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Touchscreen im Auto: Wann droht ein Bußgeld?

Strafe für den Scheibenwischer

Jeder Autofahrer sollte wissen, dass Handys während der Fahrt tabu sind. Wie sieht es aber mit den diversen anderen Bedienelementen aus?

Ein Auto fährt im Tunnel.

Rechtsfrage des Tages:

Moderne Autos erinnern mittlerweile in ihrer Bedienung eher an Computer als an reine Kraftfahrzeuge. Scheibenwischer, Sitzheizung und Co. können bequem über einen Touchscreen bedient werden. Kann dafür ein Bußgeld drohen?

Antwort:

Für die Handynutzung im Auto drohen saftige Bußgelder und Punkte in Flensburg, sofern das Gerät aufgenommen und in der Hand gehalten wird. Da dürfte die Bedienung des Touchscreens doch eigentlich unbedenklich sein. Schließlich ist dieses fest im Auto installiert. Tatsächlich müssen Sie aber auch bei der Bedienung Ihres fahrenden Computers auf einiges achten. Ansonsten kommen Sie mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Konflikt.

Immer schön aufmerksam

Schon lange ist die Nutzung eines Handys im Auto ohne Freisprecheinrichtung mit einem Bußgeld belegt. Der Hintergrund ist dabei ganz klar die Sicherheit des Straßenverkehrs. Wer auf seinem Smartphone tippt, statt den Verkehr zu beobachten, kann schnell einen schlimmen Unfall bauen. Seit einigen Jahren ist der § 23 StVO deutlich verschärft und auf sämtliche elektronischen Geräte zur Kommunikation, Organisation und Information ausgeweitet worden.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Kurzer Blick

Die Nutzung solcher elektronischen Geräte ist nicht grundsätzlich verboten. Auf der sicheren Seite sind Sie aber nur, wenn Sie das Gerät für die Nutzung nicht aufnehmen oder halten und Sie ihm nur einen kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blick zuwenden müssen. Die Vorschrift nennt übrigens in der nicht abschließenden Aufzählung ausdrücklich Berührungsbildschirme.

Sitzheizung und Co.

Moderne Fahrzeuge haben mittlerweile deutlich weniger Bedienknöpfe oder Drehregler. Das meiste wird inzwischen über einen Bildschirm gesteuert, der sich in der Regel auf dem Armaturenbrett oder der Mittelkonsole befindet. Wollen Sie Ihren Scheibenwischer einstellen, die Sitzheizung aktivieren oder die Lüftung hochdrehen, müssen Sie sich oft durch ein Menü tippen.

Bußgeld für Scheibenwischer

Und genau da liegt das Problem. Ihren Bedienbildschirm müssen Sie natürlich nicht für die Nutzung in der Hand halten. Allerdings dürfen Sie dem Display auch nur einen kurzen, diversen Umständen angepassten Blick zuwerfen. Tatsächlich hat das OLG Karlsruhe einen Autofahrer zu einem Bußgeld verurteilt, da er während der Fahrt die Intervalle seines Scheibenwischers eingestellt hatte und nach Ansicht des Gerichts über Gebühr abgelenkt war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2020, Aktenzeichen: 1 Rb 36 Ss 832/19). Das wurde mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot richtig teuer.

Vorm Losfahren

Damit Sie während der Fahrt nicht abgelenkt sind, sollten Sie alle wichtigen Einstellungen über den Touchscreen vor Fahrtantritt vornehmen. Stellen Sie unterwegs fest, dass Sie etwas nachjustieren müssen, sollten Sie, wenn möglich, die Sprachsteuerung oder Lenkradtasten verwenden. Im Zweifel sollten Sie lieber rechts ranfahren und die Einstellungen in Ruhe vornehmen. So gefährden Sie weder sich noch andere und müssen auch nicht mit einem Bußgeld rechnen.

Stand: 14.10.2025

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