sie über den gesamten Zeitraum hinweg nicht mehr als 50 % Ihrer bisherigen Wochenarbeitszeit arbeiten.
Wertvolle Info
Wie hoch ist mein Gehalt in der Altersteilzeit?
Bei der Altersteilzeit erhalten Sie die Hälfte Ihres bisherigen Bruttogehalts, plus einen Aufstockungsbetrag, der mindestens 20 % des halbierten Gehaltes beträgt. Ihr monatliches Einkommen ist also etwas höher, als wenn Sie regulär in Teilzeit arbeiten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Ihr halbiertes Gehalt nicht die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung übersteigt. Diese liegt aktuell bei monatlich 7.550 € für die alten Bundesländer bzw. bei 7.450 € für die neuen Bundesländer (Stand Januar 2025).
Beispiel: So berechnet sich Ihr Einkommen in Altersteilzeit
Als Berechnungsgrundlage gilt das letzte reguläre Monatsgehalt. Einmalige Sonderzahlungen oder z. B. der finanzielle Ausgleich von Überstunden werden nicht berücksichtigt.
Checkliste
- Sie verdienen mit Ihrer 40-Stunden-Vollzeitstelle 4.000 € brutto.
- Für die Altersteilzeit werden Arbeitszeit und Gehalt halbiert – Sie erhalten daher ein sogenanntes Regelarbeitsentgelt von 2.000 €.
- Der Aufstockungsbetrag, den Ihr Arbeitgeber leistet, beträgt mindestens 20 % des Regelarbeitsentgeltes, also 400 €. Dieser Betrag ist für Sie steuer- und sozialabgabenfrei.
- Folglich erhalten Sie für die Dauer der Altersteilzeit 2.400 € brutto pro Monat. Damit liegt Ihr Gehalt auch nach der Halbierung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von durchschnittlich 556 € monatlich (Stand Januar 2025).
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meine Rente aus?
Eine Besonderheit des Altersteilzeit-Modells ist, dass Ihr Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge für Sie leistet. Das bedeutet: Die Altersteilzeit hat weniger Einfluss auf Ihre spätere Rentenhöhe, als wenn Sie regulär in Teilzeit arbeiten würden. Für die zusätzlichen Rentenbeiträge rechnet man mit einem fiktiven Aufstockungsbetrag von 80 % Ihres Teilzeitgehaltes. Die Rentenbeiträge auf diesen Betrag leistet Ihr Arbeitgeber allein.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Unterschied zwischen Ihrem Altersteilzeit-Gehalt und 90 % der Beitragsbemessungsgrenze (8.050 €/Monat = 96.600 €/Jahr) geringer ist als 80 % Ihres Altersteilzeit-Gehaltes. In diesem Fall leistet der Arbeitgeber die Rentenaufstockung auf diesen Unterschiedsbetrag.
Rechenbeispiel: So hoch ist die Rente mit Altersteilzeit
Wie im vorangegangenen Beispiel verdienen Sie vor der Altersteilzeit monatlich 4.000 € brutto. Die Vorruhestandsregelung würde sich wie folgt auf Ihre Rentenbeiträge auswirken.
Checkliste
- Auf Ihr Altersteilzeitgehalt von 2.000 € zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils 9,3 % = 186 € Rentenbeiträge. Die Gehaltsaufstockung in Höhe von mindestens 20 % ist beitragsfrei.
- Ihr Arbeitgeber leistet zusätzlich Rentenbeiträge für 80 % Ihres Teilzeitgehaltes, also für 1.600 €.
- Die zusätzlichen Rentenbeiträge zahlt der Arbeitgeber allein und in voller Höhe, also 18,6 % = 297,60 €.
- Sie zahlen also monatlich 186 € in die Rentenkasse und Ihr Arbeitgeber insgesamt 483,60 €. Ihre monatlichen Rentenbeiträge in der Altersteilzeit liegen also bei 669,60 €. Das sind nur 74,40 € weniger, als wenn Sie bis zur Rente regulär in Vollzeit arbeiten.
Vergleich: Höhe der Rentenbeiträge bei Vollzeit und Altersteilzeit
Berechnungsgrundlage für Rentenbeiträge
| Monatsgehalt brutto |
Rentenbeitrag Arbeitnehmer |
Rentenbeitrag Arbeitgeber |
Rentenbeitrag gesamt |
|
|---|---|---|---|---|
| Vollzeit | 4.000 € | 372 € (9,3 %) | 372 € (9,3 %) | 744 € |
| Altersteilzeit ohne Aufstockung |
2.000 € | 186 € (9,3 %) | 186 € (9,3 %) | 372 € |
| Aufstockung durch Arbeitgeber |
1.600 € (fiktiver Betrag als Berechnungsgrundlage: 80 % von 2000 €) |
- | 297,60 € (18,6 % von 1.600 €) |
372 € + 296,60 € = 669,60 € |
Wie ist Altersteilzeit im öffentlichen Dienst geregelt?
Bis einschließlich 2022 gab es im öffentlichen Dienst einen tariflichen Anspruch auf Altersteilzeit. Dieser „Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte“ ist Ende 2022 ausgelaufen. Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit zur Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) aber bestehen. Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können Sie weiterhin Altersteilzeit vereinbaren, sofern Ihr Arbeitgeber zustimmt und sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Altersteilzeit – Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
| Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
|---|---|---|
| Vorteile |
|
|
| Nachteile |
|
|
Wie kann ich in Altersteilzeit gehen?
Wenn Sie sich für die Vorruhestandsregelung interessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Checkliste
- Rechnen Sie für sich durch, ob Sie mit den finanziellen Einbußen durch das Teilzeitgehalt zurechtkommen würden.
- Klären Sie mit Ihrem Betriebsrat, Personalrat, Arbeitgeber oder mit der Personalabteilung, ob Altersteilzeit möglich ist.
- Fordern Sie bei der Rentenversicherung eine Rentenauskunft an, um die Zeit nach der Altersteilzeit schon im Vorfeld zu regeln.
- Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die unterschiedlichen Möglichkeiten und wählen Sie ein passendes Arbeitszeit-Modell aus.
- Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Altersteilzeit. Ein entsprechendes Formular oder einen Vordruck erhalten Sie bei den zuständigen Stellen in Ihrem Betrieb.
FAQ – Häufige Fragen zur Altersteilzeit
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Ihr Gehalt in der Altersteilzeit setzt sich zusammen aus der Hälfte Ihres letzten Bruttogehaltes plus einer Aufstockung von 20 % des halbierten Bruttogehalts. Wenn Sie die genaue Höhe Ihres Gehalts in Altersteilzeit berechnen möchten, finden Sie online verschiedene Altersteilzeitrechner. Zur Berechnung benötigen Sie folgende Angaben:
- Brutto-Vollzeitgehalt
- Steuerklasse
- Bundesland und Kirchensteuerpflicht
- Zusatzbeitrag zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
- Anzahl der Kinder und eventueller Kinderfreibeträge
- private (Zusatz-)Versicherungen und knappschaftliche Rentenversicherung
- Höhe des Aufstockungsbetrags Ihres Arbeitgebers (mindestens 20 %)
Die meisten Arbeitnehmer beabsichtigen, mit Ende der Altersteilzeit in die gesetzliche Rente zu wechseln. Endet das Modell aber sehr früh und die Rentenabschläge sind noch hoch, ist es generell möglich, sich nach der Altersteilzeit noch für eine Übergangszeit arbeitslos zu melden. Beachten Sie, dass Sie Arbeitslosengeld grundsätzlich nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) beziehen können. Vor Ihrem frühestmöglichen Renteneintritt (allgemein 63 Jahre; 62 Jahre für Schwerbehinderte ab Geburtsjahr 1964) wird Ihr Arbeitslosengeld nach der Höhe des Gehalts berechnet, das Sie bei einer Vollzeitbeschäftigung erzielt hätten: Sie erhalten im Regelfall 60 % Ihres vorherigen Netto-Vollzeitgehaltes.
Finanziell gesehen ist die Altersteilzeit meist vorteilhafter als eine Frührente, da sie ein höheres monatliches Einkommen und geringere Rentenkürzungen ermöglicht und einen gleitenden Übergang in den Ruhestand erlaubt. Die Rente mit 63 ist nur dann möglich, wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllt haben – andernfalls müssen Sie mit deutlichen Rentenabschlägen rechnen.
Verglichen mit Vollzeitarbeit bis zum Rentenbeginn bedeutet die Altersteilzeit geringere Rentenansprüche trotz Arbeitgeberzuschüssen. Außerdem haben Sie ein geringeres monatliches Einkommen durch Gehaltseinbußen sowie geringere Zusatzleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Zudem ist die Altersteilzeit nicht garantiert – Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen.
Stand: 12.11.2025
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