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Altersteilzeit

Mit Teilzeit in den Vorruhestand

Viele Menschen träumen vom vorzeitigen Ruhestand. Mit der Altersteilzeit kann daraus Wirklichkeit werden.

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Nach einem langen Arbeitsleben haben Sie sich den Ruhestand verdient. Umso schöner, wenn Sie diese Zeit ohne finanzielle Sorgen genießen können. Mit einer privaten Rentenversicherung sorgen Sie heute schon für die Zukunft vor – und für alles, was Sie im Alter machen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Beginn der Rente um die Hälfte zu reduzieren.
  • Seit 2010 wird das Altersteilzeit-Modell nicht mehr von der Agentur für Arbeit gefördert. Dank Aufstockungsbeträgen zu Gehalt und Rentenbeiträgen ist die Altersteilzeit für Arbeitnehmer dennoch attraktiver als andere Teilzeitmodelle.
  • Wichtig für Sie: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Grundlage ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist eine Form des Vorruhestands. Bei diesem besonderen Teilzeitmodell können ältere Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr – also 3 bis 12 Jahre vor Renteneintritt – ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Sie arbeiten dann nur noch die Hälfte der Stunden, erhalten aber aufgrund von Aufstockungsbeiträgen mehr Lohn als bei einem regulären Teilzeitjob. Die Anzahl der Arbeitsstunden in der Altersteilzeit kann je nach Modell variieren.

Altersteilzeit – was ist zu beachten?

Erfahren Sie im Video, wie Altersteilzeit funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile die Altersteilzeit hat.

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Mit welcher Rente können Sie rechnen?

Die Höhe ihrer Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen, um zu erfahren, ob Ihre gesetzliche Altersvorsorge ausreicht.

Seit wann gibt es das Altersteilzeitgesetz?

Das Altersteilzeitgesetz, das die Dauer der Altersteilzeit, die Arbeitszeit und die Gehaltszahlungen regelt, ist im August 1996 in Kraft getreten. Ursprünglich wurde es eingeführt, um die Einstellung neuer Mitarbeiter mit finanziellen Anreizen zu fördern.

Aus diesem Grund sah das Altersteilzeitgesetz bis Ende 2009 eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit vor. Arbeitgeber, die Arbeitslose oder Auszubildende neu einstellten, konnten sich im Rahmen der Förderung Aufstockungsleistungen der Altersteilzeit (erhöhtes Gehalt, höhere Rentenbeiträge) erstatten lassen. Seit 2010 gibt es diese Förderung nicht mehr, sodass der Arbeitgeber die Aufstockungsbeiträge vollständig selbst zahlen muss.

Gut zu wissen

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit?

Das Altersteilzeitgesetz regelt nur die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Vorruhestandsregelung besteht nicht. Wer in Altersteilzeit gehen möchte, muss dies individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren. In manchen Fällen wird die Altersteilzeit sogar bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag festgehalten.

Wie funktioniert Altersteilzeit genau?

Je nach Modell ermöglicht die Altersteilzeit einen früheren Rentenbeginn oder einen schrittweisen Übergang in die Rente.

Checkliste

  • Der Wechsel in die Altersteilzeit ist grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung. Auch der Arbeitgeber muss der Vereinbarung zustimmen, etwa auf Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.
  • Häufig wird für die Dauer der Altersteilzeit im Vorfeld ein Zeitraum festgelegt, der zwischen 3 und 12 Jahren umfassen kann.
  • Während der Altersteilzeit wird die zuletzt vereinbarte Arbeitszeit um 50 % reduziert. Ein Arbeitnehmer, der zuvor 38 Stunden pro Woche gearbeitet hat, arbeitet in Altersteilzeit noch 19 Stunden.
  • Der Arbeitnehmer erhält ein Gehalt in Höhe von 50 % des letzten vollen Gehaltes. Der Arbeitgeber stockt das halbierte Gehalt nochmal um 20 % auf.
  • Zudem zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge, sodass die gesamten Rentenbeiträge während der Altersteilzeit mindestens 80 % der bisherigen Beiträge entsprechen. Dadurch bleiben die Auswirkungen der Altersteilzeit auf die spätere Rentenhöhe gering.

Wichtige Info

Was tun, wenn mein Arbeitgeber die Altersteilzeit ablehnt?

Lehnt Ihr Arbeitgeber Altersteilzeit ab, können Sie Ihre Arbeitszeit unter Umständen dennoch reduzieren und regulär in Teilzeit arbeiten. Da Ihr Gehalt und die Beiträge zur Rentenversicherung bei einer regulären Teilzeitarbeit nicht durch den Arbeitgeber aufgestockt werden, haben Sie dadurch ein geringeres Einkommen und möglicherweise eine geringere Rente als bei der Altersteilzeit.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Altersteilzeitgesetz festgeschrieben sind.

Checkliste

  • Es liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber vor.
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt. In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie gilt ein tarifvertragliches Mindestalter von 57 Jahren.
  • Sie haben innerhalb der letzten 5 Jahre an mindestens 1.080 Tagen Beiträge zu den Sozialversicherungen geleistet. Hierzu zählen auch Zeiten, in denen Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Bürger- oder Krankengeld) bezogen haben.
  • Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit um 50 % - also 20 Stunden bei einer regulären 40-Stunden-Woche oder 17,5 Stunden bei vorher regulär 35 Stunden.
  • Ihr Gehalt liegt auch nach der Halbierung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von durchschnittlich 556 € monatlich (Stand Januar 2025).
  • Die Dauer der Altersteilzeit wird für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren festgelegt. Üblicherweise endet die Altersteilzeit mit dem Eintritt in die Rente.

Welche weiteren Bedingungen gelten für die Altersteilzeit?

Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind in der Altersteilzeit einige Punkte besonders geregelt.

Gut zu wissen

Wann kann der Arbeitgeber Altersteilzeit ablehnen?

Ihr Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, Ihnen Altersteilzeit zu gewähren. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Tarifvertrag oder eine kirchenrechtliche Regelung Altersteilzeit vorsieht. Allerdings ist auch dies noch keine Garantie auf Altersteilzeit: Denn zusätzlich ist geregelt, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Belegschaft (oft zwischen 2,5 und 5 %) in Altersteilzeit gehen darf. Weitere Anträge auf Altersteilzeit kann der Arbeitgeber daher ablehnen.

Welche Altersteilzeit-Modelle gibt es?

Abseits der gesetzlichen Rahmenbedingungen können Sie Ihre Arbeitszeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber beliebig aufteilen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten.

Wertvolle Info

Ist mein Gehalt beim Altersteilzeit-Blockmodell sicher?

Laut Arbeitsteilzeitgesetz muss Ihr Arbeitgeber beim Blockmodell Ihr angespartes Guthaben aus der Aktivphase über eine Insolvenzversicherung absichern. Hierüber muss er schon im ersten Monat einen schriftlichen Nachweis erbringen.

Wie hoch ist mein Gehalt in der Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit erhalten Sie die Hälfte Ihres bisherigen Bruttogehalts, plus einen Aufstockungsbetrag, der mindestens 20 % des halbierten Gehaltes beträgt. Ihr monatliches Einkommen ist also etwas höher, als wenn Sie regulär in Teilzeit arbeiten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Ihr halbiertes Gehalt nicht die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung übersteigt. Diese liegt aktuell bei monatlich 7.550 € für die alten Bundesländer bzw. bei 7.450 € für die neuen Bundesländer (Stand Januar 2025).

Beispiel: So berechnet sich Ihr Einkommen in Altersteilzeit

Als Berechnungsgrundlage gilt das letzte reguläre Monatsgehalt. Einmalige Sonderzahlungen oder z. B. der finanzielle Ausgleich von Überstunden werden nicht berücksichtigt.

Checkliste

  • Sie verdienen mit Ihrer 40-Stunden-Vollzeitstelle 4.000 € brutto.
  • Für die Altersteilzeit werden Arbeitszeit und Gehalt halbiert – Sie erhalten daher ein sogenanntes Regelarbeitsentgelt von 2.000 €.
  • Der Aufstockungsbetrag, den Ihr Arbeitgeber leistet, beträgt mindestens 20 % des Regelarbeitsentgeltes, also 400 €. Dieser Betrag ist für Sie steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Folglich erhalten Sie für die Dauer der Altersteilzeit 2.400 € brutto pro Monat. Damit liegt Ihr Gehalt auch nach der Halbierung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von durchschnittlich 556 € monatlich (Stand Januar 2025).

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meine Rente aus?

Eine Besonderheit des Altersteilzeit-Modells ist, dass Ihr Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge für Sie leistet. Das bedeutet: Die Altersteilzeit hat weniger Einfluss auf Ihre spätere Rentenhöhe, als wenn Sie regulär in Teilzeit arbeiten würden. Für die zusätzlichen Rentenbeiträge rechnet man mit einem fiktiven Aufstockungsbetrag von 80 % Ihres Teilzeitgehaltes. Die Rentenbeiträge auf diesen Betrag leistet Ihr Arbeitgeber allein.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Unterschied zwischen Ihrem Altersteilzeit-Gehalt und 90 % der Beitragsbemessungsgrenze (8.050 €/Monat = 96.600 €/Jahr) geringer ist als 80 % Ihres Altersteilzeit-Gehaltes. In diesem Fall leistet der Arbeitgeber die Rentenaufstockung auf diesen Unterschiedsbetrag.

Rechenbeispiel: So hoch ist die Rente mit Altersteilzeit

Wie im vorangegangenen Beispiel verdienen Sie vor der Altersteilzeit monatlich 4.000 € brutto. Die Vorruhestandsregelung würde sich wie folgt auf Ihre Rentenbeiträge auswirken.

Checkliste

  • Auf Ihr Altersteilzeitgehalt von 2.000 € zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils 9,3 % = 186 € Rentenbeiträge. Die Gehaltsaufstockung in Höhe von mindestens 20 % ist beitragsfrei.
  • Ihr Arbeitgeber leistet zusätzlich Rentenbeiträge für 80 % Ihres Teilzeitgehaltes, also für 1.600 €.
  • Die zusätzlichen Rentenbeiträge zahlt der Arbeitgeber allein und in voller Höhe, also 18,6 % = 297,60 €.
  • Sie zahlen also monatlich 186 € in die Rentenkasse und Ihr Arbeitgeber insgesamt 483,60 €. Ihre monatlichen Rentenbeiträge in der Altersteilzeit liegen also bei 669,60 €. Das sind nur 74,40 € weniger, als wenn Sie bis zur Rente regulär in Vollzeit arbeiten.

Vergleich: Höhe der Rentenbeiträge bei Vollzeit und Altersteilzeit

Berechnungsgrundlage für Rentenbeiträge

  Monatsgehalt
brutto
Rentenbeitrag
Arbeitnehmer
Rentenbeitrag
Arbeitgeber
Rentenbeitrag
gesamt
Vollzeit 4.000 € 372 € (9,3 %) 372 € (9,3 %) 744 €
Altersteilzeit
ohne Aufstockung
2.000 € 186 € (9,3 %) 186 € (9,3 %) 372 €
Aufstockung
durch Arbeitgeber

1.600 €
(fiktiver Betrag als Berechnungsgrundlage:
80 % von 2000 €)
- 297,60 €
(18,6 % von 1.600 €)
372 € +
296,60 € =

669,60 €

 

Wie ist Altersteilzeit im öffentlichen Dienst geregelt?

Bis einschließlich 2022 gab es im öffentlichen Dienst einen tariflichen Anspruch auf Altersteilzeit. Dieser „Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte“ ist Ende 2022 ausgelaufen. Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit zur Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) aber bestehen. Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können Sie weiterhin Altersteilzeit vereinbaren, sofern Ihr Arbeitgeber zustimmt und sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Vor- und Nachteile der Altersteilzeit im Überblick

Die Vorruhestandsregelung ist vor allem für diejenigen attraktiv, die ihre Arbeitszeit im Alter reduzieren möchten, etwa aufgrund sinkender körperlicher Leistungsfähigkeit oder familiärer Verpflichtungen.

Altersteilzeit – Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  Arbeitnehmer Arbeitgeber
Vorteile
  • geringere Arbeitsbelastung im Alter bzw. früherer Start in die Rente
  • gleitender Übergang in die Rente (außer im Blockmodell)
  • höheres Gehalt als bei anderen Teilzeitmodellen
  • geringere Auswirkungen auf spätere Rentenhöhe als z. B. bei der Rente ab 63

 

 
  • langfristiger und sozialverträglicher Stellenabbau möglich
  • kann Personalverjüngung begünstigen
  • Wissen und Erfahrung von älteren Arbeitnehmern bleiben erhalten und können weitergegeben werden

 

 
Nachteile
  • niedrigere Rente durch geringere Rentenbeiträge
  • eventuelle Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld fallen deutlich niedriger aus
  • längere Krankheit/ Arbeitsunfähigkeit verlängert die Arbeitsphase
  • in der Passivphase des Blockmodells sind Rentenleistungen wie private Renten oder Kapitalauszahlungen nicht möglich

 

 
  • Aufstockungsbeträge müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden

 

 

 

Wie kann ich in Altersteilzeit gehen?

Wenn Sie sich für die Vorruhestandsregelung interessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Checkliste

  • Rechnen Sie für sich durch, ob Sie mit den finanziellen Einbußen durch das Teilzeitgehalt zurechtkommen würden.
  • Klären Sie mit Ihrem Betriebsrat, Personalrat, Arbeitgeber oder mit der Personalabteilung, ob Altersteilzeit möglich ist.
  • Fordern Sie bei der Rentenversicherung eine Rentenauskunft an, um die Zeit nach der Altersteilzeit schon im Vorfeld zu regeln.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die unterschiedlichen Möglichkeiten und wählen Sie ein passendes Arbeitszeit-Modell aus.
  • Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Altersteilzeit. Ein entsprechendes Formular oder einen Vordruck erhalten Sie bei den zuständigen Stellen in Ihrem Betrieb.

FAQ – Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die Arbeitsagentur leistet zwar seit 2010 keine Förderungen mehr für Altersteilzeit, das Altersteilzeit-Modell gibt es aber immer noch. Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht grundsätzlich nicht. Ob der Vorruhestand für Sie möglich ist, klären Sie am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit dem Betriebs- oder Personalrat.

Ihr Gehalt in der Altersteilzeit setzt sich zusammen aus der Hälfte Ihres letzten Bruttogehaltes plus einer Aufstockung von 20 % des halbierten Bruttogehalts. Wenn Sie die genaue Höhe Ihres Gehalts in Altersteilzeit berechnen möchten, finden Sie online verschiedene Altersteilzeitrechner. Zur Berechnung benötigen Sie folgende Angaben:

  • Brutto-Vollzeitgehalt
  • Steuerklasse
  • Bundesland und Kirchensteuerpflicht
  • Zusatzbeitrag zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Anzahl der Kinder und eventueller Kinderfreibeträge
  • private (Zusatz-)Versicherungen und knappschaftliche Rentenversicherung
  • Höhe des Aufstockungsbetrags Ihres Arbeitgebers (mindestens 20 %)

Die meisten Arbeitnehmer beabsichtigen, mit Ende der Altersteilzeit in die gesetzliche Rente zu wechseln. Endet das Modell aber sehr früh und die Rentenabschläge sind noch hoch, ist es generell möglich, sich nach der Altersteilzeit noch für eine Übergangszeit arbeitslos zu melden. Beachten Sie, dass Sie Arbeitslosengeld grundsätzlich nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) beziehen können. Vor Ihrem frühestmöglichen Renteneintritt (allgemein 63 Jahre; 62 Jahre für Schwerbehinderte ab Geburtsjahr 1964) wird Ihr Arbeitslosengeld nach der Höhe des Gehalts berechnet, das Sie bei einer Vollzeitbeschäftigung erzielt hätten: Sie erhalten im Regelfall 60 % Ihres vorherigen Netto-Vollzeitgehaltes.

Finanziell gesehen ist die Altersteilzeit meist vorteilhafter als eine Frührente, da sie ein höheres monatliches Einkommen und geringere Rentenkürzungen ermöglicht und einen gleitenden Übergang in den Ruhestand erlaubt. Die Rente mit 63 ist nur dann möglich, wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllt haben – andernfalls müssen Sie mit deutlichen Rentenabschlägen rechnen.

Verglichen mit Vollzeitarbeit bis zum Rentenbeginn bedeutet die Altersteilzeit geringere Rentenansprüche trotz Arbeitgeberzuschüssen. Außerdem haben Sie ein geringeres monatliches Einkommen durch Gehaltseinbußen sowie geringere Zusatzleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Zudem ist die Altersteilzeit nicht garantiert – Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen.

Stand: 12.11.2025

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