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Darf ich Haus und Balkon weihnachtlich schmücken?

Lichterketten & Co.

In der dunklen Jahreszeit strahlt der Weihnachtsschmuck in Haus und Garten umso schöner. Ein paar Regeln sollten Sie aber kennen.

Mutter und Kind sitzen in weihnachtlich geschmücktem Garten

Rechtsfrage des Tages:

Wird es abends derzeit früh dunkel, geht in vielen Gärten und auf Balkonen wieder die Weihnachtsbeleuchtung an. Müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn Sie Balkon und Garten schmücken wollen? Und was sagen die Nachbarn dazu?

Antwort:

Nach und nach erstrahlen immer mehr Häuser, Balkone und Gärten in weihnachtlichem Glanz. Aber nicht jeder erfreut sich an der leuchtenden Pracht. Strahlt der Stern von Bethlehem genau ins Schlafzimmer der Nachbarn, ist Ärger vorprogrammiert. Und Ihr Vermieter sieht es gar nicht gerne, wenn für den kraxelnden Weihnachtsmann die Fassade angebohrt wird. Solange Sie aber Rücksicht nehmen und es nicht übertreiben, können Ihnen Nachbarn und Vermieter nicht reinreden.

Darf ich den Balkon meiner Mietwohnung schmücken?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Ihren Balkon weihnachtlich zu gestalten. Sie können sowohl elektrische Lichterketten als auch eine solarbetriebene Beleuchtung nutzen. Drapieren Sie kleine Lämpchen in den Blumenkästen oder stellen Sie einen leuchtenden Stern auf, geht das in Ordnung. Achten Sie aber darauf, dass von der Dekoration keine Gefahr ausgeht. Die Objekte müssen Sie also gut befestigen und sichern, sodass diese auch bei starkem Wind oder Sturm nicht herunterwehen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Bitte nicht die Fassade anbohren

Weder Untermieter noch Passanten dürfen durch herabfallenden Weihnachtsschmuck gefährdet werden. Wichtig ist auch, dass Sie für die Befestigung nicht in die Substanz des Hauses eingreifen. Beschädigen Sie die Fassade oder die Balkonumrandung, wird Ihr Vermieter nicht erfreut sein. Insbesondere sollten Sie weder Fensterrahmen noch die Balkondecke anbohren, um den Weihnachtsschmuck aufzuhängen. Solche Eingriffe bedürfen stets einer Zustimmung des Vermieters, die er in diesem Fall wohl eher nicht erteilen wird.

Geschmackssache

Möchten Sie einen lustigen Weihnachtsmann Ihre Hausfassade erklimmen lassen, müssen Sie ebenfalls die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Dieser kann ablehnen, wenn Sie für die Befestigung die Fassade anbohren müssten oder die Optik des Hauses verschlechtert würde. Der persönliche Geschmack des Vermieters spielt dabei nicht die entscheidende Rolle. Vielmehr kommt es darauf an, ob auch die Häuser in der Nachbarschaft weihnachtlich dekoriert sind, sich dort vielleicht auch der eine oder andere Weihnachtsmann an den Aufstieg macht und ob dieser von der Straße aus überhaupt zu sehen wäre.

Dürfen die Lichter auch nachts leuchten?

Ob Sie Ihre Beleuchtung nachts ausschalten müssen, kommt drauf an. Licht stellt nämlich eine Immission dar, die nur bei unwesentlicher Beeinträchtigung vom Nachbarn geduldet werden muss. So können Sie von Ihren Nachbarn auch nicht verlangen, die Vorhänge zu schließen, wenn diese sich von Ihrer blinkenden Lichterkette gestört fühlen. Allein um Energie zu sparen, sollten Sie Ihre Weihnachtsbeleuchtung gegen 22:00 Uhr ausschalten. Meist haben weder Sie noch viele Passanten etwas von der weihnachtlichen Pracht zur Schlafenszeit. So vermeiden Sie auch Streit mit den Nachbarn.

Gute Tradition

Solange Sie niemanden mit Ihrer Beleuchtung belästigen, werden aufgebrachte Nachbarn kaum etwas unternehmen können. Selbst wenn diese Ihr beleuchtetes Rentier kitschig finden oder die bunten Farben Ihrer Lichterkette nicht mögen. Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Und weihnachtliche Dekorationen in Gärten und auf Balkonen gelten als althergebrachte Sitte und Tradition und damit auch als ortsüblich.

Extra für draußen

Wollen Sie Lichterketten und Co. im Freien verwenden, müssen Sie auf die Tauglichkeit achten. Spezielle Beleuchtung für Draußen ist mit einem Wassertropfen in einem Dreieck gekennzeichnet. Viele greifen mittlerweile zu Lichterketten mit Leuchtdioden. Diese sind sicherer und verbrauchen nicht so viel Energie. Oder Sie suchen sich gleich solarbetriebene Systeme aus. Auch wenn eine Lichterkette sicherlich nicht so viel Strom schluckt wie große Haushaltsgeräte, so können Sie doch kostbare Energie einsparen.

Stand: 25.11.2025

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