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Weihnachtlicher Balkon: Vermieter fragen?

Lichterkette & Co.

So nach und nach erstrahlen immer mehr Gärten und Balkone in weihnachtlichem Glanz. Hat der Vermieter hier ein Wörtchen mitzureden?

Mutter und Tochter sitzen auf der Treppe vor einem Haus, es schneit, ein Schneemann und Tannenbäume stehen herum.

Rechtsfrage des Tages:

Wird es abends nun früh dunkel, ist es Zeit für die Weihnachtsbeleuchtung in Haus und Garten. Müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn Sie Balkon und Garten schmücken wollen? Und was sagen die Nachbarn dazu?

Antwort:

Zur Weihnachtszeit gehören bunte Lichterketten, beleuchtete Schneemänner und funkelnde Sterne einfach dazu. Aber nicht jeder erfreut sich an der bunten Pracht. Strahlt der Stern von Bethlehem genau ins Schlafzimmer der Nachbarn, ist Ärger vorprogrammiert. Solange Sie aber Rücksicht nehmen und es nicht übertreiben, können Ihnen Nachbarn und Vermieter nicht reinreden.

Lichterkette am Balkon

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Ihren Balkon weihnachtlich zu gestalten, z. B. mit solarbetriebener Beleuchtung. Drapieren Sie eine kleine Lichterkette in den Blumenkästen oder stellen Sie einen leuchtenden Stern auf, geht das in Ordnung. Achten Sie aber darauf, dass von der Dekoration keine Gefahr ausgeht. Die Objekte müssen Sie also gut befestigen und vorm Herunterfallen sichern. Wichtig ist, dass Sie für die Befestigung nicht in die Substanz des Hauses eingreifen. Beschädigen Sie die Fassade oder die Balkonumrandung, wird Ihr Vermieter nicht erfreut sein. Solche Eingriffe bedürfen stets seiner Zustimmung, die er in diesem Fall wohl eher nicht erteilen wird.

Die Nacht zum Tag

Ob Sie Ihre Beleuchtung nachts ausschalten müssen, kommt drauf an. Licht stellt nämlich eine Immission dar, die nur bei unwesentlicher Beeinträchtigung vom Nachbarn geduldet werden muss. So können Sie von Ihren Nachbarn auch nicht verlangen, die Vorhänge zu schließen, wenn diese sich von Ihrer blinkenden Lichterkette gestört fühlen. Allein um Energie zu sparen, sollten Sie Ihre Weihnachtsbeleuchtung aber um 22:00 Uhr ausschalten. So vermeiden Sie auch Streit mit den Nachbarn.

Sitte und Tradition

Solange Sie niemanden mit Ihrer Beleuchtung belästigen, werden aufgebrachte Nachbarn kaum etwas unternehmen können. Selbst wenn diese Ihr beleuchtetes Rentier kitschig finden oder die bunten Farben Ihrer Lichterkette nicht mögen. Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Und weihnachtliche Dekorationen in Gärten und auf Balkonen gelten als althergebrachte Sitte und Tradition und damit auch als ortsüblich.

Sicherheit geht vor

Wollen Sie Lichterketten und Co. im Freien verwenden, müssen Sie auf die Tauglichkeit achten. Spezielle Beleuchtung für Draußen ist mit einem Wassertropfen in einem Dreieck gekennzeichnet. Viele greifen mittlerweile zu Lichterketten mit Leuchtdioden. Diese sind sicherer und verbrauchen nicht so viel Energie. Oder Sie suchen sich gleich solarbetriebene Systeme aus. Auch wenn eine Lichterkette sicherlich nicht so viel Strom schluckt wie große Haushaltsgeräte, so können Sie doch kostbare Energie einsparen.

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