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Darf ich selbst Schnaps brennen?

Eigener Obstler?

Suchen Sie ein neues Hobby? Dann sollten Sie sich aufs Bierbrauen verlegen. Von Hochprozentigem aus der Destille lassen Sie lieber die Finger.

Neben zwei gefüllten Schnapsgläsern liegen Himbeeren.

Rechtsfrage des Tages:

Früher durften Sie in kleinem Rahmen selbst zu Hause Schnaps herstellen. Seit Anfang 2018 ist das verboten. Welche alkoholischen Getränke dürfen Sie noch selbst brauen?

Antwort:

Vielleicht haben Sie früher mal das Streuobst aus Ihrem Garten vergeistet. Oder Sie haben frische Aprikosen vom Markt zu Schnaps verarbeitet. Bis Ende 2017 durften Privatpersonen in Kleindestilliergeräten mit weniger als 500 Milliliter Fassungsvermögen selbst Schnaps brennen. So einfach ist das jetzt nicht mehr möglich.

Brauche ich eine Brennerlaubnis?

Einfach so drauflos brennen dürfen Sie nicht mehr. Möchten Sie selbst Schnaps herstellen, müssen Sie beim zuständigen Hauptzollamt eine Brennerlaubnis beantragen. Diese erhalten Sie aber nur unter strengen Voraussetzungen und nur, wenn das regionale Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Sie müssen nämlich ein wirtschaftliches Bedürfnis nachweisen. Eine sogenannte Abfindungsbrennerei dürfen Sie nur betreiben, wenn Sie das genehmigte Kontingent von bis zu 50 Liter reinen Alkohol auch werden ausschöpfen können. Es müssen also entsprechend viel Obst oder andere destillierbare Stoffe anfallen. Außerdem müssen Sie eine Alkoholsteuer entrichten. Für den Eigenbedarf dürfte sich das Brennen also weder lohnen noch möglich sein.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Macht man sich strafbar?

Brennen Sie ohne Genehmigung als Privatperson weiterhin Ihren Hausschnaps, machen Sie sich wegen Brennens ohne Brennerlaubnis und wegen Steuerhinterziehung strafbar. Ihr altes Destilliergerät dürfen Sie zwar behalten, nutzen dürfen Sie es aber nicht mehr.

Wohin mit dem Streuobst?

Wissen Sie nun nicht wohin mit Ihrem Streuobst? In bestimmten Bezirken dürfen Sie Ihr Obst selbst in Abfindungsbrennereien verarbeiten. Dafür müssen Sie beim Hauptzollamt eine Brenngenehmigung zur Nutzung der Fremdbrennerei beantragen. Und Sie müssen Alkoholsteuer auf Ihren selbstgebrannten Schnaps abführen. Sie gelten dann als sogenannte Stoffbesitzer und entrichten die Steuer im Gegensatz zur Verschlussbrennerei pauschal nach Art und Menge der verarbeiteten Rohstoffe. Wollen Sie diesen Weg nicht gehen, sollten Sie sich aufs Marmeladekochen verlegen.

Bierbrauen für den Eigenbedarf

Etwas anders sieht es mit dem beliebten Gerstensaft aus. Bier dürfen Sie in kleinerem Umfang nach wie vor für den Hausgebrauch herstellen. Bis zu einer Menge von 500 Litern pro Kalenderjahr und Haushalt ist das Bierbrauen erlaubt, ohne dass Sie Biersteuer zahlen müssen. Allerdings müssen Sie dem Selbstgebrauten persönlich zu Leibe rücken und dürfen es nicht verkaufen. Erlaubt ist das Brauen von Bier nur für den eigenen Verbrauch. Außerdem müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt eine formlose Anzeige machen. Dabei müssen Sie den Beginn der Herstellung und den Ort Ihrer kleinen Privatbrauerei mitteilen sowie die voraussichtlich hergestellte Menge für das Kalenderjahr. Name und Anschrift sind erforderlich, um eine Telefonnummer wird höflich gebeten. Wird es dann doch mal mehr mit der Biermenge, müssen Sie eine Steueranmeldung beim Hauptzollamt vornehmen und Biersteuer zahlen.

Darf ich Gin privat herstellen?

Gin ist das Modegetränk der letzten Jahre. Für Ginfreunde mag es daher ernüchternd sein, dass der Wunsch nach einem selbst hergestellten Gin nicht so einfach umzusetzen ist. Für das beliebte Getränk gelten nämlich dieselben Regeln wie für einen Schnaps. Sie brauchen also eine Brenngenehmigung. Findige Unternehmer haben hier eine tröstliche Alternative ersonnen. So können Sie einen Gin als Destillat bestellen, diesen mit eigenen pflanzlichen Zutaten verfeinern und die Flasche mit einem selbst gestalteten Etikett versehen. So geben Sie Ihrem alkoholischen Weihnachtsgeschenk eine persönliche Note, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Stand: 28.10.2025

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